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  #1  
Alt 28.10.2009, 18:27
Benutzerbild von silli
silli silli ist offline
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Registriert seit: 04.11.2008
Ort: BW
Beiträge: 40
Standard Urlaub ausbezahlen?

Hallo,

mich würde interessieren, ob ich mir meinen Urlaub ( noch 14 Tage) von 2008 ausbezahlen lassen kann.

Mein Problem ist aber das mein Arbeitsvertrag nur bis 30. September 2009 ging.

Ich bekomm aber wieder einen neuen, wenn ich wieder fit bin.

Bin seit 28. Oktober 2008 krankgeschrieben.

Habe ich jetzt die 14 Tage meinem Arbeitgeber geschenkt, oder kann ich sie noch auszahlen lassen?

Ich hoffe mir kann da jemand weiter helfen.

Gruß Silli
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  #2  
Alt 30.10.2009, 12:40
Schmatte Schmatte ist offline
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Registriert seit: 02.05.2006
Beiträge: 105
Standard AW: Urlaub ausbezahlen?

Hallo Silli,

hatte mal diesen interessanten Artikel gefunden:

http://koeln-bonn.business-on.de/eu-...n_id15711.html

Danach solltest Du Anspruch haben.

LG Schmatte
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  #3  
Alt 30.10.2009, 21:32
Tine1209 Tine1209 ist offline
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Registriert seit: 10.06.2006
Ort: Im schönsten Bundesland der Welt
Beiträge: 270
Standard AW: Urlaub ausbezahlen?

Hi Silli,

Du hast einen Anspruch, Dir den Urlaub auszahlen zu lassen.

Allerdings kannst Du Dir nur maximal den gesetzlichen Urlaub auszahlen lassen + den Urlaub für Deine Schwerbehinderung, wenn Du auf diesen Anspruch hast.

Ein Beispiel: Du hast tariflich 30 Tage Urlaub + 5 Tage Sonderurlaub = 35 Tage, davon hast Du 3 Tage Urlaub genommen. Du kannst Dir dann 20 Tage gesetzlichen Urlaub + 2 Tage Sonderurlaub auszahlen lassen.

Ich habe dies gerade von meiner Gewerkschaft klären lassen.

Liebe Grüße
Tine
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  #4  
Alt 06.11.2009, 07:33
Benutzerbild von nitsrek1204
nitsrek1204 nitsrek1204 ist offline
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Registriert seit: 18.06.2008
Ort: NRW
Beiträge: 1.040
Standard AW: Urlaub ausbezahlen?

ich hatte mir auch Urlaub aus 2008 ausbezahlen lassen, zum Glück kam ja im März das Gesetz raus, das der alte Urlaub nicht verfällt wenn dieser durch Krankheit nicht genommen werden kann,

hier nun noch eine andere Frage:

ich bekomme durch meine 50% Behinderung (Gebärmutterhalskrebs) 5 Tage Sonderurlaub. in 2009 hatte ich meine Wiedereingliederung von Februar bis Juni. Nun meinte die Geschäftsführung ich würde den Sonderurlaub nur Anteilsmäßig bekommen, da die Wiedereingliederung nicht mitzählt häää?
also würd ich nur 3 Tage kriegen?
Können die das machen? in der Wiedereingliederung ist man doch krank?!

Für eine Auskunft wäre ich Euch dankbar
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  #5  
Alt 12.11.2009, 07:43
Tine1209 Tine1209 ist offline
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Registriert seit: 10.06.2006
Ort: Im schönsten Bundesland der Welt
Beiträge: 270
Standard AW: Urlaub ausbezahlen?

Dein Zusatzurlaub dürfte Dir nicht genommen werden! Du bist ja auch in der Zeit Deiner Erkrankung Mitarbeiterin Deines Betriebes gewesen!

Ich habe hier einen ganz interessanten Link zum Thema "Zusatzurlaub" gefunden, die Dir vieleicht weiterhilft! http://www.schwbv.de/zusatzurlaub.html

Liebe Grüße
Tine
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