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  #31  
Alt 02.03.2007, 17:31
Busenfreundin Busenfreundin ist offline
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Standard AW: Gutachten nach Behandlungsfehler

Hallo!

Auch ich möchte mich den Gratulationen anschließen!! Ich freue mich sehr für Dich!

Ich habe eine ähnliche Geschichte. Arzt hat den Tumor mehr oder weniger "übersehen" oder wollte es nicht wahrhaben. Tumor wuchs in der Zwischenzeit von 2 cm auf 5 cm. Das war vor 2 Jahren und ich hatte bis jetzt nicht den Mut, den Schritt zu wagen.
Eure Berichte haben mir nun derart den Rücken gestärkt, daß ich heute den ganzen Nachmittag damit verbrachte einen Brief und eine Sachverhaltsdarstellung zu schreiben, die ich jetzt der Patientenanwaltschaft übergeben werde!
Ich weiß nicht woher das Gefühl plötzlich kommt, aber im Moment spüre ich, daß ich damit ein wichtiges Kapitel in meiner Geschichte abschließe! Egal, wies ausgeht (natürlich mag ich auch soviel Geld bekommen ), aber ich glaub, daß ist einfach wichtig für mich!
Der Champagner steht schon im Kühlschrank !

Vielen lieben Dank für Eure indirekte Hilfe !

Eure Sonja!
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  #32  
Alt 03.03.2007, 10:55
Claudia 44 Claudia 44 ist offline
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Ort: Hessen
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Blinzeln AW: Gutachten nach Behandlungsfehler

Hallo Busenfreundin,

es war mir sehr sehr wichtig, Menschen zu zeigen, dass dieser Arzt unfähig ist. Zum Glück bin ich rechtschutzversichert und die haben die Kosten für das letzte Gutachten übernommen.

Ich denke, wenn wir das Gefühl haben, man hat an uns einen Fehler gemacht, sollten wir dagegen etwas tun. Die ersten Wochen/Monate habe ich nach der Amputation geträumt, ich würde mich "oben ohne" in seine Praxis setzen und die anderen Frauen verschrecken. Gebracht hätte es mir nur das Abführen durch die Polizei.

Nach der Beschwerde bei der Gutachter- u. Schlichtungskammer wurde ganz viel wieder aufgewühlt und ich habe mich oft gefragt, ob es richtig war, mein Anwalt hat mir ja letztendlich alles abgenommen.

"Ich wäre ohne diese Klage und Richtigstellung nicht glücklich geworden (trotzdem, dass ich seit 5 Jahren keinen Krebs habe). Ich hätte immer gedacht, ich hätte etwas versäumt. Nach der OP und der Beschwerde hätte mir eine Entschuldigung gereicht. Nun denk ich, jeder muß für seine Fehler gerade stehen. Ich habe immer für alles gerade gestanden. Warum dann nicht die Götter in weiß.

Ich hoffe, meine Vergleich vor dem LG Kassel ist ein weiterer Schritt dahin, dass sich die Frauen wehren gegen die Unfähigkeit mancher Ärzte.

Klar ist es wunderschön, toll, herrlich, plötzlich soviel Geld auf dem Konto zu haben, aber in 1. Linie, mußte ich mir selbst beweisen, dass ich getan hab, was ich tun mußte.

"Ich habe mich gewährt!!!!!!!!!!!!!!!!!!"

und das tut so unverschämt gut.

Ich wünsche Dir alles erdenklich Gute, halte die 3-Jahresfrist ein, sprech mit Deiner Krankenkasse, Beschwerde bei der Gutachter- u. Schlichtungskammer einlegen (nicht jeder Arzt, der pfuscht ist Mitglied dieser Gutachter, was ich bei dem Arzt für einen Witz halte, nun ja, die kriegen von der Haftpflichtversicherung dieses Arztes auch noch einen über gezogen, soll nicht mein Problem sein). Wenn Du rechtschutzversichert bist - ist doch alles ganz easy.

Wichtig es geht uns gut!

Alles Liebe
Claudi
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  #33  
Alt 03.03.2007, 11:02
Claudia 44 Claudia 44 ist offline
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Cool AW: Gutachten nach Behandlungsfehler

Hallo Busenfreundin,

ich vergaß zu erwähnen, dass ich die Beschwerde kurz vor Ablauf der 3- Jahresfrist eingereicht, vielleicht aus dem Grund, dass alle, außer meinem Frauenarzt, gedacht haben, ich suche nur einen Schuldigen.

Ohne die immer wiederkehrende Bestätigung, Vergewisserung, ich solle mich dagegen währen und mir das nicht bieten lassen und klagen, weiß nicht, wahrscheinlich hätte ich nach dem Gutachten der Schlichtungskammer aufgehört zu kämpfen. Mein Frauenarzt hatte dann die Mammog. noch mal mit einem befreundeten Röntgologen überprüft und das war dann ausschlaggebend für meine Klage.

Was soll ich sagen "Mein Frauenarzt ist mein Lieblingsarzt und ich würde ihn nicht mehr hergeben. Er und mein Anwalt bekommen eine Karte von La Palma.

lieber Gruß

Claudia
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  #34  
Alt 03.03.2007, 15:22
Busenfreundin Busenfreundin ist offline
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Standard AW: Gutachten nach Behandlungsfehler

Liebe Claudia!

Deine Worte sind Balsam für meine Seele und Du sprichst mir vom Herzen.

Ich will dem Menschen ja nichts Böses! Jeder macht Fehler. Trotz allem hat der Arzt, meiner Meinung nach, fahrlässig gehandelt.
Ich bin an und für sich der Typ, der immer alles hinnimmt und zu allem "ja und Amen" sagt! In meinem Inneren ist irgendeine Wandlung vor sich gegangen und ich beginne mich zu wehren!! Es ist so befreiend!
Eigentlich erwarte ich mir nichts, weil die Ärzte einfach zu gut abgesichert sind, aber ich glaube trotzdem, daß es für mich einfach sehr wichtig ist!

Noch eine Frage: Ab wann gilt diese 3 Jahres Frist? Ab der endgültigen Diagnose? Oder ab der ersten Konsultation (trotz falscher Diagnose)?

Ich wünsche Dir einen wunderschönen und erholsamen Urlaub!

Alles Liebe,

Sonja!
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  #35  
Alt 03.03.2007, 15:37
Claudia 44 Claudia 44 ist offline
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Standard AW: Gutachten nach Behandlungsfehler

Hallo Busenfreundin,

meines Wissens nach, fängt die 3-Jahres-Frist mit dem Verdacht auf einen Behandlungsfehler an.

Wenn das bei Dir 2 Jahre her ist, hättest Du noch 1 Jahr, aber wozu warten? Hätte ich das nicht 4 Wochen vor Ablauf der Frist (ich wußte ja schon vor der OP, dass der Röntgologe falsch diagnostiziert hat) hätte ich schon 1 Jahr früher einen bombastischen Familienurlaub machen können und ich wäre 1 Jahr früher zufriedener gewesen.

Ja, diese Verhandlung hat mich im tiefsten Inneren zufrieden gemacht, obwohl ich mir null Chance auf Schmerzensgeld ausgerechnet habe, habe ich allen bewiesen, was für feige und arrogante Drecksäcke es doch gibt.

Also, pack es an, verkehrt kannst Du nichts (aber auch garnichts mehr machen)!

Viel Glück

Claudi
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