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Alt 21.03.2003, 14:56
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Mastopathie

Hallo! Ich habe gerade dieses Forum entdeckt und würde mich freuen, wenn jemand mir Unterstützung bieten kann bei folgender Problematik:
Ich wechsle gerade von der gesetzl. in eine private KK und habe im Antragsbogen angegeben, dass ich vor 1,5 Jahren mal eine Mastopathie hatte (Zyste wurde damals per Spritze abgesaugt, danach nie wieder behandlungsbedürftig). Jetzt will die private Krankenkasse, dass ich diese Tatsache mit fast 45 pro Monat zusätzlich versichere; eine Ausklammerung dieser "Krankheit" aus dem Vertrag ist nicht möglich.
Hat vielleicht irgend jemand zusätzliche Info oder eine Idee,
wie ich belegen kann, dass eine einfache Mastopathie nicht unbedingt eine Krankheit ist bzw. es Unterschiede bezogen auf den Grad gibt?
Vielen Dank im voraus!!
H. B. [email]hbconsulting@t-online.de
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  #2  
Alt 24.03.2003, 10:03
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Mastopathie

Hallo Heidi,
bei "Vorerkrankungen" sind die privaten KVen etwas eigen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass oft kein Weg in die gewünschte Richtung führt.
Mein Vorschlag ist, frag doch Deine KV, ob sie ein Attest über die "Vorerkrankung" akzeptieren und ihre Einstufung noch einmal prüfen. Sie möchten die notwendigen Fragen stellen, um die "Erkrankung" abzuklären. Es kann ja sein, dass Du bei Deinen Angaben die Diagnose nicht ganz richtig wieder gegeben hast (ich will Dir damit nicht zu nahe treten, kann doch sein oder?). Ob da Zyste oder Mastopathie steht, ist in meinen Augen schon wichtig.
Hintergrund ist, dass die KVen ärztliche Sachverständige an der Hand haben, die das Krankheitsrisiko anhand der vorgelegten Unterlagen beurteilen, eine Untersuchung von denen kommt nicht in Frage. So kann, wie bei uns, aus einer erhöhten Cholesterinlage ganz schnell ein erhöhtes Herzinfarktrisiko werden, weil der Arzt sich unglücklich ausgedrückt hatte. Dadurch ist mein Mann unversicherbar geworden, auch bei anderen KVen, weil die sich untereinander austauschen. So hatte sich dieser Weg der Nachfrage und Attests bei uns leider ins Gegenteil verkehrt.
Entweder, Du musst wohl oder übel den Zuschlag akzeptieren (wenn es wirklich um Mastopathie geht und zwar Grad II oder III) oder Du versuchst es mit dem Attest, wenn es nur um eine Zyste oder MP I ging. Vielleicht sprichst Du vorher noch mal mit Deinem Arzt und erklärst ihm Dein Problem.
In meinen Augen kannst Du nicht "mal" eine Mastopathie gehabt haben und jetzt nicht mehr?!? Bisher habe ich noch nicht von einer wieder rückgängigen, sprich geheilten Mastopathie gehört, aber da bin ich nicht so gut bewandert. Ich hab` sie und damit muss ich leben. Ganz wichtig ist aber die Gradeinteilung schon. Die einfache MP (Grad 1) wird in der Literatur immer noch nicht!!! als Präkanzerose angesehen, also nicht!!! als mögliche Krebsvorstufe.
Wie gesagt, das solltest Du Dir von Deinem Arzt bescheinigen lassen, wenn die KV damit einverstanden ist.
Ach ja, der Kostenfaktor. Meist lassen sich die Ärzte darauf ein und rechnen evtl. notwendige Untersuchungskosten mit der gesetzlichen KV ab, bei der Du ja noch bist oder? Die Kosten für den Bericht an die private KV musst Du dann selbst bezahlen oder Dein Arzt erlässt sie Dir. Wenn Du Erfolg haben solltest (also kein Zuschlag), kann Deine privat KV auch diese Kosten übernehmen. Das müsstest Du auch vorher mit denen bereden.
Viel Glück
Astrid
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