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  #1  
Alt 29.05.2007, 09:52
DianaSusann DianaSusann ist offline
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Standard Recht auf Arztbriefe?

Hallo,

mein Vati ist am 30.03. an BSDK nach langen Kampf verstorben.

Ich habe bzw. hatte eine Vorsorgevollmacht.

Ich würde gerne eine Kopie von den letzten Entlassungsbriefen ( als er in der Klinik war ) vom Hausarzt mir holen.

Nun meine Frage : Kann der Hausarzt es verweigern oder steht es mir rechtlich zu ?
Bekommt man diese auch evt. von der Klinik wo er lag?

Wäre schön wenn jemand sich da auskennt.
( Möchte die Berichte nur für Private Zwecke habe, ist für mich eine Art Trauerbewältigung!)

Danke für Eure Antworten,
liebe Grüsse DianaSusann.

Geändert von DianaSusann (06.12.2007 um 14:05 Uhr) Grund: Schreibfehler
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  #2  
Alt 29.05.2007, 18:13
Benutzerbild von tinemarinella
tinemarinella tinemarinella ist offline
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Standard AW: Recht auf Arztbriefe?

Hallo DianaSusann!

Mein herzliches Beileid zum Tod Deines Vaters.

Nun zu Deiner Frage. Geh einfach zum Hausarzt und frage ihn nach den Unterlagen - normalerweise dürftest Du keine Probleme haben sie zu bekommen. Sollten sich dennoch Probleme ergeben, dann erkläre ihm, warum Du sie haben möchtest. Jeder hat das Recht auf Kopien der Unterlagen und Untersuchungsergebnisse. Zumindest ist mir nichts anderes bekannt.

Ich wünsche Dir alles Gute und viel Kraft
Christine
__________________
Da wo ich bin ist oben!
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  #3  
Alt 29.05.2007, 18:25
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Recht auf Arztbriefe?

hallo DianaSusann,
erst einmal mein beileid zum Tod deines vaters
ich denke dass es kein problem sein dürfte. Ich forder auch immer alle Unterlagen also auch Narkoseprotokolle und Op Berichte an. Damit ich sie schneller bekomme, schreibe ich immer (und bis jetzt war dem wirklich so) dass ich keine rechtlichen Schritte verfolge.
Da du im Besitz der Vollmacht bist, dürfte das kleine Problem der Schweigepflicht vom Tisch sein. Die Schweigepflicht ist das einzige, was Probleme machen könnte, aber du hast ja die Vollmacht.

Barbara
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  #4  
Alt 31.05.2007, 09:05
DianaSusann DianaSusann ist offline
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Beiträge: 33
Standard AW: Recht auf Arztbriefe?

Liebe Christine und liebe Barbara,

danke für Eure lieben Zeilen.

Bei mir ist es einwenig schwierig an die Unterlagen ran zu kommen, da der Hausarzt ein Verwander von mir ist.
Er meinte, er könnte die Unterlagen mir nicht geben und was ich damit noch wölle!?

So mach dem Motto, dein Vati ist doch Tod!

Vielleicht hat er ein schlechtes Gewissen oder Angst ich würde ihm was noch vorwerfen!?
Ich habe keine Ahnung warum er sich da so quer stellt!

Ich kann es nicht verstehen, vielleicht gibt es ja noch eine andere Möglichkeit?
Hat jemand damit Erfahrung?

Liebe Grüsse
DianaSusann

Geändert von DianaSusann (06.12.2007 um 14:07 Uhr) Grund: Schreibfehler
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  #5  
Alt 31.05.2007, 13:07
Leni 47 Leni 47 ist offline
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Standard AW: Recht auf Arztbriefe?

Hallo,

ich habe meine Befunde und Berichte nachträglich vom Krankenhaus angefordert,war problemlos.
Ruf im Krankenhaus an,laß dich mit dem Archiv verbinden,und frag nach ob du persönlich kommen sollst oder ob es so geht.Mir haben sie die Unterlagen so geschickt.

Alles gute. Leni
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  #6  
Alt 31.05.2007, 17:01
rockshaver31 rockshaver31 ist offline
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Beiträge: 223
Standard AW: Recht auf Arztbriefe?

hallo ihr lieben

erstmal mein herzliches beileid, habe ein ähnliches problem, vieleicht wisst ihr ja rat. also ich hatte vor 5 jahren lymphknotenkrebs so möchte jetzt meinen frauenarzt wechseln nach 15 jahren weil termine über ein jahr vergeben hallo.
jetzt habe ich einen neuen und will von der alten meine krankenakte haben sie sagen aber das geht nicht würden sie nicht machen die krankenakte rausgeben nur den letzten abstrich, ich finde es sehr merkwürdig darf man das eigentlich. für antworten wäre ich sehr dankbar.und diane lasse dich nicht unterkriegen.

rockie
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  #7  
Alt 31.05.2007, 19:50
Benutzerbild von Anhe
Anhe Anhe ist offline
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Ort: Mainhattan
Beiträge: 943
Standard AW: Recht auf Arztbriefe?

Hallo Rockshaver,

dies habe ich gefunden:

Zitat:
"Jeder Patient hat jederzeit das Recht seine Krankenakte einzusehen. Sie dürfen weiterhin Kopien Ihrer Akte anfertigen und sogar Röntgenbilder müssen Ihnen auf Nachfrage im Original ausgehändigt werden. Versucht die Klinik oder Arztpraxis Sie abzuwimmeln, werden vielleicht sogar mögliche Ausreden erfunden, damit Ihnen die Akte nicht ausgehändigt werden muss, dann sollten Sie dennoch hartnäckig bleiben und sich keinen Bären aufbinden lassen. Ihnen steht die Herausgabe der Daten zu und Sie sollten die Herausgabe – notfalls auch mit Hinweis auf Ihren rechtlichen Beistand – energisch verlangen".
Quelle: Rechtsanwalt.com

Weiterhin:

Zitat:
"Der Arzt bzw. das Krankenhaus sind zur Dokumentation aller wichtigen Behandlungsmaßnahmen und Verlaufsdaten verpflichtet. Auch die Patientenaufklärung muss schriftlich festgehalten werden. Als Patient haben Sie grundsätzlich das Recht, die Dokumentation (einschließlich der Befunde, Röntgenbilder und Arztbriefe) einzusehen. Davon ausgenommen sind alle subjektiven Aufzeichnungen (wie z.B. persönliche Anmerkungen) des Arztes.
Auf Ihren Wunsch hin (und auf Ihre Kosten) müssen für Sie Kopien von der Krankenakte angefertigt werden. Eine Herausgabe von Original-Röntgenbildern können Sie nur vorübergehend verlangen und auch nur dann, wenn Sie den Arzt wechseln möchten und Ihr neuer Arzt sonst erneut Röntgenbilder anfertigen würde".
Quelle: Deutsche Krebsgesellschaft

Anhe

edit by Mod: Hallo, Anhe ! Meines Wissens nach müsse Quellenangaben lt. Urheberrecht verlinkt sein. Deshalb habe ich
Deinen Beitrag leicht geändert. Die kopierten Texte habe ich zur besseren Übersicht als Zitat gesetzt. Vielen Dank für Dein Verständnis.
Viele Grüße, Julie
__________________


Geändert von Julie C. (01.06.2007 um 21:01 Uhr) Grund: Ich habe die kopierten Texte als Zitat gesetzt und die Quellenangabe lt. Urhebergesetz verlinkt
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  #8  
Alt 01.06.2007, 15:40
rockshaver31 rockshaver31 ist offline
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Ort: krefeld
Beiträge: 223
Standard AW: Recht auf Arztbriefe?

hallo ahne

danke das hat mir sehr weitergeholfen vielen dank habe mir es notiert und werde dem entsprechend handeln.

danke rockie
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  #9  
Alt 01.10.2007, 10:33
DianaSusann DianaSusann ist offline
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Registriert seit: 22.05.2007
Beiträge: 33
Standard AW: Recht auf Arztbriefe?

Hallo,

ich hätte mit den Archiv von der Klinik telefoniert und die sagten mir das ich alleine mit der Vorsorgevollmacht nichts erreichen werde zwecks Entlassungsbericht.

Die Klinik gibt nur Unterlagen heraus, wenn das alles über den Hausarzt läuft!!

Also nützt mir die Vorsorgevollmacht überhaupt nichts an die Krankenunterlagen ranzukommen!
Ich kann das alles nicht verstehen!

Es muss doch auch einen anderen Weg geben außer über den Hausarzt!
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  #10  
Alt 01.10.2007, 10:59
Benutzerbild von Christine R.
Christine R. Christine R. ist offline
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Beiträge: 251
Standard AW: Recht auf Arztbriefe?

Liebe Diana

wir hatten auch mal Probleme mit der Herausgabe von Befunden, was allerdings meinen Mann betraf.

"Fackle" nicht lange herum, nimmt dir einen Anwalt der auf Arztrecht spezialisiert ist.
wir hatten die Unterlagen dann 2 Tage !!! später, nachdem der Rechtsanwalt rechtliche Aufklärung bei dem "Verweigerer" betrieb.

du musst Dich doch nicht selbst damit herumärgern! Dafür gibt es absolute Fachleute.........


Gruss

Christine
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