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  #1  
Alt 03.03.2003, 15:03
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Standard Hamburger Modell

Hallo, ich interessiere mich für das Hamburger Modell, bin zur Zeit unter Chemo und Co , möchte aber - auch aus finanziellen Gründen, weiterarbeiten. Das Hamburger Modell erscheint mir gut, nur verstehe ich nicht genau, wie es funktioniert (finanziell). Man bekommt also Krankengeld, wie rechnet sich das, bzw. wo erhalte ich Infos?
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  #2  
Alt 04.03.2003, 19:06
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Standard Hamburger Modell

Schritt für Schritt wieder arbeiten
Nach schwerer Krankheit oder Verletzung kann die Berufstätigkeit oft nicht von heute auf morgen mit der vollen Arbeitsleistung ausgeübt werden. In der Praxis hat sich deshalb die sogenannte stufenweise Wiedereingliederung bewährt. Dabei wird die Arbeit zunächst in einem zeitlich eingeschränkten Rahmen wieder aufgenommen. Wichtig: Ein Arzt muss diese Maßnahme befürworten.
Bei Arbeitsunfähigkeit kann oft eine schrittweise Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz aus therapeutischen Gründen angezeigt sein. Der Arbeitnehmer wird individuell, das heißt je nach Krankheit und bisheriger Arbeitsunfähigkeitsdauer kontinuierlich wieder an die Belastungen seines Arbeitsplatzes herangeführt.
Er erhält damit die Möglichkeit, seine Belastbarkeit entsprechend dem Stand seiner wieder erreichten Leistungsfähigkeit zu steigern.
Mit der Stufenweisen Wiederaufnahme der bisherigen Tätigkeit tritt keine Arbeitsfähigkeit ein. Die Arbeitsunfähigkeit endet erst dann, wenn die zuletzt ausgeübte Tätigkeit wieder in vollem Umfang aufgenommen werden kann.
Teilarbeitsentgelt ist während der Stufenweisen Wiedereingliederung nicht zu zahlen, denn auch arbeitsrechtlich werden diese eingeschränkt arbeitsfähigen Arbeitnehmer so gestellt, als wären sie voll arbeitsunfähig. Das Krankengeld wird gegebenenfalls ungekürzt weitergezahlt.
Gesetzlich geregelt ist die "stufenweise Wiedereingliederung" in § 74 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). Können danach arbeitsunfähige Versicherte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten und sind sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben einzugliedern, soll der behandelnde Arzt auf einer Bescheinigung über Arbeitsunfähigkeit die Art und den Umfang der möglichen Tätigkeiten angeben. In geeigneten Fällen kann er dabei die Stellungnahme des Betriebsarztes oder mit Zustimmung der Krankenkasse die Stellungnahme des Medizinischen Dienstes einholen.
Die stufenweise Wiedereingliederung ist nur möglich, wenn ein Arzt diese Maßnahme befürwortet und sowohl der Versicherte als auch der Arbeitgeber einer solchen Maßnahme zustimmen.
Die Teilnahme an der Stufenweisen Wiedereingliederung ist freiwillig. Auch der Arbeitgeber kann eine schrittweise Arbeitsaufnahme ablehnen. Die individuellen Verhältnisse des Einzelfalles sind bei einer einvernehmlichen Lösung maßgeblich zu berücksichtigen
Eine schrittweise Aufnahme der Tätigkeit, d.h. eine langsame Steigerung der Arbeitszeit ist möglich. Krankenkassen unterstützen diese Art von Wiedereingliederung.
Liebe Agathe,rede mit der Krankenkasse über ein für dich optimales Arbeitsmodell.
Gruß Renate
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  #3  
Alt 05.05.2003, 08:33
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Standard Hamburger Modell

Hallo Renate,
auch ich habe vor, mit einer stufenweisen Wiedereingliederung in den Job zurück zu kehren (nach Wertheim-OP). Wie sieht denn das rechtlich aus? Darf ich während der Wiedereingliederungszeit Urlaub machen bzw. Urlaub nehmen? Wer hat Erfahrung?
Viele Gruesse, Petra
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  #4  
Alt 08.12.2004, 10:47
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Standard Hamburger Modell

Das mit dem bezahltem Urlaub ist das kein Problem. Ich habe ein halbes Jahr nach Hamburger Modell gearbeitet und da braucht man schon mal Urlaub. Die Laufzeit für das Hamburger Modell verlängert sich entsprechend.
Du nimmst ganz normal Urlaub und die Firma zahlt. Du solltest vorher aber mal mit der Personalabteilung sprechen. Gleichzeitig muß die Krankenkasse informiert werden. Die Abrechnungen solltest du aber genau nachrechnen.
Gruß Dorothee
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  #5  
Alt 09.12.2004, 09:03
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Thorax Thorax ist offline
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Beiträge: 304
Standard Hamburger Modell

Hallo Tanja, hallo Drothee,


ich kann mir nur vorstellen, dass der Arbeitgeber aus "Kulanzgründen " oder Unwissenheit so gehandelt hat.

Während des Hamburger Modells besteht durchgängig weiter Arbeitsunfähigkeit. Also kein Lohn vom Arbeitgeber. Urlaub ist eine Form der Befreiung von der Anwesenheitspflicht zum Zwecke der Erholung. Wenn ich jedoch Arbeitsunfähig bin besteht keine Arbeits- und anwesenheitspflicht ergo kann ich nicht davon befreit werden.

Gruß

Jürgen
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  #6  
Alt 16.12.2004, 20:39
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Standard Hamburger Modell

hallo, ich arbeite zur zeit auch nach dem hamburger modell für 4 stunden bis anfang januar, danach fahre ich zur kur. ich finde nirgends wieviel tage ich hintereinander bei diesem modell arbeiten muss. ich arbeite früh und spätschicht. meine chefin möchte, das ich 7-10 tage hintereinander arbeite, doch mir ist das zuviel. wer kann mir helfen.

danke angie
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  #7  
Alt 16.12.2004, 21:30
Benutzerbild von Chancy
Chancy Chancy ist offline
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Registriert seit: 08.04.2004
Ort: Deutschland
Beiträge: 453
Standard Hamburger Modell

Hallo,
mein Private KV zahlt mir kein Krankengeld mehr, wenn ich nach dem Hamburger Modell wieder einsteige.
Eine Tagegeldleistung erhalte ich nur bei 100% Arbeitsunfähigkeit. Bei 99% oder weniger AU würde ich komplett leer ausgehen als Selbständiger.
Da hat man als Privatversicherter auch mal Nachteile oder kennt jemand hier die Gesetzeslage, die etwas anderes besagt. Ich war nun schon 2 mal beim Amtsarzt und fällt mir immer schwerer eine 100%tige Krankschreibung aufrecht zu erhalten.
LG Chancy
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