Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 24.10.2009, 12:30
prissi09 prissi09 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.10.2009
Beiträge: 188
Standard Krankengeld + 400 euro Job

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage und würde mich freuen, wenn sich jemand melden könnte, der sich auskennt.
Folgende Situation:
Meine Mutter ist krankgeschrieben, sie macht gerade Chemo. In ihrem alten Beruf kann sie nicht arbeiten, das ist zu viel und zu anstregend. Eine Teilzeitanstellung ist nicht möglich.
Teilweise geht es ihr so gut, dass sie gerne ein paar Stunden die Woche arbeiten würde. Sie könnte in der Nachbarschaft einen 400 Euro Job annehmen. Ist das überhaupt erlaubt? Die 400 Euro werden doch dann sicher aufs Krankengeld angerechnet oder?
Muss man dem Arbeitgeber Bescheid geben oder der Krankenkasse?
Ich möchte betonen, dass es hier nicht darum geht, irgendwelche Sozialleistungen (Krankengeld) auszunutzen. Meine Mutter will am Leben teilnehmen und mit der kleinen Arbeit das Gefühl haben, eine Aufgabe zu haben.
Wir wollen auf jeden Fall alles richtig machen und niemanden hintergehen oder gar etwas halblegales machen! Natürlich wollen wir auch nicht riskieren, dass ihr das Krankengeld gestrichen wird. Deshalb will ich das vorher abklären.
Ich freue mich, wenn mir jemand einen Tipp geben kann.
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 24.10.2009, 13:00
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
Beiträge: 1.153
Standard AW: Krankengeld + 400 euro Job

Hallo Prissi
Krank ist krank.
In Deutschland gibt es nur Krank oder gesund. Eine teilweise krankmeldung gibt es nicht. Somit geht der 400€ Job auch nicht.
Leider.
Grundsätzlich muss man den Zweitjob dem Arbeitgeber melden (und sich zumindest im öffentlichen Dienst auch genehmigen lassen).
Schönes WE
Barbara
__________________
Liebe Grüße
Barbara
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 24.10.2009, 13:15
prissi09 prissi09 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.10.2009
Beiträge: 188
Standard AW: Krankengeld + 400 euro Job

Hi Barbara,
danke für Deine schnelle Antwort!!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 24.10.2009, 18:41
Benutzerbild von Manitoba
Manitoba Manitoba ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 28.09.2007
Ort: 35578 Wetzlar
Beiträge: 25
Standard AW: Krankengeld + 400 euro Job

Hallo prissi09 und Babara,
grundsätzlich kann ein AG einem AN nicht die Aufnahme eines 400€ Job´s verweigern. Nur im öffentlichen Dienst bedarf es der Zustimmung des AG. Während man ( frau ) aller dings krankgeschrieben ist, ist dieses unzulässig. Der AN hat nähmlich alles zu unternehmen, was seine Gesundheit wiederherstellt. Das ist mit Sicherheit bei der Ausübung eines 400€Jobs nicht der Fall. Also Finger weg davon, sonst können unangenhme Sanktionen folgen.

Alles Liebe und Gute an Euch und ein schönes Wochende wünscht euch

Wolfgang
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 24.10.2009, 18:57
prissi09 prissi09 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.10.2009
Beiträge: 188
Standard AW: Krankengeld + 400 euro Job

Hi,

danke für die Antwort....

LG
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:15 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55