Zitat:
Zitat von minori
@Wiedereingliederung:
...Findet übrigens die Wiedereingliederung nach der Reha statt, kann man/frau statt Krankentagegeld Überbrückungsgeld erhalten (ist wohl ein wenig mehr als das Krankengeld). Die Wiedereingliederung muss dann über den Rentenversicherungsträger laufen...
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Das stimmt so nicht, bei mir war das Übergangsgeld nochmal deutlich weniger als das Krankengeld!
Ist zwar beides etwa 70%, aber das Krankengeld wird vom Brutto gerechnet und dann werden noch verschiedene Abzüge gemacht. Das Übergangsgeld wird nach dem letzten Netto gerechnet.
Ganz grob kann man wohl sagen, dass bei vorher Vollzeit und hoher Steuerklasse das Übergangsgeld niedriger ausfällt.