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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo Renate,
leider ist es so, das man uns, trotz Schwerbehindertenausweis, auch Kündigen kann, aber da muss der Arbeitgeber schon wirklich sehr gute gründe haben. Ohne das Integrationsamt, ist für Schwerbehinderte zuständig, läuft da gar nichts, und das ist gut so. Aber jeder Arbeitgeber hat doch auch einige Vorteile, wenn er einen Mitarbeiter mit einem Schwerbehindertenausweis beschäftigt, darum sollte er sich das gut Überlegen, ob er diesen kündigt!!! Ich glaube, wir haben schon genug mitgemacht und ich wünsche allen, das sie weiterhin ihren Job machen können. Gruss aus MS Ulla |
#47
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AW: Schwerbehindertenausweis
hallo,
ich bin österreicherin und habe aufgrund der empfehlung des spitals nach einem jahr nach der OP und der therapie um diesen ausweis angesucht. meine diagnose: multifokal invasiv duct. CA mit Lymphangiose. G 3 pT1c (m)N2a MO L1 V1 triple negativ bekam den ausweis mit der bewertung 50 v.H. heute im freibad wurde der ausweis zurückgewiesen, mit der begründung - es gibt erst eine ermäßigung wenn ich 75% habe. meine frage: wie wird meine diagnose in deutschland bewertet? lg jenny |
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