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  #1  
Alt 02.04.2009, 01:22
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jerusalem jerusalem ist offline
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Standard Wer ist bloß zuständig bei onkologischer reha?

Hallo, ich lese hier soviel über genehmigte Rehas, dass ich nicht verstehe, was mir dauernd passiert:

Habe Eierstockkrebs (FIGO IV), also ziemlich am Ende der Fahnenstange. Hatte 2 OPs und zwei Chemotherapien.
AHB hatte ich im Juli 2008. Das hat noch geklappt.
Nun habe ich heftige Lymphödeme und habe eine Reha in einer lymphologischen Fachklinik beantragt. Zuerst beim Rentenamt. Abgelehnt: keine med. Notwendigkeit, erst mal ambulant alles ausschöpfen (seit 1 1/2 Jahren Lymphdrainage) und sie seien nicht zuständigm weil ich schon berentet bin. Solle mich an Krankenkasse wenden. Gemacht und 2 Wochen später abgelehnt: Keine med. Notwendigkeit, ambulant alles ausschöpfen (haben die abgeschrieben?) und nun der Hammer bei meiner Diagnose: da ich im vergangenen Jahr eine "kur" hatte (es war eine AHB), habe ich erst in 4 Jahren (So hoch ist noch nicht einmal meine Lebenserwartung!) wieder Anspruch auf eine Reha.
Was ist da los?
Wer ist denn nun zuständig für meine Anträge?
Liege ich falsch, wenn ich das als Zynismus empfinde?
Lohnt bei der DAK ein Widerspruch, wenn noch nicht einmal der Hinweis auf Widerspruchsrecht im Brief angegeben war?
Muss ich "das handtuch werfen"?
Hilft ein Attest vom Arzr, dass ich alle ambulanten Möglichkeiten ausgeschöpft habe?
Und zuguterletzt: Wohin mit meiner WUT?

Ich bin dankbar für alle Tipps und Anregungen,
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  #2  
Alt 02.04.2009, 01:34
schmunzi schmunzi ist offline
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Standard AW: Wer ist bloß zuständig bei onkologischer reha?

Hallo Jerusalem,

Widerspruch solltest Du auf jeden Fall einlegen und zwar schnell. Außerdem solltest Du Deinen behandelnden Arzt mit ins Boot holen, vielleicht kann er sich noch zusätzlich zum schon vorhandenen Bericht gegenüber der Krankenkasse für Dich einsetzen.
Wenn Du die Möglichkeit hast, gehe auch persönlich zur DAK. Das hat bei mir geholfen eine eigentlich nicht im DAK-Katalog vorgesehene medizinische Maßnahme genehmigt zu bekommen.Vielleicht hilfts ja.
Drücke Dir die Daumen.
Schmunzi
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  #3  
Alt 02.04.2009, 08:39
johannesha johannesha ist offline
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Frage AW: Wer ist bloß zuständig bei onkologischer reha?

Hallo,

nach der Brust-Op sollte meine Frau eine AHB erhalten. Weil sie aber nach wenigen Tagen bereits aus der Klinik entlassen wurde und die Chemo begann, war der Sozialdienst der Charite nicht mehr zuständig.

Jetzt hat sie die 2. Chemo-Anwendung und wir wissen nicht, was für eine Art von "Kur" sie nach der Chemo erhalten kann und wo wir den Antrag dafür einreichen sollen.

Kann sie noch eine AHB beantragen, oder doch eine Reha und wird der Antrag über die Onkologie gestellt, wo die Chemo stattfindet?

Gruß
johannes
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  #4  
Alt 07.04.2009, 02:15
schmunzi schmunzi ist offline
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Standard AW: Wer ist bloß zuständig bei onkologischer reha?

Hallo jerusalem,
ich hoffe Du hast in der Zwischenzeit mit Deinem Arzt gesprochen und Ihr habt gemeinsam den Widerspruch eingelegt. Ansonsten kannst Du auch noch mal auf Deine behandelnden Ärzte in der Klinik und auf den sozialen Dienst der Klinik zugehen. Die helfen meist auch.
Hoffe das Daumendrücken hilft...

@ johannesha
Den Antrag sollte auf jeden Fall die Klinik stellen. Dafür solltet Ihr mit dem behandelnden Arzt und dem sozialen Dienst sprechen.
Ich hab das Gefühl die Kliniken machen gar nichts mehr..(macht mich wütend!!)
Jede Klinik hat diesen Dienst. Dort wird euch auch erklärt, was Deiner Frau noch alles zusteht usw. Vor allem aber könnt Ihr dort - wenn Euch der Arzt die Frage nicht beantworten kann/will - Antworten finden. Ich glaube, dass Deiner Frau eine AHB zusteht, bin aber nicht ganz sicher.
Hoffe das hilft erstmal.

@ Alle:
Lasst Euch nicht unterkriegen und nicht abwimmeln. Immer schön hartnäckig sein! Das hilft! Ganz liebe Grüße aus Hessen. Eure Schmunzi
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  #5  
Alt 08.05.2009, 11:09
BirgitL BirgitL ist offline
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Beiträge: 470
Standard AW: Wer ist bloß zuständig bei onkologischer reha?

Hallo,

ich komme aus dem EK-Forum und wurde letztes Jahr Jan. operiert.
Von Jan - Juni Chemo.

Schon im Februar (Schr. AOK vom 6.2.08) hat mich die AOK gezwungen, entweder eine Reha oder die Rente zu beantragen. Ich zitiere mal die AOK:

"Die Sozialversicherungsträger haben u.a. die Aufgabe, die medizinischen, berufsfördernden und ergänzenden Maßnahmen zur Rehabilitation zu erbringen...
....deshalb ist es wichtig, frühzeitig Maßnahmen zur Reha einzuleiten und durchzuführen.

Nach ärztlichem Gutachten ist ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet. Daher ist zu prüfen, ob die Erwerbsfähigkeit durch Reha-Maßnahmen beeinflusst werden kann. Wir bitten Sie deshalb in ihrem eigenen Interesse, einen Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation zu stellen.

Dazu noch ein wichtiger Hinweis: Wenn eine Maßnahme zur Reha erfolglos durchgeführt wurde oder der Erfolg einer Reha-Maßnahme nicht zu erwarten ist, kann eine Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit in Frage kommen. In diesem Fall gilt der Reha-Antrag sofort als Rentenantrag.
Beachten sie bitte, dass beide Anträge innerhalb von 10 Wochen nach Eingang dieses Schreibens, also bis zum....., gestellt werden müssen.

Wird der Antrag nicht innerhalb dieses Zeitraumes gestellt, entfällt ab diesem Tag der Anspruch auf Krankengeld. Mit diesem Tag würde auch Ihre AOK-Mitgliedschaft enden. Stellen sie den Antrag erst nach diesem Zeitpunkt, lebt zwar ihr Anspruch auf Krankengeld wieder auf, nicht aber ihre AOK-Mitgliedschaft..........."

Ihr könnt euch sicher vorstellen, dass ich, nachdem ich gerade mal eine von sechs Chemos erhalten hatte, ganz schön platt war, ein solches Schreiben von meiner KK zu bekommen. Aber, das ist wohl rechtens.

Habe dann sofort einen Reha-Antrag gestellt, der aber von der Deutschen Rentenversicherung in einen Rentenantrag umgewandelt wurde.
Eine Reha brächte mich nicht in den Zustand, am Arbeitsleben "wieder teilnehmen zu können".
Die Deutsche Rentenversicherung hat meine Rente rückwirkend zum 1.2.08 bewilligt.

So, und nun zu meiner Reha:

Reha, und keine AHB -die sofort im Anschluß an den KH-Aufenthalt gegriffen hätte - deswegen, weil ich erst meine Chemos im ambulanten Rahmen habe durchführen lassen.
Diese wurde mit Hilfe der AOK bei der ARGE für Krebserkankte in Bochum gestellt. Hierauf bekam ich sofort eine Reha genehmigt, führte sie auch im August 08 durch.

Jetzt habe ich am 2.4. mit meinem Hausarzt erneut eine Reha bei der ARGE beantragt, (Anruf bei der KK, die schickte die Formulare zu meinem Hausarzt und wir haben sie gemeinsam ausgefüllt).
Gestern bekam ich Nachricht von der ARGE, dass eine Reha für mich in Scheidegg genehmigt wurde!

Das Ganze ging eigentlich ohne Probleme und sehr schnell über die Bühne, worüber ich mich natürlich mächtig gefreut habe.

Ob es die ARGE nur in NRW oder bundesweit gibt, kann ich nicht sagen.
Es handelt sich hier um eine Arbeitsgemeinschaft der Träger der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung.

Vielleicht konnte ich durch meinen Beitrag hier oder da hilfreich sein.

Liebe Grüße
Birgit
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  #6  
Alt 08.05.2009, 14:29
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.231
Standard AW: Wer ist bloß zuständig bei onkologischer reha?

Hallo zusammen,

von folgenden Erfahrungen die Freunde, Bekannte oder ich gemacht haben kann ich berichten:
Wenn eine AHB oder Reha abgelehnt wurde, sollte man immer sofort Widerspruch einlegen.
Immer den behandelnden Arzt mit ins Boot holen, wenn der etwas verordnet, dann hat er dafür auch einen Grund gesehen. Die Sachbearbeiter können meist nicht sagen, dass der Arzt falsch liegt mit seiner Therapie.
Notfalls 2. Widerspruch einlegen und dort darauf hinweisen, dass, wenn die Krankheit sich verschlechtert, der Sachbearbeiter zur Rechenschaft gezogen wird. (Sozialgerichtsverfahren sind in der 1. Instanz kostenlos).
Bei uns im Freundeskreis hatte jemand eine Fraktur in der Schulter. 1. Frage des Arztes war: "Wie alt sind sie" und gleich danach "arbeiten sie noch". (60 und Altersteilzeit)
Antwort des Arztes: Da sie ja schon in Ruhestand sind lohnt es sich nicht mehr zu machen. (Schlinge reicht zum Überleben).
Bei Freunden in Potsdam, auch gebrochene Schulter, aber schon um die 80 Jahre alt: Ausführlichere Behandlung und ruck zuck 3 Wochen Kur.

Unser Krankensystem unterscheidet also:
Bist Du jung und arbeitsfähig, dann wird viel getan,
bist Du alt, womöglich schon in Rente, dann wird nur das Nötigste getan.

Wirst Du von einem Ost-Arzt behandelt, dann kannst Du damit rechnen, dass er sich so für Dich einsetzt, dass weder das Alter noch die Arbeitsfähigkeit eine ausführliche Behandlung verhindern.

Wir können aber nicht immer zu Ärzten in den Osten der Republik fahren, nur weil wir in Rente sind.

Der etwas maulige
Wolfgang

Das es auch anders geht, sieht man bei Privatpatienten.
__________________
Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten.
Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
www.kehlkopfoperiert-bv.de
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