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  #1  
Alt 14.12.2004, 00:22
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gitti2002 gitti2002 ist offline
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Beiträge: 1.979
Standard Nachteilsausgleich bei Schwerbehinderung

http://www.tks.vkl.de/igm_service_sc...usgleich.shtml
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  #2  
Alt 14.12.2004, 07:13
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Chancy Chancy ist offline
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Beiträge: 452
Standard Nachteilsausgleich bei Schwerbehinderung

hey Gittilein,
weißt du nähres über die KFZ-Finanzierungshilfen für Berufstätige
bei Berufstätigen. Wo bekomme ich da Infos, ich möchte mir gerade ein neues Auto kaufen und so ein Zuschuß wäre ja nicht schlecht. Ich habe GdB 60%.
LG Chancy
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  #3  
Alt 14.12.2004, 16:10
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Beiträge: n/a
Standard Nachteilsausgleich bei Schwerbehinderung

hier noch zwei links zum thema:
http://www.schwerbehindertenausweis.de/
http://behinderung.org/schwerau.htm
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  #4  
Alt 14.12.2004, 16:31
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Nachteilsausgleich bei Schwerbehinderung

ich hab mich mal bei meinem bruder erkundigt. er sagt, über das zuständige versorgungsamt sei kfz-steuer - erlass möglich. der grund war wirbelsäulenschädigung durch krebs.
nicht unwichtig ist auch der freibetrag auf der lohnsteuerkarte.
novio
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  #5  
Alt 14.12.2004, 17:07
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Nachteilsausgleich bei Schwerbehinderung

Hallo,
für Kfz.Steuererlass braucht man den Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, für 50% Kfz.Steuerminderung Merkzeichen G. Alle Informationen bekommt man von den zuständigen Versorgungsämtern, wobei es dort auch Merkblätter gibt, die die einzelnen Kriterien enthalten, auch was den Zuschuss eines Kfz. betrifft.
Elke
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  #6  
Alt 14.12.2004, 17:13
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Chancy Chancy ist offline
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Registriert seit: 08.04.2004
Ort: Deutschland
Beiträge: 452
Standard Nachteilsausgleich bei Schwerbehinderung

Hey,
vielen Dank - das stimmt mit den Infos meines Versorgungsamtes überein. Für mich gibts nix fürs KFZ, da ich ja keine Gehbehinderung habe.
Alles Gute für Euch
Chancy
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