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  #1  
Alt 19.06.2007, 16:54
Spy Spy ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 13.09.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 18
Standard Heilungsbewährung

Hallo Leute
Erstmal ein grosses Lob an Euch alle das hier wirklich vielen geholfen
wird.

Zu meiner Frage:
Mai 2005 Nierenzellkarzinom mit Entfernung des Tumors und der Niere.
War noch im Anfangsstadium, nachfolgende Ct (alle halbes Jahr) bisher
ohne Befund....:-)

Nun hatte ich einen Schwerbehindertenantrag eingereicht mit noch
ein paar mehr Sachen, der mit 60 GDB beschieden wurde.

Darin stand auf 5 Jahre zur Heilungsbewährung, Nachuntersuchung nach
2 Jahren.
Heute kam ein Schreiben zur Nachprüfung....

Bedeutet das nun das ich meine 60 GdB nun wieder aberkannt bekomme da
ja bisher nichts mehr aufgetreten ist?

Ich muss dazu sagen das ich wieder voll arbeite aber seit der Op bis heute
bei weitem nicht mehr so leistungsfähig bin wie früher...denke mal das kennen einige von Euch ja selber.

Was mich noch intressiert wäre:
Habe ja leider noch ein paar mehr Krankheiten und habe da so eine Tabelle
(wenn sie einer zugeschickt haben nöchte per E-mail..bitte Nachricht)

also ich zähle mal auf:


Bluthochdruck 10
Nierenverlust 25
Bandscheibenvorfall 10
Schlafapnoe 20

dazu noch eine Hautkrankheit die beim letzten Antrag abgelehnt wurde
aber die normalerweise mit 30 bewertet wird.

Da ich ja weiss das man die Krankheiten nicht addieren darf, würde mich
mal intressieren was wohl am Schluss davon übrig bleibt...eurer meinung nach...

Durch meinen Job bin ich auf 50 angewiesen (paketzusteller), denn erst dadurch wurde meine Tour so bemessen das ich sie nun endlich, nach 1 Jahr Kampf (Betriebsrat,Arbeitgeber usw) schaffe.

Würde das alles wegfallen würde das wohl alles rückgängig gemacht werden,
und wie gesagt seit der Op bin ich einfach nicht mehr der Alte..

Ich danke euch fürs lesen...und eure meinungen

Gruss Spy
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  #2  
Alt 20.06.2007, 00:50
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
Beiträge: 1.152
Standard AW: Heilungsbewährung

Hallo Spy
also die Überprüfung während der Heilungsbewährung ist Routine, es kann dir ja besser gehen.
Nach der Heilungsbewährung wird der GdB heruntergesetzt so fern du keine weiteren Einschränkung aufgrund des Krebes hast.

Zusammen addiert wird nicht aber die Addition wird trotzdem in einer bestimmten Weise gemacht. Die erkrankung mit den meisten prozenten gilt zu !00% die zweite mit 50% die dritte mit 25% die vierte nur mit 5% daraus ergibt sich eine ma. Zahl von 100%. Dann wird das Gesamtbild geschaut, ob die Beeinträchtiugungen der "errechneten" prozentzahl übereinstimmen.

Ersteinmal gilt die heilungsbewährung, deine Ärze werden bei einer evtl Überprüfung angeschrieben.... meist ist die Überprüfung routine, falls man deinen GDB runtersetzt kannst du Widerspruch einlegen
Hoffe was geholfen zu haben
Wichtig ist nicht die diagnose sondern welche einschränkungen du dadurch hast....
barbara
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