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  #1  
Alt 09.01.2004, 14:56
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Beiträge: n/a
Standard Nachsorgeuntersuchung wird von SBK nicht mehr beza

Hatte 2001 Hodenkrebs, Entfernung des rechten Hodens.

War seit dem regelmäßig stationär im Krankenhaus zur Nachsorgeuntersuchung (die ersten zwei Jahre alle 3 Monate danach alle 6 Monate). Jetzt wollte ich diese Woche einen Termin für die Nachsorgeuntersuchung im Krankenhaus machen, da wurde mir mitgeteilt vom Krankenhaus das sie mich nicht mehr untersuchen dürfen da von den Krankenkassen seit diesem Jahr die Kosten nicht mehr übernommen werden. Ich fragte daraufhin bei meiner Krankenkasse nach,und die bestätigen mir dann das seit diesem Jahr die Kosten nicht mehr übernommen werden ( ich bin bei der SBK). Das Problem ist aber das die Urologie in meinem Krankenhaus Patienten nicht Ambulant untersuchen darf sondern nur stationär.

Hatte schon jemand ähnliche Probleme dieses Jahr?
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  #2  
Alt 09.01.2004, 15:33
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Nachsorgeuntersuchung wird von SBK nicht mehr beza

wenn Du gesetzlich versichert bist, ist das völlig normal. Du kannst zur Nachsorge aber zu einem Urologen Deiner Wahl gehen, es darf eben nur kein Krankenhausarzt sein.

Für privat Versicherte gilt das übrigens nicht.

Diese Regelung ist aber nicht so neu.

Thomas
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  #3  
Alt 09.01.2004, 17:30
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Nachsorgeuntersuchung wird von SBK nicht mehr beza

Hallo Steinbock, uns geht es ähnlich. Mein Mann ist in der AOK und es gibt nach Auskunft der Onkologen seit diesem Jahr keine prä- bzw. poststationären (ambulanten) Behandlungen mehr. Das war bisher eine gute Möglichkeit, von den behandelnden Onkologen, die einen ja aus der Therapiezeit am besten kennen, ambulant behandelt zu werden. So geht das jetzt nicht mehr. Mein Mann muß zur Nachsorge jetzt mit 3 Tagen stationärem Aufenthalt rechnen... (kein Kommentar). Auf meine Frage hin, es werde doch in den Mitgliederzeitschriften der Krankenkassen über so gute Projekte für Tumorpatienten geschrieben, bekamen wir zur Antwort, das sei zwar für die Zukunft geplant, aber derzeitig noch nicht gesetzlich geregelt. Später sollen die Krebspatienten wieder durch die behandelnden kliniken nachversorgt werden...
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