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  #1  
Alt 19.12.2016, 17:09
Eleste Eleste ist offline
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Registriert seit: 21.10.2015
Beiträge: 4
Standard Hirntumor und Führerschein

Hallo vielleicht weiss einer Rat.

Meine Tochter hatte 2012 ein Medulloblastom. Nach Operation, Bestrahlung und Chemotherapie ist sie seit Feb. 2014 in der Nachsorge und Tumorfrei. Sie lebt ein ganz normales Leben ohne den Krebs. Durch den Hirntumor hat sie allerdings eine Schwerbehinderung von 100%. Nun will sie gerne den Autoführerschein machen, was wir auch beantragt haben. Dann ging die Rennerei los. Gutachten über den Gesundheitszustand, Feststellung der Fahreignung. Dies fiehl alles positiv aus und sie darf laut TÜV den Führerschein machen. Allerdings muß sie noch einen ein Sehtest mit Sehfeldüberprüfung nachreichen, was dann zum entgültigen ja oder nein führen soll. Allerdings -und das kommt mir komisch vor und ich kann es auch kaum glauben- wird ihr der Führerschein nicht gehören, sondern dem zuständigen Amt. Dies fordert nach Jahr 1,2 und 4 eine neuerliches ärztliches Gutachten des zuständigen TÜV´s über ihren Gesundheitszustand und erst wenn sie nach Jahr 4 auch noch durch die Untersuchungen kommt, gehört ihr der Führerschein. Ich muß sagen das kann ich kaum glauben das das so kompliziert sein soll. Außerdem ist es jedesmal mit hohen Kosten von über 500 Euro pro Untersuchung verbunden. Kennt sich jemand damit aus oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich bin für jede Antwort dankbar.
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  #2  
Alt 19.12.2016, 17:47
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Beiträge: 2.238
Standard AW: Hirntumor und Führerschein

Liebe Eleste,
es gibt Krankheitsbilder, wo der Führerschein immer nur befristet erteilt wird und man nach einem gewissen Zeitraum ein ärztliches Zeugnis vorlegen muss, dass die Fahreignung trotz Erkrankung belegt.
Wenn diese Fahreignung durch krankheitsbedingte Einschränkungen nicht mehr gegeben ist, wird die Fahrerlaubnis durch das zuständige Amt eingezogen.

Es ist leider so, dass die notwendigen Untersuchungen selbst zu finanzieren sind, da hilft leider keine Kranken-oder Rentenkasse, eine Möglichkeit wäre die Eingliederungshilfe, wenn Deine Tochter den Führerschein benötigt, um z.B. an den Arbeitsplatz zu gelangen.

Sollten bei den behandelnden Ärzten schon Untersuchungen im Rahmen der Nachsorge durchgeführt worden sind, kann man um Kopien bitten und diese bei den Ärzten des TÜV vorlegen.So können Doppeluntersuchungen vermieden und Kosten reduziert werden. Untersuchungen, die der TÜV in Auftrag gibt, werden nach einem anderen Gebührensystem abgerechnet, als bei den niedergelassenen Ärzten oder im Krankenhaus.

Bitte nutzt Möglichkeiten zur Beratung zu dieser Problematik (z.B. VDK oder Sozialverband Deutschlands).

Herzliche Grüße,
Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (19.12.2016 um 17:49 Uhr)
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  #3  
Alt 19.12.2016, 18:13
Eleste Eleste ist offline
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Registriert seit: 21.10.2015
Beiträge: 4
Standard AW: Hirntumor und Führerschein

Hallo Elisabeth,
ich habe alle erforderlichen Atteste vorgelegt. Auch der behandelnden Uniklinik die die Nachsorge (die völlig unauffällig verläuft, MRT alle 4 Monate) macht. Diese Atteste bescheinigen alle, daß meine Tochter fahrgeeignet ist und keine körperlichen Beeinträchtigungen bestehen. Leider ist das dem zuständigen Gutachter nicht genug. Es ist auch keine Verschlechterung zu erwarten, es sei denn es würde ein Rezidiv auftreten. Sollte das geschehen ist Autofahren die kleinste Sorge und Gutachten ebenso. Aber ihr wird jetzt der Weg verbaut. Leider hängt in diesem Fall auch eine Lehrstelle davon ab. Was mich alles sehr sehr traurig macht.

Geändert von Eleste (19.12.2016 um 19:01 Uhr)
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  #4  
Alt 19.12.2016, 21:34
Jan64 Jan64 ist offline
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Ort: Odenwald
Beiträge: 853
Standard AW: Hirntumor und Führerschein

Warum wird ihr der Weg verbaut? Sie bekommt doch eine Fahrerlaubnis. Den Nachweis der Fahreignung in gewissen Zeitabständen muss ich auch erbringen, weil 1. Kurzsichtig und 2. Lkw-Schein und älter als 50. Alle damit verbundenen Kosten muss man selbst tragen, wenn die Fahreignung nicht mehr gegeben ist, gilt auch die Fahrerlaubnis nicht mehr bis die Fahreignung wieder hergestellt ist. Die Führerscheinstellen können relativ frei über die jeweilige Fahreignung entscheiden und geeignete Massnahmen (wie reglmäßige Nachweise) fordern. Die haben da relativ viel Spielraum. Ich sehe das eher als Vorteil, so können sie auch ein "probieren wir es mal" entscheiden und nicht nur auf Ja oder Nein und im Zweifel dann eher auf Nummer sicher mit Nein, seh's mal von der Seite, man gibt deiner Tochter eine Chance.

Gruß Jan
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