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  #31  
Alt 29.01.2013, 12:45
Benutzerbild von Vanilla
Vanilla Vanilla ist offline
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Standard AW: Widerspruch Neueinstufung GdB

Liebe Frauen,

so, komme gerade vom Gericht zurück.

Leider war meine Klage nicht von Erfolg gekrönt. Es bleibt bei der Herabstufung auf 50%. Zu verdanken habe ich das unter anderem meiner selten kontaktierten Hausärztin, die mir "keinerlei Einschränkungen" bescheinigte. Ich hätte schreien können. Die Einschätzungen meines Onkologen und meines Orthopäden wurden nicht verlesen. Die sahen anders aus. Das hat mich ziemlich schockiert. Diese Ärztin wurde offenbar gezielt herausgepickt.

Was mich am meisten erschrocken hat, war, dass fast ausschließlich über meinen kaputten Rücken und das dadurch taube Bein gesprochen wurde. Die Krebserkrankung spielte nur eine untergeordnete Rolle. War zumindest mein Eindruck.

Es wurde auf die Heilungsbewährung von 5 Jahren verwiesen (trotz befallener Lymphknoten) und das wars so ziemlich. Nur gut, dass nach 5 Jahren ja alle Frauen sämtliche Sorgen los und für immer und ewig geheilt sind.

Naja, ich muss es akzeptieren und froh ssein, dass der Krebs bei mir nicht wieder aufgetaucht ist. In Berufung werde ich nicht gehen, es reicht jetzt.

Viele Grüße

Vanilla
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  #32  
Alt 29.01.2013, 13:20
gilda2007 gilda2007 ist offline
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Standard AW: Widerspruch Neueinstufung GdB

Man bekommt aber keinen GdB wegen der Sorgen sondern nur wegen tatsächlicher Einschränkungen Und mit GdB50 bekommst Du doch umfassende Erleichterungen ... Die Anerkennung einer Behinderung ist keine Kompensation für erfahrene Krankheit ... Welche Einschränkungen hast Du heute wegen der befallenen Lymphknoten?
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  #33  
Alt 29.01.2013, 15:08
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Vanilla Vanilla ist offline
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Standard AW: Widerspruch Neueinstufung GdB

Hallo Gilda,

das ist mir schon klar.

Und Einschränkungen habe ich genug. Aufgrund des Lymphknotenbefalls wurde meine komplette Achsel ausgeräumt, da ist gar nichts mehr, außer einer großen Delle.

Dadurch wird mein Arm ohne Physio sehr dick und schmerzt. Ich habe Probleme, damit die ganz normalen alltäglichen Handgriffe durchzuführen und muss ihn regelmäßig wickeln lassen und das schränkt ein.
Von den Einschränkungen durch meinen kaputten Rücken und das taube Bein nicht zu reden.

Dass 50% Erleichterung bringen, weiß ich. Warum ich mehr erhofft hatte, habe ich schon geschrieben.

Claudia
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  #34  
Alt 29.01.2013, 16:14
Katzenmama6 Katzenmama6 ist offline
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Standard AW: Widerspruch Neueinstufung GdB

Hallo,

da bin ich jetzt gespannt, was mein Widerspruch ergibt.

Hatte 80% wegen BK sowie diverser anderer Erkrankungen und wurde nach den 5 Jahren Heilungsbewährung auf 40% herabgestuft.

Ich habe ja u. a. eine Neurodermitis, die immer mal wieder auftritt und habe mir nur immer von meiner Hausärztin Cortisonsalbe verschreiben lassen, weil ich nicht auch noch zum Hautarzt laufen wollte. Wenn ich den Post von Vanilla lese, glaube ich nun, dass das ein Fehler war.
Ich bin immer so stolz auf mich, weil ich mit meinen vielen Baustellen so zurechtkomme und nicht ständig bei irgendwelchen Ärzten auf der Matte stehe.

Na ja, dann lasse ich mich mal überraschen.

Eine, die Hoffnung auf mindestens 50%, noch nicht aufgibt.
Katzenmama6
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(Madeleine Robinson)
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  #35  
Alt 29.01.2013, 17:28
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Vanilla Vanilla ist offline
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Standard AW: Widerspruch Neueinstufung GdB

Liebe Katzenmama,

ja, diesen Verdacht habe ich seit heute auch.

Oft genug bin ich trotz Schmerzen zur Arbeit gegangen und habe mich nicht krank schreiben lassen. Auch wurden mir meine "zu wenigen Arztbesuche" zum Nachteil angerechnet. Da mir aber z. Bsp. mein Orthopäde nicht mehr helfen kann, habe ich lediglich nur in den akutesten Fällen Wirbelsäulenspritzen bekommen. Sonst nur Medikamente oder Physio, dafür brauchte ich aber nicht in die Praxis, sondern bekam die Rezepte zugeschickt. Wäre ich mal gegangen....

Zitat:
Ich bin immer so stolz auf mich, weil ich mit meinen vielen Baustellen so zurechtkomme und nicht ständig bei irgendwelchen Ärzten auf der Matte stehe.
Genauso dachte ich auch.

Ich wünsche dir viel Glück und alles Gute!

Claudia
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  #36  
Alt 29.01.2013, 17:57
Katzenmama6 Katzenmama6 ist offline
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Standard AW: Widerspruch Neueinstufung GdB

Liebe Vanilla,

irgendwie irritiert mich das alles sehr. Dafür, dass man der Kasse Kosten spart und an der Arbeitsstelle nicht ausfällt, wird man noch bestraft.

Einer Freundin von mir, wurde die Reha verweigert, mit der Begründung: Sie waren zu selten krankgeschrieben. Dabei hat sie starke Probleme mit dem Rücken, arbeitet als Krankenschwester und geht nur nicht zu Arbeit, wenn es überhaupt nicht mehr geht,

Da ist doch der Wurm drin im System, oder?

Liebe Grüße.
Katzenmama6
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(Madeleine Robinson)
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  #37  
Alt 29.01.2013, 21:07
HeleneG HeleneG ist offline
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Standard AW: Widerspruch Neueinstufung GdB

Hallo,
Eure Berichte geben mir sehr zu denken. Meine sogenannte Bewährung endet im Dezember 2013; bin zu 80% schwer behindert. Ich gehe zwar regelmäßig zu meinen Nachsorgeterminen und auch zu meinem Hausarzt, aber krank schreiben lasse ich mich so gut wie nie.
Wie läuft das eigentlich: Werde ich aufgefordert vor Ablauf der 5 Jahre Unterlagen einzureichen oder werde ich zum Medizinischen Dienst vorgeladen, oder muss ich mich irgendwie unaufgefordert kümmern ?
Wie sind da Eure Erfahrungen ?
Gruß HeleneG
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  #38  
Alt 29.01.2013, 21:15
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Susi04 Susi04 ist offline
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Standard AW: Widerspruch Neueinstufung GdB

Man wird aufgefordert Unterlagen einzureichen .

Ich hatte auch 80 %, jetzt soll ich auf 40 zurückgestuft werden.
Meine Anwältin hat Widerspruch eingelegt, mal schauen, was jetzt passiert.
Meine Einschränkungen als Krankenschwester sind so massiv, dass ich nicht mehr direkt in der Pflege arbeiten kann.

Alles unter 50 % ist daher indiskutabel .

Liebe Grüße
Susi
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  #39  
Alt 29.01.2013, 21:30
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Jule66 Jule66 ist offline
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Standard AW: Widerspruch Neueinstufung GdB

Zitat:
Zitat von Jule66 Beitrag anzeigen
Hallo,
ich frage mich gerade ,wie man an einen GdB von 80 bzw.90 kommt
Ich habe trotz 4 befallener LK und Mastektomie mit Wiederaufbau per Diep Flap gerade mal 60 bekommen.Irgendwas habe ich da wohl falsch gemacht.
LG, Jule
Ich weiss jetzt, was bei mir falsch gelaufen ist.
Die Neoadjuvans...

Ich hatte vor der Haupt- OP 3 befallene LK, war damit in Stadium 2a.
Nach der Chemo, bei der Haupt-OP wurden weitere LK entnommen und noch einer gefunden, Nr. 4.
Damit bin ich in Stadium 3a gerutscht- hatte den Ausweis mit 60 GdB aber schon.
Für Stadium 3a gibts aber- überall nachlesbar- einen GdB von 80

Sollte ich das wohl noch reklamieren

Liebe Grüße, Jule
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"Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will."
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  #40  
Alt 29.01.2013, 21:37
Calypso Calypso ist offline
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Standard AW: Widerspruch Neueinstufung GdB

Hm, naja, jetzt werden hier aber verschiedene Sachen durcheinandergeschmissen.

Krank geschrieben wird man, wenn man akut krank ist. Wenn sich das auch anders beheben lässt, z. B. durch schmerzstillende Spritzen, Massage, MLD, wird man nicht krank geschrieben.

Den GdB gibt es nicht für Einschränkungen im beruflichen Sektor, sondern für die eingeschränkte Teilhabe am sozialen Leben. Und die ist halt mit einem Armlymphödem weit weniger eingeschränkt, als wenn jemand im Rollstuhl sitzt (GdB 100 mit Merkzeichen).

Für berufliche Einschränkungen ist die RV zuständig, für Krankschreiben die KK. Die Reha wird bezahlt, um zu verhindern, dass jemand so krank wird/bleibt, dass er nichtmehr arbeiten kann, also um die Rente zu wvermeiden. Wenn jemand die ganze Zeit arbeiten kann, verstehe ich die RV schon, dass sie dann mal nachhakt, warum jemand eine Reha braucht. Ich bin (auch wenn mich jetzt hier so mancher prügeln wird) der Meinung, wenn man krank ist, muss man sich auch krank schreiben lassen. Wenn man nicht krank ist, kann man arbeiten. Es bringt nichts, sich dauernd krank in die Arbeit zu schleppen, aber andererseits ist es auch unfair, sich wegen jeder kleinen Einschränkung krank schreiben zu lassen. Aber Reha dient eben dem Zweck, jemanden soweit wieder herzustellen, dass er weiterhin arbeiten kann.

Um zum Thema zurückzukommen: Ich hatte auch fünf Jahre einen GdB von 50, nach der Heilungsbewährung wurde der gestrichen. Was ich auch o.k. fand, ich konnte nämlich wieder so ziemlich alles machen, außer vielleicht Tennis spielen oder Gewicht heben.
Bei einer Neurodermitis (hatte mein Sohn auch) kommt es nicht auf die Behandlung an - die Diagnose Neurodermitis gibt den GdB, je nach dem wie ausgeprägt die Erkrankung ist.

Wichtig ist immer, wie die Ärzte die Einschränkungen beurteilen und in ihre Stellungnahme reinschreiben. Wenn der Hausarzt da schreibt, du hast nur geringfügige Einschränkungen, dann gib das doch einfach nicht mit ab, sondern nur z. B. das, was der Onkologe schreibt. Welche Ärzte du nennst bleibt die selbst überlassen, du musst den Hausarzt nicht nennen.
Die Liste, was wieviel GdB ausmacht, hat schon jemand gepostet. Ein Blick dahinein erklärt vieles.
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  #41  
Alt 29.01.2013, 21:59
melle123 melle123 ist offline
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Standard AW: Widerspruch Neueinstufung GdB

Hallo Jule,
mir lässt der Gedanke an den Schwerbehindertenausweis auch keine Ruhe .
Habe nämlich erst kürzlich festgestellt, dass ich trotz OP, Chemo und Bestrahlung usw. den Ausweis nur für vier Jahre bekommen habe und der dieses Jahr ausläuft. Habe auch an reklamieren gedacht.
Ich habe im Rathaus um Rat gefragt ob die eine Ahnung hätten (die haben aber auch keinen Einfluss sondern geht bei uns über das Landratsamt) . Nun wurde mir geraten, ich solle lieber abwarten, bis der Ausweis abläuft und dann um Verlängerung kämpfen und jetzt "keine schlafenden Hunde wecken."
Letztes Jahr erzählte mir übrigens ein Schwerbehindertenbeauftragter man solle auch niemals -während der Ausweis noch läuft- auf die Idee kommen und die zusätzlich aufgetretenen Nebenwirkungen noch einzureichen mit der Hoffnung, dass dann der GdB erhöht wird. Im Gegenteil, es werde nicht addiert sondern von vorne angefangen auszurechnen.
Vielleicht solltest du dich auch mal erst irgendwo erkundigen, ob ein Reklamieren in deinem Falle und zu diesem Zeitpunkt - sinnvoll ist.
Alles Gute 1!
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  #42  
Alt 30.01.2013, 00:25
AnLiBo AnLiBo ist offline
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Standard AW: Widerspruch Neueinstufung GdB

Natürlich kann man Verschlechterungsanträge stellen! Sobald sich neue Einschränkungen ergeben ist das auch sinnvoll.
Und es gibt die Möglichkeit der Gleichstellung - dann können auch 50% Vorteile haben, sonsterst ab 80 % greifen.
Alles kompliziert und ohne fachkundige Hilfe (VDK zb) kaum richtig zu machen.
__________________
Ich halte nichts von Diktatur - und eher selten meinen Mund!

2000 CiS mit Hysterekt. 2012 invas.-duct. Mammakarzinom pT 2m ( pN 1a (1/1) MO, G 2 RO pL1 ER: 70 % (IRS:9 ) pos PR: 80 % (IRS:9 ) pos, CerB2 : 10% keine Überexpression, Ki-67 : 10 %
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  #43  
Alt 30.01.2013, 12:27
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ängel ängel ist offline
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Standard AW: Widerspruch Neueinstufung GdB

Hallo,
ich hab mal ne blöde Frage:
Wo muss man eigentlich den GdB beantragen? Ich bin doch in Schweden und da gibt es so etwas nicht.
Nun bekomme ich aber Rente und mein Mann meint, ich könnte Steuern sparen.
Ich hatte 2007 den Brustkrebs, Ausräumung 16 LK, 1 befallen, aber 2010 das Lokalrezidiv mit nochmaliger totaler Ausräumung. Ablatio der Brust.
Vielleicht könnt ich da noich was bekommen.
Geschädigte Nerven, Poly..., komm nicht drauf, Kopf ist auch geschädigt, etc
__________________
Ängel
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  #44  
Alt 30.01.2013, 12:37
Benutzerbild von bifi65
bifi65 bifi65 ist offline
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Beiträge: 501
Standard AW: Widerspruch Neueinstufung GdB

Huhu...

Polyneuropathie Ängelein Gibt es in Schweden keinen Schwerbehindertenausweis?
Sind die alle so gesund ?
Bei uns ist das örtliche Versorgungsamt dafür zuständig, aber ob es sowas in Schweden gibt - keine Ahnung. Anruf genügte, dann schicken die die Unterlagen und die Arztberichte holen die sogar selbst ein. Dann noch ein hübsches Passbildchen, fertig. Dauert allerdings ein paar Wochen - und wird sogar rückwirkend ausgestellt (bis zu welchem Zeitraum weiß ich allerdings nicht, das waren bei mir nur wenige Wochen, Beginn war der erste Chemotag, neoadjuvant)

Liebe Grüße, auch an den Rest der plaudernden Damen, muss mich jetzt sputen, bin zum Käffchen verabredet

Birgit
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  #45  
Alt 30.01.2013, 13:12
urlaub urlaub ist offline
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Registriert seit: 02.05.2007
Ort: Nähe Münster/NRW()
Beiträge: 138
Standard AW: Widerspruch Neueinstufung GdB

Vanilla, ich würde gern noch wissen, wie der Gerichtstermin ablief. Wurdest Du direkt befragt(oder "in die Zange genommen") oder hat Dein Anwalt alles erklärt?
Wie lange dauert so ein Termin?
Bekommt man direkt im Anschluss dort das Ergebniss mitgeteilt?
Evtl. steht mir dies auch bevor.
DAnke für alle Infos hier.
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