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  #46  
Alt 27.05.2014, 11:50
Benutzerbild von bifi65
bifi65 bifi65 ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo Oli,

ich hatte erst 60 GbD, dann 90, ohne Merkzeichen. Die Begleitperson war immer meine minderjährige Tochter. Wie es mit einer Erwachsenen Begleitperson gewesen wäre, weiß ich leider nicht.

Liebe Wangi: Ich nutze den Behinderteneingang immer. Wenn 10000 Menschen vor einer Halle stehen und ich mit 10 Menschen eine Tür weiter, habe ich trotzdem kein schlechtes Gewissen. Das ich überhaupt dorthin gehen kann, hab ich mir hart erkämpft und bestimmte Sachen würde ich auch sonst nicht machen,weil sie mir zu anstrengend wären.

Herzliche Grüße an alle,
Birgit
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  #47  
Alt 27.05.2014, 12:44
laraki laraki ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Liebe Mitstreiter,

in der AHB hatten wir auch eine Vortrag über das Behindertenrecht - neu für mich war, dass fast alle Hersteller gute Rabatte auf Neuwagen geben
http://www.bbab.de/pdf/Behinderten-R...2014.05.01.pdf
hoffentlich funktioniert der Link.....
Liebe Grüße
laraki
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  #48  
Alt 27.05.2014, 13:46
Brise 54 Brise 54 ist offline
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Lächeln AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo alle miteinander, Danke für die vielen Tipps!

Danke, laraki, für den link, er funktioniert!

@ Oli und andere, ich benutze den Schwerbehindertenausweis im öffentlichen Personennahverkehr und in der Deutschen Bundesbahn (Regionalzüge)- womit ich leider selten fahren kann, aber ich arbeite jetzt auf ein B hin (bisher nur G). Ich muß einen Antrag stellen auf eine Wertmarke, die kostet 120 Euro im Jahr, und muß dann nichts mehr zuzahlen. Allerdings den Ausweis immer vorzeigen.
Außerdem bekomme ich ermäßigten Eintritt in Konzerten, Oper, Theater, Museen (15 %) und muß zumindest im Theater/Oper/Konzert den Ausweis nicht vorlegen - auch nicht, wenn ich die Karte kaufe - muß ihn allerdings dabei haben, wenn ich hineingehe, so sagt man. Vorzeigen mußte ich ihn am Abend noch nie.

LG
Brigitte

Geändert von Brise 54 (27.05.2014 um 17:27 Uhr) Grund: vertippt
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  #49  
Alt 27.05.2014, 17:32
Johanne40 Johanne40 ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo zusammen,
ich habe mir auch ein Schwerbehindertenausweis geholt, 50%. Der ist 4 Jahre gültig. Viele von euch schreiben von 5 Jahren Gültigkeitsdauer. Wonach richtet sich das denn?

Inzwischen frage ich ganz oft nach, ob ich auf den Ausweis eine Ermäßigung bekomme, wenn es nicht aufgeführt wird. Im September z. B. bin ich in Leipzig beim "Bundeskongress Musikunterricht"; habe dort angerufen und nachgefragt - Ermäßigung erhalten!

Und natürlich wünsche ich mir, dass der Ausweis NICHT verlängert wird :-)

Liebe Grüße aus dem Norden sendet euch allen
Johanne 40
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  #50  
Alt 27.05.2014, 21:14
Benutzerbild von Seehase1981
Seehase1981 Seehase1981 ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo ihr Lieben,

hier mal wieder ein paar Antworten:

Die Verfahrensdauer ist stark davon abhängig, wie schnell die vom VA angeforderten Befundberichte eingehen. Manche Ärzte antworten innerhalb einer Woche, manche brauchen ein halbes Jahr und länger. Grundsätzlich sind die Ärzte verpflichtet, die Berichte zu schreiben - aber es gibt keine wirkliche Rechtsfolge, wenn sie es nicht tun. Bis eine gerichtliche Vernehmung erfolgt, vergeht ein Jahr und länger.
Da das VA auf diese Bericht angewiesen ist - un je mehr Krankheiten angegeben wurden - mehrere Fachrichtungen -, desto mehr Ärzte werden angeschrieben und um Befundberichte gebeten. Diese sogenannte Sachverhaltsaufklärung kann sich also gerne schon mal ein paar Monate hinziehen. Und dann wird die Akte dem Versorgungsärztlichen Dienst zur gutacherlichen Stellungnahme vorgelegt - denn nur Ärzte mit entsprechender Schulung können die Feststellung treffen. Nicht die Sachbearbeiter, die ihr ansprecht und ihren Namen auf dem Ausweis hinterher stehen haben. Und hier dauert es je nach Bundesland und Kapazität des ärztlichen Dienstes auch nochmal einige Zeit.

In HH sind die Ressourcen derzeit übrigens so dermaßen schlecht, dass alleinig diese Beurteilung mehrere Monate dauert - zu viele Anträge, zu wenig Ärzte: weil King Olaf ja jedes Jahr 250 Stellen einspart. Aber das nur am Rande.

So. Nu zu dem anderen Themenkomplex Ablauf des Ausweises: der SchwebAusweis ist immer nur so lange gültig wie der dazugehörige (vorangegangene) Feststellungsbescheid. Wird also vor Ablauf der fünf Jahre iene neue Feststellung getroffen, weil entweder die Heilungsbewährung abgelaufen ist und nach vorheriger neuer Prüfung der GdB herabgestuft wird oder, der GdB wegen Neufeststellungsantrag erhöht wird wegen neuer dauerhafter Behinderungen, so kann der Ausweis jederzeit und unabhänig vom obigen Eintrag geändert/eingezogen/verlängert oder sonstwas werden. Die Ausweisverordnung gibt im Übrigen seit einigen Jahren sogar eine ungebrenzte Gültigkeitsdauer vor. Wird in HH auch so umgesetzt. Und wenn sich was ändert, wird der halt entsprechend für ungültig erklärt.

Also, im Grundsatz entscheidet die Verwaltungsbehörde, welchen Stempel der AW bekommt.

Wegen der sogennannten Heilungsbewährung ist es auch sehr individuell. Die meisten Krebserkrankungen haben fünf Jahre HB, manche aber auch nur zwei. Wenn ich mich richtig erinnere, ist das Non-Hodgkin-Lymphom (Blutkrebsvariante) nur mit zwei Jahren HB versehen.
Das alles ist übrigens der der VersMedV (VersorgungsmedizinVerordnung) geregelt und für alle Bundesländer gleich.
Dort ist jede Erkrankung drin, je nach Ausmaß der Funktionseinschränkung wird die Höhe des GdB angesetzt. Und hier greift wieder mein voriger Eintrag: je genauer der Doc genau dieses Ausmaß beschreibt, desto besser kann der Schreibtisch-Doc, der die Akte liest (und das hoffentlich richtig und aufmerksam tut), sich ein Bild machen und den GdB anhand der VersMedV festlegen.

Und natürlich gibt es bei diesen Schreibtisch-Docs viele, die nicht richtig lesen oder aufgrund der vielen vielen Akten auf ihrem Tisch einfach nur Masse wegschaffen... Auch das ist eine Folge von King Olafs Politik. Und ich vermute mal, dass es in den anderen Bundesländern kapazitätsmäßig nicht besser aussieht...

Für weitere Informationen stehe ich euch wieder gerne hier zur Verfügung ;-)

LG von Seehase

P.S. Welche gesetzlich geregelten Nachteilsausgleiche es gibt, könnt ihr in einer Broschüre, die vom VA ausgegeben wird, nachlesen. Bei den meisten kulturellen Veranstaltungen etc. handelt der Veranstalter (Museum, Konzerte, Zoo usw.) allerdings auf reiner Kulanzbasis und gewährt für Schwerbehinderte Nachlässe. Einen Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

P.S.X. Die Fahrkarte - korrekt Beiblatt mit Wertmarke - gibt es nur für die grün/orangefarbenen Schwerbehindertenausweise. Dies ist ein Nachteilsausgleich für die erhebliche Gehbehinderung. Ganz platt vom gesetzlichen Gedanken her ausgedrückt: nix laufen können, dann vergünstigt mit Bus und Bahn unterwegs sein können dafür als Ausgleich.

Geändert von gitti2002 (27.05.2014 um 23:42 Uhr) Grund: Beiträge zusammengeführt
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  #51  
Alt 27.05.2014, 22:23
Benutzerbild von Renate2
Renate2 Renate2 ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Zitat:
Zitat von Brise 54 Beitrag anzeigen
aber ich arbeite jetzt auf ein B hin (bisher nur G).
Wie funktioniert das denn - auf ein B hinarbeiten?

Ich habe jetzt nicht alles gelesen, auf was hast Du denn das G bekommen?

Liebe Grüße
Renate
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  #52  
Alt 27.05.2014, 22:28
Farfallina Farfallina ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Zitat:
Zitat von Oktober2012 Beitrag anzeigen
Hab leider nur meinen Ausweis für 1 Jahr und 2 Monate befristet bekommen. Läuft jetzt im Mai aus. Jetzt frag ich mich, ob ich es dabei belassen soll oder nachhaken soll wegen Verlängerung. Eigentlich heißt es ja bei Brustkrebs 5 Jahre schwerbehindert. Hatte im Okt.12 triple negativ G2, Chemo, brusterhaltend operiert und dann Bestrahlung.
LG Jana
Hallo Jana,

ich hatte ebenfalls TN, G3, Chemo, Ablatio und Bestrahlung ED 12/2012), mein Ausweis (100%) wurde zunächst auch befristet für 1 Jahr . Freundinnen , die ich bei der Chemo kennengelernt habe, bekamen gleich einen Ausweis für 5 jahre, obwohl sie "nur" G2, TN, brusterhaltend hatten. Ich habe dann während der AHB über den Sozialdienst die Verlängerung beantragt (11/2013). Vor ca. 4 Wochen kam eine Anhörung vom LRA, in der mir mitgteilt wurde, dass nach dem Ende der Chemo nun der GDB auf 90 herabgestuft werden soll. Hab dann interessehalber mal nachgefragt, warum, schliesslich ist meine Brust ja immer noch ab , dann meinte die Dame was von der Arzt hat das jetzt so festgelegt, aber ich hätte ja mit 90% keine wirklichen Nachteile gegenüber 100%. Die 90% soll ich nun wohl für 5 Jahre bekommen. Ich werde das jetzt mal so belassen, da ich ja wirklich keine Nachteile habe.
Zum Prozedere kann ich mir das nur so zusammenreimen: meine Prognose war anfangs nicht so toll (sehr teilungsfreudiger Tumor), da dachte man vielleicht, dass man erstmal abwartet, wie die Chemo anschlägt und dann eventuell gleich nen unbefristeten Ausweis macht, falls die Aussichten weiterhin nicht so toll gewesen wären. Nun ist es Gott sei Dank so ausgegangen, dass ich eine Komplettremisson hatte und die Prognose sehr gut ist!! Von daher hab ich nun wohl die normale 5-Jahres-Bewährung.

Achja, Vorteile hab ich schon bekommen bei:

-vergünstigter Eintritt im Schwimmbad
-vergünstigte Fahrkarte bei New Jersey Transit (im USA-Urlaub in NYC)

LG
Farfallina
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  #53  
Alt 27.05.2014, 22:55
The Witch The Witch ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Zitat:
Zitat von Seehase1981 Beitrag anzeigen
Die Ausweisverordnung gibt im Übrigen seit einigen Jahren sogar eine ungebrenzte Gültigkeitsdauer vor.
Das ist so nicht richtig. Die aktuelle Verordnung gibt vor:

Zitat:
Schwerbehindertenausweisverordnung

§ 6 Gültigkeitsdauer


(1) Auf der Rückseite des Ausweises ist als Beginn der Gültigkeit des Ausweises einzutragen:

(...)

(2) Die Gültigkeit des Ausweises ist für die Dauer von längstens 5 Jahren vom Monat der Ausstellung an zu befristen. In den Fällen, in denen eine Neufeststellung wegen einer wesentlichen Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen, die für die Feststellung maßgebend gewesen sind, nicht zu erwarten ist, kann der Ausweis unbefristet ausgestellt werden.
Quelle: Schwerbehindertenausweisverordnung • Stand: Neugefasst durch Bek. vom 25.7.1991 I 1739; zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 7.6.2012 I 1275 • Diese V wurde auf Grund d. § 3 Abs. 5 Satz 5 d. Schwerbehindertengesetzes idF d. Bek. v. 8.10.1979 I 1649 u.d. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 d. G über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr v. 9.7.1979 I 989 iVm § 4 Abs. 5 Satz 5 d. Schwerbehindertengesetzes von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen
__________________
Es grüßt die Hexe.
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  #54  
Alt 27.05.2014, 23:34
Brise 54 Brise 54 ist offline
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Beiträge: 262
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

@ Renate - und damit sich keiner fürchten und wundern muß -
das G habe ich aufgrund einer Vorerkrankung, die Ihr hoffentlich weder hattet noch je bekommt und " auf das B hinarbeiten" bedeutet, Befunde aus mehreren Jahren zusammenstellen - dafür muß ich mehrere Ordner durchforsten, das ist für mich Arbeit - physisch und psychisch.

Die erneute Tumorerkrankung bzw. ihre Behandlung hat meine Situation nicht gebessert. Deshalb möchte ich eine Aktualisierung meines Schwerbehindertenausweises.

Alles Gute an alle
Brigitte
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  #55  
Alt 28.05.2014, 11:23
Wangi Wangi ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Da hier so einige Fachfrauen/Männer anwesend sind stelle ich meine Frage hier auch noch mal, hatte ich schon beim rechtlichen Thread gestellt:

Mein Behi.Ausweis ist unbefristet, ich habe noch diesen grossen Grünen. Ich werde also nicht überprüft.
Jetzt gibt es bei uns schon den neuen Kleinen. Wenn ich den jetzt tauschen möchte, meint ihr es könnte sein dass die sagen, Naja unbefristet ist ja ganz schön lange, Das ändern wir jetzt mal?
Oder heisst unbefristet wirklich unbefristet und es rüttelt keiner daran?


Wenn ich das hier so lese war meine Prognose wohl wirklich nicht so gut :
Zitat: In den Fällen, in denen eine Neufeststellung wegen einer wesentlichen Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen, die für die Feststellung maßgebend gewesen sind, nicht zu erwarten ist, kann der Ausweis unbefristet ausgestellt werden.

Umso besser fühle ich mich dass ich so hart dafür gekämpft habe dass sich die gesundheitlichen Verhältnissen doch ziemlich gebessert haben, obwohl ich ja immer noch Einschränkungen habe.

Bifi, ich denke das mit dem hart erarbeiten kennt hier jeder. Ich kann da ja auch nur für mich reden.
Ich mußte mal in einer Einkaufspassage dringend aufs Tö und vor dem normalen Frauen Wc war eine lange Schlange. Da hab ich meinen Ausweis gezückt und bin aufs Behinderten WC gegangen.
Ich fühlte mich dabei nicht gut, dachte die ganze Zeit was ist wenn jetzt jemand der das besondere WC mehr braucht als ich, auch dringend muss und ich blockiere das .
Ich habe mich sehr beeilt und würde das wirklich nur im absoluten Notfall wieder machen

Gruß Wangi
__________________

Geändert von Wangi (28.05.2014 um 11:26 Uhr)
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  #56  
Alt 28.05.2014, 11:37
Wangi Wangi ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Was Anderes hat Seehase doch aber gar nicht gesagt. Es gibt eben Fälle da gibt es eine unbefristete Gültigkeitsdauer, so wie es auch in der Verordnung steht.
__________________
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  #57  
Alt 28.05.2014, 12:02
The Witch The Witch ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Der Satz "Die Ausweisverordnung gibt im Übrigen seit einigen Jahren sogar eine ungebrenzte Gültigkeitsdauer vor." liest sich - so vereinzelt, wie er da steht -, als sei das der Normalfall. Und dem ist eben nicht so.
__________________
Es grüßt die Hexe.
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  #58  
Alt 28.05.2014, 12:39
Wangi Wangi ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hast du das so gelesen? ich nicht
Und der Satz steht doch innerhalb eines Absatzes, also nicht einzeln und ich hab ihn nur als Hinweis verstanden dass es das eben AUCH gibt und es auch angewendet wird. Siehe auch meinen Ausweis.

Nix für ungut

Da Seehase sich mit der Materie wohl auskennt weil sie damit arbeitet (?) finde ich ihre Hinweise sehr gut, das sind ja anscheinend angewendete Maßnahmen und solche Erfahrungswerte bringen mir mehr als irgendwelche Paragraphen, wo man ja auch immer nicht weiß welchen Spielraum die Sbs haben.

Gruß Wangi
__________________
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  #59  
Alt 28.05.2014, 12:47
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Karin55 Karin55 ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

@ Wangi
Meines Wissens nach ist es nicht verboten, ein Behinderten-WC zu benutzen. Es ist eben nur behindertengerecht ausgestattet und klar lasse ich dem Rolli-Fahrer Vortritt, aber sonst ist es eigentlich ok.

Karin
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  #60  
Alt 28.05.2014, 13:33
Benutzerbild von Renate2
Renate2 Renate2 ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Ich habe ohne "großes Zutun" einen unbefristeten Ausweis erhalten. Da ich keinen Nerv hatte, sämtliche Unterlagen zu sichten, habe ich einfach alle behandelnden Ärzte angegeben.

Das Behinderten-WC habe ich nur in der Zeit genutzt, als ich an Gehstützen ging.

Wangi,
ich kann mich nicht vorstellen, daß unbefristet wieder erneut geprüft wird, nur weil man einen aktuellen Ausweis ausstellen läßt. Der wird wahrscheinlich nur umgeschrieben.

Also ich bin noch nie mit den Öffentlichen kostenlos gefahren. Dazu fehlt mir der entsprechende Zusatz.

Liebe Grüße
Renate
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