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  #1  
Alt 30.05.2010, 17:16
sabrina1980 sabrina1980 ist offline
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Standard ab wann pflegestufe? änderung behindertenausweis

Hallo....ich habe einige fragen, vielleicht kann mir hier jemand helfen....mein papa hatte vor 3 1/2 jahren darmkrebs in seinem behindertenausweis steht 100%.....nun hat er metastasen im hirn, lunge und niere....kann man im ausweis noch was dazu beantragen, es gibt ja so buchstaben.....auch wissen wir nicht ob meine mama eine pflegestufe beantragen kann wenn er jetzt aus dem krankenhaus ersteinmal wieder kommt? wer hat ahnung was erfüllt sein muss usw.....
__________________
Mein Papa:

september06: rektum-karzinom
op, chemo, bestrahlung, künstlicher ausgang

seit april10: bronchialkarzinom mit hirnmetastase, nebenniere und nieren metastasen
unterkiefermetastase.....

20.10.1954 -
25.06.2010

PAPA ICH HAB DICH VERDAMMT LIEB!!!!!!!
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  #2  
Alt 23.09.2010, 11:48
yog_erika yog_erika ist offline
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Standard AW: ab wann pflegestufe? änderung behindertenausweis

Hallo Sabrina,

beim Behindertenausweis lässt durchaus noch einiges bewegen, denn die Buchstaben sind nicht ohne Bedeutung. Ich habe für die Metas zusätzlich »B« für Begleitperson, »aG« für die Nutzung von Behindertenparkplätzen, »RF« für die Befreiung von den Rundfunkgebühren und »T« für die Nutzung des Telebusses bzw. Behindertenfahrdienstes bekommen.

Pflegestufe würde ich auf jeden Fall beantragen. Dazu reicht ein kurzes Schreiben an die Krankenkasse, die dann einen Gutachter vom medizinischen Dienst zur Einstufung schickt. Für Pflegestufe 1 sind mindestens 45 min täglich für die Grundpflege, für Stufe 2 mind. 120 min und für Stufe 3 mind. 240 min inkl. nächtlicher Bereitschaft nötig. Zur Grundpflege zählt alles, was für die eigenen Körperpflege, Nahrungsaufnahme und Verlassen/Betreten der Wohnung an Zeitaufwand durch die Pflegeperson(en) nötig ist.

Aus dem Internet kann man ein Pflegetagebuch herunterladen, in das man die einzelnen Zeiten pro Wochentag einträgt. Daraus wird ein Mittelwert ermittelt, der zur Einstufung herangezogen wird. Bei der Begutachtung sollte Dein Vater sich nicht aus falschem Stolz anstrengen und zeigen, was er alles noch ohne Hilfe schafft bzw. wie beweglich er noch ist, auch wenn es ihm große Schmerzen bereitet. Was nicht schmerzfrei geht, geht einfach nicht ohne Hilfe! Das ist ein schwerer Lernprozess, aber im eigenen Interesse und auch im Interesse der Angehörigen ist Stolz an dieser Stelle völlig fehl am Platz.

Die vom Gutachter ermittelte Pflegestufe gilt zunächst für ein halbes Jahr, bei Begutachtung kurz vor Halbjahreswechsel bis zum Ende des nächsten Kalenderhalbjahres. Nachbesserungen sind nur möglich, wenn im Laufe dieser Zeit noch etwas zusätzlich auftaucht, ansonsten wird kurz vor Ablauf der Geltungsdauer eine neue Begutachtung durchgeführt.

Ob man zunächst nur das Pflegegeld in Anspruch nimmt oder zusätzlich einen Pflegedienst beauftragt, hängt von der häuslichen Situation ab. Zum Wechsel zwischen den verschiedenen Möglichkeiten reicht ein Anruf bei der Pflegekasse (Unterabteilung der Krankenkasse). Pflegedienste helfen auch bei der Auswahl von Pflegemitteln, die mit Sicherheit nötig sind. Greifzangen sind eine sehr sinnvolle Erfindung, aber auch Pflegebetten und viele andere Dinge. Die Pflegekasse übernimmt ggf. auch den Umbau eines Bades für behindertengerechtes Duschen, Waschen, Toilettensitzerhöhung u.v.a.m.

Vermutlich ist es sinnvoll, sowohl den Antrag beim Versorgungsamt als auch bei der Krankenkasse direkt vom Sozialdienst des behandelnden Klinikums stellen zu lassen. Die beschaffen gleich die nötigen ärztlichen Atteste, so dass die Antragsbearbeitung bei den Behörden wesentlich weniger Zeit in Anspruch nimmt.
__________________
Liebe Grüße
Erika


pT2, G3, pN3a (13/15), L1, V1, R0
pTis (DCIS) Grad 3, R1 (caudal)
ausgedehnte LWK 5 erfassende ossäre Metastase mit Weichteilinfiltration
ausgedehnte ossäre Metastase in LWK 1 mit Weichteilinfiltration
Kleine Metastase BWK 12 und SWK 1
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  #3  
Alt 23.09.2010, 16:47
Benutzerbild von Jutta
Jutta Jutta ist offline
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Standard AW: ab wann pflegestufe? änderung behindertenausweis

Hallo Mimmi und Yog_Erika,

manches Mal ist es sinnvoll nach zuschauen was in der Zwischenzeit geschehen ist, bevor man auf einen Beitrag vom 05/2010 antwortet!!!

Sabrina's Papa ist inzwischen verstorben ........
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Jutta
_________________________________________




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  #4  
Alt 24.09.2010, 11:00
Altmann Altmann ist offline
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Standard AW: ab wann pflegestufe? änderung behindertenausweis

Ganz einfach Jutta,
der Hausarzt ist die wichtigste Ansprechperson.
Der kann am besten beurteilen, ob die entsprechenden Zusatz-Buchstaben
gelten sollen.
Aber ich weis nicht, ob man mit Darm-Krebs als gehbehindert gilt.
Gruss Altmann
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  #5  
Alt 24.09.2010, 12:54
frohsinn frohsinn ist offline
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Standard AW: ab wann pflegestufe? änderung behindertenausweis

....Ignoranz ?? Bitte nicht Juttas Beitrag überlesen .....
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  #6  
Alt 02.01.2011, 10:10
Reinhard Reinhard ist offline
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Standard AW: ab wann pflegestufe? änderung behindertenausweis

Hallo ihr Liebe,

das Problem betrifft ja vielleicht auch noch andere, die noch leben.

Ich überlege auch, eine Pflegestufe zu beantragen.

Es ist so, dass mein Zustand SEHR stark wechselt. Vorletzten Sommer lag ich monatelang sterbenskrank nur bewegungslos im Bett, letzten Sommer war ich wie genesen.

Und das ist eben überhaupt nicht vorhersehbar.

Zur Zeit gehts wohl eher bachab. Bestahlungen wegen Gehirnmetas.

Zur Zeit kann ich mich noch in der Wohnung bewegen. Aber wie lange noch?
Meine Frau ist berufstätig.

100% Behinderung mit aG habe ich auf unbegrenzte Zeit. Eu-Rente auch.

Ist es sinnvoll, jetzt mal vorbeugend einen Pflegeantrag zu stellen?
Ich weiss ja wirklich nicht, wie es mir nächste Woche oder nächsten Monat gehen wird und die Bewilligungsprozedur dauert ja wohl ein Weilchen.

Aber wenn jetzt jemand zum Beurteilen kommt, was soll ich sagen?

Ich bin mir da echt unsicher.

Liebe Grüße Reinhard
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  #7  
Alt 02.01.2011, 12:51
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: ab wann pflegestufe? änderung behindertenausweis

Lieber Reinhard!

Zitat:
Ist es sinnvoll, jetzt mal vorbeugend einen Pflegeantrag zu stellen?
Ich weiss ja wirklich nicht, wie es mir nächste Woche oder nächsten Monat gehen wird und die Bewilligungsprozedur dauert ja wohl ein Weilchen.
Aber wenn jetzt jemand zum Beurteilen kommt, was soll ich sagen?
Du schreibst in Deinem Beitrag, dass Deine gesundheitliche Situation ständig wechselt.


Die Gutachter des MDK stellen sehr gezielte Fragen, wenn sie ihren Besuch durchführen.

Ich empfehle Dir, in Deinem Antrag die bisherige Krankengeschichte zu schildern, damit der Gutachter sich schon im Vorfeld einen Überblick verschaffen kann.

Erkläre der Pflegekasse, welche Einschränkungen Du hast! Vielleicht benötigst Du auch Hilfsmittel, die Dir und Deiner Frau die Pflege erleichtern können z.B.Lift für die Badewanne? Wenn die Pflegestufe bewilligt wird, zahlt die Pflegekasse für die Anpassung der Wohnung einen Zuschuss, dieser liegt bei 2500 € pro Maßnahme.

Es gibt inzwischen viele gute Broschüren, die sich mit den Leistungen der Pflegeversicherung beschäftigen und die Zusammenhänge erklären. So wird immer wieder empfohlen ein sog. Pflegetagebuch zu führen und dort aufzuschreiben, bei welchen Tätigkeiten man Hilfe benötigte, wie lange diese etwa dauerte, wer sie leistete.

Schade, dass Du im vorigen Jahr auf Leistungen der Pflegeversicherung verzichtet hast!

Das SGB XI schreibt vor, dass zwischen dem Tag der Antragstellung und der Entscheidung der Pflegekasse maximal 6 Wochen liegen dürfen, der MDK hat für seinen Hausbesuch 5 Wochen Zeit. Nicht immer können die Vorgaben eingehalten werden.


Informationen zur Pflegeversicherung findest Du u.a. hier:http://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege.html

Tschüß!

Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (02.01.2011 um 13:46 Uhr)
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  #8  
Alt 02.01.2011, 18:30
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Susi04 Susi04 ist offline
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Standard AW: ab wann pflegestufe? änderung behindertenausweis

Lieber Reinhard,

entscheidet für den Erhalt von Pflegegeld ist, dass du täglich mindestens 46 Minuten Hilfe im Bereich der Grundpflege erhältst. Zusätzlich muss absehbar sein, dass du mindestens weitere 6 Monate Hilfe bekommst.

Wichtig, nicht der Bedarf zählt, sondern die Hilfe die du tatsächlich bekommst.

Zur Grundpflege gehören Körperpflege, Ausscheidungen und Ernährung.
(satt und sauber)
Wenn du keine Hilfe in diesem Bereich bekommst, macht ein Pflegegeldantrag keinen Sinn.

Ich wünsche dir alles Gute
Susi
__________________

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  #9  
Alt 03.01.2011, 01:08
Reinhard Reinhard ist offline
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Standard AW: ab wann pflegestufe? änderung behindertenausweis

Hallo ihr Lieben,

bis jetzt brauche ich ja noch keinerlei Hilfe.

Ich werde dann vielleicht mal vorfühlen, wer im Bedarfsfall mein Ansprechpartner sein wird und mich mit ihm oder ihr vielleicht etwas bekannt machen und meine Situation schildern.

Bei dem Schwerbehinderungsantrag hatte sich mein persönliches Erscheinen bewährt. Ich habe die Arztberichte abgegeben und bekam den Ausweis auf 100% mit aG auf Lebenszeit OHNE irgendwelche Nachfragen oder sonst was.
Worüber ich dann trotzdem nicht ganz glücklich war, weil ich befürchtete, die Ärzte denken, der machts eh nicht mehr lang!

Liebe Grüße Reinhard

Aus Trotz habe ich dann ein paar Wochen später wieder Laufen gelernt.
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  #10  
Alt 04.01.2011, 11:16
Altmann Altmann ist offline
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Standard AW: ab wann pflegestufe? änderung behindertenausweis

Hallo Reinhardt,
das ist wirklich ein komisches Gefühl, wenn man so eine Reaktion
hat. Da macht man sich schon seine Gedanken. Ich dachte mir auch,
hä . . . ? einen SB-Ausweis?, so was brauch ich doch nicht. Ich freue
mich für Dich, dass es Dir wieder besser geht, vor allem mit dem Laufen.
Und das mit den Anträgen stellen auf Pflege usw. ist ein Riesen-Kampf,
ich kenn das von meiner Mutter. Aber vielleicht hättest Du da auch wieder
Glück, ich nenn es mal so, und es ginge problemlos.
Du musst schon noch etwas durchhalten, Du bist doch noch garnicht so
alt.
Gruss Altmann
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  #11  
Alt 04.01.2011, 12:28
Reinhard Reinhard ist offline
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Standard AW: ab wann pflegestufe? änderung behindertenausweis

Lieber Altmann,

ich bin 60 und weiss von meinem Lungenkrebs der Stufe 4 seit gut drei Jahren.

Das heisst, hielte ich mich an die Statistik, müßte ich schon lange tot sein.

Ich bin aber zuversichtlich , dass ich es noch ein Weilchen so weitergeht.

Den SB-Ausweis hatte ich beantragt, wegen der Steuerermäßigung.
Für den Eintrag aG bekam ich für das Auto Steuerbefreiung. Mir wurde allerdings eingeschärft, dass ich immer mitfahren muss, sonst sei das ein Steuervergehen. Wegen dem Parken ist aG natürlich auch sehr angenehm.

Mit meinem Gesundheitsstand ist es wirklich exrem. In den drei Jahren von fast tot, über den Rollstuhl bis völlig beschredefrei.
Ubd das wechselt ziemlich rasch. Jetzt liege ich seit zwei, drei Wochen wieder überwiegend im Bett.
Das kommt von den Gehirnmetas. Ich fühlte mich seit den letzten Monaten immer kränker. Schwäche, dann dazu noch Schwindel und Übelkeit, schließlich Krämpfe.

Das kam von dem sich im Kopf immer mehr aufbauenden Überdruck.
Jetzt hehme ich Kortison. Der Überdruck ist weg, dafür bin ich fürchterlich unruhig und immer hungrig.

Vor den Nebenwirkungen der Bestahlungen, krieg ich auch täglich, wurde ich gewarnt.
Sie sollen besonders plötzlich eintreten.

Mit dem Durchhalten ist es bei mir eine große Motivationssache.

Ein befreundeter Arzt meinte als es mir im Herbst vorletzten Jahres nach schwerer Krankheit wieder besser zu werden begann, ich solle mir einen Therapeuten besorgen, der mich wieder aus dem Bett holt. Aus eigener Kraft könne ich das nie und nimmer schaffen!

Das hat aber meinen Ergeiz geweckt!
Erst habe ich nur jede Stunde die Füße rausgehängt, dann habe ich mich immer wieder auf die Bettkante gesetzt, hingestellt und zum Schluss vorsichtig angefangen zu Laufen.

Ein großes Erfolgserlebnis war dann mein erster Besuch auf eigenen Füßen in der Chemo-Tagesklinik.
Ich hatte mich da ja jede Woche auch mehr tot als lebendig mit dem Krankentransportwagen liegend hinfahren lassen. Ich dachte, wenn ich das aufgebe, sterbe ich mit Sicherheit,. Und ich habe mich erholt!

Wie ich also da rein kam, schauten mich die Damen hinterm Tresen wie einen Geist an, eine holte gleich den Doktor, der kam kam aufgeregt und freudestrahlend auf mich zu , klopfte mir auf die Schulter und sagte "das war knapp!"
Die Ärtzt haben mir hinterher gesagt, sie hätten nicht geglaubt, dass ich das überlebe. Und der Wahnsinn ist, dass ich mich dann noch so erholt habe!

Im April war ich in Begleitung mit dem eigenen Boot um Elba und umliegende Inseln 14 Tage segeln.
Ich hätte nie gedacht, dass ich sowas je noch erleben werde. Ich war gewiss, mit der See nur noch in einer Urne in Kontakt zu treten.
Dann hatte ich auch noch diesen wirklich schönen Sommer im abgelaufenen Jahr.

Jetzt ist die Entwicklung wieder rückläufig, aber ich bin zuversichtlich, dass das auch wieder werden wird.

Liebe Grüße Reinhard
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  #12  
Alt 06.01.2011, 00:44
undine undine ist offline
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Standard AW: ab wann pflegestufe? änderung behindertenausweis

Hallo Reinhard,

zum Pflegegeld beantragen möchte ich Folgendes anmerken:

Die Maßstäbe, die der MDK bzw. ansetzt, lassen sich oft schwerlich auf chronisch Kranke übertragen, die unter akuten Schüben leiden.

Wenn ich z.B. einen Rheuma-Schub habe, dann geht gar nichts mehr. Habe mal alleine in meinem Bett gelegen, konnte nicht einmal zum Telefon greifen, (das direkt beim Bett war,) und habe vier Stunden um Hilfe geschrien, natürlich irgend wann voll genässt, weil ich mich nicht rühren konnte. Also: ein klarer Fall für Pflegestufe III.
An anderen Tagen geht es mir soweit gut, dass ich in die Pflegestufe I passe. Bei den Gutachten wird aber meist von der "guten Ausgangslage" ausgegangen. Deshalb sollte man bei seinen Schilderungen im Hinterkopf behalten, wie man seine eigene Situation angemessen schildern kann.

Ich persönlich habe ja den Eindruck, dass die MDK-Ärzte Provisionen für Niedrigeinstufungen bekommen

Als einmal ein Gutachter bei mir war, hörte meine Nachbarin mit dem Staubsaugen auf und lugte (vermutlich) durch ihren Türspion wie sie es immer machte, wenn ich Besuch bekam. Im Gutachten stand dann: " Frau *** kann sogar Staub saugen. Dabei hatte ich zu der Zeit nicht einmal einen Staubsauger, weil jemand zum Putzen kam und den eigenen mitbrachte.

Bei der Mutter meines Freundes hieß es: Pflegestufe I. Sie war 58 Jahre alt, hatte bereits mit 50 Alzheimer bekommen und war überhaupt nicht in der Lage, alleine zu leben. Sie konnte nicht mal ihre Nase erkennen, (hatte Panik, wegen der zwei Löcher im Gesicht,) geschweige denn, alleine aufs Klo gehen.
Aber als der Arzt kam und sie fragte, "wie geht es Ihnen?" meinte, sie "gut". Und als er fragte, "Können Sie alleine leben?", sagte sie "ja, ja".
Sie bekam - bis zum Widerspruch - nur Pflegestufe I.

Übrigens sehe ich es auch so, dass der Thread vielleicht anderen helfen kann. Es war ja sicherlich nett gemeint, zu antworten. Das der Papa schon tot ist, finde ich sehr traurig, aber erschrocken habe ich mich auch über den Ton, wie dieses ins Feld geführt wurde.
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Ich habe mit Hilfe der Menschen im Krebsforum meine Mutter 2010-2011 bei ihrer Lungenkrebserkrankung (Adenokarzinom) begleitet.
Sie starb Weihnachten 2011.
Danke an alle, die mir geholfen haben. Und alles Liebe für alle, die den Kampf gegen Krebs bestreiten.
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  #13  
Alt 06.01.2011, 03:00
Reinhard Reinhard ist offline
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Standard AW: ab wann pflegestufe? änderung behindertenausweis

Hallo ihr Lieben,

ich habe heute deswegen mal bei der KK angerufen.

Die Dame am anderen Leitungsende war freundlich aber in der Sache wohl hilflos, weil eben dieser spezielle Dienst das alleine entscheidet.

Sie schickt mir aber auf alle Fälle einen Antrag zu und ich kann mich dann schon mal mit dem auseinander setzen.

Dann gab sie mir noch einen vielleicht wichtigwerdenden Tip.

Wenn ich dringend Hilfe benötigte, solle ich mich ins KH überweisen lassen. Von dort gestellte Anträge würden gegebenenfalls innerhalb dreier Tage bearbeitet.

Das war doch schon eine handfeste Auskunft!

Mal sehen wie es wird.

Liebe Grüße Reinhard
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  #14  
Alt 22.01.2011, 00:43
SelmaM SelmaM ist offline
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Standard AW: ab wann pflegestufe? änderung behindertenausweis

Hallo, Reinhard,

Du bist wohl genau wie ich ein Nachtgespenst, wie?:-)
Na ja, was will man auch machen, wenn einem die Krankheit die Nachtruhe vergällt..!
Mir sind Deine Beiträge sehr verbunden; sie strahlen so viel Ehrlichkeit und Emotionalität aus, was meine Sympathien erweckt.
Lange war ich nicht hier und zwischendurch lese ich nur kurz mal rein, um zu sehen, wer noch zu Gange ist und so.

Wegen der Pflegestufe rate ich Dir, nicht zuerst zur Kasse zu gehen. Die verweigern ja gern und oft und unabhängig von Notwendigkeiten aller Art.
Berate Dich bei einer niedergelassenen Schwester, die Heimfälle pflegt. Die haben die meiste Ahnung.

Es ist keineswegs so schwer, eine Pflegestufe I zu bekommen und man sollte auch seinen Stolz überwinden, seine teilweise Hilflosigkeit zuzugeben.

Ich kann Dir nützliche Tipps zukommen lassen, wäre sicher ratsamer als Email (wenn Du magst)?

Du giltst hier für mich als ein herausragendes, leuchtendes Beispiel, wie man mit seinem Lungenkrebs umgehen kann und wie man Statistiken Lügen straft. BRAVO, weiter so!

Lieben Gruß
Selma
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  #15  
Alt 22.01.2011, 01:19
mischmisch mischmisch ist offline
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Beiträge: 1.074
Cool AW: ab wann pflegestufe? änderung behindertenausweis

Hallo Selma,

auch wenn dein liebes Posting an Reinhard ging,
(entschuldige Reinhard, dass ich hier kurz reinplatze) -

warum willst du die Tipps "ratsamer" lieber per Mail geben???

Warum schreibst du Reinhard dann nicht gleich eine PN?

Nachdenklicher Gruss
mischmisch
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