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  #1  
Alt 21.08.2011, 17:51
Iris46 Iris46 ist offline
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Registriert seit: 02.09.2006
Ort: Lohmar/Rhein-Sieg-Kreis
Beiträge: 104
Standard Schwerbehindertenausweis/Einspruch?

Hallo Zusammen!
Ich bekam vom Versorgunsgsamt eine Nachricht, daß mein GdB von 50% auf 20% gesenkt wird, da sich nach Ablauf von 5 Jahren mein Gesundheitszustand nach BK erheblich verbessert haben soll.Dies ist keineswegs zutreffend, das hatte ich auch bereits in einem Schreiben an das Amt und im Fragebogen geschildert. Macht es Sinn Einspruch einzulegen und was bedeuten 20%??? Mir geht es hauptsächlich um den verbesserten Kündiogungsschutz und die zusätzlichen "Urlaubstage", die ich für meine diversen Nachsorgeuntersuchungen benötige.........
im Internet habe ich gelesen, daß es die Möglichkeit gibt, den Ausweis - ohne weitere Formalitäten - bei der Stadt verlängern zu lassen......hat Jemand hier Erfahrungen damit??????? Vielen Dank für Eure Hilfe!
Einen schönen Restsonntag!!!!!!!!!!
Irs
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  #2  
Alt 21.08.2011, 17:59
mischmisch mischmisch ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 19.04.2008
Beiträge: 1.066
Frage AW: Schwerbehindertenausweis/Einspruch?

Hallo Iris,

so wie du schreibst hast du ja wohl keine Beeinträchtigungen mehr(im Gegensatz zu vielen anderen Frauen).
Warum solltest du dann also mehr Urlaub als deine KollegInnen
bekommen?
Das liest sich jetzt sicher provokant, aber ich verstehe deine Frage wirklich
nicht.

Oder hast du vllt. doch so starke Einschränkungen dass
50% gerechtfertigt wären?
Dann kannst du Widerspruch einlegen.

Und "einfach so" verlängern lassen?

Naja.....

Gruss
mischmisch
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  #3  
Alt 21.08.2011, 20:07
nurdug nurdug ist offline
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Registriert seit: 15.08.2007
Ort: München
Beiträge: 84
Standard AW: Schwerbehindertenausweis/Einspruch?

Naja Mischmisch, sie schreibt aber doch:
"... mein Gesundheitszustand nach BK erheblich verbessert haben soll.Dies ist keineswegs zutreffend,
das hatte ich auch bereits in einem Schreiben an das Amt und im Fragebogen geschildert. ..."

Und natürlich geht es um die Urlaubstage und Kündigungsschutz, ist doch nicht verwerflich.
Gesundheit und Schmerzfreiheit bringt der Ausweis nämlich nicht zurück.
LG, Gudrun
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  #4  
Alt 21.08.2011, 23:23
Calypso Calypso ist offline
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Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 735
Standard AW: Schwerbehindertenausweis/Einspruch?

Hallo iris,
deine gesundheitlich Einschränkungen (du schreibst ja nicht, welche) musst du alle einzeln und detaillert angeben, und der behandelnde Arzt muss diese auch bestätigen können.
Du hast ja auch noch 20 bekommen, es wurde also durchaus etwas anerkannt, was aber evtl. nicht für mehr reicht. Dabei geht es vor allem darum, ob die Behinderung (nicht Krankheit!) dich vom normalen Leben, das zu führen in deinem Alter normal wäre, ausschließt.

Die Notwendigkeit der Vorsorgeuntersuchungen wird wohl kaum reichen, mehr Urlaub beanspruchen zu können - auch "Gesunde" müssen in ihrer Freizeit mal zum Arzt. Das mag hart sein, aber wenn du nach 5 Jahren nicht noch wirkliche körperliche Beschwerden hast, wirst du auch keinen höheren Grad kriegen.

Ich hatte übrigens nach 5 Jahren 0 - für die Nachsorge musste ich halt frei nehmen. Das war vorher (jährliche gyn. Vorsorge) ja auch so.

Meine Erfahrung ist schon so, dass die Ausweise bzw. Prozente genau geprüft werden. Jemand der im Rollstuhl sitzt hat auch "nur" 100 - da sind 20 doch eigentlich viel oder?

Geändert von Calypso (22.08.2011 um 13:55 Uhr)
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  #5  
Alt 22.08.2011, 00:02
Benutzerbild von czilly
czilly czilly ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 09.08.2009
Ort: NRW
Beiträge: 2.897
Standard AW: Schwerbehindertenausweis/Einspruch?

Hallo!

Das ist jetzt natürlich nicht repräsentativ, aber mein ganz persönlicher subjektiver Eindruck ist nach allem, was ich bisher von Betroffenen gehört habe, ist, dass nach den fünf Jahren "Heilungsbewährung" einfach Schluss ist mit den 50% - und zwar offenbar völlig unabhängig davon, wie sehr man unter irgendwelchen Folgeerscheinungen der Therapien tatsächlich noch leidet.
Bei einer Bekannten von mir war es jetzt so, dass sie auch nach fünf Jahren noch ganz massiv an den Nebenwirkungen der Antihormonbehandlung (unter anderem starke Knochen- und Gelenkbeschwerden, Rückenprobleme) und auch noch Nachwirkungen der Chemo (eine Polyneuropathie, die nie vollständig zurück gegangen ist) leidet. Die Beschwerden wurden ihr von mehreren Fachärzten auch bescheinigt. Trotzdem wurde sie auf 20% zurückgestuft mit der Begründung, dass sie ja keinen Krebs mehr habe.

Das scheint üblich zu sein. So ganz toll finde ich das auch nicht, dass alle anderen mit der Ursprungserkrankung im Zusammenhang stehenden Beschwerden nicht zählen. Trotzdem denke ich, ich werde ganz zufrieden sein, wenn ich in zwei Jahren keine "Verlängerung" meines Ausweises bekommen sollte, weil ich bis dahin nicht wieder erkrankt bin - das würde ich der Alternative dann doch vorziehen...

Liebe Grüße,
Czilly
__________________
Genau in dem Moment, als die Raupe dachte, die Welt geht unter, wurde sie zum Schmetterling.
(Peter Benary)
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  #6  
Alt 22.08.2011, 11:10
Benutzerbild von Katrin_w
Katrin_w Katrin_w ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 04.05.2008
Ort: Salzburg/Österreich
Beiträge: 207
Standard AW: Schwerbehindertenausweis/Einspruch?

mein vater leidet an einer unheilbaren form eines myeloms,
die lebenserwartung ist sehr stark eingeschränkt,
er kann nicht mehr auftreten weil er an so starken pnp leidet,
auch er hat "nur" 50 %
...........
es ist aber schön, dass du zur zeit keine anderen probleme und sorgen hast-
(ich hoffe du kannst das auch so sehen)

viele liebe grüße und bitte nichts für ungut

Katrin
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