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  #1  
Alt 21.11.2004, 12:28
Benutzerbild von carinoca
carinoca carinoca ist offline
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Registriert seit: 06.07.2004
Ort: Hannover
Beiträge: 314
Standard Vollstreckung bzw Zahlungsaufforderung

Hallo,

ich hoffe, jemand kann mir Auskunft geben, wie ich weiter vorgehen soll. Mein Problem ist folgendes:

Habe einen Brief erhalten von einem Vollziehungsbeamten bezüglich einer Vollstreckung, bzw Zahlungsaufforderung. Es geht um einen monatlichen Beitrag an die Krankenkasse, den ich im April 2003 nicht gezahlt habe und der sich nun nach Zinsen und anderen Gebühren auf knapp 300 Euro summiert hat.
Ich habe niemals einen Brief oder eine Mahnung diesbezüglich erhalten. Seit April 2004 bin ich krankgeschrieben
(Brustkrebs)und erhalte jeden Monat Krankengeld von der Krankenkasse, bin also alle 3 Wochen dort in der Geschäftsstelle und niemand hat mich je auf den Verzug aufmerksam gemacht oder den Betrag vom Krankengeld abgezogen. Briefverkehr habe ich regen mit der Krankenkasse und auch telefonisch stehe ich in laufendem Kontakt- jedoch wegen der Krankheit und was damit zusammenhängt. Ich erhalte monatlich von der Krankenkasse knapp 17 Euro pro Tag und nach der Miete bleiben mir noch 80 Euro zum Verzehr. Wie also soll ich die 300 Euro bezahlen? Wie soll ich vorgehen? Was sind meine Rechte? Kann ich in Raten bezahlen?

Über jeden Tipp bin ich sehr dankbar!!

Lieben Carinagruss
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  #2  
Alt 21.11.2004, 13:00
Benutzerbild von Chancy
Chancy Chancy ist offline
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Ort: Deutschland
Beiträge: 452
Standard Vollstreckung bzw Zahlungsaufforderung

Hallo Carina,
es gibt den Härtefonds der deutschen Krebshilfe, hier bekommst du bei Nachweis der Bedürftigkeit eine Einmalzahlung in Höhe v. 300-800 .- € :
http://www.krebshilfe.de/ unter Hilfen oben anklicken.
Vielleicht hilft dir das weiter.
LG Chancy
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  #3  
Alt 21.11.2004, 13:30
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Registriert seit: 19.11.2002
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.231
Standard Vollstreckung bzw Zahlungsaufforderung

Hallo carinoca,
Du solltest Dich erst einmal wieder beruhigen, denn Stress schadet Dir.
Dann rufe den Beamten doch einfach mal an, der weiß am Besten, was Du machen kannst.
Lass den Beamten das mit der KK doch für Dich regeln.

Die Beamten sind meist froh, wenn die Akltivität von den Betroffenen ausgeht und sie nicht aus dem Büro müssen.

Ich denke, daß es sich alles regeln wird.
Da es sich nur um einen Monat handelt, bist Du auch versichert.

Ich bin nicht ganz sicher, aber da Du es nicht gewußt hast...
Ich weiß nicht, wer das nachweisen muß. Frag den Beamten.

Ich wünsche Dir viel Glück.
Werde Montag noch mal meinen Anwalt fragen (Ich treff ihn zufällig privat).

Lieben Gruß
Wolfgang

PS Gibt es bei Euch in der Nähe eine öffentliche Rechtsauskunft? Wenn ja, dann hin und denen das auch noch fragen.
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  #4  
Alt 22.11.2004, 12:14
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Vollstreckung bzw Zahlungsaufforderung

Hallo Ihr Lieben,

vielen Dank für die Ratschläge! Ich bin gespannt, was Dein Anwalt als Tipp weitergeben kann, Wolfgang!

Mit meinen knapp 17 Euro Krankengeld pro Tag liege ich ja unter der Miniumexistengrenze und ich werde morgen mal zum Sozialamt stiefeln und um Unterstützung bitten, damit ich gewappnet bin, falls ich doch keine Ratenzahlung vereinbaren kann.

Lieben Carinagruss

(Der war nicht da, muß ihn dann Dienstag anrufen.)
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