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  #1  
Alt 20.09.2009, 16:45
piepselmaus piepselmaus ist offline
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Registriert seit: 19.07.2008
Ort: Nähe Ulm
Beiträge: 418
Standard Wohngeldantrag

Hallo zusammen,

ich bekomme jetzt EU-Rente und mein Mann arbeitet nur noch Teilzeit.

Wir wollen jetzt ein Wohngeldantrag stellen, muß ich da mit angeben das ich die Pflegestufe 2, also die 420 Euro noch mit zur EU-Rente dazu bekomme? Denn wenn ja würden wir über die Grenze kommen, ohne Angabe der Pflegestufe nicht. Aber ich könnte ja angeben das die Pflegestufe meine Eltern bekommen, da sie mich mitpflegen, oder?

LG Sandy
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  #2  
Alt 20.09.2009, 17:48
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Registriert seit: 19.11.2002
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.231
Standard AW: Wohngeldantrag

Hallo Sandy,

lange habe ich von Dir nichts mehr gelesen, wie geht es Dir?

Wenn Du Wohngeld oder auch andere Hilfen beantragen willst, dann bist Du immer verpflichtet, die Stellen die Dir diese Hilfen gewähren, umfassend und unverzüglich zu informieren (das gilt auch bei Änderungen).
Du musst also auch das Geld für die Pflege angeben.
Da Du durch die Pflege einen höheren Bedarf hast, wird das Pflegegeld auch anders zu bewerten sein als Euer Einkommen.
Du, nein Ihr, dürft aber nicht vergessen darauf hinzuweisen, dass Dein Mann und Deine Eltern die Pflegeleistung erbringen. (Das ist nämlich billiger für die Behörden, als ein Pflegedienst.)

Ich wünsche Euch viel Erfolg und Dir wünsche ich alles Gute
Wolfgang
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Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
www.kehlkopfoperiert-bv.de
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  #3  
Alt 20.09.2009, 17:49
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.241
Standard AW: Wohngeldantrag

Liebe Sandy, unter http://www.wohngeldantrag.de/geld/katalog_p.htm ist angegeben, dass das Pflegegeld (also die Leistung für Stufe 2), welches Du erhältst zu 50 Prozent auf das Wohngeld angerechnet wird.

In der von mir zitierten Übersicht heißt dies konkret:Pflegegeld für Pflegehilfe nach § 37 SGB XI
Vielleicht habt Ihr auch Anspruch auf andere Sozialleistungen? Habt Ihr Euch schon einmal unabhängig beraten lassen?

Liebe Grüße!

Elisabethh.
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  #4  
Alt 20.09.2009, 18:11
piepselmaus piepselmaus ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.07.2008
Ort: Nähe Ulm
Beiträge: 418
Standard AW: Wohngeldantrag

Was gibts noch für Sozialleistungen? Was meinst Du?

Kennen uns damit absolut nicht aus, und haben zur Zeit auch nicht die Kraft irgendwo eine Beratungsstelle zu besuchen.

LG Sandy
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