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  #31  
Alt 29.08.2008, 21:47
Dirk-Gütersloh Dirk-Gütersloh ist offline
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Ort: Steinhagen bei Gütersloh
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Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Guten Abend,

auch ich möchte mich dem Wunsch von Conny anschließen und Euch bitten, wieder zur Sachlichkeit zurückzukehren!

Lieben Gruß Dirk
__________________
Meine im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine ausdrückliche Zustimmung nicht verwendet und veröffentlicht werden.
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  #32  
Alt 30.08.2008, 18:51
Lea S. Lea S. ist offline
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Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Liebe Conny,
hier nochmal ein paar ergänzende Überlegungen:

Im Grunde sind ja zwei Argumentationswege zu berücksichtigen:

1. Die medizinische Ebene

Die Ärztin des Rentenversicherungsträgers hat sich ja nun aufgrund eher allgemeiner Einschätzung bereits geäußert. Relevant ist nun, was die behandelnden Ärzte seinerzeit für eine Einschätzung hinsichtlich der Prognose im Hinblick auf erwartete Überlebenszeit hatten (falls sie überhaupt eine Einschätzung vornehmen konnten). Und was haben sie ggf. dem Patienten mitgeteilt? z.B.: ist alles nicht so günstig, kann man aber durchaus länger damit leben; oder: keine Ahnung, jeder Fall ist anders? Haben sich aus den ärztlichen Mitteilungen Anhaltspunkte ergeben, dass eine längerfristige persönliche gemeinsame Lebensplanung naheliegend, jedenfalls nicht völlig unrealistisch war?

Klar ist: Die Statistik der Krebserkrankung kann nicht ins Feld geführt werden. Das wäre nur möglich, wenn 100% der an dem jeweiligen Krebs Erkrankten binnen eines Zeitraumes X nach Diagnose mausetot sind (Du weißt, was ich meine. Natürlich nicht: Binnen 100 Jahren nach Diagnosestellung ist der Patient tot = nicht zu widerlegen ...). Das gibt es aber - gottseidank - bei keiner Krebserkrankung. Statistik sagt also nichts über den Einzelfall.

2. Die persönliche Ebene

Ich würde zu den Gründen der Eheschließung relativ ausführlich Stellung nehmen. Z. B. Liebe auf den 1. oder 2. Blick, baldiger Wunsch, einander ggü und ggü. Familie und Freunden der gefühlten Nähe eine offizielle Form zu geben/ sich gemeinsam durch Eheschließung zu der Beziehung zu bekennen, usw. Gab es Pläne und Ziele (welche?) über die nächsten Monate hinaus?

Da Jörg ja schon erkrankt war, würde ich auch ausführlich dazu Stellung nehmen, wie seine und Deine Einschätzung hinsichtlich der weiteren gesundheitlichen Entwicklung war und was die Hoffnung auf eine lange gemeinsame Zeit plausibel macht, z.B. hoffnungsvolle/ positive Krankengeschichten Anderer, ärztliche ermutigende Stellungnahmen, sonstige Aspekte.

Übrigens: Es ist nach der Rechtslage grundsätzlich nicht einmal erforderlich, dass Versorgungsaspekte KEINE Rolle bei der Eheschließung spielen, es dürfen nur nicht die ausschließlichen oder überwiegenden Beweggründe sein.

So, liebe Conny, vielleicht hilft das noch ein bisschen beim Sortieren Deiner Argumente. Lass´ Dich nicht entmutigen, wenn Du u.U. klagen musst. Wichtig ist, dass Deine Argumentation für einen Außenstehenden, hier also Sachbearbeiter und ggf. später das Sozialgericht, nachvollziehbar und schlüssig ist; deshalb ruhig etwas ausführlicher "Butter an die Fische". Wenn es dann noch Zeugen und Belege gibt - umso besser.

So, nun ist aber auch wirklich gut.

Alles Liebe, Lea
  #33  
Alt 30.08.2008, 22:05
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Conny44 Conny44 ist offline
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Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Liebe Lea,

ich weiß gar nicht, wie ich dir danken soll, dass du dir erneut so unwahrscheinlich viel Mühe gemacht hast. Absolut genial. Vielleicht kann ich es irgendwann mal wieder gut machen.
Und weißt du, gerade was die medizinische Ebene anbelangt, finde ich deine Wortwahl mehr als zutreffend. Genau das ist es, was ich im absoluten Chaos zwar in meinem Kopf habe, aber dadurch, dass meine Gedanken kreiseln und Scheibe spielen, niemals hätte so formulieren oder wiedergeben können. Du hast mir wirklich mehr als geholfen.

Und wie gesagt, ich lasse mich nicht abschrecken, dafür sorgt schon meine Rentenberaterin, welche Jörg und mich bereits vorher kannte. Natürlich hoffe ich, dass es nicht zum Prozess kommt. Und wenn doch, auch wenn ich ihn und damit viel Geld verlieren sollte, so kann ich hinterher wenigstens sagen, ich habe alles versucht.

Nochmals DANKE!!!!

PS: Jörgs behandelnder Arzt ist im übrigen ein absoluter Gegner von Statistiken. Er hatte ihn immer ermutigt, weiter zu kämpfen, hielt auch Spontanheilung nicht für ausgeschlossen und hätte es sich niemals gewagt, eine Prognose über die Lebenserwartung abzugeben, weder bei Jörg, noch bei sonstwem. Außer nach der OP im Dezember 07. Da hatte er sich geäußert, dass er ohne diese Weihnachten nicht erlebt hätte. Auch hat Jörgs gesamter Krankheitsverlauf ihn unwahrscheinlich beeindruckt. Schlussendlich war er selbst erschüttert über den dann doch so plötzlich eingetretenen Tod.
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Traurige Grüße von Conny (& Jörg - seit 15.5.08 nur noch in liebevollen Gedanken)

Ein Millionär und ein Bettler haben statistisch gesehen jeweils 1/2 Million!
Soviel zu Statistiken!

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mein geliebter Mann: BSDK 06.06.1959 - 15.05.2008
mein Pa: BSDK 17.01.1941 - 08.07.2007
meine Mutti: Akute Leukämie 18.11.1941 - 30.03.2011
  #34  
Alt 31.08.2008, 09:52
silverlady silverlady ist offline
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Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Liebe Conny

lass dich nicht von deinem Weg abbringen. Zum einen, es war ja wirklich eine Liebesheirat und das zweite ist meiner Ansicht nach genau so wichtig.
Da du ja selbst ein Einkommen hast wird der Anteil der Rente jetzt wirklich nur minimal sein.
Aber, und jetzt kommt es,
Dein Mann hat sein Leben lang in die Rentenkasse eingezahlt um im Alter eine Rente zu bekommen. Diese Altersrente steht jetzt dir zu. Du weißt nicht was noch kommt. Weshalb also dem Staat etwas schenken was dir rechtlich zusteht.
ICH WÜRDE IN JEDEM FALL GENAU SO HANDELN; DAS HAT NICHTS MIT DER LIEBE UND DER TRAUER ZU TUN:
'
Ausserdem habe ich die Erfahrung gemacht, wenn ich auf jemanden sauer bin und das wäre in diesem Fall die Rentenkassen, versinke ich nicht in Depressionen. Trauer lähmt und Wut bringt einen voran.


liebe Grüße
silverlady (die auch mit der Krankenkasse gestritten hat)
  #35  
Alt 21.11.2008, 18:21
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Conny44 Conny44 ist offline
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Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Hallo alle zusammen,

wollte kurz ein Statement über den aktuellen Stand abgeben, nachdem ich gerade ein Gespräch mit meiner Rentenberaterin hatte.
Nach wie vor ist noch alles in der Schwebe.
Die beratende Ärztin der DRV, welche - wie gesagt - meinen Mann nie gesehen hatte, hält an ihrer Prognose fest, dass sein Tod in absehbarer Zeit sicher war. Untermauert wird dieses aufgrund eines CT vom August 2007.
Es interessiert nicht, dass Statistiken nur Zahlen sind.
Aber naja.... Meine Beraterin steht eng in Verbindung mit anderen Kollegen und Anwälten und ist immer noch auf der Suche nach geeigneten Rechtsprechungen. Auch meint sie, dass man ganz gezielt und sehr feinfühlig vorgehen muss. Ziemlich grausam ist es schon, wie in der Verwaltung über Menschenschicksale geurteilt wird. Da gelingt es mir auch nicht, meine Gefühle und Emotionen zurückzuschrauben, die natürlich heute wieder voll zum Ausbruch kommen.

Ich halte euch auf dem Laufenden und werde natürlich auch über das Ergebnis berichten.
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  #36  
Alt 21.11.2008, 20:54
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Neverend Neverend ist offline
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Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Liebe Conny,

Ich drück Dir die daumen ...solche Dinge brauchen immer sehr lange, aber wenn Du eine gute Beraterin an Deiner Seite hast, werden sich die Behörden an euch die Zähne ausbeissen Siefindet bestimmt den richtigen weg

Alles gute für Dich

Neverend
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"Du bist mein siebter Sinn, mein doppelter Boden,mein zweites Gesicht. Du bist eine meiner Farben, irgendwann find ich Dich wieder!"



mein Liebling 29.4.08

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  #37  
Alt 21.11.2008, 21:37
mischmisch mischmisch ist offline
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Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Liebe Conny,

auch ich drück dir natürlich die Daumen,
bekam beim Lesen gerade mal Zähneknirschen und "Kampfsauambitionen",
aber das nützt ja in solch einer Situation rein gar nichts.

So wünsch ich dir sehr, dass deine Beraterin das richtige "Händchen" hat und dir
wünsch ich einen guten Abschluss.

Lieber Gruss an dich

Rosita
  #38  
Alt 23.11.2008, 14:27
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Conny44 Conny44 ist offline
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Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Liebe Neverend, liebe Rosita und alle anderen,

ich danke euch für euer Daumen drücken. Da kann ja gar nix mehr schief gehen.
Wie gesagt, ich berichte, sobald es was neues gibt.

Neverend, viel, viel Erfolg mit deinem Haus und dass es den Schmerz etwas leichter macht;
Rosita, pass gut auf deine Zähne auf

Kampfsäuische Grüße von eurer Conny
  #39  
Alt 05.12.2008, 19:17
Lea S. Lea S. ist offline
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Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Liebe Conny,

gerade bin ich zufällig auf Deine Fortsetzung hier gestoßen. Also, falls Du Dich gerade langweilst .... Hier noch ein paar frischere Entscheidungen, die ich gefunden habe. Kennst Du vielleicht schon, aber trotzdem für alle Fälle:

Landessozialgericht Hessen vom 30.11.2007, Az. L 5 R 133/07
Das Sozialgericht hatte in erster Instanz noch Witwenrente zuerkannt: „Die genannten Punkte sind jedoch keine pauschalisierten Widerlegungsgründe, die eine Versorgungsehe grundsätzlich ausschließen. Maßgeblich sind immer die Umstände des konkreten Einzelfalles“(Dopheide und andere: "Die Versorgungsehe" nach § 46 Abs. 2 a SGB VI in: Informationen der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung Bayern 06/2006, S. 2 ff.)“.

Anders aber das Landessozialgericht in der Berufung: „Es bestehen für den Senat Zweifel, ob nicht doch eine Versorgungsehe geschlossen worden ist. Es fehlt die volle richterliche Überzeugung dafür, dass der Versicherte die Klägerin nicht durch seine Heirat zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung versorgen wollte. Diese Zweifel gehen alleine zu Lasten der Klägerin.“ … „Bei Würdigung der gesamten Umstände des Einzelfalles konnte damit die gesetzliche Vermutung, dass es der überwiegende Zweck der Heirat war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen, nicht von der Klägerin entkräftet werden. Die Klägerin als Hinterbliebene trägt die volle objektive Beweislast hinsichtlich der Widerlegung der Feststellung, dass es sich bei ihrer Ehe nicht um eine Versorgungsehe handelt.“ Die Entscheidung ist zu finden unter http://sozialversicherung-kompetent....rgungsehe.html


SG Würzburg 8. Kammer Urteil vom 15. September 2004, Az: S 8 RJ 697/02

… „Die Anknüpfung an eine Ehedauer von weniger als 1 Jahr enthält eine gesetzliche Vermutung, mit der unterstellt wird, dass beim Tod
des Versicherten innerhalb eines Jahres nach der Eheschließung die Erlangung einer Versorgung Ziel der Eheschließung war. Diese
gesetzliche Vermutung ist allerdings widerlegbar. Sie ist widerlegt, wenn Umstände vorliegen, die trotz kurzer Ehedauer nicht auf eine
Versorgungsehe schließen lassen. Die Widerlegung dieser Rechtsvermutung erfordert nach § 202 SGG i.V.m. § 292
Zivilprozessordnung (ZPO) grundsätzlich den vollen Beweis des Gegenteils (BSG, SozR 3100 § 38 Nr. 5). Diese Beweisanforderungen
müssen aber auch mit dem erkennbaren Sinn und Zweck des § 46 Abs. 2 a SGB VI zu vereinbaren sein. Die Motive, die § 46 Abs. 2 a
SGB VI aufgrund äußerer Umstände vermutet, können auch durch entgegenstehende äußere Umstände widerlegt werden. So ist nach
Auffassung des Gerichts eine ausreichende eigene Versorgung des Hinterbliebenen grundsätzlich geeignet, die Rechtsvermutung eine
sog. Versorgungsehe zu widerlegen. Das legitime Anliegen des Gesetzgebers, einem Missbrauch der Ehe vorzubeugen und
manipulierte Folgen nicht eintreten zu lassen, ist bei einer solchen Fallkonstellation grundsätzlich nicht gefährdet.
Im vorliegenden Fall ist der Beklagten zuzugestehen, dass nach dem ersten Anschein die gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe
zutreffend sein könnte. Die Klägerin hat den Verstorbenen wenige Tage vor dem objektiv vorhersehbaren Tod geheiratet. Die genaue
innere Motivationslage der Klägerin für die Eheschließung kann nicht eindeutig geklärt und nachvollzogen werden. Dies ist jedoch auch
nicht erforderlich. Es liegen ausreichende äußere Umstände vor, welche die gesetzliche Vermutung widerlegen. Die Klägerin hat bereits
vor der Eheschließung eigene Rentenleistungen in einer Höhe bezogen, die deutlich über dem Sozialhilfebedarf liegen. Bei einem
Betrag von ca. 800.- EUR monatlich kann grundsätzlich von einer ausreichenden und nicht unerheblichen eigenen Versorgung
ausgegangen werden. Hinzukommt, dass die zuletzt vom Verstorbenen bezogene Rente um mehr als die Hälfte niedriger gewesen ist.
Dies bedeutet auch, dass die von der Klägerin zu erwartende Witwenrente im Verhältnis zu ihrer eigenen Versorgung nur einen
geringen Teil beträgt. Allein diese Umstände lassen das mögliche Motiv einer Versorgungsehe deutlich in den Hintergrund treten.
Jedenfalls kann nicht mehr angenommen werden, dass der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat gewesen sei, einen Anspruch
auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen.“
Ganzes Urteil gefunden unter http://209.85.129.132/search?q=cache...e&client=opera

Verwaltungsgericht Koblenz; Urteil vom 22.06.2007
[Aktenzeichen: 6 K 1937/06.KO]

Auch die sehr kurze Dauer einer Ehe mit einem Beamten rechtfertigt nicht in jedem Fall die Annahme, diese sei vor allem aus Versorgungsgesichtspunkten geschlossen worden. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Bei dem Lebensgefährten der Klägerin, einem Polizeibeamten, war ein Lungenkarzinom festgestellt worden. Nur 24 Tage, nachdem das Paar geheiratet hatte, verstarb der Beamte an seiner Krankheit.

Die Oberfinanzdirektion war der Ansicht, der Klägerin stehe in diesem Fall kein Anspruch auf Witwengeld zu. Habe die Ehe mit einem Beamten weniger als ein Jahr gedauert, würde gesetzlich vermutet, dass Hauptzweck der Eheschließung die Versorgung des Ehegatten gewesen sei. Damit war die Klägerin nicht einverstanden. Sie und ihr Mann hätten bereits seit zehn Jahren zusammengelebt und eigentlich schon früher heiraten wollen. Die Hochzeit habe sich aus verschiedenen Gründen aber immer wieder verzögert. Als die schwere Krankheit bekannt geworden sei, sei es ihrer beider Wunsch gewesen, ihre Zusammengehörigkeit über den Tod hinaus zu dokumentieren.

Die Klage hatte Erfolg. Ein Anspruch auf Witwengeld, so die Richter, sei nach dem Beamtenversorgungsgesetz aufgrund der kurzen Ehedauer zwar in der Regel ausgeschlossen. Etwas anderes gelte aber dann, wenn nach den besonderen Umständen des Falles der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat gerade nicht in der Versorgung der Witwe zu sehen sei. Die Klägerin habe glaubhaft darlegen können, dass eine frühere Eheschließung geplant gewesen sei und warum sich diese immer wieder verzögert habe. Es fehlten auch typische Anhaltspunkte für eine so genannte „Versorgungsehe”. So sei der Altersunterschied zwischen den Ehegatten nicht sehr groß gewesen und die Ehe sei erst nach einer jahrelangen, engen Beziehung geschlossen worden. Eine Gesamtschau aller Umstände spreche daher dafür, dass die Eheschließung nicht in erster Linie von dem Versorgungsgedanken, sondern mindestens in gleicher Weise von anderen höchstpersönlichen Erwägungen bestimmt gewesen sei.

Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem jetzt veröffentlichten Urteil festgehalten (Aktenzeichen 12 U 207/07):
Auch bei einer Ehedauer von weniger als zwölf Monaten steht der überlebenden Ehefrau eine Witwenrente in Form einer Betriebsrente zu, wenn die Umstände der Eheschließung zeigen, dass die Versorgung nicht der wesentliche Grund zur Heirat war. Im Hinblick auf den damit angesprochenen Lebensbereich können die Umstände nicht schematisch ermittelt werden.

Die Klägerin hatte bereits zehn Jahre mit ihrem späteren Mann, einem Flugkapitän der Lufthansa, zusammengelebt, als sie Anfang 2005 heirateten. Im Mai 2005 nahm er sich wegen unerträglicher Krebsschmerzen das Leben.

Beide Partner hatten eine gescheiterte Ehe hinter sich und wollten sich deshalb mit einer Wiederverheiratung Zeit lassen. Etwa ab 2002 wurden Heiratspläne aber konkret besprochen. Im Frühjahr 2003 wurde bei ihrem Mann eine schwere Krebserkrankung festgestellt und behandelt. Anfang 2004 bescheinigte ihm ein behandelnder Arzt, dass er darauf hoffen könne, geheilt zu sein. Daraufhin machte ihr Partner der Klägerin einen Heiratsantrag, die Hochzeit sollte Anfang 2005 sein. Diese Vereinbarung wurde auch von Zeugen bestätigt.

Ende 2004 musste er erneut ins Krankenhaus, weil wieder eine Krebserkrankung diagnostiziert worden war. Die Hochzeit fand wie geplant im Januar 2005 statt.

In den Wochen danach verschlechterte sich der Zustand ihres Mannes sehr, bis er schließlich aus dem Leben schied.

Unter den Formularen, welche die Witwe von der Lufthansa nach dem Tod zugeschickt bekam, um eine Witwenrente zu beantragen, befand sich auch ein Antrag für eine Betriebsrente durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), bei der ihr Mann Ansprüche erworben hatte.

Diese lehnte den Antrag mit dem Verweis auf die zu kurze Ehedauer ab. Das OLG Karlsruhe als Berufsinstanz verwies auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nachdem die Einschränkung möglich sei, „dass nach den besonderen Umständen des Falles die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, der Witwe eine Betriebsrente zu verschaffen.“

Die Witwe konnte glaubwürdig machen und durch Zeugen belegen, dass der Zeitpunkt der Eheschließung nicht unter dem Aspekt eines möglichen frühen Todes, sondern gerade durch die Hoffnung auf Heilung bestimmt worden sei.
Die zweite Behandlungsphase kurz vor der Heirat fiel dabei aus Sicht des Gerichts nicht ins Gewicht, weil ja auch während der ersten Behandlung keine Rede von Heirat war.

Deshalb spielte die kurze Zeitdauer der Ehe hier keine Rolle, ebenso wenig wie die Tatsache, dass die Witwe noch andere Hinterbliebenenbezüge von der Lufthansa bekommt.

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.07.2008, Az. L 8 R 583/08
Die Vermutung einer Versorgungsehe ist auch dann widerlegt, wenn der an sich schwer kranke Lebenspartner an einem unvorhersehbaren Akutereignis stirbt

Für die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer „Versorgungsehe“ ist der volle Beweis des Gegenteils zu erbringen. Der Vollbeweis erfordert zumindest einen der Gewissheit nahe kommenden Grad der Wahrscheinlichkeit. Eine gewichtige Bedeutung im Rahmen der Gesamtbetrachtung der tatsächlichen Umstände ist in der Regel dem Gesundheits- bzw. Krankheitszustand des Versicherten beizumessen. Ein die Vermutung widerlegender besonderer Umstand ist anzunehmen, wenn der Tod des Versicherten zum Beispiel bei einem Unfall unvermittelt eingetreten ist. Denn in diesem Fall kann nicht davon ausgegangen werden, dass eine Versorgungsehe geschlossen werden sollte. Das ist aber auch dann der Fall, wenn der schon durch schwere Krankheit gezeichnete Ehepartner an einem Akutereignis, das bis 24 Stunden vor dem Tode – auch im Hinblick auf die Todesfolge – nicht vorhersehbar war, stirbt. SGB-VI § 46 Abs. 2a

Und noch einige Hinweise auf neuere Rechtsprechung unter
http://www.jurion.de/trefferliste.js...&option.page=2



Fazit:

1. Beim überschlägigen Durchlesen der Entscheidungen fällt mir auf (nicht wirklich unerwartet): Die Gerichte machen es sich gern leicht und setzen die Hürde des Widerlegens der gesetzlichen Vermutung SEHR hoch. Es wird also nicht leicht.

2. Schlüssige Darstellung für die Liebesheirat samt Beweisen und Zeugen finden und vortragen.

3. Hinweis auf eigene Versorgung, die die Witwenrente in den Hintergrund drängt.

4. Doch noch mal Suche im medizinischen Bereich: Berichte von zwar schwer erkrankten, aber doch länger BSDK-Überlebenden finden. Von mindestens einem Fall - so meine ich zu erinnern - ist in dem Buch von David Servan-Schreiber, Das Antikrebsbuch, zu lesen. Zwar kein ausgewiesen wissenschaftliches Buch, aber eines mit wissenschaftlicher Fundierung. Ärzte auf Veröffentlichungen zu Langzeit-, zumindest Längerzeitüberlebenden ansprechen. Ärztliches Gutachten zur Prognose vorlegen.

5. Zum Aspekt "auf absehbare Zeit" habe ich so auch nichts weiter gefunden.

So, liebe Conny, das wars erst einmal. Ich habe mich gerade erfolgreich um das gedrückt, was ich jetzt eigentlich hätte machen wollen/ sollen/ müssen ...
Wie verquer die Sozialgerichte manchmal entscheiden, sehe ich z.Zt. an einem jungen Designer, der künstlerische Unikate herstellt und sich bei der Künstlersozialversicherung einklagt. Argumentation des Bundessozialgerichts: Kunsthandwerk, keine Kunst. Künstler könne nur sein, wer in "Fachkreisen als Künstler anerkannt" ist. Wie bitte, soll das bei einem erst jungen Künstler funktionieren? Ist ein Maler, der auf Leinwand ein Bild malt, dann auch erstmal nur Kunsthandwerker? Kann doch wohl nicht ganz richtig sein. Zeigt aber, wie begeistert sich Gerichte auf vermeintlich objektivierbare Kriterien stürzen.

Alles Gute, Lea
  #40  
Alt 05.12.2008, 20:09
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Oh liebe Lea,

wie du dich hier ins Zeugs legst, ist suuuuuper lieb. Hab noch nicht alles gelesen, mache ich aber noch in einer ruhigen Phase.
Da dachte ich doch tatsächlich, du wolltest mir helfen, derweil wolltest du dich nur um deine Hausarbeit drücken. Nee, Spaß beiseite, du bist echt Klasse.

Tja, und zu den Entscheidungen bzw. objektiven Kriterien, was soll man dazu sagen. Ich sehe es ja tagtäglich auch von der anderen Seite, also hinter den Kulissen. Und wenn es bei den Sozialgerichten ähnlich läuft wie bei uns, wundert mich gar nix mehr. Nur leider darf ich ja darüber nicht plaudern.
Aber es ist eigentlich überall dasselbe. Wenn ich daran denke, dass auf der Antragstellung für die chin. Akkupunktur bei meinem Mann (Privatpatient) nicht als Grund für die Befürwortung "Krebserkrankung" stehen durfte, sondern diese nur bewilligt wurde bei z.B. "Kopfschmerzen" und "Rückenschmerzen" kommt einem doch schon die Galle hoch.
Wichtig ist nicht, was eine Tatsache ist, wer im Recht ist oder was hilft, sondern allein wie man vorträgt - und natürlich an wen man gerät. Und umgekehrt dasselbe.

Und eben weil das so ist, ist Fingerspitzengefühl gefragt. Da ist kein Raum für Gefühlsduseleien. Aber gerade das ist bei so einem Thema schwierig.
Deshalb helfen mir solche Beiträge wie vorstehender ungemein.
Nochmals vielen Dank - auch an alle anderen.
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Traurige Grüße von Conny (& Jörg - seit 15.5.08 nur noch in liebevollen Gedanken)

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  #41  
Alt 24.02.2009, 20:18
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Hallo alle zusammen,

kurzes Statement:

Nachdem wir (meine priv. Rentenberaterin und ich) nun am 06.01.09 endlich den riesen Aktenberg an Beweisen zur DRV geschickt haben, kam auf telefonische Sachstandsanfrage die Mitteilung, dass es noch ca. 5-6 Wochen bis zur endgültigen Bescheidung dauern würde.

Die Unterlagen befinden sich gerade wieder bei der beratenden Ärztin der DRV.

Hoffe nicht, dass 5 Wochen lang die Krankheit auseinander genommen wird, weil es steckte dahinter immerhin ein Mensch, und sie halten noch viele andere Beweis in den Händen, die GEGEN eine Versorgungsehe sprechen dürften. Allerdings ist es offenbar schwieriger für die Bearbeiter, Emotionen und Gefühle mit einzubeziehen, sich also auch auf die anderen Dinge zu konzentrieren.

Halte euch auf dem Laufenden.
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  #42  
Alt 06.03.2009, 20:15
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Hallo alle zusammen,

es ist geschafft!!!! Wir haben gewonnen oder besser gesagt unser Recht bekommen. Die DRV hat die Witwenrente im Widerspruchsverfahren bewilligt!!!!! Unsere Beweise waren hieb und stichfest. Und es kommt sogar, was ich gar nicht vermutet hätte, monatlich etwas zur Auszahlung. Wir müssen zwar abermals in Widerspruch gehen, da es irgendwelche Berechnungsdifferenzen (kleine/große Witwenrente) gibt, aber das soll wohl mal das kleinere Übel sein.

Ich danke all denen, die mich so tatkräftig unterstützt haben, ganz besonders Lea (wie mag es dir wohl gehen????), die sich dermaßen für mich ins Zeug gestürzt hat. Allen nochmals einen großen Dank!

Was mich aber ganz besonders freut und mir viel wichtiger als das Geld ist (auch wenn es hier einmal große Zweifler gab bzw. gibt!!!), ist, dass ich beweisen konnte, dass die Frau, die Tage und Nächte am Bett ihres über alles geliebten Mannes verbracht hat, dies aus Liebe getan hat und KEINE BETRÜGERIN ist.

In diesem Sinne nochmals vielen Dank!
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  #43  
Alt 06.03.2009, 20:54
Maurizia Maurizia ist offline
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Liebe Conny,

ich freue mich so mit Dir, Gott sei Dank hat die Gerechtigkeit gesiegt!
Ich habe Deine Einträge immer still mitgelesen, die Geschichte Euerer ehrlichen aber leider viel zu kurzen Liebe hat mich tief berührt.

Der positive Ausgang Deines Rechtsstreits ist ein weiteres starkes Glied in der Kette der Verbundenheit zwischen Jörg und Dir!

Liebe Grüße, Maurizia
  #44  
Alt 06.03.2009, 21:53
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Liebe Conny,

es freut mich sehr für dich, dass du das nun grösstenteils abhaken kannst.
Schlimm genug , dass du darum kämpfen musstest, die "Zweifler" hier - ich würd sagen - sind nicht deiner Gedanken wert.

Jörg freut sich, dass du das durchgezogen hast.

Liebe Grüsse
Rosita
  #45  
Alt 07.03.2009, 05:54
silverlady silverlady ist offline
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liebe Conny

supi

silverlady
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