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Alt 10.09.2004, 10:03
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Peter Schneble Peter Schneble ist offline
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Standard Gericht sieht PET-Verfahren als Kassen-Leistung

LEIPZIG (dür). Das Sozialgericht Leipzig hat einem jungen Krebspatienten recht gegeben, der gegen seine Krankenkasse geklagt hat. Die IKK Leipzig hatte es abgelehnt, die Kosten für eine PET-Untersuchung (Positronen-Emissions-Tomographie) zu übernehmen.

Die Verurteilung der Kasse, die Kosten für die Krebsdiagnosetechnik zu übernehmen, wird in Fachkreisen als Etappensieg für das PET-Verfahren gewertet. Es handelt sich um das erste positive Urteil in Deutschland zugunsten dieser Untersuchungsmethode, die vom Gemeinsamen Bundesausschuß bisher nicht anerkannt worden ist. Die IKK hat Widerspruch beim Landessozialgericht eingelegt.

Beim Kläger war im November 2001 ein Hodgkin-Lymphom diagnostiziert worden. Nach der Chemotherapie mit anschließender Bestrahlung ließ sich die Heilung mit konventionellen Verfahren nicht eindeutig bestätigen. Daher wollte der behandelnde Arzt für eine sichere Abklärung eine PET veranlassen.

Die IKK lehnte jedoch den Antrag auf Kostenübernahme ab. Diese Untersuchung gehöre in Deutschland nicht zu den anerkannten vertragsärztlichen Diagnosemethoden, hieß es zur Begründung. In mehreren vom Gericht eingeholten Gutachten erklärte unter anderem Professor Axel Heyll von der Uniklinik Düsseldorf, PET sei das wahrscheinlich geeignetste Mittel, um bösartiges Gewebe bei Patienten mit Morbus Hodgkin nachzuweisen.

Sozialgericht Leipzig Az. S 13 KR 22/03

Quelle: http://www.aerztezeitung.de/docs/200...=/geldundrecht
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