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  #1  
Alt 05.05.2004, 19:44
Tina NRW Tina NRW ist offline
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Registriert seit: 04.10.2003
Beiträge: 434
Standard Rücknahme des Reha-Bewilligungsbescheids

Hallo,

ich hatte bereits eine 4 wöchige Rehagenehmigung durch die BfA, Antritt wäre im November 2003 gewesen. Die Reha konnte ich durch Auftreten eines Rezidives und Chemotherapie nicht antreten. Im Februar sah es zunächst ganz gut aus, meine Ärztin wollte sich mit der Rehaklinik in Verbindung setzen, als das nächste Rezidiv kam und ich wiederum nicht in Reha konnte.

Der Antrag zur Reha wurde am 30.09.2003 durch die BfA bewilligt. Heute bekam ich ein Schreiben, von dem ich über die "Rücknahme des Bewilligungsbescheides (onkologische Rehabilitationsnachsorge) in Kenntnis gesetzt wurde.
Der Wortlaut:

Wir haben davon Kenntnis genommen, dass Sie die Ihnen bewilligten Leistungen zur Rehabilitation (onkologische Rehabilitationsnachsorge) zu dem vorgesehenen Termin nicht antreten können.
Der beantragten Verlegung des Beginns auf einen späteren Zeitpunkt können wir aus medizinischen Gründen leider nicht entsprechen.
Wir müssen daher unsere Bewilligung vom 30.09.2003 mit Wirkung für die Zukunft nach %48 Abs. 1 Satz 1 SGB X aufheben.
........
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass onkologische Rehabilitationsnachsorge nur bis zum Ablauf eines Jahres nach beendeter Primärbehandlung gewährt werden kann. Darüber hinaus können spätestens bis zum Ablauf von zwei Jahren nach beendeter Primärbehandlung Leistungen im Einzelfall erbracht werden, wenn erhebliche Funktionsstörungen entweder durch die Tumorerkrankung selbst oder durch Komplikationen bzw, Therapiefolgen vorliegen.
Widerspruchsbelehrung innerhalb eines Monats folgt.


So und nun? Was gilt denn als Primärbehandlung? Ich habe zwischenzeitlich OP, 5 Monate Chemo, 2. OP, 5 Monate Chemo, 6 Monate Pause, 1. Rezidiv mit 5 Monaten Chemo und 2. Rezidiv mit laufender Chemo hinter mir... ab wann zählt dann das Jahr?

Ein anderes Problem wird sich ergeben, daß mir die Rehamaßnahme seitens des Arbeitsamtes aufgezwungen wurde und gleichzeitig als Antrag auf Verrentung gilt. Nach der Reha würde über die Verrentung entschieden werden. Ich beziehe inzwischen seit Jan. 04 Arbeitslosenhilfe nach der Nahtlosigkeitsregelung. Muß ich das Arbeitsamt von der Rücknahme der Rehabewilligung in Kenntnis setzen?

Ich hoffe, ihr habt ein paar Ratschläge und Erfahrungswerte für mich.

Liebe Grüße
Tina
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  #2  
Alt 05.05.2004, 20:31
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Standard Rücknahme des Reha-Bewilligungsbescheids

Liebe Tina !

Ich habe weder das Eine noch das Andere für Dich .
Frage einfach bei der BfA , der Krankenkasse und dem Arbeitsamt nach .
Ich fresse meine Latschen , falls Du nicht unterschiedliche Auskünfte bekommst .
Dann kannst Du die BfA jedenfalls befragen , was Du noch tun könntest , denn an Dir soll das Alles schliesslich nicht liegen . Du gibtst ja Dein Bestes gesund zu werden .

Liebe Tina , glaube mir , ich habe einen sooo dicken Hals auf unsere Gesetze und es tut mir wahnsinnig leid , wie Du
natürlich auch Andere , ich eingeschlossen ,
zum Dagegenankämpfen gezwungen werden .

Ganz liebe Grüsse und sei weiter so tapfer !
biba
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  #3  
Alt 06.05.2004, 06:17
Benutzerbild von Jutta
Jutta Jutta ist offline
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Beiträge: 3.320
Standard Rücknahme des Reha-Bewilligungsbescheids

Hallo Tina,

Klar wirst Du unterschiedliche Auskünfte bekommen, denn das AA drängt darauf Dich dem Rententräger zuzuordnen (deutlich gesagt: Verschiebung der Kosten).

Zuerst Widerspruch einlegen, alle neuen Krankenunterlagen beilegen, Kurzgutachten vom Onkologen/behandelnden Arzt-KH, warum, weshalb wieso. Schaue zu, daß Du auch evtl. einen kurzfristigen Termin beim Amtsarzt des AA`s erhälst. Er wird seinen Bericht ebenfalls an die BfA weiterleiten, und die Chance auf die Wiederherstellung Deines Status`s zur Reha erleichtern.

Die BfA arbeitet mit einem sogenannten Schlüssel: d.h., Deine Primärerkrankung (EK) ist inzwischen zu einem Zustand NACH geworden. Dieser Schlüssel wird ins Programm eingegeben und danach werden die Reha`s zugeordnet.

Viel Glück dabei.
liebe Grüße
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  #4  
Alt 06.05.2004, 07:32
Tina NRW Tina NRW ist offline
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Beiträge: 434
Standard Rücknahme des Reha-Bewilligungsbescheids

Hallo Jutta,
mit dem AA hatte ich im Januar schon ein "nettes" Telefonat, wo mich der Sachbearbeitet anmaulte, ich wäre im Januar nicht vorstellig bei ihm geworden, wie das denn so sein muß alle halbe Jahre....

Mit der Primärerkrankung blick ich aber trotzdem nicht durch und ich glaube die BfA-Sachbearbeiterin hat schon mindestens ein Jahr Winterschlaf dann gehalten.

Meine Eckdaten:
06-2002 Diagnose und 1. OP anschl. 5 Monate Chemo
10-2002 2. OP anschl. 5 Monate Chemo
10-2003 1. Rezidiv mit anschl. 5 Monaten Chemo
03-2004 2. Rezidiv, derzeit in Chemo

Wenn die Diagnose die Primärerkrankung ist, dann müßte das Jahr doch schon seit 06-2003 rum sein.
Der Rehaantrag wurde Anfang 05-2003 gestellt und nach vielem Hickhack mit nicht weitergeleiteten KK-Unterlagen dann in 09-2003 genehmigt und Rehaantrittstermin bekam ich für Anfang 11-2003.

Die Unterstützung meiner Onkos in der Klinik ließ da bis jetzt sehr zu wünschen übrig und ich hab inzwischen die 3. Ärztin... Keine dachte iiirgendwann zwischen den einzelnen Behandlungsabschnitten mal daran, daß ich mal eine Reha vertragen könnte. "Freu" mich jetzt schon drauf, da wieder neue Kurzgutachten anfordern zu müssen...

Danke für Deine Auskunft und liebe Grüße
Tina
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  #5  
Alt 06.05.2004, 09:45
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Standard Rücknahme des Reha-Bewilligungsbescheids

Liebe Tina,
wünsche Dir ganz starke Nerven bei diesem Hickhack. Muß man neben so einer Krankheit sich mit sowas auch noch rumschlagen! Eine Reha-Kur ist unglaublich wichtig, also gib da nicht einfach auf. Sie bringt für Körper, Geist und Seele sehr viel!
Gibt es bei Dir im Krankenhaus keine Sozialberatung? Ich weiß zwar, dass die Sozialarbeiter betreffs Reha-Maßnahmen hauptsächlich für AHB's zuständig sind, aber vielleicht haben die auch darüber hinaus Ahnung.
Bin sehr interessiert daran, wie es hier bei Dir ausgeht, weil ich ja auch noch eine Reha-Kur machen will. Der von der Krankenkasse aufgezwungene Reha-Antrag liegt bei mir rum, weil ich nicht weiß, wann die Chemo's zu Ende sind und ich deswegen den Onkologen nicht bewegen kann, das Formular auszufüllen.
Wünsche Dir alles Gute & Liebe UND dass es mit einer gescheiten Reha in einer besonders schönen Örtlichkeit klappt.
Carmen
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  #6  
Alt 06.05.2004, 09:47
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Standard Rücknahme des Reha-Bewilligungsbescheids

Typisch unser Deutschland, Schwieriger geht es wohl nicht mehr. Auf den einzelnen Patienten wird wohl niemals etwas abgestimmt. Jeder macht es sich da doch etwas zu einfach, Papier ist geduldig und Gesetze auch. Wohl bleibt der Patient???
Elke
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  #7  
Alt 06.05.2004, 14:02
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Standard Rücknahme des Reha-Bewilligungsbescheids

Hallo liebe Tina,
soll ich Dir einen von meinen Reha-Anträgen abgeben? Bin seit heute glückliche Besitzerin von drei Anträgen ;-)
Den ersten habe ich angefordert, als ich noch nichts von meinem Rezitiv wußte, der zweite kam kurz nach Beginn der Therapie unaufgefordert von der Krankenkasse (per Einschreiben!) mit der Aufforderung diesen bis zum 7.6. ausgefüllt zurückzuschicken. Da ich ihn nicht sofort zurückschickte, hat sich mehrmals ein netter Herr von der Krankenkasse gemeldet, der mir anbot, mir bei meiner Fürhverrentung behilflich zu sein. Da ich noch ein paar Wochen Krankengeld bekomme, sah ich das nicht ein. Denn: "wenn eine erfolgreiche Rehabilitation nicht zu erwarten ist, oder wenn eine Maßnahme zur Rehabilition die verminderte Erwerbstätigkeit nicht verhindert hat, gilt der Antrag auf Rehabilitionsmaßnahmen als Antrag auf Rente" Als Zeitpunkt für den Rentenbeginn gilt das Antragsdatum , d.h. die Krankenkasse hat dann Anspruch auf Rückzahlung des Krankengelds. Auf Anraten des Sozialdienstes des Krankenhauses, habe ich mich bemüht, dass der Onkologe ein Attest anfertigt, in dem stand, dass ich im Moment nicht rehafähig wäre (stimmt ja auch, bekomme z.Z. Chemos). Und nun kam heute ein neuer Rehaantrag von der Krankenkasse. Putzigerweise ein anderer als Nr. 2, lt. Formularkopf stammt er von der AG für Krebsbekämpfung NRW, aber ohne zeitliche Befristung. Nr. 2 war ein Antrag für die BfA. Ja, welchen nun soll ich denn nun ausfüllen, und wann soll ich sie nun abgeben?!? Ich werde mal freudig erregt auf das Telefonat des "netten" Herrn warten. Ich denke, die Krankenkasse wird schon wieder rühren, wenn nicht dann rufe ich halt mal nächste Woche an. Diese Woche werde ich mal nichts machen, muß mich doch erst von meiner Vampirtätigkeit von gestern ausruhen, denn das gute leckere feurige Zigeunerblut sowie das volldynamische Jungbullenblut wollen erst verdaut werden ;-).
Liebe Tina, vielleicht wäre das eine gute Idee, wenn Du mal mit der Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung der Träger ... im Lande NRW (sitzt in Bochum) Kontakt aufnimmst und Dir von dort einen Antrag zuschicken lässt. Die BfA hat ja nun abgelehnt, aber die AG noch nicht. Mach ruhig die Leute dort ein wenig verrückt. Die können Dir nicht ohne weiteres eine Reha ablehnen.

alles Liebe & Gute
Carmen

PS: *grübel* wie soll ich meinem Liebsten nur beibringen, dass ich wieder einen neuen Reha-Antrag bekommen habe? Jedes Mal wenn ich nur ganz leise das Wort "Reha" sage, bekommt er so rotglühende Augen, Schaum vor dem Mund und beißt in die Tischkante. :-O
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