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  #1  
Alt 10.07.2004, 22:35
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Urlaub bei Krankheit ohne Lohnfortzahlung

Wird bei Krankheit über 6 Wochen der Urlaub anteilig gekürzt, d.h. wenn man ein halbes Jahr gefehlt hat, hat man dann nur noch 15 Tage (z.B.). Es wäre ja logisch, dass man nur Urlaub für Monate bekommt, an denen man anwesend bzw. krank mit Lohnfortzahlung war. Mich würde nur interessieren, ob es gesetzlich auch wirklich so ist.
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  #2  
Alt 11.07.2004, 12:42
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
Beiträge: 1.153
Standard Urlaub bei Krankheit ohne Lohnfortzahlung

HALLO Jochen,
ich arbeite im öffentlichen Dienst und bei mir wird der Urlaub nicht gekürzt.. sobald ich im laufenden Kalenderjahr gearbeitet habe bzw. Lohnfortzahlung hatte, habe ich Anspruch auf den vollen Urlaub. Erkundige dich doch bei der Personalabteilung deines Arbeitgebers.
Liebe Grüße Barbara
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  #3  
Alt 11.07.2004, 17:30
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Urlaub bei Krankheit ohne Lohnfortzahlung

Hallo Jochen!!!

Ich arbeite auch im öffentlichen Dienst und ich bin jetzt schon 3 Monate krankgeschrieben. Demnächst werde ich noch eine Wiedereingliederung machen -bedeutet weiterhin krankgeschrieben. Und wie lange sich die Wiedereingliederung hinziehen wird weiss ich noch nicht. Ich habe aber vollen Anspruch auf meinen Jahresurlaub. Wäre ja auch ein Dingen, wenn dies nicht so wäre.

Schau doch einfach mal in deinen Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag nach, da müsste es drin stehen oder wie Barbara schon sagt in der Personalabteilung nachfragen.

Schöner Gruß
Sabrina
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  #4  
Alt 12.07.2004, 16:40
Purmaus Purmaus ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 21.06.2004
Beiträge: 56
Standard Urlaub bei Krankheit ohne Lohnfortzahlung

Hallo Jochen,
also ich arbeite nicht im öffentlichen Dienst, bin eine ganz normale Angestellte. Dieses Jahr war ich wegen Krankheit noch gar nicht arbeiten. Aber: Um mir meinen ganzen Jahresurlaub zu sichern, würde es reichen, wenn ich einen einzigen Tag arbeiten gehen würde! Das gleiche gilt für den Sonderurlaub, der dir als Schwerbehinderter zusteht.
LG Petra
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