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  #1  
Alt 27.02.2011, 19:12
MissLisa MissLisa ist offline
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Standard MItbewohner steht ohne Einkommen da

Wende mich heute im Auftrag meines Mitbewohners an diese Foren-Gemeinde und versuche mal kurz das Problem zu schildern.
Im Sommer letzten Jahres erfuhr er, dass er Darmkrebs hat. Ein Teil des Dünndarms wurde entfernt. Das Muttergeschwür konnte nicht gefunden werden. Er hat zahlreiche Metastasen in der Bauchdecke. Innere Organe sind wohl frei von Metastasen. Er war nach der OP sehr stark abgemagert, bzw. ist immer noch untergewichtig. Er bekommt über seinen Port täglich künstliche Ernährung. Außerdem ist er in Chemotherapie.
Bis Oktober 2010 hat er ALG II - Hartz 4 - erhalten. Diese wurde aber im November eingestellt, da ich mich für eine neue Wohnung innerhalb unserer Ortschaft entschieden hatte und ihm für die neue Wohnung ebenfalls ein Untermietverhältnis angeboten habe. Er hat dann Antrag auf Umzugsgenehmigung und Übernahme der Kosten gestellt. Darauf kam die Einstellung der Leistung. Vom Arzt hat er ein Attest, dass er auf keinen Fall alleine wohnen kann. Er ist dann auch in meiner neuen Wohnung in sein Zimmer eingezogen, da eine Wohnungssuche für ihn gar nicht möglich war. Die Miete stunde ich ihm derzeit und er erhält von Freunden und mir kleine Darlehen, damit er sich das Notwendigste kaufen kann.
Im Dezember war der Gutachter der Pflegeversicherung bei ihm, um seine Pflegestufe einzuschätzen. Die Pflegetätigkeiten, die ich für meinen Mitbewohner erbringe - Einkauf, vereinzelt Fahrten zum Arzt, Behördenangelegenheiten, Aufsicht beim Duschen und Handreichungen im Alltag - wurden darin berücksichtigt.
Die Arge nimmt das als Argument, nicht von einer Wohngemeinschaft, sondern von einer Einstandsgemeinschaft auszugehen, da diese Tätigkeiten im Wohngemeinschaften unüblich seien. Das mag zwar einerseits stimmen. Aber ich bin seit ca. 20 Jahren mit diesem Mann befreundet. Hätte ich mich einfach abwenden und ihn alleine lassen sollen? Außerdem hat das Mietverhältnis immer gut funktioniert - warum sollte ich das in einer neuen Wohnung aufgeben? Intern hat die Arge jedoch die Anweisung, dass bei einem zweiten gemeinsamen Umzug diese Einstandsgemeinschaft angenommen wird.
Durch die Einstellung der Leistung wurde auch der Beitrag zur Krankenkasse nicht mehr gezahlt. Dementsprechend hat dann die KK die Versorgung eingestellt, bzw. der Pflegedienst kam nicht mehr. Er hat keine künstliche Ernährung und auch die Chemotherapie vorrübergehend nicht mehr erhalten.
Freunde haben nun ein Spendenkonto eingerichtet und überweisen die Beiträge für die KK, so dass seit zwei Wochen seine medizinische Versorgung wieder sicher gestellt ist.
Er hat aufgrund seiner Erwerbsunfähigkeit einen Antrag auf Grundsicherung gestellt. Der wird aber voraussichtlich abgelehnt aufgrund der Einstandsgemeinschaft. Hat die Sachbearbeiterin schon vor der Prüfung seines Antrages mitgeteilt.
Ein Anwalt kam zu dem Schluss, dass die Einstellung der Krankenkasse rechtswidrig war. Konsequenzen aber keine.
Das Sozialgericht hat eine einstweilige Anordnung gegen die Arge abgelehnt, da der Anwalt nicht hinreichend auf die Krebserkrankung und den gesundheitlichen Zustand hingewiesen hat.
Ich unterstütze meinen Mitbewohner natürlich nach meinen Möglichkeiten. Bin aber nicht bereit, die komplette finanzielle Last für ihn zu tragen. Habe jetzt schon seit Monaten keine Miete von ihm erhalten. Werde dies finanziell auch nicht ewig durchhalten können.

Kenne mich leider im SGB XII und im SGB V nicht so gut aus.
Wer kann Tipps liefern, die es ihm ermöglichen, Leistungen zum Lebensunterhalt, Krankenversicherung und das Wohnen hier in seinem häuslichen Umfeld sicherzustellen. Ein eigenständiges Wohnen ist für ihn unmöglich und in ein Pflegeheim möchte er nicht.
Im Übrigen wohnen wir in einem kleinen Dorf. Die Hilfsangebote für kranke Menschen sind rar und er ist überhaupt nicht mobil.

Freuen uns auf Anregungen und Tipps, wie er aus dieser verfahrenen Situation herauskommt.
Vorweg schon Danke für die Antworten.
LG, Miss Lisa
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  #2  
Alt 27.02.2011, 20:06
mischmisch mischmisch ist offline
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Frage AW: MItbewohner steht ohne Einkommen da

Hallo MissLisa,

weiterhelfen kann ich dir nicht,
habe aber eine Frage:
Du hast doch in deinem ersten Posting von
deinem "Lebensgefährten" gesprochen?
Warum jetzt dann dein "Mitbewohner".

Gruss
mischmisch
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  #3  
Alt 27.02.2011, 20:36
Ayesha Ayesha ist offline
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Standard AW: MItbewohner steht ohne Einkommen da

Unabhängig ob Lebenspartner oder Mitbewohner: geh zum VdK oder einem vergleichbaren Sozialverein und lass Dich da beraten. Die können Dir fachkundig weiterhelfen - und der Beitrag ist nicht sonderlich hoch.

Viel Glück,

ayesha
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  #4  
Alt 27.02.2011, 21:24
Benutzerbild von Marita P.
Marita P. Marita P. ist offline
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Standard AW: MItbewohner steht ohne Einkommen da

Hallo,

nachdem Dein Mieter als Lebensgefährte zählt, zählt ja auch Dein Einkommen. Wenn er in ein Altenheim gehen würde würde sicher wieder bezahlt werden.
Ich rate Euch auch zum VDK Beitrag 5,- mtl.
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  #5  
Alt 27.02.2011, 21:45
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: MItbewohner steht ohne Einkommen da

Liebe MissLisa!

Wenn Dein Mitbewohner weiterhin Hartz IV oder Grundsicherung beziehen möchte, dann ist eine eindeutige Trennung Eurer Lebensbereiche sehr wichtig. Die Arge wendet hierfür bestimmte Kriterien an.

Zitat:
Ein Anwalt kam zu dem Schluss, dass die Einstellung der Krankenkasse rechtswidrig war. Konsequenzen aber keine.
Das Sozialgericht hat eine einstweilige Anordnung gegen die Arge abgelehnt, da der Anwalt nicht hinreichend auf die Krebserkrankung und den gesundheitlichen Zustand hingewiesen hat
.

Es ist sehr traurig, dass der Anwalt seine Pflichten nur halbherzig erfüllt hat.

Auf den Webseiten der Gewerkschaft Verdi, Verband Mittelhessen ist ein Muster für die Einreichung einer Klage wg. der Einstandsgemeinschaft.
Hier ist die entsprechende URL:http://www.verdi.de/mittelhessen/soz...dsgemeinschaft
undhttp://www.verdi.de/mittelhessen/soz...dsgemeinschaft

Tschüß!

Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (27.02.2011 um 22:04 Uhr) Grund: Links ergänzt
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  #6  
Alt 28.02.2011, 00:41
Speedy Schneller Speedy Schneller ist offline
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Standard AW: MItbewohner steht ohne Einkommen da

Liebe Miss Lisa ,
leider scheint es alles etwas sehr verworren und schrecklich zu sein.
Dein Mitbewohner sollte dringend eine Antrag auf volle Erwerbsunfähigkeit stellen, denn diese kann auch gewährt werden, wenn die Heilung sehr lange dauert und dadurch die Arbeitsunfähigkeit erstmal längerfristig besteht.
Es gibt dann evtl. eine zeitlich begrenzte Rente und natürlich auch die Krankenversicherung.
Drücke Euch ganz fest die Daumen
LG Speedy
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  #7  
Alt 28.02.2011, 10:37
MissLisa MissLisa ist offline
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Standard AW: MItbewohner steht ohne Einkommen da

Dank für die schnellen Antworten!
Zur Frage der Erwerbsunfähigkeit: er hat Rentenbescheid erhalten. Danach ist er schon seit 2005 voll erwerbsunfähig. Die zahlen aber nicht, wegen nicht erfüllter Anwartschaft. Dagegen läuft Widerspruch über einen Anwalt.
VdK soll angesprochen werden, hier auf dem Land aber nur schlecht zu erreichen.
Soweit erstmal.
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  #8  
Alt 01.03.2011, 10:42
Benutzerbild von waldi5o
waldi5o waldi5o ist offline
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Standard AW: MItbewohner steht ohne Einkommen da

Hallo Miss Lisa,
ich bin im SOVD, früher "Reichsbund". Ich wohne auch sehr ländlich, aber der SOVD ist auch in ländlichen Gegenden sehr gut vertreten.
Als mein Mann letztes Jahr überraschend starb, haben die für mich alles beantragt. Auch auf Sachen hingewiesen, die ich gar nicht wußte. Der Beitrag ist nur 5€ im Monat.
Ganz liebe Grüße
Waltraud
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  #9  
Alt 10.03.2011, 17:57
MissLisa MissLisa ist offline
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Standard AW: MItbewohner steht ohne Einkommen da

@waldi50:vom SOVD hat er sich 2005 schon einmal vertreten lassen (auch wg. Einstandsgemeinschaft, damals noch Eheähnliche Gemeinschaft), aber die haben damals eindeutig M...t gemacht. Daraufhin ist er wieder ausgetreten. Evtl. wird er es beim VdK versuchen, aber im Moment ist er gesundheitlich recht wenig in der Lage, sich überhaupt zu kümmern.
@elisabethh.1990: habe mir die Links angeschaut. So haben wir bisher auch die Anträge auf einstweilige Anordnung begründet. Aber im konkreten Fall muss es schon ein bischen mehr sein, da erstens die Eilbedürftigkeit stärker betont werden muss (Hauptsacheverfahren gegen eine Entscheidung läuft ja bereits).
@mischmisch: egal ob ich ihn Mitbewohner oder sonstwie nenne. Es geht darum, dass er mein Untermieter ist, wir nicht gemeinsam wirtschaften und ich nicht unterhaltspflichtig bin. Und von irgendwas muss er ja leben. Er kann ja nicht mehr lange seinen Freunden und Bekannten auf der Tasche liegen, die ihm derzeit mit kleinen Darlehen und bei der Krankenversicherung helfen.
Er ist aber aufgrund der Krebserkrankung von meiner Hilfeestellung abhängig. Vom Einkauf bis hin zur Aufmunterung, sich doch mal wieder zu rasieren, wenn er depressiv tagelang nur im Bett liegt. Weiss nicht, ob "Mitbewohner" dann der richtige Ausdruck ist in dieser Lebenssituation. Und "Freund" ist ja noch missverständlicher. Aber egal: das sind Wortspiele, die vom eigentlichen Problem ablenken.
Schönen Gruß sendet MissLisa
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  #10  
Alt 10.03.2011, 21:45
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: MItbewohner steht ohne Einkommen da

Liebe MissLisa!

Schön, dass Du Dich nochmals gemeldet hast. Ich hoffe für Euch, dass das Geicht ein Urteil findet, welches Eurer Situation gerecht wird.

Zitat:
Habe jetzt schon seit Monaten keine Miete von ihm erhalten
Habt Ihr schon einmal versucht Wohngeld für ihn zu bekommen? Wenn Hartz IV abgelehnt wird und er gar kein Einkommen hat.



Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (10.03.2011 um 21:59 Uhr)
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  #11  
Alt 10.03.2011, 22:10
MissLisa MissLisa ist offline
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Standard AW: MItbewohner steht ohne Einkommen da

Das wäre jetzt eigentlich Sache der Ämter, ihm zu helfen, wenn sie von seiner Notlage erfahren. Aber sie schieben alles auf mich. Er ist praktisch "entmündigt". Ich müsste Wohngeldantrag stellen, da ich ja die Miete bezahle. Weisst du was ich meine? Er zahlt keine Miete, also kann er auch kein Wohngeld kriegen. Da beisst sich die Katze in den Schwanz, sozusagen. Habe in einem anderen Forum gehört, dass die Wartezeit bei EU-Rente auch außer Kraft gesetzt werden kann unter bestimmten Umständen? Hat da jemand Erfahrung oder Infos zu?
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  #12  
Alt 10.03.2011, 22:11
MissLisa MissLisa ist offline
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Standard AW: MItbewohner steht ohne Einkommen da

Am Schlimmsten aber ist, das er kein Einkommen hat und die Krankenkasse aber jeden Monat ca. 160 € von ihm haben will. Wovon soll er das denn bezahlen?
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  #13  
Alt 10.03.2011, 22:22
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: MItbewohner steht ohne Einkommen da

Liebe MissLisa!

Wenn er sich um nichts mehr selbst kümmern kann, weil schwer krank ist, dann benötigt er eigentlich einen gerichtlich bestellten Betreuer!

Es ist gut, dass Du Dich um ihn kümmerst. Nur es muss zwischen Euch schon mal eine engere Beziehung gegeben haben. Woher nimmt sonst das Amt die Informationen, dass Ihr eine Einstandsgemeinschaft (auf Deutsch ein Paar) seit?

Seit einigen Jahren gibt es ja eine Krankenversicherungspflicht in Deutschland. Wenn jemand wg. der Bezahlung des KV-Beitrags in Not gerät, müßte der eigentlich vom Amt übernommen werden. Mir ist bekannt, dass der Mindestbeitrag zur gesetzlichen Kranken-und Pflegeversicherung ca.145 Euro pro Monat beträgt. Wieso bezahlt er dann 160 Euro?

Mit einem Untermietvertrag und dem Bescheid, wo die ARGE mitteilt, dass er kein Hartz IV mehr erhält, kannst Du bei der Wohngeldstelle für ihn Wohngeld beantragen. Mein Vorschlag an Dich wäre, unbedingt mit ihm einen Untermietvertrag für seine Räume abzuschließen, außerdem die Nebenkosten aufzuteilen.

Wenn er nicht mehr selbst in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln, dann bleibt Euch nur der Weg über die Betreuung.

Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (10.03.2011 um 22:28 Uhr)
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  #14  
Alt 10.03.2011, 22:24
puma-billa puma-billa ist offline
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Standard AW: MItbewohner steht ohne Einkommen da

Hallo MissLisa,

das Dein Partner kein Hartz 4 bekommt, kann ich ja verstehen, wenn er nicht arbeitsfähig ist. Das ist ja für Hartz 4 eine Grundvoraussetzung. Aber Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt müßte er doch bekommen?!?!?

Siehe mal hier: http://www.sozialhilfe24.de/grundsic...unterhalt.html

Lieben Gruß

Billa
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  #15  
Alt 11.03.2011, 09:18
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: MItbewohner steht ohne Einkommen da

Hallo
Hartz4 als hartz 4 bekommt man nur wenn man arbeitsfähig ist, bekommt man keine Rente mit Grundsicherung, bekommt Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes (dort ist man nicht mehr vermittelbar(arbeitsfähig), aber halt kein Rentner (weil die Vorraussetzungen nicht erfüllt sind). (pumba billa schrieb es).
Da alle drei Leistungen (Hartz 4 Grundsicherung und Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes (alle gleiuch hoch)) Sozialleistungen sind, witrd geprüft ob es eine Bedarfsgemeinschaft ist.
Also letzendlich egal, wie die Leistung heißt sie bleibt von der Höhe gleiuch hoch.

bei einer potentiellen Bedarfsgemeinschaft wird evt vor Ort geprüft:
getrennte betten/Schlafzimmer
getrennte Kühlschränke (falls nur einer da ist, müssen Lebensmittel gekennzeichnet sein, welche Butter gehört wem)
und so weiter.

Ich kann das Amt verstehen. gerade wird bei Bedarfsgemeinschaften gemogelt, nur damit der bedürftige seine Sozialleistungen bekommt. ich selbst kenne solche Fälle. Leider fallen die darunter, wo es keine solche ist, sondern nur eine WG oder ähnlich.

Ich kann mir den KK Betrag nur so vorstellen, wenn er keine Leistung bekommt und die Ämter von einer Einstandsgemeinschaft ausgehen, wird dein Einkommen als Grundlage für den KK betrag genommen, und können es 160 werden.

Bei einer Betreeung kann man jemanden vorschlagen (oft ist das gericht dankbar). Jedoch sollte der hausarzt dies tun. Man kann persönliche betreuung und finnazielle betreeung von einander trennen. Er kann sofern er noch im besitz seiner geistigen Kräfte ist, dir auch Vollmachten erteilen, dann wäre eine gerichtliche bestellte betreeung überfällig.

Barbara
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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