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Alt 08.12.2007, 05:25
Benutzerbild von Jutta
Jutta Jutta ist offline
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Standard Neue Gebührenordnung gefährdet die Palliativversorgung

Ein Schnupfen wird nun einer palliativen Versorgung kostentechnisch gleichgesetzt !!!!

DAS darf nicht sein !!!!

WO bleibt da die Würde des menschlichen Lebens ???


04.12.2007


Neue Gebührenordnung gefährdet die Palliativversorgung


Mit der neuen Gebührenordnung für niedergelassene Ärzte, die zum 1.1.2008 in Kraft tritt, wird die Versorgung chronisch kranker und insbesondere sterbenskranker Menschen für den Arzt endgültig unwirtschaftlich. Mit der sog. "Versichertenpauschale" - in Medizinerkreisen bereits als "Blickpauschale" tituliert - wird dann alles abgegolten: egal ob ein Zweiminutentermin wegen eines Schnupfens oder die umfangreiche Versorgung eines todkranken Patienten.


Umfangreiche ärztliche Versorgung wird zum Privatvergnügen

Zur palliativen Versorgung - der Begleitung von Patienten mit einer nicht heilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung - gehören Leistungen wie die Verordnung häuslicher Krankenpflege, Infusionen, Transfusionen, das Legen von Magensonden oder Kathetern, Punktionen von Lungenwasser oder Bauchwassersucht, Verbände, oder die Behandlung mit Lokalanästhetika. "Alles das ist künftig praktisch ehrenamtlich zu leisten", so Dr. Thöns. Der Arzt, der den Patienten kurz berät, erhält das gleiche niedrige Honorar, wie der Arzt, der seinen Patienten umfangreich versorgt. Ob Besuche noch zu einem Benefit für den engagierten Arzt führen, wird derzeit heftig diskutiert, bereits jetzt wurde allerdings beschlossen, dass Zusatzentgelte für die unvorhergesehene Inanspruchnahme des Arztes (sog. Notfallpauschale) nur maximal zweimal alle drei Monate abgerechnet werden dürfen. "Wer glaubt, hier sei der Arzt maximal zweimal notwendig, ist naiv", so Prof. Zenz.



Quelle: http://www.journalonko.de/newsview.php?id=2233
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Jutta
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