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  #1  
Alt 29.12.2009, 22:17
Nathalie Nathalie ist offline
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Standard Rehaantrag = Rentenantrag???

Mein Mann hat seit Sept 08 Leukämie (T-PLL), er wurde im Jan. 09 transplantiert. Inwischen ist in in einer Vollremission (die Ärzte befürworten auch die Wiedereingliederung, allerdings sehr laaaaaangsam). Nun kam heute von der Krankenkasse per Einschreiben, dass lt. einem vorliegenden ärztlichen Gutachten die Erwerbsfähigkeit z.Zt. erheblich gefährdet bzw. gemindert ist. Er soll einen Antrag auf Massnahmen zur Rehabilitation stellen. Es steht auch dabei, dass dieser Antrag auch gleichzeitig Antrag auf Rente sei, wenn eine erfolgreiche Rehabilitation nicht zu erwarten ist, oder wenn eine Massnahme zur Rehabilitation die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert hat.

Im August wurde meinem Mann von den Ärzten gesagt, dass die Transplantation erfolglos war, jetzt ist er nach der letzten Chemo in einer Remission......

Sollen wir den Antrag nun ausfüllen und wegschicken oder vorher erst beim z.B. VDK uns Rat holen?? Weiss die Krankenkasse überhaupt, dass mein Mann nun in einer Remission ist, war das Gutachten überheupt "so aktuell"?? Hat der Sachbearbeiter darüber überhaupt Infos????

Vielen Dank für Eure Hilfe!
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  #2  
Alt 29.12.2009, 22:39
BeBeBalaton BeBeBalaton ist offline
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Standard AW: Rehaantrag = Rentenantrag???

Hallo Natalie,

dieser Antrag bedeutet, dass nach 18-monatiger Krankengeldzahlung irgend etwas weitergehen muß mit dem Geld.

Dieser Kurantrag und gleichzeitig Rentenantrag bedeutet, dass Dein Mann in einer Kurklinik überprüft wird, wie es mit seiner Belastbarkeit aussieht. Von da aus wird dann geregelt, ob er eine Eingliederung bekommt, oder oder etc. bis hin zur Umschulung. Du schreibst nicht wie alt Dein Mann ist.

Ausfüllen muß er das auf jeden Fall sonst kann die KK die Zahlung einstellen.

Schönen Abend noch

Angelika
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  #3  
Alt 30.12.2009, 10:56
Nathalie Nathalie ist offline
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Beiträge: 12
Standard AW: Rehaantrag = Rentenantrag???

Hallo Angelika!!

Vielen Dank für Deine Antwort.

Dass nach diesen 18 Monaten Krankengeld "was passieren muss", das ist klar. Was ich nicht wusste, das ist, dass die Rehaklinik über Wiedereingliederung etc. entscheidet. Ich dachte, dass seine behandelnden Ärzte darüber entscheiden.

Mein Mann wurde im Juni 41.
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  #4  
Alt 30.12.2009, 11:05
BeBeBalaton BeBeBalaton ist offline
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Beiträge: 906
Standard AW: Rehaantrag = Rentenantrag???

Hallo guten Morgen,

ja dann ran ans Ausfüllen. Je schneller desto besser. Da wird ja auch entschieden, wer der Träger der Kosten für das alles ist. Bei 41 Jahren sind ein große Überlegungen von Seiten der Kostenträger zu machen. Manchmal gehen sie Hand in Hand BFA und AA.

Ist für Deinen Mann auch eine neue Perspektive.

Einen guten Rutsch und alles Gute für die Zukunft

Angelika

Geändert von BeBeBalaton (30.12.2009 um 11:07 Uhr)
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  #5  
Alt 02.01.2010, 00:24
Nathalie Nathalie ist offline
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Beiträge: 12
Standard AW: Rehaantrag = Rentenantrag???

Ausgefüllt habe ich die Formulare schon, allerdings wollen wir nun doch erst mal zum VDK, aber die sind bis einschl. 06.01. in Urlaub.
__________________
Mein Mann Ingo 41
T-PLL, Erstdiagnose 09/08
Stammzelltransplantation 01/09
Remission seit 11/09
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