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  #1  
Alt 27.11.2003, 22:23
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hallo ihr lieben - ich bin´s ma wieder!

würde gern, 3 jahre & 2 monate nach der erstdiagnose & -gott-sei-dank- bisher keinen weiteren katastrophen, mal wieder zur kur fahren.

war damals zur ahb, was mir unheimlich gut getan hat, danach aber nicht mehr. wollte zwar gern nochmal in den ersten drei jahren, wo angeblich die chanchen am besten sind, aber dann kam das hochwasser - das volle programm ... sind jetzt - über ein jahr später - mit der sanierung einigermaßen über die bühne. & nun, wo ich gern nochmal eine kur in anspruch nehmen würde, hat mir meine kasse - barmer - schon vorsichtig angedeutet, dasset jetzt zu spät wär, da jetzt der reguläre 4 jahres-rhythmus gelten würd, d.h. ich kann die nächste kur frühestens in 10 monaten beantragen. na super, wer weiß, wat da wieder los ist...

würde so gern nach bad sooden-allendorf fahren - sonnenbergklinik - war wirklich super dort, würd´s gern nochma in anspruch nehmen & kann das wirklich jeder/jedem empfehlen.

schoma jemand erfahrungen gemacht "einfach" ne kur außer der reihe zu beantragen? für mich ist übrigens die bfa zuständig.

laßt´s euch bloß gut gehn!
anne - seemann´s frau
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  #2  
Alt 28.11.2003, 01:12
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Hallo Seemann´s frau
ich hatte auch zunächst schlechte Aussichten bescheinigt bekommen, aber dann hatte ich einen Einspruch geschrieben und dann gings doch!

Gruß Sternchen
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  #3  
Alt 28.11.2003, 07:17
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Standard Kurantrag

Hallo Anne,

ich habe vor einigen Monaten mit einem persönlichen Anruf bei der BfA die besten Erfahrungen gemacht. Hatte dort mit einer sehr netten "Frauenstimme" telefoniert, da ich zur AHB n i c h t nach Bad-Nauheim sondern viel lieber nach Bad-Sooden Allendorf wollte. Die Sonnenberg Klinik hatten mir viele betroffene Frauen empfohlen. Ich war also dort und würde jederzeit sehr gerne wieder hin gehen. Mit der Barmer habe ich ebenso ganz gute Erfahrungen gemacht. Wie dort mit einem Kurantrag "außer der Reihe" umgegangen wird, kann ich nicht beurteilen aber ich denke, mit Barmer und BfA müsstest du eigentlich das Gewünschte erreichen.

Ich wünsche dir viel Erfolg
mit herzlichem Gruß

ilse
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  #4  
Alt 28.11.2003, 08:42
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Liebe Anne,

beachte, daß Du zwischen "Kur" und "Krebsnachsorgereha" bzw. "Onkologischer Nachsorgeleistung" unterscheiden mußt. Eine Nachsorgereha nach einer Krebserkrankung steht einem nur innerhalb von drei Jahren nach Abschlußd er Primärbehandlung zu, vorausgesetzt, der Gesundheitszustand ist stabil geblieben. Sobald ein neuer KrebsBefund und eine neue Behandlung notwendig ist, zieht dies natürlich einen neuen Anspruch nach sich.
Wenn bei Dir jetzt also alles im grünen Bereich ist und Du diese Frist hinter Dir hast, kannst Du nach meinem Wissen eben lediglich eine "Leistung zur medizinischen Rehabilitation wegen allgemeiner Erkrankungen" (so der Originaltext auf dem BfA-Antragsbogen) beantragen, solltest Du berufstätig sein. Bist Du nicht berufstätig, kannst Du eine "Kur", also eine Vorbeugemaßnahme bei der Krankenkasse beantragen, z.B. wegen starker psychischer Erschöpfung. Die gibt es i.d.R. nur alle 4 Jahre, es sei denn, Dein Arzt bescheinigt Dir hohe Belastung psychisch, wie physisch und starke Bedrohung einer erneuten Erkrankung und die absolute Notwendigkeit, dem sofort vorzubeugen.
Gruß von Birgit
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