Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #16  
Alt 14.07.2002, 19:06
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Einkommnessteuererklärung

Hallo Christine2,
es ist egal wann Du die Einkommensteuererklärung 2001
bekommen hast. Du als Privatperson kannst etwas vergassen haben ( bist kein Steuerberater !).Finanzämter akzeptieren es auch nach Ablauf der Einspruchfrist ( 1 Monat ).Versuche es daher ! Begründe die Nichtabgabe mit deinem Unwissen z.B.hast es durch Zufall erfahren. Finanzämter akzeptieren diese Begründung zu 99.5%.Gibt natürlich auch Idioten unten den Beamten!!!!
Bei 100% BG gibt es eine erhöhte Km-Pauschale ( unbedingt das Finanzamt überprüfen, da es gerne Übersehen wird ).Zusätzlich gibt es einen höheren Behinderten-Freibetrag.
Die 3000 km-Pauschale zählt zu den Sonderausgaben ( Außergewöhniche Belastungen ). Die erhöhte km-Pauschale zählt zu den Webungskosten aus den Einkünften aus der nichtselbständigen Tätigkeit.
Man bekommt diese Vergünstigungen auch dann, wenn das Fahrzeug nicht auf einen selber zugelassen ist.
Mit Zitat antworten
  #17  
Alt 27.03.2012, 15:32
Wangi Wangi ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 15.06.2009
Beiträge: 1.392
Standard AW: Einkommnessteuererklärung

Ich hole diesen Thread mal wieder hervor weil ich Fragen habe.

Will jetzt meine Einkommenssteuererklärung machen und ich glaube in den letzten 2 Jahren habe ich vieles gar nicht angeben weil ich es nicht wußte.

Hier mal meine Daten:
Habe/hatte Kehlkopfkrebs, Bestrahlung und Chemo bekommen 2009, bis jetzt ist alles okay.
Habe einen Schwerbehindertenausweis mit 100% und unbefristet.
Bin nicht mehr berufstätig. Bekomme Früh-Pension und zahle deshalb natürlich auch Einkommensteuer.
Mache die EST übers Internet mit ELSTER.

Das mit dem Schwerb.Ausweis habe ich die Jahre natürlich angeben, aber ich habe jetzt gelesen dass man 3000 km im Jahr als Fahrten angeben kann und Medis die man nicht über die Kk bekommt.

Wo und wie gebe ich die an? Und weiß jemand noch mehr?

Gruß Wangi
__________________

Geändert von Wangi (27.03.2012 um 15:54 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #18  
Alt 30.03.2012, 15:38
Benutzerbild von Regina_Beate
Regina_Beate Regina_Beate ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 03.11.2005
Ort: NRW
Beiträge: 276
Standard AW: Einkommnessteuererklärung

Zitat:
Zitat von ;6821
Hallo an alle,
habe gerade bei dem Finanzamt erfahren, dass man mit einem Schwerbehindertenausweis pro Jahr 3000Km Privatfahrten abrechenen kann!!! Der Km zu 58Pf!!
Viele Grüße an Euch alle
Christian
Die Pauschale gilt für Behinderung ab 80 % Schwerbehinderung (Ohne zusätzlichem Kennzeichen) und wird mit 30 ct für 3000 km also gesamt 900,-- Euro ohne Nachweis berücksichtigt.
__________________
BK seit 1993 (Rezidive: 1997, 2003, 2004, 2007, 2013)
Mit Zitat antworten
  #19  
Alt 30.03.2012, 19:54
Wangi Wangi ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 15.06.2009
Beiträge: 1.392
Standard AW: Einkommnessteuererklärung

Zitat:
Zitat von Regina_Beate Beitrag anzeigen
Die Pauschale gilt für Behinderung ab 80 % Schwerbehinderung (Ohne zusätzlichem Kennzeichen) und wird mit 30 ct für 3000 km also gesamt 900,-- Euro ohne Nachweis berücksichtigt.
Und wie schreibt man das dann in die Erklärung? Unter besondere Ausgaben? Aber dann einfach nur 3000 km oder wie?

Gruß Wangi
__________________
Mit Zitat antworten
  #20  
Alt 01.04.2012, 13:05
jolabr jolabr ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 19.07.2010
Ort: NRW
Beiträge: 97
Standard AW: Einkommnessteuererklärung

Hallo Wangi,

also ich habe den Betrag von 900,00 € unter den "Außergewöhnlichen Belastungen" angegeben. Dazu habe ich eine Liste mit allen Ausgaben (Rezept-Gebühren, Sanitätshaus-Ausgaben, Reha-Rechnungen) beigelegt.

Gruß

jolabr
__________________
2010: 3 x FEC, 3 x TAXOTERE, OP, 33 x Bestrahlung, Herceptin lebenslang

Mit Zitat antworten
  #21  
Alt 01.04.2012, 14:58
Benutzerbild von Regina_Beate
Regina_Beate Regina_Beate ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 03.11.2005
Ort: NRW
Beiträge: 276
Standard AW: Einkommnessteuererklärung

Zitat:
Zitat von Wangi Beitrag anzeigen
Und wie schreibt man das dann in die Erklärung? Unter besondere Ausgaben? Aber dann einfach nur 3000 km oder wie?

Gruß Wangi

Unter "Außergwöhnlichen Belastungen" - Fahrtkosten Arztbesuche/ Therapien.

LG
Regina Beate
__________________
BK seit 1993 (Rezidive: 1997, 2003, 2004, 2007, 2013)

Geändert von Regina_Beate (01.04.2012 um 15:00 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #22  
Alt 01.04.2012, 15:39
jolabr jolabr ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 19.07.2010
Ort: NRW
Beiträge: 97
Standard AW: Einkommnessteuererklärung

Schau mal hier:

http://www.test.de/themen/bildung-so...48107-1148126/
__________________
2010: 3 x FEC, 3 x TAXOTERE, OP, 33 x Bestrahlung, Herceptin lebenslang

Mit Zitat antworten
  #23  
Alt 01.04.2012, 15:42
boebi boebi ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 13.07.2009
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 928
Standard AW: Einkommnessteuererklärung

Hallo im Thread,
ich bin kein Steuerexperte aber es gibt eine ganz einfache Berechnung in den außergewöhnlichen Belastungen. Grundlage ist, das die nachgewiesenen Mehrausgaben über den 900€ für die Privatfahrten bei Behinderung liegen. Die weitere Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung von 100% ohne Kennzeichen.

Link zu den Freibeträgen und "Vergünstigungen":
http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/weg...ersichten.html

Privatfahrten bei Behinderung ohne besonderen Nachweis 900 €
Zusätzliche Fahrkosten:
Fahrten zum Arzt/
Fahrten zur TU usw.
Fahrten der Angehörigen zum Besuch im KH/Reha angenommen 400€

Sind Gesamtfahrkosten von 1.300€

Weitere außergewöhnliche Belastungen:
Z.B.
Parkkosten für die Arztbesuche/TU
Sämtliche nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel
Die erreichte Belastungsgrenze der KK
(angenommen: chronisch Krank, Behinderung 100%)
Zahnbehandlungen, Brille, Hilfsmittel
angenommene Gesamtkosten der weiteren
außergewöhnlichen Belastungen 2.000€

Summe der Aufwendungen 3.300€

Jetzt kommt es darauf an, ob die zumutbare Belastung
von 5% entsprechen ist.
Das kann jeder ausrechnen.
Es ist der Gesamtbetrag der Einkünfte.
Sagen wir mal 5% von 45.000€ ./. 2.250€
je weniger je mehr.
Bleiben abziehbar nach § 33 EStG. 1.050€

Ohne Nachweis wären das die 900€. Hier ist der Nachweis besser.
Der Behinderten-Pauschbetrag von 1.420€ bleibt unberührt.
Ich hoffe, dass ist verständlich.

Gruß und einen schönen Sonntag
Boebi

Geändert von boebi (01.04.2012 um 15:46 Uhr) Grund: Link an die richtige Stelle gesetzt
Mit Zitat antworten
  #24  
Alt 01.04.2012, 18:42
Wangi Wangi ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 15.06.2009
Beiträge: 1.392
Standard AW: Einkommnessteuererklärung

Supi

Dankeschön für die tollen Tips und Erklärungen

Werde mich dann demnächst an die Est-Erklärung machen, mal schauen was durch geht, ich berichte dann.

Lieben Gruß
Wangi
__________________
Mit Zitat antworten
  #25  
Alt 03.02.2014, 23:33
Wangi Wangi ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 15.06.2009
Beiträge: 1.392
Standard AW: Einkommnessteuererklärung

Huhu,

hab schon wieder eine Frage

Habe gerade meinen Bescheid über die Einkommensteuer für 2012 zurück bekommen.

Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde habe ich die 900 Euro für die 3000km Privatfahrten angegeben und zusätzlich die Fahrten zur Vierteljährlichen Kontrolluntersuchung und die wöchentlichen Fahrten zur Logopädie Therapie.
Die 900 Euro wurden anerkannt, die anderen Fahrkosten nicht, mit dem Hinweis sie sind nicht aussergewöhnlich im Sinne des § 33 EStG. Ist das richtig so oder soll ich Einspruch einheben?

Liebe Grüße
Wangi
__________________
Mit Zitat antworten
  #26  
Alt 03.02.2014, 23:53
boebi boebi ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 13.07.2009
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 928
Standard AW: Einkommnessteuererklärung

Hallo Wangi,

gehe in den Widerspruch. Ich suche Dir morgen ein paar Erläuterungen heraus.

Ob sich das alles lohnt (Zumutbare Belastung 5%) ist noch eine andere Sache.
Bis morgen
Liebe Grüße
Boebi
Mit Zitat antworten
  #27  
Alt 04.02.2014, 01:08
Wangi Wangi ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 15.06.2009
Beiträge: 1.392
Standard AW: Einkommnessteuererklärung

Dankeschön

Herzliche Grüße
Wangi
__________________
Mit Zitat antworten
  #28  
Alt 04.02.2014, 09:30
boebi boebi ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 13.07.2009
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 928
Standard AW: Einkommnessteuererklärung

Guten Morgen Wangi,

hier sind erstmal ein paar Erläuterungen. Bei mir sind die Kosten immer ohne Probleme durchgegangen. Das war auch schon so als ich noch kein aG/G hatte, sondern nur den bekannten "normalen Krebs".

Behinderungsbedingte Privatfahrten
Das sind durch die Behinderung veranlasste unvermeidbare Fahrten zu Behörden, Ämtern sowie Einkaufsfahrten. Diese Fahrten sind abziehbar ab einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder mindestens 70 mit Merkzeichen »G«.

Reine Privatfahrten
Berücksichtigt werden die Fahrten mit der Reisekostenpauschale (Fahrzeuge). Ein Ansatz der höheren nachgewiesenen Kosten ist nicht möglich. Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Taxi können Sie in nachgewiesener Höhe geltend machen. Allerdings kürzt das Finanzamt dann Fahrten mit der Reisekostenpauschale um die bereits »verbrauchten« Kilometer

Krankheitsbedingte Fahrten werden bei jedem Finanzamt anders gehandhabt!
Dazu zählen zum Beispiel Fahrten aus medizinischem oder therapeutischem Anlass zu Ärzten, zur Massage, zur Krankengymnastik, zur Apotheke, zum Sanitätshaus.
Strittig ist, inwieweit diese Fahrten zusätzlich zu den »behinderungsbedingten« Fahrten absetzbar sind. Problematisch ist die Unterscheidung des pauschalen Ansatzes und der tatsächlich gefahrenen Kilometer für die verschiedenen Bereiche.
Krankheitsbedingte Fahrtkosten werden unter »Außergewöhnliche Belastungen/Fahrtkosten« erfasst. Die Fahrten sind einzeln nachzuweisen (z.B. Exeltabelle).
Hilfe gibt hier ein Urteil des BHF
Diese Fahrten nicht - wie viele Finanzämter meinen - mit der genannten Pauschale abgegolten (BFH 21.2.2008, III R 105/06, BFH/NV 2008 S. 1141).


Ich versuche noch mehr aus den letzten Erklärungen zu finden.

Dir einen schönen sonnigen Tag.
Liebe Grüße
Boebi
Mit Zitat antworten
  #29  
Alt 05.02.2014, 20:51
Wangi Wangi ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 15.06.2009
Beiträge: 1.392
Standard AW: Einkommnessteuererklärung

Hallo Boebi,

Danke erst mal, falls du noch etwas findest wäre es schön.


Liebe Grüße

Wangi
__________________

Geändert von Wangi (05.02.2014 um 21:05 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #30  
Alt 06.02.2014, 01:04
Susanne13 Susanne13 ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.09.2013
Ort: Berlin
Beiträge: 357
Standard AW: Einkommnessteuererklärung

Hallo ihr Lieben,

Habe am Wochenende vor die Einkommenssteuer auszufüllen, bin seit Anfang April 100% Schwerbehindert mit B, G und RF unbefristet.

Kann ich meine stationären und ambulanten Kosten ( Zuzahlung ), Medikamentenzuzahlung, Porto usw. Auch steuerlich absetzen und wenn ja, wo bzw unter was ist einzutragen??

Kann ich sonst noch etwas absetzen???

LG Susanne
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:31 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55