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  #1  
Alt 13.05.2003, 13:51
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Bewilligung Wiedereingliederung

Hallo Ihr Lieben,

nachdem ich nun alle Behandlungen hinter mir hatte und auch schon zur Kur war, habe ich diese Woche mit der Wiedereingliederung begonnen.
Vor zwei Wochen war ich beim Arzt, der hat mit mir zusammen den Wiedereingliederungszettel ausgefüllt. Mein Arbeitgeber hat ihn auch unterschrieben und mit der Krankenkasse habe ich telefoniert.
Vorgesehen sind 2 x 4 wochen, einmal vier Stunden und einmal sechs Stunden. Nun ruft mich die Krankenkasse an und teilt mir mit, dass sie zusammen mit dem Medizinischen Dienst festgelegt hat, dass sie mir nur 3 wochen 4 Stunden und zwei Wochen 6 Stunden bewilligen !!!
Ist diese Vorgehensweise normal ? Ich dachte eigentlich der Arzt legt fest und danach wird dann gegangen ??
Wird der Medizinische Dienst da immer gleich eingeschalten ??
Ich würde mich freuen von Eueren Erfahrungen zu hören.

Liebe Grüße
Simone
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  #2  
Alt 13.05.2003, 17:00
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Bewilligung Wiedereingliederung

Hallo Simone, ich wurde im Laufe meiner Krankheit auch schon mal wieder eingegliedert (das sogenannte Hamburger Modell). Meine Ärztin beantragte 4 Wochen zu 4 Stunden täglich, mein Arbeitgeber hat sofort eingewilligt und auch die KKasse machte keine Probleme. Nun ist es ja so, daß Du während dieser Phase weiterhin als arbeitsunfähig giltst und auch Krankengeld erhälst. Hast Du denn die Krankenkasse mal nach dem Grund gefragt? Vielleicht hoffen die ja wirklich, daß Du schnellstmöglich wieder arbeitsfähig bist und Gehalt bekommst, somit der KKasse nicht mehr auf der Tasche liegst. Du kannst aber diese Maßnahme jederzeit ohne Begründung abbrechen, es ist ja eine Erprobung der Arbeitsfähigkeit. Meine Ärztin meinte seinerzeit, wir beantragen erstmal nur 4 Wochen, da stimmt die Kasse auf jeden Fall zu. Ich würde mich nochmals an die Kasse wenden. Hoffe, Du erreichst was.
Liebe Grüße
Petra
P.S. Der Medizinische Dienst wurde bei mir nicht eingeschaltet.
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