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  #1  
Alt 20.06.2003, 01:17
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Arzt verklagen?

Hallo,
ich bin auf der Suche nach Betroffenen, die schon mal einen Arzt verklagt haben oder wie ich darüber nachdenken.

Die Sache (in aller Kürze):
Vorgeschichte - Meine Frau (43) klagte vor ca. einem Jahr über (vermeintliche) Inkontinenz. Der Frauenarzt meinte, das komme auch in diesem Alter schonmal vor, zumal, wenn man zwei Kinder geboren hat und wie meine Frau intenstiv joggt. Aber da gebe es einen Ausweg, das sogenannte TVT-Bändchen, das operativ am Harnleiter eingelegt wird und ihn ein paar Millimeter hochzieht. Er überwies sie in eine Frauenklinik, deren Chef sich darauf spezialisiert hat.

Jetzt kommt der Hammer - Dort wurde meine Frau aufgenommen und untersucht. Bei der Untersuchung wurde festgestellt, dass der Gebärmutter "wie ein Blumenkohl" aussah. Man fragte meine Frau, ob sie regelmäßig zur Vorsorge beim Frauenarzt ginge, was sie bejahte. Mehr wurde nicht gesprochen und meiner Frau einen Tag später dieses TVT-Bändchen eingesetzt. Einen weiteren tag darauf wurde sie entlassen. Weil die Beschwerden blieben, ging sie eine Woche später erneut zum Frauenarzt. Es stellte sich heraus, dass sie ein ziemlich großes Zervixkarzinom hatte und wurde ein paar Tage später (natürlich woanders) operiert: Gebärmutterentfernung, Strahlen- und Chemotherapie.

Ich meine: Jeder vernünftige Arzt hätte sie bei Feststellung dieses "Blumenkohls" entweder sofort nach Hause schicken müssen oder gleich zu der wichtigeren OP da behalten müssen. Jeder Gynäkologe weiß, wie die Behandlung eines Zervixkarzinoms aussieht (nämlich Radikaloperation) und kann sich dann Millimeterarbeit am Harnleiter erstmal schenken.
Daher meine Laienfrage: Ist ein Arzt verpflichtet, einen Patienten, der wegen einer anderen Sache bei ihm vorstellig wird, bei dem er aber mit hoher Wahrscheinlichkeit Krebs erkennt, darüber aufzuklären? Muss er die unwichtige OP nicht abblasen, um erst mal die eiligere Krebstherapie zu veranlassen? Oder mal zynisch gefragt: Darf ein Zahnarzt, der bei seinem Patienten Krebs im Rachen sieht, trotzdem erst mal in aller Ruhe eine Plombe einsetzen ohne Bescheid zu geben?
Das würde mich wirklich mal interessieren.

Sehr schön war auch, dass nach der Zervix-OP die Blase meiner Frau erst mal überhaupt nicht funktionierte und vier Wochen nach der Zervix-OP ein weiterer Eingriff erfolgte, bei dem dieses TVT-Bändchen zerschnitten wurde. So muste sie statt der Zervix-OP allein (was ja schon belastend genug ist) insgesamt drei Operationen in drei Monaten über sich ergehen lassen. Die Blase funktionierte übrigens dann erst sechs (!) Monate nach der OP wieder - halbwegs jedenfalls. Das finde ich nicht ok und überlege, wie man diesem Super-Chefarzt einen reinwürgen kann.

Es wäre schön, wenn mir jemand sagen könnte, ob ein Arzt dazu verpflichtet ist,
a) bei Krebsverdacht sofort Alarm zu schlagen und
b) eine unwichtigere Behandlung zurückzustellen

Danke für Eure Hilfe!

Georg
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  #2  
Alt 24.06.2003, 23:04
Learna
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Arzt verklagen?

Ich kann es aus rechtlicher Sicht nicht sagen, aber mein Menschenverstand sagt mir zu beiden Fragen die du gestellt hast: JA VERDAMMT. Natürlich muss er sofort Alarm schlagen, denn manchmal zählt bei sowas jede Minute, die über Leben und Tod entscheiden kann. Was die unwichtige Behandlung angeht denke ich, sofern sie eine zusätzliche Belastung für den Patienten darstellt (in dem Falle deiner Frau also Operation) sollte darüber zumindest vorher mit dem Patienten oder weiteren Ärzten beraten werden.

Aber wie gesagt - das ist nur mein persönliches Empfinden darüber - ob das mit dem tatsächlichen Recht konform geht, vermag ich leider nicht zu sagen.

Ich kann allerdings verstehen, das du stinkewütend bist. Ich bin es auch da einer dieser Superärzte sich auch um meine Lieben nicht so gekümmert hat wie er es hätte tun sollen/müssen. Meiner Oma wurde ihr Darmkrebs viel zu spät diagnostiziert und das obwohl sie fast wöchentlich zum Arzt ging weil sie Beschwerden hatte. Dieser Arzt hat die 3 Liter Wasser in ihrer Lunge die den Husten und den Druck auf der Brust ausgelöst haben nicht bemerkt. 6 Monate lang. Lange 6 Monate in denen sie schon den verdammten Krebs im Körper hatte und er ihr nur Schleimlösende Hustenmittel verschrieb. In meinen Augen hat er sie auf dem Gewissen, denn entweder hat er sie nicht richtig untersucht oder aber er hat es niemandem mitgeteilt. Ich denke ersteres war der Fall. Bei meinem Opa genau das gleiche - gleicher Arzt - gleiche fehlende Diagnose. Mein Opa verdankt es seinem Sturkopf das er noch lebt, weil er vor dem Krankenhaus demonstrierte damit man ihn aufnimmt. Bei ihm wurde Magenkrebs festgestellt - gerade noch rechtzeitig. Hätte er auf seinen Arzt gehört würde er jetzt womöglich nicht mehr leben.
Jetzt ist es schon wieder passiert - mein Opa - seit fast einem Jahr Krebsfrei, geht regelmäßig zur Untersuchung, will das alles bei jeder kleinen Beschwerde untersucht wird. Hat in den letzten Wochen rapide abgenommen und ständig Nasenbluten und was macht der heilige Arzt? Verschreibt ihm Nahrungsergänzung damit er wieder zunimmt, statt mal zu untersuchen warum er so abgenommen hat.
Diesmal waren wir es die ihn ins Krankenhaus geschleppt haben (er wollte es auch). Diagnose: Leberkrebs - Endstadium - nicht mehr heilbar - es kann jederzeit vorbei sein.

Es scheint mittlerweile Gang und Gäbe zu sein, Patienten nicht ernst zu nehmen. Womöglich verdienen sie nicht mehr genug an ihnen.

Viel Glück für dich und deine Frau,
Lea
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  #3  
Alt 24.06.2003, 23:49
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Arzt verklagen?

Hallo,

anbei zwei links zu solchen Themen:

http://www.finanztip.de/web/lawcare/...rzthaftung.htm

http://www.patientenanwalt-hamburg.de/beweis.htm
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  #4  
Alt 01.07.2003, 14:02
GeorgHH GeorgHH ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.06.2003
Beiträge: 6
Standard Arzt verklagen?

Hallo Lea, hallo Marga,

seltsamerweise hatte es bei meiner Ursprungsnachricht nicht geklappt, dass der rictige "Username" angezeigt wurde. Nun aber.
Vielen Dank für Eure Tipps. Wir sind nun noch in der Entscheidungsfindung. Schließlich geht es um ein hohes Kostenrisiko. Aber bei einer Verjährungsfrist von drei Jahren hat man ja noch ein bisschen Zeit zum Nachdenken. Wir haben auf jeden Fall schon mal ein Gutachten des Medizinischen Diensntes der Kraneknkassen (MDK) angeschoben. Das wird dann eine erste Wegweisung sein.
Lieb Grüße
GEorg
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  #5  
Alt 24.07.2003, 11:13
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Arzt verklagen?

hallo,
holt euch auf jeden fall unterstützunng bei einer patienteninitiative (über die verbraucherzentrale).
viel erfolg und alles gute
karin
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