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  #1  
Alt 01.12.2009, 14:00
Cassy Cassy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 28
Standard Wie vorgehen...

Hallo noch mal an euch,

ist es richtig, dass man erst den Antrag auf Feststellung von Behinderung stellt und auf das Ergebnis wartet und dann erst kann man Rentebeantragen? Mein Papa ist 63 und kann nach unseren Recherchen und Informationen in Rente gehen. Oder kann man das Parallel laufen lassen?

Wer kennt sich aus?

Vorab bedanke ich mich schonmal!
C.
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  #2  
Alt 01.12.2009, 14:56
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
Beiträge: 1.153
Standard AW: Wie vorgehen...

Hallo Cassy
grundsätzlich ist beides unabhängig voneinander. Jedoch ohne amtlich bescheinigten GDB wäre es eine Erwerbsminderungsrente...die dann geprüft wird, ob sie genehmigt wird. Mit der anerkannten SB, dürfte dein Papa sofort in rente gehen.
Je nach dem wie schnell die SB durch ist, ist dann auch die Altersrente durch.
Einen Antrag auf EM rente dauert auch und ist somit nicht schneller.
Vorab ist es vielleicht sinnig peu a peu die Unterlagen zusammen zu suchen die Kontenklärung zu machen und wenn dann alles zusammen ist (ohne Stress ist bestimmt auch die SB durch und somit steht der Rente nichts mehr im Wege....
LG
Barbara
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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