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  #1  
Alt 17.07.2012, 22:09
Blüte Blüte ist offline
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Standard Bezahlt Krankenkasse Haushaltshilfe für Krebskranke?

Ihr Lieben,
meine Mutter hat Bauchspeicheldrüsenkrebs mit Metastasen und mein Vater ist mit seinen 83 Jahren auch recht schwach auf den Beinen. Bis jetzt fährt er noch einkaufen und kocht für meine Ma und sich selbst. Viel mehr ist ihm aber auch nicht zuzumuten! Er ist am Ende seiner Kräfte!
Nun meine Frage:
* Zahlt die Krankenkasse (Barmer) eine Haushaltshilfe für meine Eltern?
* Was müssen wir machen um die Kosten erstattet zu bekommen?
Vielen Dank für eure Hilfe,
VG. blüte
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  #2  
Alt 17.07.2012, 22:47
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Bezahlt Krankenkasse Haushaltshilfe für Krebskranke?

Liebe Blüte, bitte beantrage eine Pflegestufe für Deine Mutti, die meisten Dienste bieten auch hauswirtschaftliche Leistungen an.

Ansonsten kann man nur mit Hilfe von Mundpropaganda oder Anzeigen versuchen, jemand zu finden. Hauswirtschaftshilfe wird ja oft im Minijobbereich
vergütet.

Elisabethh.
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  #3  
Alt 17.07.2012, 23:09
J.F. J.F. ist offline
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Standard AW: Bezahlt Krankenkasse Haushaltshilfe für Krebskranke?

§ 37 SGB V Häusliche Krankenpflege

(1) Versicherte erhalten in ihrem Haushalt, ihrer Familie oder sonst an einem geeigneten Ort, insbesondere in betreuten Wohnformen, Schulen und Kindergärten, bei besonders hohem Pflegebedarf auch in Werkstätten für behinderte Menschen neben der ärztlichen Behandlung häusliche Krankenpflege durch geeignete Pflegekräfte, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist, oder wenn sie durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird. § 10 der Werkstättenverordnung bleibt unberührt. Die häusliche Krankenpflege umfaßt die im Einzelfall erforderliche Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung. Der Anspruch besteht bis zu vier Wochen je Krankheitsfall. In begründeten Ausnahmefällen kann die Krankenkasse die häusliche Krankenpflege für einen längeren Zeitraum bewilligen, wenn der Medizinische Dienst (§ 275) festgestellt hat, daß dies aus den in Satz 1 genannten Gründen erforderlich ist.
(2) Versicherte erhalten in ihrem Haushalt, ihrer Familie oder sonst an einem geeigneten Ort, insbesondere in betreuten Wohnformen, Schulen und Kindergärten, bei besonders hohem Pflegebedarf auch in Werkstätten für behinderte Menschen als häusliche Krankenpflege Behandlungspflege, wenn diese zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist; der Anspruch umfasst verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen auch in den Fällen, in denen dieser Hilfebedarf bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach den §§ 14 und 15 des Elften Buches zu berücksichtigen ist. § 10 der Werkstättenverordnung bleibt unberührt. Der Anspruch nach Satz 1 besteht über die dort genannten Fälle hinaus ausnahmsweise auch für solche Versicherte in zugelassenen Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 43 des Elften Buches, die auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben. Die Satzung kann bestimmen, dass die Krankenkasse zusätzlich zur Behandlungspflege nach Satz 1 als häusliche Krankenpflege auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung erbringt. Die Satzung kann dabei Dauer und Umfang der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung nach Satz 4 bestimmen. Leistungen nach den Sätzen 4 und 5 sind nach Eintritt von Pflegebedürftigkeit im Sinne des Elften Buches nicht zulässig. Versicherte, die nicht auf Dauer in Einrichtungen nach § 71 Abs. 2 oder 4 des Elften Buches aufgenommen sind, erhalten Leistungen nach Satz 1 und den Sätzen 4 bis 6 auch dann, wenn ihr Haushalt nicht mehr besteht und ihnen nur zur Durchführung der Behandlungspflege vorübergehender Aufenthalt in einer Einrichtung oder in einer anderen geeigneten Unterkunft zur Verfügung gestellt wird.
(3) Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen und versorgen kann.
(4) Kann die Krankenkasse keine Kraft für die häusliche Krankenpflege stellen oder besteht Grund, davon abzusehen, sind den Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Kraft in angemessener Höhe zu erstatten.
(5) Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten als Zuzahlung den sich nach § 61 Satz 3 ergebenden Betrag, begrenzt auf die für die ersten 28 Kalendertage der Leistungsinanspruchnahme je Kalenderjahr anfallenden Kosten an die Krankenkasse.
(6) Der Gemeinsame Bundesausschuss legt in Richtlinien nach § 92 fest, an welchen Orten und in welchen Fällen Leistungen nach den Absätzen 1 und 2 auch außerhalb des Haushalts und der Familie des Versicherten erbracht werden können. Er bestimmt darüber hinaus das Nähere über Art und Inhalt der verrichtungsbezogenen krankheitsspezifischen Pflegemaßnahmen nach Absatz 2 Satz 1.




Hallo Blüte,

solange keine Pflegestufe festgestellt wurde (und damit die Pflegekasse zuständig ist), tritt obiger Pharagraph ein. Also Krankenkasse anrufen, Antrag für Kostenübernahme ordern, fragen wie das Prozedere ist, ob Hausarzt Verordnung ausstellen muss oder ob er von der Kasse angeschrieben wird, ob sie eine Kraft stellen oder ob man selber suchen muss. Wie hoch der Zuschuss ist, ob direkt mit dem ambulanten Dienst abgerechnet werden kann oder Ihr erstmal in Vorkasse treten müsst. Und ob Ihr überhaupt erstmal den Anspruch habt diesen Antrag positiv beschieden zu bekommen.

Ansonsten kann man, wie Elisabethh.1900 bereits geschrieben hat, über eine "gute Fee" auf Minijob - Haushaltsscheckverfahren - Basis nachdenken bzw durchrechnen.
__________________
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Geändert von J.F. (17.07.2012 um 23:12 Uhr) Grund: Link: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/37.html
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  #4  
Alt 17.07.2012, 23:43
Blüte Blüte ist offline
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Beiträge: 126
Standard AW: Bezahlt Krankenkasse Haushaltshilfe für Krebskranke?

Ihr Lieben,
Vielen Dank für eure schnelle Antworten.
Meine Ma hat die Pflegestufe 1 bewilligt bekommen und ein lokaler Pflegedienst sowie ein Palliativarzt (SAPV-Dienst) kümmern sich um sie. Die Pflegekraft kommt 2 Mal die Woche, um ihr beim Haare waschen, Fußnägel schneiden u.ä. zu helfen. Allerdings fehlt ihnen die Hilfe im Haushalt.
Wird diese von der KK bezahlt ?
ganz liebe Grüße, blüte
__________________
Feb./März 2011 ... Meine Mum erhält die Diagnose BSDK - OP - 3 cm großer Tumor am Pankreas-Corpus/Übergang -Kopf
Apr.-Sep. 2011 ... Chemotherapie mit Gemcitabine
Jan. - Mai 2012 ... Folfirinox Chemo wg. Lokalrezidiv & auffälliger Lymphknoten
August 2012 ... Meine Mama ist im Kreis ihrer Lieben für immer eingeschlafen
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  #5  
Alt 17.07.2012, 23:53
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Bezahlt Krankenkasse Haushaltshilfe für Krebskranke?

Liebe Blüte,

zu den Leistungen der Pflegeversicherung gehört auch die hauswirtschaftliche Versorgung. Bitte teile der Krankenkasse mit, dass Deine Eltern jetzt auch hier Hilfe benötigen, der Pflegedienst bietet sicherlich entsprechende Leistungen an.

Zitat:
Zahlt die Krankenkasse (Barmer) eine Haushaltshilfe für meine Eltern?
Die Barmer hat dazu Regelungen in Ihrer Satzung,bitte laßt Euch beraten.

Du schreibst, dass Deine Mama nur die Pflegestufe 1 hat, vielleicht ist es ratsam, dass Ihr eine Höherstufung beantragt, nur zweimal pro Woche Hilfe ist sicherlich kaum noch ausreichend.

Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (17.07.2012 um 23:56 Uhr)
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