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  #16  
Alt 28.08.2008, 21:51
silverlady silverlady ist offline
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Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

liebe Conny

ich verstehe dich nur zu gut. Als mein Männe starb habe ich die Krankenkasse verklagt. Mir ging es um die Anerkennung der besonderen Härte. Zwar habe ich meinen Prozess verloren aber mir ging es um das Prinziep. Die Anerkennung wurde mir mit fadenscheinigen Gründen verwehrt. Und das kann ich nicht verstehen.

Jede Entscheidung von der Rentenkasse und Krankenkasse muss meiner Ansicht nach eine individuelle Entscheidung sein. Jeder Arzt, jede Krankenschwester jeder Anwalt muss individuell seine Entscheidungen treffen. Nur die Ämter brauchen das nicht.
Stellt euch doch mal vor, die Rentenversicherer entscheiden über eine Zeitrente und sagen dann , die Rente gibt es nur 5 Monate weil die Überlebenszeit nur 5 Monate beträgt. Wer früher stirbt hat Pech gehabt wer länger lebt auch.
Das wäre doch auch so verkehrt wie diese Entscheidung bei Conny.

Wenn ich dir helfen kann funk mich an.
silverlady
  #17  
Alt 28.08.2008, 22:26
chrisi0211 chrisi0211 ist offline
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Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Hallo Conny!

Ich habe Euren Thread von vorne bis hinten durchgelesen, was ja ganz schön anstrengend war , ich bin mir auch sicher, daß es bei Euch Liebe war und ist und keine Versorgungsehe.

Aber allein, mit Betonung auf allein der Gedanke, daß Du zu Jörg gefunden hast, ihn lieben gelernt hast unter den Umständen seiner Krankheit wird wahrscheinlich schon so gesehen, daß Du da eventuell eben andere Absichten auch gehabt haben könntest (Erbschaft, Rente etc.), denn ein Amt und auch die Vernunft sagen einem, daß sich eine Frau doch freiwillig so was nicht antun wird, denn jeder weiß, daß die Prognosen auf Heilung leider sehr ungünstig sind bei BSDK und der verbleibende Lebensweg alles andere als ein Spaziergang ist.
Ein Amt kennt und interessiert meist halt auch nicht die Gefühle, bei einem Gerichtsprozeß, wo ich geklagt hatte (da ging es um was ganz anderes), sagte der Richter mir ganz trocken, daß wir das hier sachlich abhandeln und Gefühle und Emotionen im Gerichtssaal keinen Platz haben .
Bei uns in Österreich würde sich so eine Frage gar nicht stellen, weil da erst ein Anspruch besteht nach 3-jährige Ehe (bin mir nicht sicher, ob sie das nicht sogar auf 5 Jahre erhöht haben, da müßte ich nachlesen).

Conny, ich bin mir sicher, daß Du Jörg sehr geliebt hast, Dein Schmerz über seinen Verlust unerträglich ist und ich wünsche Dir von ganzem Herzen, daß Du diesen Kampf gewinnst, aber bitte sei nicht zu sehr enttäuscht, wenn das nicht der Fall ist, wenn sie bei ihrer Meinung bleiben.
Dein Jörg wird auf ewig in Deinem Herzen sein, ich finde, daß das viel wichtiger ist und mehr wert ist als eine Rente - zumal Du schreibst, daß Du eh selber versorgt bist.

lg Chrisi
  #18  
Alt 28.08.2008, 23:12
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Conny44 Conny44 ist offline
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Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Hallo,

nochmals danke.
Chrisi, ich weiß, du meinst es lieb, aber:

Zitat:
denn ein Amt und auch die Vernunft sagen einem, daß sich eine Frau doch freiwillig so was nicht antun wird
Ein Urteil darüber, was vernünftig oder unvernünftig ist, steht weder einem Amt noch sonstwem zu, sondern ihre Pflicht ist es, sich auf die Beweise, die ihnen vorliegen, zu konzentrieren. Und diese Beweise beziehen sich auf den EINZELFALL Jörg und Conny.
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Traurige Grüße von Conny (& Jörg - seit 15.5.08 nur noch in liebevollen Gedanken)

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  #19  
Alt 28.08.2008, 23:12
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Neverend Neverend ist offline
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Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Liebe Conny,

Ich kann mir gut vorstellen wie sehr es in Dir kocht und brodelt über diese Ungerechtigkeit.

Ich würde mich an Deiner Stelle rechtlich beraten lassen über Deine Aussichten und dann würde ich vorsichtig abwägen...

Ich kenne nur die Gesetzte der Schweiz. Hier genügt 1 Tag Ehe, zbs durch Nottrauung, und die Frau erhält eine Rente sofern sie Kinder aufzieht
(Eigene oder Pflegekinder oder gemeinsame ) Ohne Kinder muss man 45 Jahre alt sein, oder min. 5 Jahre verheiratet.

Ich wünsche Dir viel Kraft

ud liebe Grüsse

Neverend
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  #20  
Alt 29.08.2008, 00:00
Gracefull Gracefull ist offline
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Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Schade, langsam bekommt die bewegende Geschichte "Jörg und Conny" für manche einen bitteren Beigeschmack.

Grace
  #21  
Alt 29.08.2008, 00:38
July July ist offline
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Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

also ich habe versucht mich schlau zu machen und im kompletten SGB VI gibt es keine definition zu dieser "absehbaren zeit". ich hab mir sagen lassen das es eine ermessensentscheidung auf grund der medizinischen unterlagen und des bestehenden umfeldes ist. gab es eine gemeinsame wohnung, gemeinsame bankkonten, wie lange ging die partnerschaft vorher usw. alles punkte die bei der entscheidung wohl eine rolle spielen.

gruß

july
  #22  
Alt 29.08.2008, 00:41
Norma Norma ist offline
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Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Tja Gracefull,

da stimme ich dir voll und ganz zu.

Nun, da die Anfangsfrage nach der "absehbaren Zeit" nicht geklärt werden konnte, klinke ich mich aus; bevor der bittere Beigeschmack zu Essig mutiert.

@ July: ja, das stimmt. Und wenn man jetzt alle Fakten -sofern sie hier genannt wurden- auf den Tisch legt, kann man (und das ist meine persönliche Meinung) eigentlich nur zu einem einzigen Ergebnis kommen.

Ich wünsche allen eine lebbare Zeit.

Liebe Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
Diagnose Darmkrebs Juni 2007

Geändert von Norma (29.08.2008 um 00:58 Uhr) Grund: Ergänzung
  #23  
Alt 29.08.2008, 00:52
mischmisch mischmisch ist offline
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Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Hallo "Grace"

wer bist du und warum sagst du das?

Warum hat das für dich bzw. wie du sagst für "manche" einen bitteren Beigeschmack?

Willst du nicht Conny und auch den Leserinnen hier sagen was du damit meinst????

Hast du vielleicht eine "bewegende Geschichte"?
  #24  
Alt 29.08.2008, 01:02
mischmisch mischmisch ist offline
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Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Entschuldige Conny,

wenn ich hier nochmal an die selbsternannte "gracefull" schreibe.

Wie ist deine Diagnose inzwischen? Noch heilbar?
Oder hast du deine Therapie schon hinter dir?

Du selbst hast einen mehr als bitteren Beigeschmack und solltest dich wirklich von Betroffenen fernhalten.

zornige mischmisch
  #25  
Alt 29.08.2008, 01:06
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Conny44 Conny44 ist offline
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Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Liebe Neverend,
danke für deine Worte. Rechtsbeistand habe ich schon, wollte nur unabhängig von diesem mich schlau machen.

Liebe July,
vielen herzlichen Dank für deine große Mühe. Habe auch weiter recherchiert und bin zu demselben Ergebnis gekommen. Es scheint also ein unbestimmter Rechtsbegriff zu sein. Die Punkte, die du anführst, sehe ich auch so - und eben, um das zu prüfen, möchte ich, dass sich die Rentenversicherung erstmal mit dem Fall auseinandersetzt.

@ für die wenigen, die mich versteckt so nett angreifen:
Ich habe lediglich eine Frage gestellt und dabei meine traurigen Emotionen zurückgestellt. Ich wollte weder eine Auswertung meines Handelns, noch eine Bewertung meiner Beziehung zu Jörg. Und was hier Geschichte genannt wird, ist ein LEIDENSWEG, und den bitte ich, nicht in den Dreck zu ziehen.

Zusatz für Norma:
Ich wünsche dir, dass du das mit deinem Mann nicht durchmachen musst (ich rede nicht von der Rente), denn dein Angriff, den du hier vom Stapel lässt, ist nicht nur unverschämt, sondern pietätlos und menschenunwürdig. Offenbar nicht ausgelastet, oder warum hackst du hier auf mir rum und schreibst alles mögliche, aber nichts zum eigentlichen Thema? Oder bist du sauer, weil du überhaupt kaum Fakten von uns kennst außer die Dauer der Beziehung? Was weißt du über die Bankkonten, über die medizinischen Unterlagen oder das Umfeld? Du bildest dir hier ungefragt ein Urteil. Hat es dir nicht gefallen, dass ich dir widersprochen habe, ohne mich weiter rechtfertigen zu wollen, und ich mir nicht deine eventuelle Vorgehensweise angenommen habe? Oder fühltest du dich zu wenig aufgeklärt? Was möchtest du wissen? Soll ich dir beschreiben, wie grausam es war, mit anzusehen und zu hören, wie mein Mann röchelnd, nach Luft schnappend und voller Kampf seinen letzten Atemzug getätigt hat? Hast du soetwas schon einmal erlebt, und zwar beim geliebten Ehemann? Selbsverständlich habe ich nur zu ihm gestanden, kaum nachts geschlafen, ihn getröstet, aufgebaut, teilweise versorgt, auch medizinisch, während Krankenhausaufenthalten 10 Stunden und länger an seinem Bett gesessen, bin selbst dadurch krank geworden, weil vor Angst zerfressen und teilweise kraftlos - WEIL ICH AUF DIE WITWENRENTE aus war. Du schreibst in deiner Biografie, dass du das Wort "Liebe" hoch in Ehren hältst? Kannst du mit "Liebe auch über den Tod hinaus" etwas anfangen? Empathie scheint wohl ein Fremdwort für dich. Fertig bin ich genug, da brauch ich dich nicht noch dazu. Also unterlass bitte deine unqualifizierten Kommentare. Du greifst damit nämlich nicht nur mich an, sondern auch die Würde meines Mannes!!!

Vielen Dank an diejenigen, die ehrlich daran interessiert waren, mir zu helfen. (Chrisi, mein Beitrag ging übrigens nicht gegen dich, ich weiß, dass man es objektiv sehen muss. Aber auch ein kranker Mensch ist liebenswert.)


MEINE FRAGE WÄRE IM ÜBRIGEN HIERMIT BEANTWORTET.
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Geändert von Conny44 (29.08.2008 um 03:21 Uhr) Grund: Zusatz
  #26  
Alt 29.08.2008, 16:54
Katharina Katharina ist offline
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Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Ganz ehrlich! Ihr spinnt ja wohl jemanden so dermassen anzugreifen, den Ihr nicht kennt und dessen Geschichte Ihr nicht kennt. Das ist nicht nur schlechte Kinderstube, dass ist Menschenverachtend.
Wenn Ihr zu der gestellten Frage keine Antwort habt, dann haltet Euch wenigstens mit niederträchtigen und dummen sowie unqualifizerten Äußerungen zurück. Das ist echt das aller Letzte!
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Katharina
  #27  
Alt 29.08.2008, 17:22
muckelchen muckelchen ist offline
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Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Hallo Conny,
ich hab Deine GEschichte gelesen und möchte mich als Neue einfach mal einbringen.
Ich denke Du brauchst entweder einen Rechtsbeistand, der soll Dir bei Deinem schriftlichen Widerspruch helfen oder Du versuchst es mal über den Versicherungsältesten.
Diese Leute sind näher am Geschehen als die Sesselp.... weit weg in der Verwaltung.
Ich denke es ist einen Versuch wert.
Wehr Dich, auch wenn es wieder Nerven kostet.
Ich drücke Dir ganz fest die Daumen.
Liebe Grüße
das Muckelchen
  #28  
Alt 29.08.2008, 19:47
Lea S. Lea S. ist offline
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Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 69
Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Liebe Conny,

Du hast sicher schon reichlich recherchiert und kennst vermutlich die folgende Rechtsprechung

1. gefunden über Google aus MDR Info:

Witwenrente auch nach Kurzehe möglich

(Sozialgericht Koblenz, Az.: S 6 KNR 16/05)

"Emilia Eisenbrenner hatte ihren Egon schon lange angehimmelt, bis er ihr den Heiratsantrag machte. Sie zögerte eine Weile, schließlich waren sie nicht mehr die Jüngsten. Dass Egon krebskrank war, spielte in Emilias Überlegungen keine Rolle. Die letzten Befunde sahen gut aus, beide gingen davon aus, dass er wieder gesunden würde. Also sagte sie: "Ja". Doch schon drei Wochen nach der Hochzeit starb Egon. Zu allem Überfluss wurde ihr auch noch die Witwenrente verweigert, sie habe von der Erkrankung gewusst und sei eine Versorgungsehe eingegangen. Emilia war außer sich. Das Sozialgericht Koblenz musste entscheiden.

Eine Witwe kann auch nach einer Ehe von nur knapp drei Wochen Anspruch auf eine Witwenrente haben. Zwar schließt das Gesetz bei so genannten Versorgungsehen einen Rentenanspruch aus. Dieser Pauschalverdacht kann aber im Einzelfall widerlegt werden.

Die Richter jedenfalls nahmen Emilia ab, dass sie von Egons Genesung überzeugt war. Außerdem verfügte sie über eine eigene Rente von knapp 1000 Euro und war damit kein typischer Versorgungsfall."

2. gefunden über Google

Gericht: Witwe bekommt bei Versorgungsehe keine Rente ddp

"Dortmund/Bochum (ddp-nrw). Eine Witwe hat keinen Anspruch auf Rente aus der Versicherung ihres Ehemannes, wenn dieser unheilbar krank war und die Heirat erst kurz vor seinem Tod erfolgte. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund in einem am Montag veröffentlichten Urteil.

Das Gericht wies damit die Klage einer 69-jährigen Rentnerin aus Bochum zurück, die ihren 74 Jahre alten, krebskranken Lebensgefährten acht Tage vor dessen Ableben bei einer standesamtlichen Notfalltrauung am Krankenhausbett geheiratet hatte. Die Deutsche Rentenversicherung Westfalen war deshalb von einer Versorgungsehe ausgegangen und hatte die Zahlung einer Witwenrente verweigert.

Dagegen hatte die Witwe geklagt und geltend gemacht, dass sie frühere Heiratsanträge des Lebenspartners abgelehnt habe. Erst als die unheilbare Erkrankung bekannt geworden sei, habe sie seinem Drängen, die langjährige Beziehung zu legalisieren, nachgegeben. Zudem habe sie ihren Freund bereits vorher drei Jahre lang betreut und gepflegt.

Das Sozialgericht betonte jedoch, die seit 2002 geltende gesetzliche Vermutung, dass bei Tod des Versicherten innerhalb eines Jahres nach der Eheschließung die Erlangung einer Versorgung Ziel der Trauung war, sei nicht widerlegt worden. Die Ehe sei erst geschlossen worden, nachdem Gewissheit über den tödlichen Verlauf der Krebserkrankung bestanden habe. Darüber hinaus habe der Versicherte eine deutlich höhere Altersrente bezogen als seine Gattin."

(Az: S 34 RJ 219/04)

3. über Google:

Sozialgericht Würzburg: Witwenrente zuerkennt

"Das Sozialgericht Würzburg hat einer 61 Jahre alten Frau aus dem Landkreis Kitzingen die Witwenrente zuerkannt, obwohl die Ehe der Frau weniger als ein Jahr gedauert hatte und die Landesversicherungsanstalt (LVA) Saarland die Gewährung der Rente abgelehnt hatte, weil eine "Versorgungsehe" zu vermuten sei.

Maßgeblich ist eine seit Anfang 2002 geltende Rechtsvorschrift, wonach grundsätzlich kein Anspruch auf eine solche Rente besteht, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert hat. Mit dieser Vorschrift sollten die Rentenkassen von Zahlungen für Ehen entlastet werden, deren überwiegender Zweck es ist, einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente zu begründen.

Im vorliegenden Fall war der Ehemann der Klägerin nur wenige Tage nach der Eheschließung gestorben. Das Sozialgericht Würzburg berücksichtigte, dass die beiden seit 14 Jahren eine eheähnliche Gemeinschaft geführt hatten und die Witwe eine eigene Rente bezog. "Eine ausreichende eigene Versorgung des Hinterbliebenen ist grundsätzlich geeignet, die Rechtsvermutung einer so genannten Versorgungsehe zu widerlegen" meinte das Gericht in der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung (Az.: S 8 RJ 697-02).

Nothochzeit mit todkrankem Partner begründet keine Witwenrente

Seit Anfang 2002 besteht kein Anspruch mehr auf Witwen- oder Witwerrente, wenn eine sogenannte Versorgungsehe vorgelegen hat, deren alleiniger oder überwiegender Zweck in der finanziellen Absicherung des Partners besteht. Eine Versorgungsehe wird regelmäßig vermutet, wenn der Ehegatte innerhalb eines Jahres nach der Hochzeit stirbt. Aus diesem Grund versagte der 2. Senat des Hessischen Landessozialgerichts (L 2 R 220/06) einer Witwe aus Frankfurt die von ihr begehrte und von der Rentenversicherung abgelehnte Witwenrente. Die Frau hatte ihren langjährigen Lebenspartner einen Monat vor dessen Tod geheiratet. Sie gab an, es hätten schon lange Heiratspläne bestanden und mit dem Tod ihres Partners sei so schnell nicht zu rechnen gewesen. Sie habe sich als Ehefrau eine bessere Mitbestimmungsmöglichkeit bei medizinischen Entscheidungen, die ihren Mann betrafen, versprochen. Die Versorgung durch eine spätere Witwenrente habe bei den Überlegungen zur Eheschließung keine Rolle gespielt. Die vom Gesetzgeber vermutete Versorgungsabsicht bei kurzer Ehedauer kann durch besondere Umstände widerlegt werden, etwa durch einen plötzlichen Unfalltod oder ein Verbrechen. Ob der Tod des Ehepartners aber überraschend kam und nicht absehbar war, hätte die Witwe beweisen müssen – etwa durch Entbindung der behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht. Da sie hierzu nicht bereit war, konnte der Eindruck einer Nothochzeit mit einem todkranken Mann nicht ausgeräumt werden. Insofern war ein Anspruch auf Witwenrente abzulehnen."

Und, wie so häufig, ist es interessant, mal in die Entscheidung - soweit öffentlich verfügbar - hineinzusehen, siehe http://web2.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/6C94F72F99FE1AC0C125728100485BE4/$file/2006-12-13-L-2-R-0220-06...pdf

Das Gericht setzt sich ausführlich damit auseinander, dass die Klägerin in diesem Fall nicht eingewilligt hat, dass ärztliche Stellungnahmen aus dem Zeitraum zwischen Heirat und Tod eingeholt werden konnten. Der Umstand, dass die Klägerin die Eheschließung u.a. damit begründet hat, dass sie an "intensivmedizinischen Entscheidungen bei Verschlechterung der Erkrankung" habe mitwirken wollen, wäre eher als weiterer Hinweis auf ein baldiges Ableben des Ehegatten zu bewerten.

4. und aus www.rententips.de:

"Versorgungsehe

Als Versorgungsehen werden Ehen bezeichnet, die noch kurz vor dem Tod eines schwer Erkrankten werden. Der überlebende Ehegatte wäre nach dem Tod des Versicherten durch eine Hinterbliebenenrente versorgt. Aus diesem Grunde entsteht bei Ehen, die nach dem 31.12.2001 geschlossen werden erst dann ein Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente, wenn die Ehe mindestens ein Jahr angedauert hat.

Diese Mindestdauer gilt nicht, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat nicht war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen."

5. und auch im KK bin ich fündig geworden:

http://www.krebs-kompass.org/forum/a...hp?t-3142.html mit folgendem Beitrag:

"Hallo Marion,
mit etwas Geschick kannst Du tatsächlich Anspruch auf Witwenrente haben. Daggie hat Dir ja die gesetzlichen Grundlagen bereits gut erläutert. Sollte es zunächst zu einer Ablehnung kommen, lege bitte Widerspruch ein. Es gibt bereits Urteile (Sozialgericht Hamburg rechtskräftiges Urteil
S 36 U 158/00
, betrifft zwar gesetzliche Unfallversicherung, gilt aber auch entsprechend in der Rentenversicherung) dazu, wann eine vermutete Versorgungsehe widerlegt ist:
- feste Heiratsabsichten bereits vor dem Bekanntwerden der Krankheit. Hier helfen zum Beispiel Zeugenaussagen von Bekannten, Verwandten, Arbeitgeber (Urlaubsanmeldung), Anmeldung beim Standesamt lässt sich belegen
- zum Beispiel wechselseitige Bankvollmachten belegen eine eheähnliche Gemeinschaft, gemeinsame Verfügungen hinsichtlich Testament o.a.
- das Zusammenziehen belegt auch die Absicht, eine Ehe einzugehen, denn man führt dann bereits eine eheähnliche Gemeinschaft
- der schnelle Verlauf der Erkrankung war Dir/Euch nicht bekannt (Ärzteaussagen usw.) Auch mit dieser Krankheit musste es nicht zwangsläufig zu diesem schnellen Tod kommen.
Das sind einige Gründe aus dem obigen Urteil." Anmerkung dazu: Die Gründe sind interessant. Allerdings stammt das Urteil aus einer Zeit vor der jetzt geltenden Gesetzeslage.


Soviel erstmal zur Schnellrecherche. Was sagt uns das?

Meine Einschätzung:

1. Sicher ist: Nach einem Jahr Ehe gibt es Anspruch auf Witwenrente ohne Prüfung, ob etwa eine Versorgungsehe vorliegt. Wenn also von einem Versterben "in absehbarer Zeit" die Rede ist, kann es sich hier doch nur um einen erwarteten sehr kurzen Überlebenszeitraum handeln.

Natürlich verkürzt ein Rezidiv oder Metastasen im Allgemeinen die Lebenserwartung, aber "absehbar" hieße doch, dass schon bei der Hochzeit mit dem sehr baldigen Tod des Erkrankten zu rechnen war. Das erscheint mir in Anbetracht moderner medizinischer Möglichkeiten nicht so leicht feststellbar zu sein. Immer wieder gibt es Berichte darüber, dass auch MIT der Erkrankung und MIT Metastasen ein langjähriges Überleben möglich ist. Habe gerade das Antikrebsbuch von David Servan-Schreiber gelesen, der von mehreren Fällen jahrelangen Überlebens auch schwer Krebskranker berichtet.

2. Es gibt Indizien für die Widerlegung einer Versorgungsehe: Die eigene wirtschaftliche Absicherung des Überlebenden ist so, dass die Witwenrente nicht ohne weiteres als ausschlaggebend angesehen werden kann.

Weiterhin: Es musste bei der Eheschließung nicht davon ausgegangen werden, dass der Ehepartner binnen weniger Monate sterben würde. Das wiederum wird sich nur anhand der ärztlichen Beurteilungen belegen lassen, für die diese Ärzte von der Schweigepflicht entbunden werden müssen (hatte die Klägerin im hessischen Fall nicht gemacht). Gemeinsame Lebensorganisation - und zwar nicht im Hinblick auf ein nahes Ende - dürfte ebenfalls gegen eine Versorgungsehe sprechen.

Urteile können übrigens - gegen Erstattung der Kopiergebühren - direkt von den betreffenden Gerichten angefordert werden.

So. Ich habe das hier in verallgemeinerungsfähiger Form aufgeschrieben. Besprich dies mit Deiner Rentenberaterin. Sollte ein Widerspruch erfolglos bleiben und Klage erhoben werden müssen, solltest Du einen Fachanwalt für Sozialrecht hinzuziehen.

4. Ich möchte an dieser Stelle für die anderen Leser auch anmerken, dass Conny44 sich schon seit langem und sogar noch nach dem Tod von Jörg ganz unglaublich im Forum für Bauchspeicheldrüsenkrebs engagiert und schon vielen dort, gerade auch neu Hinzugekommenen, Informationen und die so wichtige Sympathie entgegenbringt, die für Betroffene und ihre Angehörigen bei der verzweifelten Suche nach Informationen und Austausch so wichtig sind. Ein wesentlicher Grund für mich, mich hier so ausführlich zu äußern. Danke Conny, hier stellvertretend für viele andere, für DEIN Engagement im BSDK-Forum!

Und ich möchte noch etwas anmerken: Versorgungsbezüge wie z.B. die Witwenrente sind gesetzliche Ansprüche und nicht etwas, das man freundlicher Weise erhält oder auch nicht erhält. Rente ist kein staatlicher Gnadenakt, auch wenn es einem manchmal so vorkommt. Klar müssen Ansprüche geprüft werden, das ist sogar die Pflicht der Rentensachbearbeiter. Aber: der Gesetzgeber hat nun mal nicht einfach festgelegt, dass es vor Ablauf eines Ehejahres keine Rente gibt und Punktum. Nein. Dem Gesetzgeber war klar, dass Gesetze eben nicht einfach das Leben abbilden können, das ja nun einmal sehr viel vielfältiger ist. Und hat deshalb gesagt: Wir vermuten zwar, dass es sich in diesem Fall um eine sog. Versorgungsehe handelt, geben aber die Gelegenheit, diese Vermutung zu widerlegen. Einen Antrag auf Witwenrente bei kurzer Ehedauer zu stellen, ist also weder anrüchig noch sonstwie zu kritisiern.

Mutmaßungen wie hier sinngemäß gefallen sind "na, man weiß ja nicht, ob nicht doch ..." oder "hast Du nichts Besseres zu tun ..." finde ich ehrlich gesagt - völlig neben der Kapp.

Alles Gute, Lea

Geändert von Lea S. (29.08.2008 um 19:55 Uhr)
  #29  
Alt 29.08.2008, 19:56
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Neverend Neverend ist offline
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Liebe Lea,

Vielen Dank für Deinen guten Beitrag.
Das ist es, was Conny braucht, Konstruktive Antworten!
Bravo!

Neverend
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  #30  
Alt 29.08.2008, 20:14
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Vielen Dank, liebe Katharina, Muckelchen (dir drücke ich die Daumen) und Neverend (genau, du hast es total erfasst).

WOW, liebe Lea. Neverend ist mir zuvor gekommen. Genau das wollte ich auch schreiben, als ich deinen Beitrag gelesen habe. Ich bin dir unendlich dankbar und auch gerührt, dass du dir so viel Mühe wegen MIR gemacht hast Jetzt mal abgesehen von den Urteilen (die ich kenne, aber trotzdem danke), hilft mir deine Einschätzung total weiter, weil sie wirklich objektiv ist.
Werde mir das ausdrucken. Vielen, vielen Dank nochmal.
Ich hoffe, dir geht es gut. Gehört jetzt nicht hierher, aber muss immer bei dir an den Rotwein denken+.

Würde mir wünschen, wenn dieser Thread wieder sachlich bleibt, Stänkerthreads sind genug vorhanden, aber eigentlich gibt es ja gar nix mehr hinzuzufügen.
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