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  #1  
Alt 12.04.2007, 17:09
Kathrin23705 Kathrin23705 ist offline
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Standard Arbeitet jemand bei der Krankenkasse?

Hallo ihr lieben,

hab ein riesengroßes Problem.

Wie ich euch schon geschrieben habe, ist vor genau einer Woche meine liebe Schwester, die ich sehr sehr vermisse, von uns gegangen.

Heut erhielt ich nun von ihrer Krankenkasse einen Anruf. Dabei kam heraus, dass sie mir ihr Krankengeld nicht auszahlen können, weil sie kein Testatment gemacht hat??!! Sie war alleinstehend und ich hab eine Generalvollmacht, welche auch nach ihrem Ableben seine Gültigkeit hat. Steht extra so drin.

Was könnte ich tun, denn das Krankengeld ist ja noch von Februar diesen Jahres und da war sie ja definitiv noch da!! Es steht ihr doch zu und ich musste die ganzen Ausgaben von ihr tätigen, weil sie kein Geld bekam, wie z.B. Miete, Medikamente, neue Anziehsachen weil ihre zu groß wurden ect.

Auf die Frage, was die KK dann mit dem meiner Schwester zustehenden KG macht, bekam ich keine Antwort! Das kann doch alles nicht wahr sein!! Und das Pflegegeld, das sie seit dem 1.2. zugesprochen bekam, hat sie auch noch nicht bekommen! Ich verstehe die Welt nicht mehr.

LG eure traurige und auch wütende Kathrin
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  #2  
Alt 12.04.2007, 17:22
Elfie Elfie ist offline
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Standard AW: Arbeitet jemand bei der Krankenkasse?

Hallo Kathrin,
ich arbeite zwar nicht bei der Krankenkasse und bin auch keine Juristin, aber nach meinem Wissensstand müsste es sich wie folgt verhalten:
In Deiner Generalvollmacht sieht die Kasse wohl kein Testament? Wenn sie also nicht verheiratet war, wären danach Deine Eltern, oder falls nur noch ein Elternteil da ist, dieser Elternteil Erbe. Sollten keine Eltern mehr leben, so sind die Geschwister erbberechtigt, usw., usw.
Das würde also bedeuten, dass die Erben Anspruch auf die von Dir genannten Leistungen haben. Ob Deine Genralvollmacht als Testament angesehen werden muß, kann Dir sicher nur ein Anwalt oder vielleicht auch eine behördliche Stelle beantworten. Ruf doch einfach mal beim Gericht an und frag Dich durch, aber vielleicht antwortete Dir ja noch jemand der genauer Bescheid weiß.
Es tut mir leid, dass Du zu all Deinem Schmerz noch die Unannehmlichkeiten
zu überstehen hast.
Dir alles, alles Gute. LG Elfie
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  #3  
Alt 12.04.2007, 17:40
Benutzerbild von Conny44
Conny44 Conny44 ist offline
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Standard AW: Arbeitet jemand bei der Krankenkasse?

Hallo Kathrin,

Elfie hat fast Recht. Ich gehe davon aus, dass deine Schwester keine Kinder hat? Dann wären diese nämlich gesetzliche Erben erster Ordnung und allein erbberechtigt. Danach kommen die Eltern zu je gleichen Teilen. Ist nur noch ein Elternteil vorhanden, geht der Anteil des verstorbenen Elternteils auf dessen Abkömmlinge über, ist kein Elternteil vorhanden, sind deren Abkömmlinge allein erbberechtigt.

Ob du bei Gericht eine Auskunft bekommst (keine kostenlose Rechtsberatung) und ob diese Vollmacht einem Testament gleichkommt, wage ich zu bezweifeln, d.h. ich bin mir sicher, dass sie nicht die Anforderungen an ein Testament erfüllt. Sorry.

Um das Geld ausgezahlt zu bekommen, bräuchtet ihr dann einen Erbschein, der wiederum Geld kostet und beim Nachlassgericht zu beantragen ist.

Tut mir leid.
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mein geliebter Mann: BSDK 06.06.1959 - 15.05.2008
mein Pa: BSDK 17.01.1941 - 08.07.2007
meine Mutti: Akute Leukämie 18.11.1941 - 30.03.2011

Geändert von Conny44 (12.04.2007 um 18:01 Uhr) Grund: Ergänzung
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  #4  
Alt 12.04.2007, 18:14
Anemone Anemone ist offline
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Registriert seit: 24.11.2005
Beiträge: 533
Standard AW: Arbeitet jemand bei der Krankenkasse?

Hallo Kathrin,
bin zwar auch kein Jurist, aber mein Mann war vor einigen Jahren damit beauftragt, als Nachlassverwalter die Erbangelegenheiten einer verstorbenen Cousine zu regeln. Aus dieser Zeit weiß ich, dass die Generalvollmacht nicht als Testament gilt. Sie berechtigt Dich nur dazu, alle Angelegenheiten für Deine Schwester zu regeln und endet mit ihrem Tod, es sei denn, sie enthält die Klausel "über den Tod hinaus". Mit dem Erbe hat das nichts zu tun. Wenn Deine Schwester kein Testament hinterlassen hat, gilt die gesetzliche Erbfolge (s. Beitrag von Conny).
Noch ein Tipp zum Thema Erbschein: Den braucht man unbedingt, wenn es kein Testament gibt. Man bekommt ihn entweder beim Nachlassgericht oder bei einem Notar. Letztere Möglichkeit empfehle ich Dir nicht, denn dort kostet er wesentlich mehr als beim Gericht.
Es tut mir so Leid, dass Du - nach allem, was Du für Deine Schwester getan hast - Dich auch noch mit diesen Dingen herumplagen musst. Ich weiß wie schwer es ist, wenn man zu all dem Schmerz, den man ertragen muss, sich auch noch um diese ganze Bürokratie kümmern muss. Ich wünsche Dir viel Kraft für die nächste Zeit.
Liebe Grüße,
Anemone
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  #5  
Alt 12.04.2007, 18:26
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Conny44 Conny44 ist offline
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Beiträge: 1.279
Standard AW: Arbeitet jemand bei der Krankenkasse?

Hi Ihr,

ich nochmal.

Nur kurz nochmal zur Klarstellung - für die Ausstellung des Erbscheins ist immer das zuständige Amtsgericht (Nachlassgericht) des Wohnsitzes des Erblassers zuständig, nicht der Notar. Mag sein, dass man diesen mit den Formalitäten beauftragen und er den Antrag stellen kann, aber erteilen bzw. beurkunden kann er den Erbschein nicht, sondern nur das zuständige Gericht. Sag es bloß mal, damit es keine Missverständnisse gibt.
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Geändert von Conny44 (12.04.2007 um 18:35 Uhr)
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  #6  
Alt 12.04.2007, 19:00
Kathrin23705 Kathrin23705 ist offline
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Beiträge: 278
Standard AW: Arbeitet jemand bei der Krankenkasse?

Hallo an alle,

erst einmal lieben Dank für eure Antworten. Und da haben wir dann auch schon das Problem.

Mit unserer Mutter hatte sie keinen so guten Kontakt, Mann und Kinder hat sie nicht. Also wäre unsere Mutter dann die Erbin. Vater haben wir auch nicht.

Aber in der Generalvollmacht steht u.a. auch:

....mich in folgenden Angelegenheiten zu vertreten:

-gegenüber allen Behörden ( z.B. Gesetzliche Krankenkasse ect.).

Frau K. wird dazu ermächtigt, in den oben aufgeführten Beziehungen für mich sämtliche Anträge zu stellen, Erklärungen abzugeben oder in Empfang zu nehmen.

Die Vollmacht hat über meinen Tod hinaus Gültigkeit.

Was heisst das jetzt? Und warum muss ich einen Erbschein beantragen, wo sie doch gar kein Vermögen hat?

Danke für eure Antworten.

LG eure verzweifelte Kathrin
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  #7  
Alt 12.04.2007, 19:08
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Conny44 Conny44 ist offline
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Standard AW: Arbeitet jemand bei der Krankenkasse?

Hallo liebe Kathrin,

hmmm. Eigentlich ist es nicht wichtig, ob Kontakt zur Mutter bestand oder nicht. Wenn euer Vater nicht mehr lebt, geht sein Erbanteil auf dich (und falls er noch weitere Kinder haben sollte, auch auf diese - je zu gleichen Teilen) über. Das heißt, deine Mutter 1/2 und du 1/2.
Mit der Vollmacht kannst du Anträge stellen, richtig, aber sie ersetzt nicht das Testament, welches im Übrigen eigenhändig geschrieben hätte sein müssen.

Wenn deine Schwester kein weiteres Vermögen hat, bräuchtet ihr also den Erbschein nur für solche Sachen, wie dieses Krankengeld.

Vielleicht ist dann doch abzuwägen, ob es Sinn macht, wegen diesem Geld, die ganze Tippeltappeltour zur durchlaufen und einen Haufen Nerven zu lassen, die ihr jetzt mit Sicherheit für wichtigere Sachen braucht?

Ich wünsch dir was und weiterhin viel Kraft.
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  #8  
Alt 13.04.2007, 10:03
Elfie Elfie ist offline
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Standard AW: Arbeitet jemand bei der Krankenkasse?

Hallo Kathrin,
ruf doch einfach mal beim Amtsgericht an und frag danach was zu tun ist, um einen Erbschein zu beantragen. Ich habs noch nicht gemacht, aber wahr-
scheinlich ist doch nur ein Formular auszufüllen. Die KK wird das ausstehende Geld nur daraufhin auszahlen. Und auch wenn Deine Schwester kein Vermögen hatte, es gibt sicher noch ein Girokonto und evtl. persönliche Dinge?
Genaugenommen können der /die Erben diese Dinge auch beanspruchen, selbst wenn Du eine Vollmacht hast - so ist jedenfalls mein Kenntnisstand.
Ich wünsche Dir sehr, dass Du mit Deiner Mutter klarkommst.
Dir alles, alles Gute . LG Elfie
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  #9  
Alt 13.04.2007, 12:24
Kathrin23705 Kathrin23705 ist offline
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Beiträge: 278
Standard AW: Arbeitet jemand bei der Krankenkasse?

Vielen lieben Dank für eure Antworten.

Ich hab jetzt mit meiner Mutter gesprochen. Und wir sind jetzt so verblieben, dass sie den Erbschein beantragt, sich das Krankengeld, das Pflegegeld und die Rente auf ihr Konto überweisen lässt und es mir dann auf mein Konto überweist. So, denke ich, ist das ganze Hin und Her dann am komplikationslosesten.

LG und danke für eure Hilfe.

Kathrin
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  #10  
Alt 13.04.2007, 12:33
Elfie Elfie ist offline
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Standard AW: Arbeitet jemand bei der Krankenkasse?

Ach Kathrin, schön, dass das wenigstens positiv ausläuft.
Liebe Grüsse und bleib gesund. Gruß Elfie
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  #11  
Alt 13.04.2007, 12:55
kimaugust kimaugust ist offline
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Beiträge: 487
Standard AW: Arbeitet jemand bei der Krankenkasse?

[QUOTE=Kathrin23705;400959]Vielen lieben Dank für eure Antworten.

Ich hab jetzt mit meiner Mutter gesprochen. Und wir sind jetzt so verblieben, dass sie den Erbschein beantragt, sich das Krankengeld, das Pflegegeld und die Rente auf ihr Konto überweisen lässt und es mir dann auf mein Konto überweist. So, denke ich, ist das ganze Hin und Her dann am komplikationslosesten.

Hallo, hier ein Link zum Erbschein.

Du schreibst, einen Vater haben wir nicht. Dies kann man unterschiedlich deuten. Wenn er aber noch lebt, erbt er mit. Wenn er verstorben ist, dann erbst Du mit. Und : Erben können immer nur gemeinsam verfügen.

http://www.123recht.net/article.asp?a=17258

Hatte/ hat Deine Schwester aufgrund Ihrer Krankheit noch Schulden oder Kredite? Rückstände jedweder Art ?
Bitte, aufpassen, denn die Erben müssen, wenn sie das Erbe annehmen,
auch für alle bestehenden Verbindlichkeiten haften und zurückzahlen.

viele Grüße Jürgen und Alles Gute
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  #12  
Alt 15.04.2007, 19:14
Benutzerbild von petra48
petra48 petra48 ist offline
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Standard AW: Arbeitet jemand bei der Krankenkasse?

Hallo Kathrin,

arbeite im Krankenhaus. Würde mal mit dem Bestatter reden. Über den kann man auch einiges erfahren und auch beantragen. Um zum Amtsgericht zu gehen, um einen Erbschein zu beantragen, benötigst du zuerst eine Todesbescheinigung - auch üb. d. Bestatter erhältlich.
Die Erbfolge ist richtig, wie die Vorgänger schon beschrieben haben.

Wollte noch darauf aufmerksam machen, dass, wenn sie im Krankenhaus gestorben ist, keine Zuzahlungsgebühr für den letzten Aufenthalt zu zahlen ist. Falls schon geschehen, kannst du sie als Erbberechtigter im Krankenhaus bzw. bei der Krankenkasse zurück verlangen.

Gruß
Petra
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