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Alt 02.07.2005, 09:00
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Beiträge: n/a
Standard Sozialrechtliche Möglichkeiten bei BK

Hallo an Alle,

habe folgende Informationen recherchiert, die vielleicht Einigen von Euch von Nutzen sein können:

Sozialrechtliche Möglichkeiten bei Brustkrebs
Auszug aus dem Vortrag von Dipl.-Sozialpädagogin Monika Hitz,
St. Franziskus-Hospital Münster, am 25. Februar 2004

Übersicht über Zuzahlungen (bisher/neu) für folgende Leistungen:

1) Ärztliche / zahnärztliche ambulante Behandlung, Psychotherapie
(Ausnahmen: Check-up 35, Krebsfrüherkennung, Schwangerenvorsorge, Zahnprophylaxe, Schutzimpfungen)
Zuzahlung bisher: keine
Zuzahlung neu: 10,-- € im Quartal für jede erste Inanspruchnahme ohne Überweisung

2) Krankenhausbehandlung
Zuzahlung bisher: 9,-- € täglich (maximal 14 Tage je Kalenderjahr = 126,-- €)
Zuzahlung neu: 10,-- € täglich (maximal 28 Tage je Kalenderjahr = 280,-- €)

3) Voll- und teilstationäre Vorsorge-/Rehamaßnahmen
Zuzahlung bisher: 9,-- € täglich (bei Anschluss-Reha maximal 14 Tage je Kalenderjahr = 126,-- €)
Zuzahlung neu: 10,-- € täglich (bei Anschluss-Reha maximal 28 Tage je Kalenderjahr = 280,-- €)

4) Mutter-/Vater-Kind- Vorsorge-/Rehamaßnahmen
Zuzahlung bisher: 9,-- € täglich
Zuzahlung neu: 10,-- € täglich

5) Arzneimittel
Zuzahlung bisher: 4,00 €, 4,50 €, 5,00 € (packungsgrößenabhängig)
Zuzahlung neu: 10 % der Kosten je Packung (mindestens 5,-- €, maximal 10,-- €)

6) Heilmittel
Zuzahlung bisher: 15 % der Kosten
Zuzahlung neu: 10 % der Kosten zzgl. 10,-- € je Verordnung

7) Soziotherapie
Zuzahlung bisher: keine
Zuzahlung neu: 10 % der Kosten je Tag (mindestens 5,-- €, maximal 10,-- €)

8) Haushaltshilfe
Zuzahlung bisher: keine
Zuzahlung neu: 10 % der Kosten je Tag (mindestens 5,-- €, maximal 10,-- €)

9) Fahrkosten
Zuzahlung bisher: 13,-- € je Fahrt (auch Kinder bis zum 18. Lebensjahr)
Zuzahlung neu: 10 % der Kosten je Fahrt (mindestens 5,-- €, maximal 10,-- €)

10) Hilfsmittel
Zuzahlung bisher: 20 % der Kosten (nur bei bestimmten Hilfsmitteln)
Zuzahlung neu: 10 % der Kosten (mindestens 5,-- €, maximal 10,-- € je Mittel),
bei Verbrauchs-Hilfsmitteln: 10 % je Packung (maximal 10,-- € je Monat)

11) Häusliche Krankenpflege
Zuzahlung bisher: keine
Zuzahlung neu: 10 % der Kosten, maximal Gesamtkosten der ersten 28 Tage der Leistungsinanspruchnahme je Kalenderjahr zzgl. 10,-- € je Verordnung

Zu zahlen sind bei Maßnahmen zu Lasten der Krankenversicherung

● für die Anschlussrehabilitation
stationär und ambulant 10,-- € x 28 Tage *)
*) eine bereits im Krankenhaus geleistete Zuzahlung in demselben Kalenderjahr wird angerechnet.

● für die Rehabilitation nach Ablauf der Fristen für eine Anschlussrehabilitation
stationär und ambulant 10,-- € je Tag der Maßnahme

Zu zahlen sind bei Maßnahmen zu Lasten der Rentenversicherung

● für die Anschlussrehabilitation
stationär 10,-- € x 14 Tage *)
ambulant keine Zuzahlung
*) eine bereits im Krankenhaus geleistete Zuzahlung in demselben Kalenderjahr wird angerechnet.

● für die Rehabilitation nach Ablauf der Fristen für eine Anschlussrehabilitation
stationär 10,-- € je Tag der Maßnahme (maximal 42 Tage im Kalenderjahr)
ambulant keine Zuzahlung

Überforderungsklauseln

● Zuzahlungen in Höhe von maximal 2 % der Jahresbruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt (wie bisher)

● Chroniker-Regelung: maximal 1 % der Jahresbruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt - unterjährige vollständige Befreiung möglich

● Belastungsgrenze und anschl. Befreiung für die ganze Familie

● Ehegatten-/ Lebenspartnerabschlag wie bisher 15 % der Bezugsgröße (4.347,-- € ); Kinderfreibetrag neu als fester Betrag (3.648,-- €)

Gruß Paloma

*Die "Hieroglyphen" bezeichnen einfach einen FETTPUNKT, der von der Software im KK nicht umgesetzt wird.

**Selbstverständlich gilt das nicht nur für BK, die Autorin des Aufsatzes hat ihn aber so übertitelt.
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