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  #1  
Alt 13.08.2007, 10:57
nsujoe nsujoe ist offline
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Registriert seit: 13.08.2007
Beiträge: 3
Standard GdB nach Heilungsbewährung

Hallo,

vor gut 5 Jahren hatte ich eine Hoden-OP (nichtsem. Tumor rechts, 3 Zyklen PEB). Vom Versorgungsamt Kassel habe ich daraufhin einen GdB von 60 für zunächst 5 Jahre anerkannt bekommen. Da (zum Glück...) bisher alle Nachsorgeuntersuchungen ohne Verdacht auf ein Rezidiv waren und die 5 Jahre um sind, wird nunmehr angekündigt, mir künftig nur noch ein GdB von 20 ("Funktionsstörung aufgrund Hodenentfernung") anzuerkennen.

Gibt es bei Euch dazu Erfahrungen in Bezug auf die Festsetzung des GdB NACH Ablauf der (i.d.R. 5-jährigen) Heilungsbewährung?
Welche Faktoren sind eher ausschlaggebend, die reine Tatsache der Semikastaration oder die Nachwirkungen, die u.U. die Chemo hinterlassen hat?

Danke für Eure Antworten!
Gruß
Jo
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  #2  
Alt 13.08.2007, 12:51
hans_maler hans_maler ist offline
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Registriert seit: 14.04.2007
Beiträge: 39
Standard AW: GdB nach Heilungsbewährung

Hmm, was habe ich denn für Vorteile? Also mein rechter Hoden ist futsch. Habe noch Kinderwunsch, da jung.

Bekomme ich da 60? Und nach fünf Jahren 20. Kann ich auf Behinderten-Parkplätzchen parken? Bekomme ich mehr Gehalt oder ähliches? ^^
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  #3  
Alt 13.08.2007, 13:38
nsujoe nsujoe ist offline
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Registriert seit: 13.08.2007
Beiträge: 3
Standard AW: GdB nach Heilungsbewährung

Zitat:
Zitat von hans_maler Beitrag anzeigen
Hmm, was habe ich denn für Vorteile? Also mein rechter Hoden ist futsch. Habe noch Kinderwunsch, da jung.

Bekomme ich da 60? Und nach fünf Jahren 20. Kann ich auf Behinderten-Parkplätzchen parken? Bekomme ich mehr Gehalt oder ähliches? ^^
Dazu gibts doch schon jede Menge Beiträge, einfach mal die Suchfunktion verwenden!
Mein Post richtet sich an die Leute, die Erfahrungen damit haben, wie es N A C H 5 Jahren ausschaut!
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