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  #1  
Alt 10.08.2009, 14:56
piepselmaus piepselmaus ist offline
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Standard EU Rente

Hallo,

also ich bin gerade auf 180. Wir haben uns heute informiert wegen der Rente, denn mein Krankengeld läuft am 07.09.09 aus.
Jetzt sagt die Dame am Telefon doch ernsthaft, dass wenn ich schon länger arbeitsunfähig bin, dass die Rente auf das Datum zurück datiert wird. Nun ist es bei mir so, das mein Krankengeld aber 300 Euro mehr ist, als die Rente. Heißt das ich muß alles zurück zahlen, wenn zum Beispiel die Idioten von der Rentenkasse es auf ein halbes Jahr zurück datieren das Datum?
Bei mir steht ja schon lange fest das ich nicht mehr arbeiten kann, auf Grund der unheilbaren Leukämie.

Nee oder, das könnne die doch nicht machen, was ist wenn man kein Geld hat.

LG von einer wütenden Sandy

P.S. Man ist schwerkrank und muß sich mit sowas noch rum ärgern, wie soll man da noch gegen seine Krankheit ankämpfen?
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  #2  
Alt 10.08.2009, 15:33
Montana Montana ist offline
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Standard AW: EU Rente

Hallo Sandy,

keine Angst, das wird von DRV und Krankenkasse intern verrechnet. Du mußt nichts zurückzahlen. War bei mir auch so.
Siehe hier:
Zitat:
Wegen der Dauer der Rentenverfahren kommt es häufig dazu, dass Renten
rückwirkend bewilligt werden (müssen). Wenn in diesen zurückliegenden
Zeiträumen bereits Krankengeld gezahlt wurde, stellt sich die Frage, in welcher
Höhe dieses zurückzuzahlen ist. Denn auch hier gilt, dass der Krankengeldanspruch
mit Rentenbeginn (rückwirkend) zum Ruhen gekommen bzw.
(rückwirkend) zu kürzen ist.
Grundsätzlich nehmen die Krankenkasse und der Rentenversicherungsträger
bereits untereinander eine Verrechnung vor, d. h. die Krankenkasse erhält
das bereits gezahlte Krankengeld aus der dem Versicherten zustehenden Rentennachzahlung
erstattet. Bleibt danach etwas aus der Rentennachzahlung übrig
und sind auch keine weiteren Ansprüche anderer Sozialleistungsträger zu
befriedigen, erhält der Versicherte die restliche Nachzahlung ausgezahlt. Wurde
jedoch – wie dies regelmäßig der Fall ist – mehr Krankengeld gezahlt, als dem
Versicherten an Rentennachzahlung für den vergangenen Zeitraum zusteht, so
wird die gesamte Rentennachzahlung zur Erstattung an die Krankenkasse
überwiesen. Der verbleibende Betrag, um den das Krankengeld die Rente für
den gleichen Zeitraum überstieg (so genannter »Krankengeldspitzbetrag«),
wird vom Versicherten nicht zurückgefordert, wenn ihm eine Rente wegen voller
Erwerbsminderung bewilligt wurde (§ 50 Abs. 1 Satz 2 SGB V). Für diese
Zeit verbleibt es somit aus Vertrauensschutzgründen bei der vollen Krankengeldleistung.
Quelle: http://www.bund-verlag.de/shop/media...72_auszug2.pdf


Liebe Grüße

Montana
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  #3  
Alt 12.08.2009, 21:53
piepselmaus piepselmaus ist offline
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Standard AW: EU Rente

Hallo,

mein Krankengeld läuft ja am 07.09.09 aus, die Rente beantrage ich am 17.08.09, da habe ich den Termin.

Nun wird ja das bearbeiten etwas länger dauern, aber ich will nicht erst Hartz 4 beantragen, ich kann schon mal ein Monat auf das Geld verzichten, ich bekomme es ja nachgezahlt die Rente.

Aber wie bin ich dann ab 08.09.09 krankenversichert, wenn die Rentenbewilligung da noch nicht durch ist?

LG Sandy
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  #4  
Alt 12.08.2009, 22:30
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: EU Rente

Liebe Sandy, da Du verheiratet bist, ist eine sog. Familienversicherung über die Krankenversicherung Deines Ehemanns möglich. Die Voraussetzung ist, dass er Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist.
Die Familienversicherung musst Du allerdings dort beantragen.
Mit dem Rentenantrag ändert sich Dein Status in der gesetzlichen Krankenkasse. Du bist dann nicht mehr Mitglied, sondern Rentner. Deine Kasse wird Dir eine neue Chipkarte zuschicken. Dies ist eher ein abrechnungstechnisches Problem für die Kasse und alle Einrichtungen, welche Dich behandeln. Die Beiträge an die Krankenkasse werden dann zu 50 Prozent von der Rentenversicherung übernommen.
Du brauchst keine Angst zu haben, nicht versichert zu sein.
Für den Antrag auf Rente brauchst Du auch Mitgliedsnummer und Anschrift Deiner Krankenkasse.

Elisabethh.1900

Geändert von Elisabethh.1900 (12.08.2009 um 23:03 Uhr) Grund: Ergänzung
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  #5  
Alt 13.08.2009, 10:07
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: EU Rente

Hallo Sandy
wenn das Krankengeld ausläuft, bekommt man zunächst das sog. Nahtlosigkeitsgeld. Dies entspricht dem ALG1. Beantragen muß man dies bei der Arbeitsargentur. Und dies soweit ich weiß, bevor das Krankengeld ausläuft.
Hört sich paradox an, sich arbeitssuchend zu melden, obwohl man einen Arbeitsplatz hat. Man muß auch unterschreiben, dass man sich bewirbt und so. Die Arbeitsagentur prüft dann, ob man vermittelbar ist oder nicht.
Bei mir war es so, dass ich nie irgendwelche Angebote bekam und nach zwei Monaten bekam ich den Bescheid, dass ich nicht vermittelbar bin.
Das normale ALG ist §117 das Nahtlosigkeitsgeld §125.
Man wußte nicht, wohin ,it dem Nahtlosigkeitsgeld also hat man es kostenmäßig dem Arbeitsamt zugeschustert. Dann bist du also dort auch krankenversichert.
Ansonsten bist du auf antrag über deinen Mann krankenversichert, soweit er in der GKV ist. (Elisabezh schrieb ja)
Bei mir hatte mich die KK informiert, dass ich zur Arbeitsagentur muß.

Bei wurde die Rente auch zurückdatiert. Das Krankengeld wurde mit der Rente verrechnet sowie das Nahtliosigkeiutsgeld. Ich bekam also noch eine Nachzahlung der Rente.
Zurückbezahlen für die Zeit (mehr Krankengeld) mußt du nicht

Gruß Barbara

Liebe Grüße
Barbara
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Barbara
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  #6  
Alt 17.08.2009, 15:37
piepselmaus piepselmaus ist offline
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So die Rente ist beantragt, ging alles super schnell. Ich muß auch wahrscheinlich nicht zum Amtsarzt, da bei mir ja laut den Ärzten der Klinik fest steht, keine Heilung.....

Ich erkundigte mich gleich mit ob ich Harzt 4 mit beantragen muß, nicht wegen den paar 300 Euros, sondern wegen der Krankenversicherung ab 08.09.09(da läuft Krankengeld aus). Aber ich bin seit Antragstellung der Rente ab da auch bei der Rentenvericherung krankenversichert, also erspare ich mir den Weg aufs Arbeitsamt, bzw. Sozialamt.

Wie ist das denn mit meinem Arbeitgeber, bin ich ab Rentenbezug automatisch mein Job los oder nicht? Und muß mein Mann wenn es bei mir zum Todesfall kommt, mein Arbeitgeber informieren, oder nicht, also ist er dazu verpflichtet? Weiß das jemand? Denn wir wollen mit dieser Firma eigentlich nie nie nie wieder was zu tun haben.

LG Sandy
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  #7  
Alt 17.08.2009, 20:57
Maja57 Maja57 ist offline
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Standard AW: EU Rente

Liebe piepselmaus Ich beziehe Erwerbsminderungsrente auf zeit 3 Jahre.In dieser
Zeit ruht das Arbeitsverhältnis gehöre also noch dazu.Falls irgendwelche Veränderungen auftreten muß ich den Arbeitgeber informieren.Bin auch unheilbar
krank ,habe beidseitig Bk mit Knochenmetastasen.Ich muß den Antrag dann nach
den 3 Jahren erneuern,da keine Heilung.Ich denke,daß es bei Dir auch so läüft.
Viele liebe Grüße Marion
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  #8  
Alt 17.08.2009, 21:53
piepselmaus piepselmaus ist offline
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Das heißt wenn ich sterbe muß mein Mann meine Firman informieren? Was passiert wenn er es nicht tut? Wir haben eine höllische Wut auf die Firma, und wollen nicht das die irgendwas erfahren.

LG Sandy
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  #9  
Alt 17.08.2009, 22:10
Maja57 Maja57 ist offline
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Hey piepselmaus warte doch erst mal auf Dein Rentenbescheid vielleicht ist er ja
auch unbefristet,dann hast du mit deinem Arbeitgeber wohl nichts mehr zu tun.
Bei mir ging das ziemlich zügig mit dem Bescheid.LG Marion
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  #10  
Alt 18.08.2009, 11:54
Altmann Altmann ist offline
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Standard AW: EU Rente

Hallo Piepselmaus,
ich wünsch dir nur alles erdenklich Gute und red doch nicht dauernd vom Sterben. Ich halt auf jeden Fall die Daumen, dann gehts bestimmt mit dem
Leben. Und auf deine Firma pfeif doch, die können dir doch am A.... vorbei-
gehen.
Gruß Altmann
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  #11  
Alt 19.08.2009, 17:30
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: EU Rente

Hallo Sandy
deinen AG solltest du informieren, da wenn das Krangengeld ausläuft du technisch gesehen wieder arbeitsfähig bist (eigentlich steht dir ja das Nahtlosigkeitsgeld zu) Mein AG wollte eine Bescheinigung vom Nahtlosigkeitsgeld (bzw die hat das Amt erstellt) und danach fordern die mich auf eine formlose Bescheinigung dass ich weiter AU bin.
Du bist zwar als Rentenantragsteller in der Krankenversicherung der Rentner, jedoch wenn deine Rente nicht vor dem Auslauf des Krankengeldes bewilligt ist, bist du freiwillig verichert und mußt dann einen Antrag stellen. Sollte dein Mann nicht in der GKV sein, wird sein Einkommen zur Hälfte mitberechnet. Also entweder familienversichert oder freiwillig. Warum bekommst du kein Nahtlosigkeitsgeld? Sondern direkt Hartz4? Auch wenn du keine Lust auf Ämter hast und den ganzen Mist....handelst du nicht richtig im Sinne der Gesetze, könntest du noch mehr Ärger bekommen.
Wie schon geschrieben, ruht dein Arbeitsverhältnis für die Zeit der befristeten rente

Auch wenn du Ärger mit deinem AG hast, du solltest(mußt) ihn informieren. Zu der Frage, ob dein Mann deinen AG informieren muss, wenn du stirbst ganz einfach Ja!

Ich drücke dir die Daumen, dass die Bewilligung schnell geht.

Gruß
Barbara
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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  #12  
Alt 19.08.2009, 17:38
piepselmaus piepselmaus ist offline
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Hallo Barbara,

nein mir wurde am Montag bestätigt das ich ab Antragstellung der EU-Rente auch dort krankenversichert bin.

Harzt 4 werde ich nicht beantragen, da ich nicht unbedingt auf das Geld angewiesen bin, falls der Rentenantrag noch nicht durch ist, ich bekomme es ja nachgezahlt, und ein Monat komme ich auch mal ohne die paar Kröten aus.

LG Sandy
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