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  #1  
Alt 21.12.2008, 12:23
Julie C. Julie C. ist offline
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Registriert seit: 19.10.2006
Ort: Hamburg
Beiträge: 552
Standard Versicherungsbeiträge bei Selbständigkeit

Hallo zusammen !

Unten stehenden Text habe ich schon in einem Forum für ALG II (Hartz IV) gepostet, deshalb liest
es sich hier jetzt etwas merkwürdig. Es ist mir jetzt aber zu mühsam, den Text zu ändern und
anzupassen.

Vielleicht finde ich hier ja auch jemanden, der uns helfen kann ? Wir stehen im Moment so
ziemlich auf dem Schlauch.

Danke im Voraus !

Zitat:
Es geht um meinen Freund und er ist geringverdienender Selbständiger. Bisher
hat das örtliche Sozialamt seine Krankenversicherungsbeiträge übernommen.
Nun erfährt er plötzlich durch einen Arzt, dass er seit Aug. gar nicht mehr versichert ist
und sich das durch die Gesundheitsreform geändert hat. Eine Mitteilung über die
Änderung hat mein Freund nicht erhalten. Weder durch's Sozialamt, noch durch die
Krankenkasse. Auch beim Quartalswechsel September/Oktober ist nichts aufgefallen,
obwohl mein Freund oft beim Arzt war. Nur am Rande: er ist krebskrank und ist
ständig in Behandlung.

Nun war mein Freund beim Sozialamt und dort sagte man ihm, dass jetzt die ArGe
dafür zuständig ist. Morgen will er dort hin und wir haben keine Ahnung, was nun
passiert. Ich habe inzwischen herausgefunden, dass wahrscheinlich SGB II § 26 Abs. 3
zutreffen wird. Uns ist aber nicht klar, ob er nun ALG II beantragen muss. Bisher stand
er in keinerlei Leistungsbezug. Und was ist, wenn er gar keinen Anspruch auf ALG II
hat ? Wenn er die Beiträge jetzt selbst zahlen muss, wird er auf jeden Fall hilfebedürftig.

Eine weitere Frage ist, welche Krankenkasse ihn jetzt überhaupt nimmt. Die bisherige
hat bereits abgelehnt. Außerdem ist uns auch nicht klar, wer die Kosten von September
bis jetzt bezahlt. Mein Freund kann es nicht.

Und ist das Ganze nicht vielleicht sogar ein Fall für das Sozialgericht ? Wie gesagt:
er wurde über diese Gesetzesänderung in keinster Weise informiert ! Und alles ist
jetzt auch unheimlich eilig, da mein Freund ab Anfang Januar eine Chemotherapie
beginnen muss. Morgen hat er noch eine Kontrolluntersuchung im Krankenhaus.
Kann er den Termin überhaupt einhalten, wenn er jetzt gar nicht versichert ist ?
__________________
Viele Grüße
Julie

Hilfe zu allen Fragen rund um die Themen ALG I u. ALG II,
ARGE, Antragsabgabe usw. gibt es beim Erwerbslosen Forum
Deutschland

Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht
(B. Brecht)
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  #2  
Alt 04.01.2009, 14:01
Altmann Altmann ist offline
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Beiträge: 624
Standard AW: Versicherungsbeiträge bei Selbständigkeit

Hallo,
es gilt ein neues Gesetz seit 1.1.2009 bzw. 1.7.08, daß die bisherige
Krankenkasse übernehmen muß. Er muß HatzIV beantragen, dann wird er
da auch versichert. Ansonsten bleiben nur freiwillige Beiträge zur bisherigen
Krankenkasse. Schon ein Mist, mir geht es genauso. Ich war privat versichert
und muß jetzt, da kein HartzIV und über 55 meine Beiträge selbst zahlen.
Habe auch Krebs!
Gruß Puppe
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  #3  
Alt 04.01.2009, 14:31
J.F. J.F. ist offline
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Beiträge: 1.508
Standard AW: Versicherungsbeiträge bei Selbständigkeit

Hallo zusammen,


Zitat:
Versicherungspflicht für alle: Ab 2009 gilt eine allgemeine Versicherungspflicht für alle Personen. Wer sich ab 2009 nicht krankenversichert, soll eine "Geldbuße" zahlen. Wer früher privat versichert war - und nicht inzwischen als Arbeitnehmer in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechselte - muss sich ab 2009 wieder privat versichern. Der Basistarif in der PKV (private Krankenversicherung) wird zum 01.01.2009 eingeführt. Nichtversicherte Personen können aber seit dem 1. Juli 2007 bereits Verträge bei privaten Versicherungsgesellschaften zum Standardtarif abschließen. Dies erfolgt ohne Risikoprüfung und zu Prämien, die den Höchstbeitrag in der GKV nicht übersteigen. Wer vorher gesetzlich versichert war, kann in eine Krankenkasse nach freier Wahl zurückkehren.

Zitat:
Bei Bedürftigen ist ein Nachweis zu erbringen, wenn sie eine gestiegene Prämie nicht mehr zahlen können. Da die private Krankenversicherung (PKV) mithin auch finanzschwache Personen in den Basistarif aufnehmen muss, wird es zu Härtefallregelungen kommen. Wer seine Bedürftigkeit nachweist, zahlt danach nur die halbe Krankenversicherungsprämie. Bei einem Hartz-IV-Empfänger, zahlt der Staat.

Die private Krankenversicherung ist somit auch verpflichtet, Arbeitslose ohne Risikoprüfung in den neuen Einheitstarif (Basistarif) aufzunehmen. Voraussetzung: Sie waren vor ihrer Arbeitslosigkeit privat versichert oder überhaupt nicht krankenversichert.

Zitat:
Private Krankenversicherungen: Die privaten Krankenkassen werden in mehrfacher Weise in die Gesundheitsreform einbezogen. So müssen sie - ebenso wie die gesetzlichen Krankenkassen - alle Versicherungswilligen aufnehmen. Dieser Grundtarif (Basistarif) enthält keine Gesundheitsprüfung und auch alle freiwillig gesetzlich Krankenversicherte können in diesen Versicherungstarif wechseln. Die privaten Kassen müssen ab Januar 2009 derartige Basistarife nach Alter und Geschlecht ohne eine Gesundheitsprüfung anbieten.

Alle drei Zitate aus: http://www.finanztip.de/recht/sozial...eitsreform.htm

Per 01.07.2007 gab es die Möglichkeit als Nichtversicherter, der vorher privatversichert war, wieder in die Kassen zurückzukehren. Für Nichtversicherte, die vorher "immer nur" gesetzlich versichert war, sogar die Rückkehr in die gesetzlichen Kassen. Ab 01.01.2009 ist es "pflicht" sich in einer Kasse zu versichern, dafür soll ein Basistarif eingeführt werden.

Quelle: http://www.bmg.bund.de/cln_117/nn_12...kommt-wann.htm
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  #4  
Alt 04.01.2009, 14:43
J.F. J.F. ist offline
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Beiträge: 1.508
Standard AW: Versicherungsbeiträge bei Selbständigkeit

Hallo Julie C.,

die "alte" Versicherung muss ihn nehmen. Da sie, wie alle Versicherungen, egal ob gesetzlich oder privat, die Befürchtung hegt, dass sie auf ihren Kosten sitzen bleibt, lehnt sie erstmal kategorisch alles ab, auch wenn sie es nicht darf. Sie muss Deinen Freund aber wieder aufnehmen.

Was die Kosten vom letzten Halbjahr anbelangt, kann ich Dir leider nicht helfen. Nur, schon mal als Hinweis, dass Ihr nicht informiert worden seid, wird Euch wahrscheinlich nicht helfen. Die Bekanntmachung in den Zeitungen, Internet etc. reicht aus. So macht es ja auch die Finanzbehörde mit den Abgabeterminen der Steuererklärungen, da bekommt ja auch nicht jeder extra einen Brief, in dem drinsteht, Achtung, Achtung, denk an die Steuererklärung bis zum 31.05., sondern veröffentlicht das im Internet. Der Bürger ist verpflichtet sich zu informieren. Uninformiertheit geht immer, leider, zulasten des Bürgers. Aber trotzdem würde ich das erstmal immer und überall bemerken und vermerken lassen, denn bei Deinem Freund, gehe ich mal von aus, das entzieht sich nämlich meiner Kenntnis, muss doch immer irgendein Wisch vom Sozialamt ausgestellt worden sein, damit die Ärzte mit dem Sozialamt abrechnen konnten. Außerdem dürfte aufgrund Eurer Lebensgemeinschaft auch Dein Einkommen vielleicht noch eine Rolle spielen, auch damit würde ich mal rechnen.

Sodele, das sind erstmal meine ersten "Einfälle" zu dem Thema .
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