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  #1  
Alt 12.02.2003, 17:22
Bettina Wendel Bettina Wendel ist offline
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Standard Einstufung im Behindertenpass

Hallo an Euch alle,
ich habe heute eine Frage an Euch.
Wie hoch ist normalerweise die Einstufung im Behindertenpass bei Brustkrebs mit Amputation der Brust?
Für Eure Antworten wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße Bettina
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  #2  
Alt 12.02.2003, 20:06
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Standard Einstufung im Behindertenpass

Hallo Bettina,
Bekanntlich wird z. B. nach einer Brustkrebs-Operation vom Versorgungsamt auf Antrag der Grad der Behinderung auf 50 % und gegebenenfalls mehr zunächst auf 5 Jahre festgesetzt.
Behinderungsgrad in den ersten fünf Jahren nach Brustkrebs
Stadium Grad der Behinderung (GdB)
I (T1, NO, MO) 50 Prozent
II (T2, N1, MO) 60 Prozent
darüber rund 80 Prozent
Bei Lymphödem je nach Funktion von Arm und Hand
Nervenlähmung 80 Prozent
Kann aber auch von Amt zu Amt verschieden sein.
Gruß Renate
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  #3  
Alt 16.02.2003, 10:45
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Standard Einstufung im Behindertenpass

Hallo,

ich habe 80 Prozent, bei Amputation der linken Brust und T4 N1 G2 R0 und 15 von 21 befallenen Lymphknoten. Ich habe diese Einstufung seit September 2000 für 5 Jahre.
Silvia.
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  #4  
Alt 16.02.2003, 14:40
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Standard Einstufung im Behindertenpass

Hallo Bettina,

hier eine Übersicht für die Einstufung des
Behinderungsgrades bei Brustkrebs.

Behinderungsgrad in den ersten fünf Jahren nach Brustkrebs
Stadium Grad der Behinderung (GdB)
I (T1, NO, MO) 50 Prozent
II (T2, N1, MO) 60 Prozent
darüber rund 80 Prozent
Bei Lymphödem je nach Funktion von Arm und Hand
Nervenlähmung 80 Prozent
einzelne Nervenausfälle 20 bis 50 Prozent
Bewegungseinschränkung
im Schultergelenk 10 - 20 Prozent
im Ellenbogengelenk 20 - 30 Prozent
im Handgelenk 10 - 20 Prozent
im Daumengelenk 10 - 20 Prozent
in Fingergelenken 10 Prozent

liebe Grüße Angelika
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  #5  
Alt 16.02.2003, 16:04
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Standard Einstufung im Behindertenpass

Hallo,

vielleicht könnten Frauen ihre Erfahrungen nach den 5 Jahren mitteilen, wie dann runter gestuft wurde. Bzw. welche Hinweise gibt es von Betroffenen, die man dabei beachten muss, damit die Rückstufung nicht zu niedrig ausfällt.
Danke!
Silvia.
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  #6  
Alt 18.02.2003, 00:55
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Standard Einstufung im Behindertenpass

Hallo, Silvia! Nach meinen neuesten Erkenntnissen gibt es die Rückstufung eigentlich nicht mehr, oder wächst eine amputierte Brust wieder nach? Ich frage das deshalb so ironisch, weil ich schon vor der Brustkrebserkrankung für eine Körperbehinderung durch Skoliose (Wirbelsäulenverkrümmung) 40 % Schwerbehinderung hatte. Für Brustkrebs mit Amputation einer Brust gibt es vom Versorgungsamt dann mind. 50%, meist sogar 60 % Schwerbehinderung per Bescheid. Da hab ich nun gerechnet, 40% + 60 %, das gibt ja normalerweise 100%! Aber denkste, ich bekam 80% attestiert. Ich dachte erst, nanu, können die nicht rechnen? Bei den 80% waren dann auch noch so "kleine" Erkrankungen wie Bluthochdruck mit drin etc., es wird also kumuliert, wie der Sachbearbeiter vom Versorgungsamt mir sagte. Sonst läge ich ja mit allen Einzelerkrankungen ja schon über 100 % und das geht ja nicht laut Schwerbehindertengesetz. Ich war ziemlich frustiert, weil die erste Behinderung mit 40 %, die ich schon 30 Jahre lang hatte, nun plötzlich "abgewertet" wurde auf ca. 20%. Aber was soll´s? Die Wirbelsäulenverkrümmung geht auch nicht wieder weg, die Brust wächst auch nicht wieder nach, kann ich also nur hoffen, daß sich wenigstens mein Bluthochdruck normalisiert. Also, der Sachbearbeiter, der mich nach Ablauf der 5 Jahre Heilbewährung wieder runterstufen will, der muss sich bei mir aber auf was gefaßt machen! In diesem Sinne grüßt Euch herzlich Monika :=))
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  #7  
Alt 18.02.2003, 08:58
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Standard Einstufung im Behindertenpass

Liebe Silvia (Gast),
nach 5 JAhren wird man, wenn es inde letzten Jahren keine relevante neuen Befunde und keine Chemo- oder Strahelntherapien gegeben hat, i.d.R. auf 0 zurückgestuft. Die hohen Prozente für den Schwerbehindertenstatus erhalten Krebspatienten ja nicht, weil sie wirklich behindert sind (oder bist Du das?), sondern aufgrund der unterstellten hohen psychischen Belastung, damit man in der Zeit der Heilungsbewährung (das sind 5 Jahre) einen Schutzraum am Arbeitsplatz hat. MAn unterstellt des Betroffenen auch, daß sie nach 5 Jahren ihrer Erkrankung soweit verarbeitet haben, daß sie dann damit zu leben gelernt haben. Die meisten Patienten verdrängen es in dieser Zeit sogar weitgehenst.
Wenn einer jüngeren Frau die Brust abladiert wurde, könnte sie aufgrund des Alters möglicherweise 50% GdB behalten.

zu Monikas Infos:
Eine Aufaddierung verschiedener Prozente für verschiedene Erkrankungen gibt es übrigens nicht. Da müßte ja jemand, der blind ist und BK hat über 100% kommen - das macht keinen Sinn. Die höchste gesundheitliche Beeinträchtigung gibt immer den Ausschlag. Deshalb kann auch kaum jemand etwas mit der Auflistung von Angelika anfangen, denn aufaddieren könnt Ihr nicht.
Leider wird der GdB von den meisten Krebspatienten überschätzt. Deshalb ist es müßig, sich über scheinbar ungerechtfertigte Einstufungen aufzuregen. Außer für den Steuerfreibetrag (der ziemlich gering ist) hat eine höhere Einstufung i.d.R. überhaupt keine Bedeutung.
Gruß von Robie
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  #8  
Alt 18.02.2003, 11:47
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Standard Einstufung im Behindertenpass

Hallo an alle

ich habe da vielleicht einen nicht so ganz uninteressanten Link, was die Einstufungen beim Versorgungsamt angehen.

http://www.net-art.de/hagobaer/anhalt1.htm

Wichtig ist dabei wirklich zu beachten, das es keine Aufaddierung bei unterschiedlichen Erkrankungen gibt.
Allerdings bedeutet das auch nicht, das nur eines ( und damit die höchste Einstufung zählt, sondern es irgendwie miteinander "verrechnet" wird.) Nach eigenen Erfahrungen denke ich aber mal, das auch das nicht so eindeutig geregelt ist und manchesmal wirklich ein Widerspruch etwas bringt. Vor allen Dingen, wenn es um die zusätzlichen Merkzeichen geht. Denn ein G oder aG bringt schon ne Menge an Vorteilen und Vergünstigungen. Neben den Kündigungsschutz und Mehrurlaub.

Ich selber habe harte Kämpfe mit dem Versorgungsamt und der BFA hinter mir. Habe die 100% G, aG und B schon vor meiner Krebserkrankung erkämpft. Oft sind die Einstufungen Willkür des einzelnen Sachbearbeiters.
(z.B. wollte man mir vor 7 Jahren allen ernstes nach 20 !! Knie-OP`s und 5 Jahren Laufen an Krücken nicht einmal den Buchstaben "G" gewähren.) Heute weiß ich, das es den Sozialverband gibt, der einem dabei hilft und unterstützt.

Vor Jahren habe ich diese Kämpfe alleine durchgezogen.

alles Gute
elisabeth
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  #9  
Alt 18.02.2003, 14:47
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Standard Einstufung im Behindertenpass

Hallo Robie, wie definierst du Behinderung? Wann ist man behindert?
Die Amputation an sich ist schon schwerwiegend genug und nicht wenige Frauen leiden an den Folgen die durch die OP entstehen. Psychisch verarbeiten diesen Prozess nur wenige Frauen.
Übrigends BK ist seit letztem Jahr als chronische Erkrankung eingestuft und somit ist Frau auch nach 5 Jahren noch nicht gefeit wieder daran zu erkranken. Selbst wenn die Angst nachlässt wird sie doch nie ganz verschwinden und die Folgen sind auch in späteren Jahren noch immer zu sehen sein. Oder wächst die amputierte Brust wieder nach und ein Lymphödem bleibt auch meist lebenslang erhalten. Die Schulterprobleme sind auch nicht von schlechten Eltern.
Ich finde es gut und richtig ,das wir bei dieser schweren Erkankung die unser ganzes Leben beeinträchtigt, diese Möglichkeit haben uns einstufen zu lassen. Man muß ja nicht wenn man Probleme mit der Schwerbehinderung hat diese beantragen. Aber dann sollte man auch nicht jammern wenn man verschiedene Vorteile nicht nutzen kann.
Vorteile des Schwerbehindertengrades sind nicht nur Steuervorteile. Der Kündigungsschutz der damit verbunden ist, ist für viele das wichtigste überhaupt.
Ich glaube auch die fehlende Aktzeptanz liegt ganz einfach daran weil man mit dem Wort Behinderung ganz andere Bilder im Kopf hat und doch sind es nicht nur diese Menschen denen man das sofort ansieht und die möchten auch nicht immer den Behinderten rauskehren.
Man sollte also nicht das Wort so negativ sehen. In Zukunft werden wir sowieso noch mehr kämpfen müssen da wie in allen Bereichen auch im gesundheitlichen gestrichen wird, was somit wiederum viele Vereine treffen würde.
Eine zu 100 % behinderte, beidseitig Ablatio, Lymphödem, Schulterprobleme sowie Chemogeschädigt Mitleserin
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  #10  
Alt 18.02.2003, 21:31
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Standard Einstufung im Behindertenpass

Hallo, meine OP liegt nun über 6 Jahre zurück und seit einem Jahr kämpfe ich gegen die Herabstufung von 70 auf 40%.
Ich bin in den VDK eingetreten und werde, nach einem Termin bei einer Psychologin (durch das Sozialgericht angefordert), hoffentlich meine Klage beim Sozialgericht einreichen können.
Ich hatte nach der BK-OP, Chemo und Strahlentherapie.
Folgende Stellungnahme erhielt ich als Info:
1) Verlust der Brust GdB 30
2) Degenerative Wirbelsäulenveränderung mit Kalksalzminderung, Nervenwurzelreizsymptomatik GdB 30
3) Lymphödem des linken Armes GdB 10

Gesamt GdB: 40

Keinen GdB von wenigstens 10 bedingt: Schlafstörung, Depression.

Ich erachte es schon als sehr wichtig,weiterhin als Schwerbehinderte anerkannt zu sein.
Ich brauche mehr Ruhephasen wie früher und deshalb den Mehrurlaub, ich brauche auch den besseren Kündigungsschutz , weil in der heutigen Zeit ein Mensch, der nicht mehr so belastbar ist, ganz schnell draußen sein kann.
Ich für meinen Teil kann nur sagen, daß ich mich behindert fühle, daß ich nicht mehr so belastbar bin,weiterhin psychische Probleme habe und mein Lymphödem wohl immer bestehen bleibt.
Die wenigsten können wohl sagen, daß sie nach 5 Jahren auf einmal wieder vollkommen wiederhergestellt sind, alles vergessen und vorbei!
Ich will nicht ständig bemitleidet werden, man muß es mir auch nicht ansehn, aber ich spüre es für mich, daß ich wohl nie mehr so leben kann, wie vor der OP.
ICH WERDE KÄMPFEN Christel
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  #11  
Alt 19.02.2003, 00:06
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Standard Einstufung im Behindertenpass

Hallo, Christel! Recht so, kämpfe weiter, ich tue das auch! Mir geht´s nämlich mit dem Arbeitgeber beschissen, der mich trotz Schwerstbehinderung rauskündigen will. Bossing inbegriffen. Und das ich jeden Tag Schmerzen habe durch die verpfuschten OP`s und die schweren Behandlungsfehler, da fragt der auch nicht nach. Aber ich schlag mich schon durch! Übrigens, liebe Robie, das mit der Aufaddierung war ironisch gemeint, weil ich halt diese Erfahrung mit dem Sachbearbeiter vom Versorgungsamt machen mußte, der einfach kein Einfühlungsvermögen dafür hatte, wie frau sich nach einer Brustamputation nun fühlt. Klar gibt es nur einen Status von 100 %, aber manchmal fühl ich mich halt zu 200 % kaputtoperiert. Zumal ich erst Jahre später erfahren habe, daß es schon 99 die Möglichkeit gegeben hätte, eine Chemotherapie vor der OP zu machen und so brusterhaltend operiert werden zu können. Tja, da ist noch einiges an Aufklärungsarbeit zu tun, aber dafür haben wir ja unser Forum. Und was soll denn der Satz -Wenn einer jüngeren Frau die Brust abladiert wurde, könnte sie die 50 % GDB wegen ihres Alters behalten -? Selten so was Schwachsinniges gehört! Ob ich nun 25 oder 50 bin, die Brust ist ab und ich bin auch mit 50 Jahren dann noch schwerbehindert. Und nicht ohne weiteres in der Lage, schon in Rente zu gehen! Dafür reicht´s nämlich leider noch nicht, hab ich mir schon ausrechnen lassen. Die Aberkennung oder Zuerkennung des Schwerbehindertengrades auf die Altersstufe zu reduzieren, ist wirklich ein unmögliches Argument! Aber leider sitzen gerade solche sturkopferten Männer als Sachbearbeiter im Vorsorgungsamt und entscheiden über Frauenschicksale, da kann ich nur hoffen, daß sie vielleicht doch mal die Erfahrung mit der eigenen Ehefrau, Mutter oder Tochter machen müssen, die Brustkrebs kriegt, vielleicht werden sie dann etwas menschlicher auf dem Amt. Wenn ich als Frau mit demnächst 47 Jahren, zu 80 % schwerbehindert, Single und folglich Alleinverdienerin dieses Jahr vom Arbeitgeber krankheitsbedingt gekündigt werde, dann krieg ich nirgendwo mehr eine Stelle - soviel steht schon mal fest. Oder kennst du eine Firma oder einen Chef, der mich noch einstellen würde, wenn er jederzeit damit rechnen muss, daß ich a) in Kur fahre, b)darüber hinaus noch weitere Ausfallzeiten wegen Krankheit habe und c) sowie noch 5 Tage Mehrurlaub in Anspruch nehme und d) dann auch nicht zu 100 % Arbeitsleistung bringe? Und daß er mir dann e) auch noch einen Telearbeitsplatz zu Hause einrichten muss und f) mich eigentlich wegen des angeblich verbesserten Kündigungsschutzes gar nicht kündigen darf? Das ist übrigens auch so ein Windei, der verstärkte Kündigungsschutz! Mir hat eine Sachbearbeiterin des Landschaftsverbandes Rheinland in Köln am Telefon gesagt, wenn der Arbeitgeber eine sachdienliche Begründung liefert, warum ich für ihn nicht mehr tragbar bin (siehe oben die Punkte a,b,d,e), dann kann er sogar mit Einverständnis des Betriebsrates mir kündigen! So sieht die Realität aus. Da ist also eine mindestens 50-%-ige Schwerbehinderung schon von hohem Stellenwert, ohne die wär ich nämlich schon längst weg vom Fenster. Aber nun genug der Aufregung, ich wünsche Euch allen noch eine gute Nacht, schläft schön - herzliche Grüße von Monika:=))
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  #12  
Alt 20.02.2003, 08:33
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Standard Einstufung im Behindertenpass

Liebe Monika,
Du reagierst auf meinen Eintrag teilweise ziemlich emotional (kann ich auch erstmal, was den Inhalt angeht verstehen), dabei habe 'ich' die Gesetze nicht gemacht. Und ich glaube, es bringt (Dir) nichts, wenn ich jetzt mit Dir auch auf die Versorgungsämter schimpfe. Ich möchte Dir Deinen Frust nicht absprechen, um den hier angemessen bearbeiten zu können wäre aber wohl ein persönliches Gespräch besser. Mit meinen Infos habe ich in erster Linie versucht, nicht 'meine' Meinung wiederzugeben, sondern die "Anhaltspunkte ärztlicher Gutachtertätigkeit", nach denen der Sachbarbeiter die GdB-Einstufung vornehmen muß, zu "übersetzen", den Hintergrund verständlicher zu machen. Manche Einträge hier erwecken den Eindruck, die Sachbearbeiter seien Menschen ohne Mitgefühl und könnten im eigenen Ermessen entscheiden. So ist es aber nicht - sie gehen nach dem vorliegenden Einstufungskatalog und nach den vorliegeneden Befundkopien der Ärzte vor. Ein Manko dabei ist sicher die Einstufung 'nach Aktenlage' - die Antragstellenden lernen sie nicht persönlich kennen. Auch über die unterschiedlichen psychischen Belastungen, die oft, wenn die PatientInnen ihre Erkrankung nicht verarbeitet haben, nach Jahren bestehen können sie nur anhand der Berichte der behandelnden Ärzte entscheiden (und manch eine Arzt macht zu diesem Umstand keinerlei Äußerung, so weit ich weiß - denn das würde bedeuten, daß die Patientin ihm mit diesem Problem seit längerem in den Ohren gelegen hat - und der Arzt wird ja wegen einer Krebserkrankung nur nach dem momentanen Gesundheitszustand wegen der noch bestehenen Befunde oder Funktionseinschränkungen befragt) - (Behinderung heißt übrigens lt. Gesetzestext: Funktionseinschränkung und liegt mit dem GdB unter 50% - 'schwere' Beh. ist demnach eine 'schwere' Funktionseinschränkung. Bemessen wird bei einer Frau nach Ablatio mit über 50% der hohe psychische Belastungsgrad, wenn die Belastung nach Jahren verarbeitet ist, wird man i.d.R. unter 50% gestuft, es sei denn die Frau ist noch jung und leidet latent unter Partnerschaftprobelemen. EInrälteren Frau unterstellt man, daß das Thema Partnerschaft und Sexualität nicht mehr das allererste Problem ist. In Einzelfällen hat jder behandelnde Arzt natürlich immer die Möglichkeit, schriftliche Stellungnahem zu doch weiter bestehende psychischer Belastung abzugeben. Die Äußerungen der Ärzte dazu sind oft ausschlaggebend.) Es ist also für einen Neufeststellungsantrag nach fünf Jahren immer wichtig, den beh. Arzt auf die immer noch hohe psychische Belastung wegen eines imm noch bestehenden, nicht verarbeitete Probelms anzusprechen und ihn um Unterstützung zu bitten.

Ich merke, weil das Thema eben so emotional besetzt ist, ist es schwierig, mich hier in der anonymen Kiste so sachlich und nüchtern darüber zu äußern, ohne gleich wieder die Köpfe dampfen zu lassen. Ich hoffe, Du hast die Möglichkeit, Deinen Dampf auch in persönlichen Gesprächen abzulassen. Wirbel zu provozieren, ohne wirklich darauf reagieren zu können, mag ich eigentlich nicht so gerne, aber ich wollte wenigstens Informationen weitergeben.
so weit erstmal
liebe Grüße von Robie
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  #13  
Alt 20.02.2003, 08:56
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Hallo an alle,
eigentlich wollte ich keinen Streit und Unmut mit meiner Frage anzetteln. Es tut mir leid dass die Reaktionen auf meine Frage so emotional und teilweise auch agressiv sind.
Ich wollte nur wissen wie die anderen, die in der gleichen Lage sind wie ich, eingestuft worden sind.
Es war wirklich nur eine Interessensfrage.

Viele Grüße

Bettina
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  #14  
Alt 20.02.2003, 18:32
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Sehr hilfreich ist folgendes Buch:
"Ratgeber für Behinderte" Franz Bauer, Verlag Gesundheit(ISBN 3 333 01010 0)
Gruss
Bluebird
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  #15  
Alt 21.02.2003, 11:10
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Standard Einstufung im Behindertenpass

Liebe Bettina,
wenn die Brust abladiert ist, wird man/frau in der Regel schon auf mindestens 60% GdB eingestuft. Ober der GdB evtl. noch höher wird, hängt dann allerdings von weiteren Befunden ab.
Gruß von Robie
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