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  #1  
Alt 10.02.2007, 16:38
kerstin1 kerstin1 ist offline
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Standard Elternzeit, Arbeitsfähig, Krank, Krankengeld??? Rente?? Behördenwahnsinn!!!

Liebe User,

ich brauche einen Rat, denn von VIELEN, bekommt man VIEL Information und ich weiß gar nichts mehr.

Hier mal meine Eckdaten:

beschäftigt seid 1989 im öffentlichem Dienst,
1995-1996 Erziehungsurlaub, danach wieder im Job tätig, bis November 1996 Bk Diagnose kam, mit 26 Jahren, bis Mai 1998 Krankengeld, danach wieder im öffentlichem Dienst tätig bis August 2003, da wegen Risikoschwangerschaft krank,
Dezember 2003 Elternzeit bis Dezember 2006.
März 2005 wieder an BK erkrankt, Behandlung bis 2006, Februar. Alles in der Elternzeit.
Dezember 2006 wieder arbeiten, im Januar 08.01.07 krank wegen Lh-Ödöm im Arm, anschließend krank wegen Eierstockentfernung, Gebärmutter, da Verdacht auf Gendefekt, Portentfernung.

Hier nun meine Fragen,

da ich mit 36 Jahren mich einfach noch zu jung fühle um ganz das Arbeiten auf zu hören und mein Arzt aber meint, ich bräuchte noch eine weitere körperliche Auszeit von ca. 2-3 Jahren, frage ich mich oder euch, wie bin ich abgesichert??

wielange bekomme ich Krankengeld??
was ist danach??
Rente????

Ehrlich gesagt komme ich mir ziemlich dumm und zu jung vor nicht mehr zu arbeiten, doch nach allem, was ich erlebt, muss ch mir wohl eingestehen diese Auszeit zu nehmen.

Liebe Grüsse an alle, die nicht blind durch die Weltgeschichte gehen


Kerstin
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  #2  
Alt 10.02.2007, 17:40
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Elternzeit, Arbeitsfähig, Krank, Krankengeld??? Rente?? Behördenwahnsinn!!!

Hallo Kerstin,
zu deiner Frage, wie lange du Krankengeld bekommst, kann ich dir nur ein paar Eckpunkte nennen, Anspruch auf Krankengeld hast du (ich meine immer noch 78 Wochen, vielleicht aber gilt mittlerweile auch schon die 72 Wochen) Das heißt bei den 78 Wochen bzw. 72 Wochen gilt auch die Zeit der Lohnfortzahlung Überganggeld oder auch Elterngeld/Erziehungsurlaub. Der Zeitraum beträgt 3 Jahre, wo die 78 Wochen , gelten. Das bedeutet hast du 1.5 Jahre Anspruch auf Lohnfortzahlung, bekommst du kein Krankengeld. Bei dir wäre es so dass die Elternzeit mit angerechnet wird auf die 78 Wochen. Deine jetzige Krankmeldung gilt als Folge deiner Krebserkrankung....somit zählt das zu deiner BK behandlung im 2005. Schau mal hier: http://www.krebs-kompass.org/Forum/s...ad.php?t=21008
Also es kann sein, dass die Krankenkasse, obwohl du keine Krankmeldung hattest, die Elternzeit als Krank dar stellt und somit zählt das Jahr als Krankengeldanspruch dar.
Ich würde an deiner Stelle bei der KK nach horchen, wie lange du noch Anspruch auf Krankengeld hast. Beachte dabei, dass bei den 78 Wochen nicht nur das real gezahlte Krankengeld zählt sondern auch die Zeiten der Lohnfortzahlung und anderer Bezüge.

Was kommt nach Krankengeld: Es kommt das sog. Nahtlosigkeitsgeld dieses musst du bei der ARGE beantragen. Es hat die Höhe des normalen ALG 1 und das bekommst du ein Jahr lang. Du bist in der zeit aber nicht vermittelbar, deshalb heißt das Geld Nahtlosigkeitsgeld und nicht ALG1. Danach kommt ALG2 oder nix wenn du z.B. verheiratet bist.

Wenn du jedoch weiter nicht arbeiten kannst, würde ich Rente beantragen...Es gibt da die volle oder teilweise EM Rente. Beantragen würde ich die Rente kurz bevor das Krankengeld ausläuft, so ein Rentenverfahren kann recht lange dauern.
Ich bin auch noch relativ jung, aber ich habe es eingesehen, dass ich nicht mehr kann... Und so eine Auszeit ist ja nicht für immer. Es gibt gewisse Hinzuverdienstgrenzen, bei den Renten, so dass du auch einbischen arbeiten gehen kannst.
Ich hoffe du hast meinen Chaosbericht ganz gut verstanden
Barbara
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  #3  
Alt 10.02.2007, 18:04
kerstin1 kerstin1 ist offline
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Standard AW: Elternzeit, Arbeitsfähig, Krank, Krankengeld??? Rente?? Behördenwahnsinn!!!

Hallo Barbara,

mensch, was ich hier lese, ist ja wirklich unter aller Kanone. Biste schon krank, biste in den Hintern gekniffen.*autsch**lach*
Vielen dank für Deine Info, ich werde am Montag direkt mal bei meinem Arbeitgeber und der KK anrufen.
Eines geht mir aber nicht aus dem Kopf, ich habe doch kein elterngeld ab 2004 bezogen und auch keine Bezüge bekommen, da ich verheiratet bin.
Da soll mir Krankengeld angerechnet werden??? Im öffentlichem Dienst muss ich direkt mal nachforschen. Ich war doch auch schon wieder arbeitfähig. Brrr, verstehe einer diese Welt.
Egal, das bekommen wir auch noch hin, egal wie.
Hast du eine Ahnung, wo ich mich beraten lassen kann??? Ich bin auch Rechtschutz versichert.

Was hast du vorher gemacht?? Wie lange bist du berentet??? Wenn es dir zu persönlich ist, dann entschuldige bitte,

lieben Gruss,

Kerstin
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  #4  
Alt 10.02.2007, 18:32
kerstin1 kerstin1 ist offline
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Standard AW: Elternzeit, Arbeitsfähig, Krank, Krankengeld??? Rente?? Behördenwahnsinn!!!

hallo Barbara,

irgendwie lässt mir das alles keine Ruhe, und da du die erste warst, die mir geantwortet hat, wende ich mich auch nochmal an dich.
Im anderen Beitrag habe ich auch nachgelesen und bin da nicht durchgestiegen.
Ich werde mich am Montag direkt bei meinem Arbeitgeber melden und bei der KK schlau machen, dennoch würde ich vorher gerne mit etwas Wissen in diese Gespräche, da ich die Erfahrungen gemacht habe, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und ich mit vorab Infos immer ein As im Ärmel hatte.
Ich habe nochmals nachgeschaut, meine Elterngeld erhielt ich von Dezember 2003-Dezember 2005, einen minimalen Betrag. Erkrankt bin ich im März 2005 und bis Februar 2006 war ich in Behandlung.
Das soll mir angerechnet werden??? Ich glaube die ticken wohl nicht sauber. Brr, sorry, bin etwas sauer auf diese Gesetze, mein Mann sagt gerade, ich solle mich nicht so aufregen, lach, ne, ne, verstehe einer diese Welt.
Evt. kannst du mir hierauf ja noch Antworten geben, ansonsten danke ich dir aber schonmal vorab,

liebe Grüsse,

Kerstin
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  #5  
Alt 10.02.2007, 18:47
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Elternzeit, Arbeitsfähig, Krank, Krankengeld??? Rente?? Behördenwahnsinn!!!

Hallo Kerstin
Ja leider ist man in den A... gekniffen, wenn man krank ist, aber immerhin haben wir hier in Deutschland ein noch gutes soziales System im Gegensatz zu den anderen europäischen Ländern...
Hier hab ich noch einen Link für dich der das"Ruhen des Krankengeldes" beschreibt. Bei solchen Gesetztestexten muss ich oft passen, weil mein Chemohirn das nicht immer rafft
http://www.sozialgesetzbuch-bundesso...buch/sgb_v.htm
Und die Zeiten in denen das Krankengeld ruht zält in den 78 Wochen mit.

Lasse dich entweder von einem RA beraten, allerdings beachte da deine evtl. Selbstbeteildigung. Und da ist der Kampf mit der KK und vielleicht auch mit der DRV zwei Fälle. Ich habe mich beim Sozialverband beraten lassen. Alternativ kann man auch zum VDK gehen. Beide Sozialverbände beraten einen kompetent für einen Minimalen Jahresbeitrag.
Ich war /bin im öffentlichen Dienst. Mit der Umstellung in den Tarif für den öffentlichen Dienst ist ja einiges im BAT geändert worden, da ich schon in der Umstellungsphase Krank war, weiß ich nicht mehr, ob die Übergangsregelung bei der Krankschreibung noch greift (die max. 1,5 Jahre Lohnfortzahlung)
Und die Krankenkasse versucht oftmals Krankheiten, die nicht wirklich zusammen hängen, als zusammenhängend zu sehen. Ob deine Krankheiten alle zusammenhängend sind, kann ich nicht beurteilen. Da kann dir dein Arzt vielleicht helfen, allerdings wenn der Übergang der einzelnen AUs nahtlos waren, wird die KK entscheiden so entscheiden:
http://www.sozialgesetzbuch-bundesso...buch/sgb_v.htm
Am besten ist, wie du schreibst, dass du dich erkundigst. "Verlange" von deiner KK einen schriftliche Aussage, damit du was in den Händen hast.
Normalerweise informiert die KK zwei Monate vorher, dass die Leistungen aufhören.

Ich bin im laufenden Rentenwiderspruchsverfahren und ab Anfang März ist nix mehr, weil ich verheiratet bin...bis dahin bekomme ich das Nahtlosigkeitsgeld...
.
Wenn dein Krankengeld noch länger läuft, dann würde ich ersteinmal das Krankengeld ausschöpfen. Du bist noch jung und da ist meist das Krankengeld höher als die Rente. Lass dir ruhig mal auch deine Rente ausrechnen. Dies kannst du bei einer Beratungsstelle der DRV vor Ort machen. Viele Formulare zum ausfüllen, etliche Unterlagen, aber dann bekommst du bescheid, wie hoch deine Rente ist, wenn du jetzt in Rente gehst....Und es hat den Vorteil, dass wenn du noch Zeit hast mit dem Krankengeld vielleicht auch ohne Rente wieder fit zu werden. Spätestens das Arbeitsamt wird dich mit der Nahtlosigkeitsregel auffordern einen Reha oder Rentenantrag zu stellen.
Diese Aufforderung kann auch die KK machen... und dem muss man dann nachkommen, weil sonst die Gelder gesperrt werden...

So einen schönen Abend
Barbara
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  #6  
Alt 10.02.2007, 19:05
Ilona M.
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Standard AW: Elternzeit, Arbeitsfähig, Krank, Krankengeld??? Rente?? Behördenwahnsinn!!!

Hallo,
zu Deinem Thema kann ich Dir folgendes sagen: Geh zum VDK, in dem Gesetzestextdschungel blicken wir "Normalbürger" nämlich nicht durch. Ich habe rückwirkend Erwerbsminderungsrente bekommen, dann wird aber das gezahlte Krankengeld gegengerechnet. Lass Dich in jedem Fall beim VDK oder bei der Rentenstelle der Kommune beraten. Es ist sinnvoll, vom Arzt ein Attest vorzuweisen. Du wirst sicherlich zu einem Gutachter geschickt. Ist alles normal. Es dauert ein paar Monate, bis das alles entschieden ist. Bei mir hats geklappt. Ich arbeite auch im öffentl. Dienst (14 Std. wöchentlich). Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei rd. 1700 Euro.
Aber eines musst Du vorher wissen: Das Arbeitsverhältnis endet erst mal (formell) mit Inkrafttreten des Rentenbescheides. Dann musst du innerhalb von 14 Tagen schriftl. das Weiterbestehen des Arbeitsverhältnisses beim AG beantragen.
Kurz gesagt, es gibt so viele Punkte zu beachten, dass Du besser zu einer beratenden Stelle (wie gesagt VDK oder Rentenstelle) gehst. Sonst ist irgendwas nachher, was Dir vorher keiner gesagt hat usw.

Ich wünsche Dir viel Glück! Und noch nen schönen Abend!

Liebe Grüße
Ilona
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  #7  
Alt 10.02.2007, 19:25
kerstin1 kerstin1 ist offline
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Standard AW: Elternzeit, Arbeitsfähig, Krank, Krankengeld??? Rente?? Behördenwahnsinn!!!

hallo Ihr Lieben,

super lieben Dank für eure Infos, puh, beruhigen sie mich doch etwas. Werde Montag direkt in Kontakt mit Allen treten. Ist ja wohl zum Haare raufen. Ups, lach, ne,ne, an meine Haare lasse ich keinen mehr, bin ja froh, dass ich sie wieder habe. Und so schnell gebe ich sie nicht wieder her. Obwohl mein Großvater sagte mal zu mir "wo geist, da kein haar" und er war überzeugterglatzenträger

ein schönes we,

kerstin
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  #8  
Alt 10.02.2007, 19:26
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Elternzeit, Arbeitsfähig, Krank, Krankengeld??? Rente?? Behördenwahnsinn!!!

Hallo Ilona
das das Arbeitsverhältnis mit dem Rentenbescheid endet wußte ich noch nicht. Reicht da ein formloses Schreiben an den AG, in dem ich das Weitebestehen des Arbeitsverhältnis beantrage?
Ich lerne nie aus, und es kommt immer mehr Behördenkram hinzu....
Barbara
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  #9  
Alt 11.02.2007, 01:00
Norma Norma ist offline
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Standard AW: Elternzeit, Arbeitsfähig, Krank, Krankengeld??? Rente?? Behördenwahnsinn!!!

Boah, welch ein durcheinander in diesem Thread, da blick ich fast gar nicht mehr durch. ;-)

Liebe Kerstin,

ich versuche mal, ein bisschen Klarheit reinzubringen. Zumindest, was die Grundsatzfragen angeht.

Also: du bist im öffentlichen Dienst seit 1989....Glückwunsch, dadurch bleibt dir der Arbeitsplatz zu 100% erhalten, wenn deine Rentenbewilligung AUF ZEIT läuft (es gibt fast nur noch Zeitrenten, es sei denn, du bist kurz vorm Kollaps ;-)).

Ich bin auch im öffentl. Dienst tätig und seit 4,5 Jahren auf Zeit berentet. Und jedesmal, wenn ich wieder einmal eine Verlängerung erhalte, informiere ich brav das Personalamt, welches mir einige Tage später wiederum ein kleines Briefchen ins Haus schickt, dass das Arbeitsverhältnis bis zum Tag des Renten-Wegfalls RUHT.
Bei dir wird das als ganz genau so laufen, glaub mir!
Dabei ist es mir vollkommen egal, dass ich beim Personalamt auf beamtendeutsch ;-) "tote Kartei" genannt werde. ;-)

Nun, dein Arzt meint also, du bräuchtest nach der zweiten Erkrankung noch eine Pause von 2 bis 3 Jahren. DAS ist SEINE Einschätzung und deine Rentenversicherung wird sich darum einen Dreck scheren. :-(
Sie wird dich auffordern, eine weitere Reha nach Abschluss aller Therapien anzutreten und dort (und wirklich NUR DORT!) wird man eine Einschätzung in Bezug auf deine weitere Arbeitsfähigkeit im Entlassungsbericht abgeben, an der sich die Rentenversicherung in aller Regel hält.
Soll heißen: ob du nun eine Rente erhalten wirst oder nicht, entscheidet nicht dein Arzt; die Entscheidung fällt in der Reha (oder eventuell sogar noch zusätzlich ein weiterer Gutachter, der von der Rentenversicherung ausgesucht wird -das ist allerdings sehr selten- .

Was du unternehmen musst, wenn das Krankengeld wegfällt, ist hier schon ausreichend und richtig beantwortet worden.

Aus meiner eigenen Erfahrung heraus kann ich dir aber noch sagen, dass ein rechtzeitig gestellter Rentenantrag (NACH der Reha!) bei günstiger Aussage des Kurarztes (!) fast immer bewilligt wird, damit eben kein Krebsbetroffener ins Arbeitslosen-Überbrückungsgeld fällt und wenn... das diese Zeit möglichst kurz gehalten wird (für das Arbeitsamt sind solche Fälle nämlich sehr zeitintensiv und fast immer nur ein Aktenberg mehr). Bei mir dauerte es vom Antrag bis zur Bewilligung nur 3 Wochen; du siehst, das geht also wirklich, wenn...alle erforderlichen Unterlagen und Gutachten vorliegen.

Ich weiß, dass man viele viele Fehler machen kann. Ist alles verständlich, schließlich hat man schon mit der Erkrankung wahrlich genug zu tun. :-(

Trotzdem sollte man sich rechtzeitig informieren (Krankenkasse, Rentenversicherung, und möglichst in den VdK eintreten für wenige Euro Beitrag/monatlich).
Ich habe viele Telefonate geführt, bin jedesmal etwas schlauer geworden und bin letztendlich doch beim VdK gelandet. Nun fühle ich mich sicherer und vor allem: gut aufgehoben.

Zum Schluss gratuliere ich dir nochmals für deinen Job im Öffentl. Dienst, denn dadurch hast du ja auch noch Anspruch an die Betriebsrente aus Karlsruhe (früher hieß die mal Zusatzversorgung). Ist zwar auch nicht mehr soooo viel, hilft aber enorm bei der finanziellen Absicherung.

Und vergiss nicht, dass deine Rentenversicherung UND die VBL BEIDE dir noch Anrechnungszeiten schenken. Dadurch erhöht sich die Rentensumme ganz enorm....je jünger du also bist, um so höher wird deine Rente ausfallen.

Falls jetzt jemand neidisch wird: braucht ihr nicht, denn diese Anrechnungszeiten werden JEDEM Erwerbsminderungs-Rentner geschenkt.

Im Übrigen würde ich den Personalrat einschalten, liebe Kerstin, die helfen dir auch weiter!

Liebe Grüße
Sybille
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
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  #10  
Alt 11.02.2007, 09:14
clara clara ist offline
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Hallo Barbara,
ja , so ein formlosese Schreiben reicht. Aber es ist auch zwingend um das Weiterbestehen des nun ruhenden Arbeitsverhältnisses zu sichern.
Lg clara
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  #11  
Alt 11.02.2007, 10:50
kerstin1 kerstin1 ist offline
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Guten Morgen Ihr Lieben,

vielen Dank für eure Infos, helfen sie mir enorm weiter.
Bis jetzt bekomme ich ja noch Gehalt, dennoch frage ich mich, wer meldet sie bei wem?? Ich zuerst beim Arbeitgeber?? Da ja bei Dienstzugehörigkeit die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ja bis 26 Monate gezahlt werden kann. Bei der KK???
Und noch eine dumme Frage, VDK ist der Verein deutscher Krankenkassen???
Werde die rechtliche Frage über Rechtschutz und dann VDK laufen lassen.
Liebe Grüsse,

Kerstin
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  #12  
Alt 11.02.2007, 12:32
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Hallo Kerstin
das mit den 26 Wochen Lohnfortzahlung greift ja nur wenn du seit dem 30.6.94 bis heute nur ein und den selben Arbeitgeber hast. Wenn dem nicht so ist dann gelten nur die 6 Wochen....
Bei mir hat irgendwann der Arbeitgeber nachgehakt und dann kam das Chaos alles zusammenhängende Krankheiten und ich durfte das Geld zurückzahlen... ein Jahr Kampf mit der KK.... und ich habe verloren.
Ich würde dann deiner Stelle mich beim Personalrat oder auch zusätzlich bei der Schwerbehindertenvertretung erkundigen.
Der VDK ist ein Sozialverband, der dich in sozialrechtlichen Fragen berät (Rente Reha Schwerbehinderung etc) Analog hierzu gibt es den Sozialverband (ehemals Reichsbund) Beide vereine beraten gegen eine Jahresgebühr....

Barbara
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  #13  
Alt 11.02.2007, 12:51
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Hallo Norma,

stimmt alles soweit, wichtig ist aber das es sich um eine volle Erwebsminderung auf Zeit handelt, nur dann ruht das Arbeitsverhältnis.

Bei teilweiser Erwerbsminderung endet das Arbeitsverhältnis, wenn man nicht innerhalb 14 Tagen seine teilweise Beschäftigung beantragt.

Die 26 Wochenregelung galt in den Kommunen und beim Bund bis 30.10.2005 und ist durch den TVöD insofern abgelöst worden das nun 39 Wochen ein Krankengeldzuschuss gezahlt wird . In den Ländern seit 1.11.2006 ( Ausnahme Hessen und Berlin) gilt der TVL ähnlich. Durchgegende Erkrankungen werden noch nach § 71 BAT behandelt.


Viele Grüße


Jürgen
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  #14  
Alt 11.02.2007, 13:29
Julie C. Julie C. ist offline
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Hallo, zusammen !

Ich möchte mich hier bei allen ganz herzlich bedanken, dass Ihr Kerstin so toll und hilfreich zu ihren Problemen und Fragen unterstützt.

Ich bin ja Moderatorin dieses Forums und es wäre auch ein kleines bißchen meine Aufgabe mich hierzu zu äußern.
Aber in diesem speziellen Fall übersteigt das doch ganz klar meine Fähigkeiten und Kenntnisse
und ich bin dankbar, dass es Euch gibt !

Ich wünsche Euch allen noch einen schönen Sonntag.
__________________
Viele Grüße
Julie

Hilfe zu allen Fragen rund um die Themen ALG I u. ALG II,
ARGE, Antragsabgabe usw. gibt es beim Erwerbslosen Forum
Deutschland

Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht
(B. Brecht)
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  #15  
Alt 11.02.2007, 17:51
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Hallo Ihr Lieben,

super Dank für eure Infos. Bringen sie mich doch weiter.
Ich bin sei 1989 bei ein und demselben Arbeitgeber beschäftigt.
Ich werde morgen mal in der Personalabteilung nachfragen, die hoffentlich Ahnung haben. Glaube ich kaum, da es bis dato immer so war, dass sie kaum Ahnung hatten und ich mich um alles selbst kümmern musste. Ich oder wir laufen noch durch unsere alten Verträge über BAT/KF, die kirchliche Fassung.
Meine Rechtschutzversicherung werde ich auch informieren, so das ich von Anfang an auch rechtlich vertreten bin.
Ich kann mich der Moderatorin n ur anschließen, einen herzlichen Dank euch allen.

Gruss Kerstin
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