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  #1  
Alt 16.08.2006, 12:25
Auntie Auntie ist offline
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Registriert seit: 16.08.2006
Beiträge: 149
Standard Hamburger Model und 13tes Gehalt

Guten Tag,
ich bin im Januar an einem Gehirnturmor operiert worden und nun seit Juni wieder im Büro nach dem Hamburger Model beschäftigt.
Üblicherweise wird hier in der Firma ein 13tes Gehalt gezahlt. Ein Hälfte im Mai eine im November.
Habe ich aufgrund meiner Erkrankung einen Anspruch auf die Mai Auszahlung? Seitens des Arbeitgebers ist keine Zahlung erfolgt.
Freue mich auf Eure Antworten.
Vielen Dank und liebe Grüße

Birgit
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  #2  
Alt 17.08.2006, 21:25
Kikki567 Kikki567 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 02.11.2005
Beiträge: 25
Standard AW: Hamburger Model und 13tes Gehalt

Hallo Birgit,

meiner Meinung nach hast Du erst Anspruch auf das 13. Gehalt sobald Du wieder voll arbeiten gehst. Ich selbst gehe seit dieser Woche dienstag wieder voll arbeiten. Habe auch seit 01. April eine Wiedereingliederung gemacht.

In meinem Arbeitsvertrag steht "Bei unterjährigem Ein -bzw.Austritt reduziert sich der Anspruch um jeweils 1/12 des Gehalts". Und darauf bezieht sich meine Personalabteilung. Ich bekomme im Dezember dann umgerechnet das
13. Gehalt auf 4,5 Monate.
Frag doch einfach mal bei Euch nach! Aber prüfen lassen solltest Du es dennoch, unsere Personalabteilung wollte mich auch mit meinem Urlaub über´s Ohr hauen, was aber keine Absicht war.

Liebe Grüße
Kikki
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  #3  
Alt 18.08.2006, 12:32
Heike3112 Heike3112 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 07.09.2005
Beiträge: 26
Standard AW: Hamburger Model und 13tes Gehalt

Hallo Kikki, Birgit,

das mit der Einmalzahlung wird leider sehr unterschiedlich gehandhabt.
Es ist abhängig vom Arbeits- oder Tarifvertrag: So heißt es im Allgemeinen:
Tarifliche Einmalzahlungen erhalten die ArbeitnehmerInnen, für die Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bestand.
Das heißt für den Zeitraum für den du Krankengeld von der Krankenkasse erhältst, wird keine Einmalzahlung gezahlt.
Im Tarifvertrag der IG Metall heißt es aber: Anspruchberechtigte AN, deren Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr ruht, erhalten keine Leistung…. Es besteht Einigkeit darüber das erkrankte AN nicht davon erfasst werden. Das heißt wieder: Du bekommst deine komplette Einmalzahlung.
Wünsche euch viel Glück.

Liebe Grüße
Heike
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