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  #1  
Alt 11.10.2009, 20:37
Heike57 Heike57 ist offline
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Standard Was passiert nach Wegfall des Krankengeldes?

Hallo, bin seit dem 30.7.2008 erkrankt(Brustkrebs) Jetzt schreibt mir die Krankenkasse, dass mein Krankengeld nur noch bis zum 26.01.210 läuft und ich mich an das zuständige Arbeitsamtwenden soll.
Wer hat hier Erfahrung?
Nach meiner Rechnung sind auch bis zum 26.1.2120 die 78 Wochen nicht rum, wie rechnet die KK das?
Vor der Erkrankung war ich 8 Monate arbeitslos, mein Arbeitslosengeld ist auch nicht erschöpft.
Wird man wirklich zum Soziallfall?
LG
Heike
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  #2  
Alt 12.10.2009, 10:06
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Was passiert nach Wegfall des Krankengeldes?

Hallo Heike
du hast Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld.
Das heißt die Zeit, wo das Krankengeld ruht zählt auch mit zu den 78 Wochen. Das Krankengeld ruht, wenn du zum Beispiel Übergangsgeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Zahlung von ALg1 im Krankheitsfall usw. bekommst. Das heißt in Beispieln ausgedrückt, wenn du 78 Wochenlohnfortzahlung bei Krankheit bekommst, muss die KK kein Krankengeld zahlen (da 78 Wochen das Krankengeld geruht hat) Oder wie es meist ist, du bekommst 6 Wochen lohnfortzahlung (das Krankengeld ruht) und 72 Wochen Krankengeld von der KK. Gehst du noch die Reha und bekommst Übergangsgeld, verkürzt sich die Zahlung der KK. So steht es im SGB.
Das Geld welches man von der Arbeitsagentur bekommt ist ein sog. Nahtlosigkeitsgeld und soll die Zeit finanziell zwischen Lohn/ Krankengeld und Rente überbrücken. Da man nicht wußte wem man diese Leistung aufdrücken sollte, hat man dies der Arbeitsgentur aufgedrückt.
Dieses Nahtlosigkeitsgeld §125 und nicht §117 (normales ALG1) bekommt man für 1 Jahr. Es kann natürlich sein und das weiß ich nicht, dass das Arbeitsamt dir schon die 4 Monate anrechnet. Aber immerhin stehen dir auf jedem Fall 4 Monate Geld weiter hin zu. Mit dem Nahtlosigkeitsgeld bist du zwar formal arbeitslos (auch die die Arbeit haben) jedoch nicht vermittelbar (das heißt das Arbeistamt darf dich nicht vermitteln).

Ich kann nur raten dir auch Hilfe über einen der beiden Sozialverbände (Sozialverband oder VDK) zu holen.
Beide beraten gegen einen Beitrag (ca. 60€) im jahr in allen Fragen im Sozialrecht.
Gruß
Barbaar
__________________
Liebe Grüße
Barbara

Geändert von Barbara_vP (12.10.2009 um 10:11 Uhr) Grund: vergessen
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  #3  
Alt 13.10.2009, 15:09
gussi59 gussi59 ist offline
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Reden AW: Was passiert nach Wegfall des Krankengeldes?

Hallöchen Heike,
bei mir ist vor kurzen auch das Krankengeld eingestellt worden. Seitdem bekomme ich Arbeitslosengeld, was 60% des verdienstes sind, für längstens 15 Monate.Das alles ging schnell und reibungslos. Mitte Juli habe ich einen Antrag auf EU - Rente gestellt und hoffe das ich ihn durchbekomme. Nach meiner Erkrankung ( begann im April 2007) habe ich nach der zweiten Reha wieder angefangen zu arbeiten. Ein halbes Jahr habe ich durchgehalten, dann ging nichts mehr und seit mai diesen Jahres bin ich nun zu hause.
Ich hoffe ich koonte dir helfen.l.g.Gussi
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  #4  
Alt 13.10.2009, 15:10
gussi59 gussi59 ist offline
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Beiträge: 48
Reden AW: Was passiert nach Wegfall des Krankengeldes?

Hallöchen Heike,
bei mir ist vor kurzen auch das Krankengeld eingestellt worden. Seitdem bekomme ich Arbeitslosengeld, was 60% des verdienstes sind, für längstens 15 Monate.Das alles ging schnell und reibungslos. Mitte Juli habe ich einen Antrag auf EU - Rente gestellt und hoffe das ich ihn durchbekomme. Nach meiner Erkrankung ( begann im April 2007) habe ich nach der zweiten Reha wieder angefangen zu arbeiten. Ein halbes Jahr habe ich durchgehalten, dann ging nichts mehr und seit Mai diesen Jahres bin ich nun zu hause.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.l.g.Gussi
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  #5  
Alt 13.10.2009, 17:10
Benutzerbild von Lucia Anna
Lucia Anna Lucia Anna ist offline
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Daumen hoch AW: Was passiert nach Wegfall des Krankengeldes?

Hallo,

ich wurde im Mai 2008 operiert und hatte bis jetzt Chemo und Bestrahlung, d.h. die Chemo wurde in Tablettenform eingenommen.

Dabei kann ein Hand-Fuss-Syndrom entstehen - die Füße und Hände werden brüchig - das wiederum kann mit einer von Roch empfohlenen Heilsalbe - Noggi Salben suuuper wieder hergestellt werden.

In den Zeiten wo man keine CHEMO oral einnehmen kann um das Hand-Fuss-Syndrom wieder auszukurieren, wird die Chemo Zeit unterbrochen, d.h. das Krankengeld wird länger gezahlt - so lange, wie eben die CHEMO dauert - der Patient kann das selbst nach seinen Symptomen bestimmen !
Längstens jedoch für 78 Monate mit REHA usw.

Vorteil bei der oralen CHEMO: sie dockt nur an den befallenen Zellen an und nicht an den gesunden Zellen - kein Haarausfall usw. !!
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  #6  
Alt 19.10.2009, 16:23
Berthold Berthold ist offline
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Registriert seit: 29.06.2004
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Standard AW: Was passiert nach Wegfall des Krankengeldes?

Hallo Heike,
bei allem was hier so von 78 Wochen erzählt wird (78 Wochen Höchstanspruchsdauer innerhalb von drei Jahren) musst Du jetzt schnell in die Gänge kommen, sonst bist Du tats. ein Fall für HartzIV,k so hart das klingt. Außer Du hast Haus und Vermögen, dann zahlst Du alles alleine und bekommst nichts!! So nüchtern muss man es betrachten.

Möglichkeit:
Stell einen Antrag auf Rente wg. verminderter Erwerbsunfähigkeit. Das Problem aktuell bei Dir ist folgendes. Wenn Du jetzt diesen Antrag stellst und es würde tatsächlich festgestellt, dass Du erwerbsgemindert bist, bekommst Du erst sechs Monate nach Antragsstellung frühestens Rente.

Diese ist in der Regel zeitlich begrenzt. Leider weiß ich nicht wie alt Du bist. Zu prüfen wäre ebenfalls, ob Du die Zeit bis zu einer Alterrente erreichen könntest.

Lass Dir von Deiner KK alles Zeiten aufstellen, die auf die 78 Wochen angerechnet wurden. Es muss sich dabei nicht um ein und diesselbe Krankheit handeln, es könnte auch sein, dass diese nur als Nebendiagnose auftaucht. Auch das wird leider auf die 78 Wochen angerechnet.

Das Problem ist tats. dass es schwierig ist Dich hier vernünftig zu beraten, da spielen zu viele Faktoren eine Rolle.

Also nochmal, wenn man Dir helfen soll:

Alter?
letzte Tätigkeit? (erlernt oder nicht erlernt) das spielt u.U ein ganz entscheidende Rolle
könntest Du wieder eine Tätigkeit aufnehmen?

Auch spielt die Blockfrist bei der KK eine Rolle. Es heißt 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren.

Also auch die Mögl. nachzudenken, ob Du Dich nicht mind. 6 Monate arbeitslos meldest. Bist Du in dieser Zeit nicht behandlungsbedürftig wg. Deiner Krebserkkrankung, könnte ein neuer Anspruch entstehen.

Es ist echt komplizierter als man als Außenstehender denkt.
Frag was Du nicht verstehst!!

Gruß
Berthold

Geändert von Berthold (19.10.2009 um 16:25 Uhr)
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  #7  
Alt 25.10.2009, 18:25
Heike57 Heike57 ist offline
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Standard AW: Was passiert nach Wegfall des Krankengeldes?

Hall Berthold,
danke für Deine Info- ist ja alles ziemlich kompliziert. DIE KV hat mir jetzt Unterlagen zukommen lassen, wo ich erneut eine Reha beantragen soll.
Bin jetzt 52 Jahre und vor der Erkrankung war ich 7 Monate arbeitslos. Hätte am 01.08.2008 ine neue Stelle antreten können, aber wie gesagt hätte, der Krebs war schneller. Mein Anspruch auf Arbeitslosengeld ist noch nicht erschöpft. Mir sollen insgeamt 15 Monate zustehen. Allerdings weis ich nicht, ob die 6 Wochen (Lohnfortzahlung durch das Arbeitsamt da mit angerechnet werden.
So langsam habe ich es wirklich satt mit der Bürokratie, da soll man noch durchfinden.
Nächste Woche habe ich einen Termin beim Arbeitsamt, als ich dort angerufen habe, hatte ich das Gefühl, die wissen auch nicht sehr viel, zumindest die Dame am Telefon.
Nochmals vielen Dank
LG Heike
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  #8  
Alt 26.10.2009, 08:42
Berthold Berthold ist offline
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Standard AW: Was passiert nach Wegfall des Krankengeldes?

Hallo Heike,
ja ist alles echt kompliziert.
Dann schauen wir mal. Die 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitsamt werden tats. auf die Dauer Deines Anspruches angerechnet. Leider!

Du hast grds. einen Anspruch von 78 Wochen Krankengeld innerhalb einer Blockfrist von drei Jahren. Ich weiß nicht, ob die die KK Dich bereits zur Stellung eines Rentenantrages nach §51 SGBV aufgefordert hat? Hier wird Dir 10 Wochen Zeit gegeben einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Der erneute Antrag auf REHA könnte auch darauf hindeuten, dass ein sog. 51iger Gutachten durch den Med. Dienst der Krankenkassen bereits vorliegt und die KK bei Ablehung der Reha durch den DRV vom sog. Disporecht gebraucht macht und diese Ablehung aus vermutl. gesundl. Gründen in einen Rentenantrag umdeuten lässt.

Egal wie, die Zeit rennt. Geh am besten mal zu Deiner KK die kann Dir sicherlich weiterhelfen.
Wenn Du nicht zurecht kommst, schreib mir eine Mail.

LG
Berthold
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  #9  
Alt 26.10.2009, 14:37
Heike57 Heike57 ist offline
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Standard AW: Was passiert nach Wegfall des Krankengeldes?

Hallo, besten Dank ich werde mich sputen.
LG Heike
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  #10  
Alt 09.11.2009, 04:36
Stezi Stezi ist offline
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Beiträge: 8
Standard AW: Was passiert nach Wegfall des Krankengeldes?

Hallo,
ich habe auch mal einen Frage. Ich werde am 21.12.2009 ausgesteuert. War schon beim Areitsamt und habe dort eine Menge Papier zum Ausfüllen bekommen. Mein nächster Termin ist aber erst im Januar 2010 dort zur Abgabe. Bin ich bis dahin eigentlich weiter Mitglied in meiner Krankenkasse oder verlischt die Mitgliedschaft?
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  #11  
Alt 09.11.2009, 13:54
Heike57 Heike57 ist offline
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Daumen hoch AW: Was passiert nach Wegfall des Krankengeldes?

Hallo, in jedem Fall bist Du weiter versichert. Ab dem Tage der Arbeitslosenmeldung, ist alles geregelt- auch wenn der Abgabetermin später ist.
Du brauchs ab dem 22.12. eine normale ARbeitsunfähigkeits Bescheinigung, die dann an Deine KV und ans Arbeitsamt geschickt werden muss.
War auch in meiner Sache ziemlich unsicher, ist aber jetzt alles geklärt.
LG Heike
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  #12  
Alt 09.11.2009, 16:48
Stezi Stezi ist offline
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Beiträge: 8
Lächeln AW: Was passiert nach Wegfall des Krankengeldes?

Besten Dank für die Info, das beruhigt dann doch, da die Krankenkasse sich sehr undeutlich in Ihrem Schreiben ausgedrückt hat.
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