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  #31  
Alt 27.02.2011, 23:50
puma-billa puma-billa ist offline
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Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Hallo Altmann,

nein, ich spreche nicht von meiner Kosten/Nutzen-Rechnung sondern von der der Rentenversicherung. Soll heißen: Umschulung oder auch - was ja in größeren Firmen immer wieder passiert - eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes,macht ja für die Rentenversicherung nur so wirklich Sinn, wenn der Betroffene noch ein paar Jahre arbeiten kann und nicht schon kurz vor der Rente steht.

Schönen Abend

Billa
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  #32  
Alt 21.05.2011, 12:03
abertausendweit abertausendweit ist offline
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Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

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Geändert von abertausendweit (23.05.2011 um 23:45 Uhr)
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  #33  
Alt 22.05.2011, 12:50
Altmann Altmann ist offline
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Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Hallo abertausendweit,
dass die da immer solange brauchen mit den Rentenbescheiden. Ich habe auch
im Dezember 2010 eingegeben und noch keinen Bescheid, immer nur komische
Nachfragen.
Also das mit den 63 stimmt schon noch, aber es kommt auf den Jahrgang
deiner Mutter an. Bei 1951 ist so ein Knackpunkt. Und dann kommt es
noch drauf an, ob zum Rentenbeginn die SB noch vorliegt. Wenn man Pech
hat, läuft der Ausweis dann aus.
Die finden schon noch ein paar Mätzchen raus um irgendwie zu sparen,
jetzt ist ja sogar 69 Rentenalter im Gespräch.
Ja und wegen der Rente Deiner Mutter, es könnte doch sein, dass die
Altersrente höher ausfällt, als die kleine EM-Rente. Also wenn das so ist,
dann nichts wie ran an die Altersrente. Wenns geht kann sie dann da
unbegrenzt dazu verdienen, was ich aber nicht glaube. Unser Alter will
doch keiner mehr und ich muss so sagen, wenns so weiter geht, kann ich
auch garnicht mehr.
Gruss Altmann
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  #34  
Alt 23.05.2011, 14:16
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

hi

zum auslaufen des SB Ausweises:
1. Widerspruch einlegen
2. vor das Sozialgericht gehen
denn formal ist man dann noch schwerbehindert..... ist man dann in Rente kann man das Klageverfahren zurückziehen...
eine gängige Praxis

Barbara
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Liebe Grüße
Barbara
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  #35  
Alt 23.05.2011, 16:14
abertausendweit abertausendweit ist offline
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Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

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  #36  
Alt 23.05.2011, 19:14
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

hallo
schnell die Antwort zum SB Ausweis:
normalerweise gilt die Heilungsbewährung (Zurückstufung des GdB nach 5 Jahren weil man dann als gesund zählt. Ansonsten gilt: vor der Zurückstufung (Ausnahme Heilungsbewährung (ist immer im Bescheid vermerkt (soolte)) muss eine Anhörung des betroffenen erfolgen.
Sollte deine Mama eine Anhörung bekommen, Zeit lassen Frist auskosten, erfolgt ddann ein Bescheid, dass sie keine 50% mehr hat, Widerspruch einlegen und die Zeit bis zur Rentenbeginn ausharren.

Barbara
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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  #37  
Alt 23.05.2011, 23:54
abertausendweit abertausendweit ist offline
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Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Ich danke dir auch an dieser Stelle noch einmal. Man wird sich vielleicht wundern, dass ich meine anderen Beiträge fast alle gelöscht habe - aber irgendwie hatte ich kein gutes Gefühl mehr dabei, diese teils sehr privaten Daten und Dinge hier öffentlich stehen zu lassen. Das war etwas kopflos, weil es einige Lücken reißt - aber wenn man nicht so recht weiter weiß und Fragen hat, ist das vielleicht noch nachvollziehbar und verzeihlich. Ich möchte hier nur noch still mitlesen.

Mit freundlichen Grüßen
a.
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  #38  
Alt 23.12.2011, 09:37
Suusi Suusi ist offline
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Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Hallo Ihr Lieben,
komme gerade aus der Reha.
Dort wurde mir von den Ärzten nahegelegt eine Erwerbsunfähigkeitsteilrente
zu beantragen. Der Knackpunkt ist , ich bin nach 1961 geboren.
Hat hier jemand schon Erfahrung,oder ist der Antrag aussichtslos?
Die Ärzte bestätigen mir ,das ich nicht mehr als 3 bis 6 Stunden arbeiten kann. egal in welchem Beruf.
Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.
Susanne
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  #39  
Alt 23.12.2011, 12:17
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Hallo Susanne

das Alter spielt keine Rolle bei der Erwerbsminderungsrente
Wichtig ist, dass du die gesetzlichen Bestimmungen erfüllst (genügend Monate einbezahlt etc)

Der Entlassungsbrief/Beurteilung über deine Arbeitsfähigkeit entspricht einem Gutachten (nicht immer hält sich die DRV daran)

Wenn du wissen möchtest, wieviel Rente du bekommen würdest, mach eine Kontenklärung bei der DRV (die musst du so oder so machen, wenn du rente beziehen möchtest)

Für die EM Rente ist dein Alter egal, für die BU rente schon, da du aber laut E-Brief, in keinem beruf arbeiten kannst, läuft es auf eine EM rente hinaus, bei einer BU Rente müsstest du umschulen...

Frohes Fest
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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  #40  
Alt 23.12.2011, 12:58
Jan64 Jan64 ist offline
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Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Hallo Suusi,
Für nach 1961 geborene gibt es keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr, sonder nur noch die volle oder teilweise Erwerbsminderung. Da spielt der erlernte oder ausgeübte Beruf keine Rolle mehr.

Wenn im Entlassungsbrief die Erwerbsminderung festgestellt worden ist, dürfte es von der medizinischen Seite keine Schwierigkeiten geben.

Mache einen Termin bei der DRV für eine Kontenklärung, die können dir dann sagen ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und wie hoch deine Rente sein wird.
Keine Angst, die reißen dir nicht den Kopf ab, auch wenn es hier manchmal so geschrieben wird. Wenn es ein(e) gescheite(r) Sachbearbeiter(in) ist, helfen sie auch beim Ausfüllen des Antrags.

Hilfe und Information gibt es auch beim SOVD oder VDK, dort muß man allerdings Mitglied sein.

Viele Grüße
Jan

P.S. Ich bin Jahrgang 1964, die EW-Rente ging problemlos durch
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  #41  
Alt 24.12.2011, 09:55
Suusi Suusi ist offline
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Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Hallo,
vielen Dank für die schnellen Antworten.
Es ist nämlich so,dass mein Rentenberater etwas ganz anderes erzählt und der Sozialdienst in der Reha wieder etwas ganz anderes gesagt hat.
Wenn ich von diesen beiden Aussagen ausgehe,dann habe ich keine Chance.
Ich arbeite seit meiner Erkrankung,nach der Widereingliederung nur noch 17,5 Std seit 2009.In der jetzigen Reha hat man mir ganz klar gesagt,das ich niemals mehr voll arbeiten kann,also zwischen 3 und 6 Stunden am Tag.
Der Sozialdienst in der Reha sagt,das ich nur dann die Erwerbsunfähigkeitsteilrente bekomme, wenn ich mindestens 6 Monate vorher krank war(wieso man bestätigt mir doch,dass ich 3 bis6 Std arbeiten darf)und wenn ich aus einem Ganztagsjob komme.
Der Rentenberater sagt,dieses sei ganz egal,ich würde sie aber nicht bekommen,da ich nach 1961 geboren bin.
Dank eurer Info,weiß ich ja jetzt wie ich weiter vor gehen muss.
Werde mich dann gleich nach den Feiertagen da durchboxen.
Liebe grüße Susanne
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  #42  
Alt 25.12.2011, 01:32
mucki53 mucki53 ist offline
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Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Ich glaube, es gibt erst ab dem 7. Monat nach Eintritt des "Grundes" die Rente, daher wird der Einwand mit den 6 Monaten kommen. Aber im INet kann st Du Dich kundig machen, auch auf der Seite der DRV Bund.
LG und viel Glück, habe das auch noch vor mir.
mucki
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  #43  
Alt 25.12.2011, 01:58
boebi boebi ist offline
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Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Guten Morgen,
zur Eu-Rente ein paar Warnungen und Hinweise.


EU-Rente: Ganz vorsichtig bei der Reha vor Rente auf Verlangen der KK. Der Rehaantrag kann gleichzeitig abgewandelt werden zum Rentenantrag auf EU-Rente. Das passiert bei Arbeitsfähigkeit unter 3 Stunden.
Konsequenzen sind dann:
Die KK ist aus allen Zahlungen ab Rentenbewilligung und Rückwirkend ab Rehaantrag raus. Also auch aus Einzahlungen für die Rente. Das kann evtl. ein Rentenverlust von einem Jahr sein.
Zusätzlich ergibt sich eine dauerhafte Verminderung der Rente, ab dem Zeitpunkt der Beantragung (Rehaantrag) bis zum Zeitpunkt des tatsächlich möglichen Rentenbeginns (mit GdB 63 Jahre, ohne Gdb 65+x). Ich sage nochmal DAUERHAFT. Für jeden Monat sind das 0,003 Punkte Abzug von der Rente. Das hört sich wenig an, kann sich aber ganz schön summieren.
Das heißt, wenn möglich nicht unter 3 Stunden gehen. Ich habe das leider zu spät festgestellt und bin in der Reha falsch beraten worden. Jeder Tag zählt für die Rente und die Abzüge werden geringer.
Die KK möchte jeden soll schnell wie möglich aus den Zahlungen haben. Das gleiche gilt sinngemäß auch für das Arbeitslosengeld.
Wenn möglich sollte ihr dem Arbeitsmarkt weiter „zur Verfügung“ stehen, bis das AG ausläuft. Es ist ein Anspruch, den ihr erworben habt und um ehrlich zu sein, mit GdB nimmt ab 50 uns sowieso keiner mehr.
Wer die EU-Rente will, sollte gut überlegen.


Einen schönen 1. Weihnachtstag
Boebi
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  #44  
Alt 27.12.2011, 22:39
Suusi Suusi ist offline
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Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Hallo Wellenwind,
habe dir noch einige Fragen in einer PN gestellt,da für mich noch so einiges offen ist. Würde mich riesig freuen,wenn du sie mir auch beantworten könntest.
Freue mich für dich,dass es bei dir alles so reibungslos geklappt hat.
Suusi
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  #45  
Alt 28.12.2011, 11:40
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Liebe Suusi!

Wenn man eine Erwerbsminderungsrente erhält und länger als 6Wochen erkrankt ist, dann bekommt man nach Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber kein Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse.
In Deutschland wird in diesem Fall nur eine Sozialleistung gezahlt und dies ist die EM-Rente.

Elisabethh.
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