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Alt 18.06.2009, 09:42
Boo101 Boo101 ist offline
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Ort: Lübeck
Beiträge: 19
Böse Krankengeld - Pfändung trotz Freigrenze

Hallo!

Nun hab ich auch ein kleines Problem;

Meine Krankenkasse hat einen Pfändungsbeschluss, indem das Sozialamt etwa 80 Euro einforderte, erhalten und prompt überwiesen. Das waren die Restschulden für die Mietsicherheit, die mir damals vor 14 Jahren vorgestreckt wurden. Seit 2005 mind. hat sich das Sozialamt nicht mehr bei mir gemeldet. Ich hatte an das Geld auch gar nicht mehr gedacht.

Ich habe mich soweit über das Pfändungsgesetz schlau gemacht, dass ich jetzt weiß, dass die Krankenkasse rechtswidrig gehandelt hat, da ich unter der Pfändungsfreigrenze liege. Übrigens habe ich von niemanden, sei es die KK, das Sozialamt oder das Gericht, ein Schreiben über die bevorstehende Pfändung erhalten.

Mein Problem liegt jetzt darin, weil es ja ne riesen Firma ist, dass ich nicht weiß, wohin ich mein Schreiben schicken soll. An die Zweigstelle hier in Lübeck, den Hauptsitz? Ich möchte auch gern jemanden persönlich ansprechen, weil ich es per Einschreiben hinschicken möchte.
Auf jeden Fall möchte ich erst selbst einen Wiederspruch hinschicken, weil ich Immunsupprimiert bin und mal nicht einfach zum Gericht oder Anwalt laufen kann.

Ich möchte auch eine Frist, für die Überweisung festsetzen, schliesslich möchte ich das Geld wieder haben. Ich konnte deswegen nur die Hälfte der Miete bezahlen. Wie lange sollte die Frist sein? 14 Tage?

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen, muss nämlich bald hinschreiben, damit ich nicht auch noch irgendwelche Fristen verpasse.

Den Namen der KK habe ich jetzt nicht erwähnt, weil ich nicht weiß, ob das hier im Forum erlaubt ist. Schreibe ich aber gern per PN auf.

LG boo und Danke fürs Lesen!

Geändert von Boo101 (18.06.2009 um 09:44 Uhr)
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  #2  
Alt 30.06.2009, 22:20
anju1967 anju1967 ist offline
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Registriert seit: 28.06.2009
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 4
Standard AW: Krankengeld - Pfändung trotz Freigrenze

Hallo Boo101,

ich habe beruflich mit deiner Problematik zu tun. So einfach mit der Pfändungsgrenze ist das nicht. Ich nehme an, dass das Sozialamt eine Aufrechung nach § 51 SGBI bei der KK gestellt dann. Dann gelten die Pfändungsfreigrenzen nicht, sondern du kannst dich nur erfolgreich wehren, wenn du durch die Pfändung unter das Existenzminimum kommst. Dafür bräuchtest du eine Berechnung von Sozialamt oder ARGE. Meist pauschalieren die KKs dies, aber du kannst bei der KK deine Wohnkosten vorlegen.

Eine Zustellung über das Amtsgericht etc. ist bei einer Aufrechnung nicht erforderlich, deshalb hast du vermtl. nichts bekommen.

Gruß
anju
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