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  #1  
Alt 11.12.2003, 17:11
Christa1 Christa1 ist offline
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Standard Gesundheitsreform - Taxigebühren

Hallo Leute,

ab Januar gibt es ja neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen bei den gesetzlichen Kassen. Meine Mutter ist bei der Barmer. Bisher hat diese dann auch die Kosten für das Taxi übernommen, wenn Mutter zur Chemo mußte. Wie sieht das ab Januar aus? Ich kann sie ja schlecht in den Bus setzen und zur Chemo schicken. Sicher, sie muß ab nächstem Jahr alle Belege, Rezepte etc., sammeln, das ist klar, aber wenn sie die Taxigebühren nun jedesmal zunächst aus eigener Tasche bezahlen muß, das wird für sie als Rentnerin heftig. Kann oder muß man da vorher bei der Kasse einen Antrag stellen, damit die Kosten übernommen werden? Ich kenn mich ehrlich gesagt nicht aus....

Ich hab mir heute über www.die-gesundheitsreform.de eine Info ausdrucken lassen. Bei Fahrkosten steht, sie werden bei ambulanten Behandlungen grundsätzlich nicht mehr übernommen, Ausnahme: zwingende medizinische Gründe. Ich denke doch mal, Chemo ist ein zwingender medizinischer Grund, oder?

Viele Grüße

Christa
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  #2  
Alt 12.12.2003, 13:59
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Standard Gesundheitsreform - Taxigebühren

Hallo Christa,
leider ist es mit der Zuzahlung bei den Fahrtkosten zur Chemo noch lange nicht getan.
Wie es Augenblick aussieht, wird das Taxi wohl nur für die Rückfahrt übernommen. 5Euro muß man aber trotzdem zahlen.
Mein Mann erhält im Auckenblick einmal wöchentlich für 24 Std. Chemo.
Vorlauf-Campto-Pumpe mit 5FU und Folinsäure werden ab Januar wöchentlich eine Zuzahlung von 30Euro wöchentlich kosten.
Dazu kommen noch die Zuzahlungen für andere Medikamente und Hilfsmittel. Mein Mann hat seit 1Jahr ein Stoma, und ist somit auf viele Hilfsmittel angewiesen.
Er wird bereits am Anfang des Jahres seine max. Zuzahlungsgrenze erreichen.
Die DAK teilte mir jetzt auf Anfrage mit, daß sie auch dann keine Befreiung für den Rest des Jahres ausstellen würden, da ich für sie ein unkalkulierbares Risiko sei. Es könnte schließlich sein, daß ich eine besser bezahlte Stelle bekäme.
Wie es ab Januar weitergehen soll weiß ich dann auch nicht mehr.
Viele Grüße
Brigitte
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  #3  
Alt 12.12.2003, 14:58
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Standard Gesundheitsreform - Taxigebühren

Hallo Christa

soviel ich weiß, soll bei Chemopatienten die Taxifahrten weiterhin bestand haben. Wichtig ist, das ihr euch nicht nur mündlich ( telefonisch ) danach erkundigt, sondern das schriftlich macht !! Wenn man jetzt die Krankenkasse anruft, bekommt man insgesamt nur eine LariFari Antwort. Liegt auch daran, das die MA wirklich noch keine konkreten Arbeistanweisungen haben, wie das ab Januar weitergeht.
Ich selber bin zwar keine Chemopatientin mehr, bin aber durch einige zusätzliche Erkrankungen auch auf die Taxifahrten angewiesen. ( Bin auf dem Rollstuhl angewiesen und kann nach diversen Brust - und Arm OP`s nach Brustkrebs mit Lymphknotenbefall und Rezidiverkrankunegn) die öffentlichen Verkehrsmittel nicht mehr nutzen. Muß aber mindesten 4-5 mal im Monat zur ärztlichen Behandlung fahren. Keine Ahnung wie das gehen soll.

Meine Ärztin zumindest hat mir mitgeteilt, das sie mich dann jeden Monat für ca. 3-4 Tage ins Krankenhaus einweisen muß, damit die ärztliche Betreuung überhaupt weiterhin einigermaßen gewährleistet werden soll. Und es darf nichts akutes mehr dazwischen kommen, oder aber am Anfang des Monats.

Wir dürfen alle nicht kleinbeigeben und darum kämpfen. Zur Not auch die Öffentlichkeit nutzen und auf die Miseren aufmerksam machen.

Ich hoffe, ihr könnt das schnell klären.

viele Grüße
elisabeth
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  #4  
Alt 12.12.2003, 18:03
Christa1 Christa1 ist offline
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Standard Gesundheitsreform - Taxigebühren

Hallo Elisabeth und Brigitte,

erstmal danke für eure Antworten.

Ich werde mich wohl nächste Woche mal ans Telefon hängen und mit den Leuten der Barmer reden. Meine Mutter ist eben auch 80 Jahre, zusätztlich dann die Chemo, ich denke doch, die Kasse müßte die Fahrkosten übernehmen.

Ich finde es schon besch......., daß schwerkranke Menschen noch zusätzlich einen drauf bekommen. Reformen sind nötig. Aber hier geht es nicht um Schnupfen oder Blähungen. Ich reg mich da momentan etwas auf, zumal ich eigentlich ein alter Sozi bin (darf man das überhaupt noch sagen, ohne geteert und gefedert zu werden? ;-)), und daher kocht es in mir erst recht.

Meine Mutter hat ihre Krankenkasse noch nie sonderlich im größeren Rahmen in Anspruch genommen,
nie im Leben eine Kur beantragt. Nun hat sie LK, hat sie sich mit Sicherheit auch nicht freiwillig rausgesucht. Und jetzt werden ihr da auch noch weitere Stolpersteine in den Weg gelegt. Schon allein der ganze Überweisungskram von A nach B, dann wieder nach C, wieder retour...

Ich kann nur sagen, wehe dem, der heutzutage schwer erkrankt.

Viele Grüße

Christa
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  #5  
Alt 16.12.2003, 15:08
Christa1 Christa1 ist offline
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Standard Gesundheitsreform - Taxigebühren

Hallo Leute,

ich hab heute morgen bei der Barmer angerufen und ich muß Elisabeth recht geben, man ist anschließend genauso schlau wie vorher. Die wissen nämlich selbst noch nichts Genaues. Der Typ am Telefon meinte, auch im Falle von Dialysepatienten, chronisch Kranken gäbe es einfach noch keine genauen Vorgaben. Er könne mir daher keine konkrete Antworten geben, man wisse einfach noch nicht, wie letztendlich "ein zwingender medizinischer Grund" definiert wird. Ist doch super, so eine Auskunft...

Keine Ahnung, wie das dann werden soll, denn meine Mutter hat gestern schon gesagt, wenn sie die Fahrkosten übernehmen müßte, dann geht sie eben nicht mehr zur Chemo.

Viele Grüße

Christa
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  #6  
Alt 18.12.2003, 00:09
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hallo christa
wenn deine ma keine hohe rente hat dann kannst du einen antrag bei der kasse machen wegen dem transport von deiner ma ,das mußt du aber vor der chemo einreichen dann entscheidet die kasse ,so sagten sie es mir war extra bei der aok
wenn sie ablehnen geheaufs sozialamt ,die müßten dann die kosten übernehmen
ein versuch ist es wert wünsche euch viel erfolg
ein frohes weihnachtsfest
margot
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  #7  
Alt 18.12.2003, 18:57
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Standard Gesundheitsreform - Taxigebühren

Hallo Margot,

gerade weil ich mir gedacht hab, ich müßte wegen der Taxigebühren einen Antrag stellen, hab ich ja bei der Barmer angerufen, damit das dann eben rechtzeitig über die Bühne gehen könnte, bevor evtl. die nächste Chemo ansteht. Aber nix Genaues weiß man nicht. Die Auskünfte, die ich durch den Anruf bekommen hab, bringen mich kein Stück weiter. Ich probier es gleich nochmal im neuen Jahr, momentan ist wohl überall auch Weihnachtsfeier angesagt ;-)

Allen hier wünsch ich jedenfall auch einen geruhsamen Übergang in die Weihnachtstage, ich glaub, wir haben alle etwas Ruhe verdient.

Herzliche Grüße

Christa
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  #8  
Alt 18.12.2003, 23:13
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Hallo liebe Mitstreiter,

ich bin bezüglich der Information, was dieses leidige Thema und Belastung angeht, bereits einen Schritt weiter, dank meines Taxiunternehmens, mit dem ich zur Chemo fahre. Ich bin bei der Barmer Ersatzkasse versichert.

Grundsätzliches dazu ist, daß ab dem 01.01.2004 bei der Krankenkasse eine Befreiung von Krankenkassen erst dann ausgestellt wird, denn die 1% Eigenleistung vom Haushaltsbruttoeinkommen an Zuzahlung geleistet wurde. Bis zu dieser Befreiung muß man 10 % der Fahrkosten (mind. 5 Euro, höchstens 10 Euro) pro Fahrt selber tragen. Die dann zu beantragende Befreiung gilt nur für das laufende Jahr.

Einige Taxiunternehmen haben bereits mit den KK´s günstige Rahmenvereinabrungen ausgehandelt, bitte dort bei euch nachfragen.

Da viele durch ihre Erkrankung nur ein geringes Einkommen haben, ist der einzige Trost hier, daß die 1% Grenze somit auch schnell erreicht ist. Dazu gehören auch Zuzahlungen zu Medikamenten und Hilfsmittel. Bei der Apotheke Kundenausweis beantragen (haben inzwischen sehr viele Apo´s) damit alle Zuzahlungen im Compi erfasst werden... oder aber die Belege geben lassen und sammeln.

Die Krankenkasse kann euch Auskunft geben, ab welchem Zuzahlbetrag eure 1% Grenze erreicht ist. Im Folgenden ist dann wichtig, daß der Arzt die Notwendigkeit der Hin- und Rückfahrt bescheinigt, dann werden beide Fahrten übernommen! Eine Bescheinigung braucht ihr für jede Therapie gesondert, falls jemand getrennte Fahrten zur Bestrahlung, Chemo, etc. hat... dann für Chemofahrten eine und für Bestrahlungsfahrten eine.

Ich habe auf einer Webseite das Info-Anschreiben meines Taxiunternehmens sowie einige Antrags- und Erklärungformulare bereitgestellt. Ihr könnt sie lesen, abspeichern und dann ausdrucken um damit eurer KK und dem Taxiunternehmen auf den Leib zu rücken.

Wer dazu Hilfe braucht schicke mir bitte eine Mail. Ich werde versuchen so gut es geht zuhelfen oder auch die Formulare per Mail zukommen lassen.

Hier findet ihr die Seite:

http://www.magic-seidenmalerei.de/im...ahrtkosten.htm

Liebe Grüße und gutes Gelingen wünscht
Tina
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  #9  
Alt 18.12.2003, 23:23
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So, nun war ich nachtürlich nicht eigeloggt und meine Mailaddi nicht zu sehen ;-)

Bitte unten schauen, wenn ihr Hilfe braucht

Grüße
Tina
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  #10  
Alt 19.12.2003, 14:30
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Hallo Tina,

vielen Dank für deine Tipps! Ich finde es eben unheimlich bürokratisch und wenn ein alter kranker Mensch sich allein da durcharbeiten muß... Ich werde mich auch noch mal mit dem Taxiunternehmen in Verbindung setzen und auch gleich im neuen Jahr nochmal mit der Barmer.

Herzliche Grüße

Christa
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  #11  
Alt 07.01.2004, 17:30
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Standard Gesundheitsreform - Taxigebühren

Also ihr Lieben,
auch ich hatte heute ein Telefonat mit meiner Krankenkasse (Barmer). Bislang waren Niedrigeinkommen (bis 983 Euro) von den Zuzahlungen befreit, wenn ein Antrag gestellt wurde. Auch diese generelle Befreiung gibt es nicht mehr.

Wer nun als chronisch krank zählt oder nicht, ist noch nicht festgelegt. Derweil müssen alle erst einmal mit den 2% vom Brutto-Haushaltseinkommen rechnen. Dazu gehören alle Einkünfte der im Haushalt lebenden Personen, also auch Kinder, die eigenes Geld haben durch Ausbildung oder Beruf.

Ich habe heute einen Brief an die Barmer gefaxt und gebeten, die mögen mir meine Belastungsgrenze anhand der bescheinigten Einkünfte in der Anlage berechnen. Sollten vielleicht einige von euch, die nur geringes Einkommen haben auch gleich machen. Schreibt eurer KK mit der Bitte um Berechnung etwa Folgendes...

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Berechnung meiner Belastungsgrenze gemäß der/den beigefügten Bescheinigung/en für das Jahr 2004.


Bescheinigungen können sein : Rentenbescheide, Arbeitslosengeldbescheide, Arbeitslosenhilfebescheide, Sozialhilfebescheide und Verdienstbescheinigungen der Arbeitgeber. Nicht vergessen, daß ihr den Nachweis für jedes verdienende Mitglied braucht.

Grob berechnen könnt ihr eure Belastungsgrenze auch selber, dazu zählt eure Bruttoeinkünfte aller verdienenden Personen im Haushalt zusammen, multipliziert das mit 12. Davon dann 1 oder 2% ausrechnen und ihr habt in etwa einen Überblick´.

Beispiel:
Einkommen der Frau 600 €uro
Einkommen des Mannes 1800 Euro
Einkommen des Sohnes 800 Euro
-------------------------------------------
Gesamteinkommen Brutto 3200 Euro pro Monat
x 12 = 38.400 Euro pro Jahr
davon 1% 384 Euro
davon 2% 768 Euro
Aufwendungen darüber hinaus können von der Zuzahlungspflicht für den Rest des Jahres befreit werden.

Belege sammeln ist ganz wichtig. Beim Arzt bekommt man wg. der Praxisgebühr eine Quittung (wie ein Rezept). Andere Ärzte haben schon trotz Überweisungsbeleg die Quittung zu sehen verlangt, also besser das Ding in den Geldbeutel und mitschleifen.
Die meisten Apotheken bieten Kundenkarten an und erfassen alle getätigten Rezepte und Käufe im Computer und können die Liste bei Bedarf jederzeit ausdrucken lassen oder den aktuellen Stand nennen.
Einige Krankenkassen haben auch Heftchen an die Patienten ausgegeben, wo man sich alles quittieren lassen kann.

Alle diejenigen, die bisher unter chronisch krank liefen und Fahrten zu regelmäßigen Therapien haben, empfehle ich bereits jetzt diese Formulare ausfüllen zu lassen vom Arzt und zur KK zu schicken.
http://www.magic-seidenmalerei.de/im...ahrtkosten.htm
Ab diesem Jahr müssen die Fahrten vorher genehmigt werden.

Liebe Grüße und viel Durchblick wünscht euch
Tina
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  #12  
Alt 07.01.2004, 17:52
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Standard Gesundheitsreform - Taxigebühren

Hallo Tina,

meine Mutter wurde gestern mit dem Taxi erstmal zum "Knochentropf" gefahren und mußte dann 40 Euro berappen, für Hin- und Rückfahrt. Später sollen es dann zur Chemo nur noch 5 Euro sein... Aber sie hat vom Onkologen gleich eine Bescheinigung bekommen, die bestätigt, daß ihre Chemotherapie und anfallende Behandlungen zwingend notwendig sind. Erste Hürde ist damit genommen, wir reichen das jetzt bei der Kasse ein. Nach Rückfrage bei der Barmer wurde ich heute morgen zurückgerufen, also so wie es aussieht, werden Chemotherapie-Patienten mit hoher Wahrscheinlichkeit als chronisch krank eingestuft. Nix Genaues weiß man noch nicht, aber letztendlich wird es darauf hinauslaufen. Und eben Rechnungen sammeln!!!! Und nachdem sich Barmer heute noch mal gemeldet hat, hab ich auch nach diesem "Heftchen" gefragt, Mutter bekommt das die nächsten Tage zugesandt.
Aber genaugenommen ist alles noch sehr verwirrend. Die Frau von der Barmer meinte, wenn wir denn evtl. im März so alles einreichen, dann wird man hoffentlich mehr wissen.

In diesem Sinne herzliche Grüße

Christa
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  #13  
Alt 07.01.2004, 19:01
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Standard Gesundheitsreform - Taxigebühren

http://www.die-gesundheitsreform.de/...uzahlungen.pdf

Fragen und Antworten: neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen

1. Für welche Bereiche gelten die neuen Zuzahlungsregeln?

Die Regelungen gelten von 2004 an für nahezu alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Hierunter fallen die Versorgung mit Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhausaufenthalte, Rehabilitationsmaßnahmen, häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe, Fahrkosten und Arztbesuche. Über Bonusprogramme der gesetzlichen Krankenkassen können Versicherte für gesundheitsbewusstes Verhalten finanziell belohnt werden und Ermäßigungen bei den Zuzahlungen oder Beiträgen erhalten.

2. Was muss ich von 2004 an bei verschreibungspflichtigen Arzneien dazu zahlen?
Bei rezeptpflichtigen Medikamenten richtet sich die Höhe der Zuzahlung nicht mehr nach der Packungsgröße. Sie zahlen von nun an bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln 10 Prozent des Verkaufspreises dazu, jedoch höchstens 10 Euro und mindestens 5 Euro. Ein Beispiel: An einer Arznei für 75 Euro beteiligen Sie sich mit 7,50 Euro – nämlich 10 Prozent des Preises. Kostet ein Medikament 200 Euro, beträgt die Zuzahlung 10 Euro.

3. Welche Medikamente übernimmt die Kasse nicht mehr?
Rezeptfreie Arzneimittel werden seit Januar 2004 nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Dies betrifft auch Präparate, die überwiegend der Verbesserung der privaten Lebensführung dienen wie beispielsweise Appetit-Hemmer oder Potenzmittel. Die Regelung für rezeptfreie Arzneimittel gilt allerdings nicht für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen. In diesen Fällen erstatten die Kassen auch nicht verschreibungspflichtige Mittel auf Rezept. Ebenso werden schwer erkrankten Menschen rezeptfreie Arzneimittel erstattet, wenn sie unverzichtbare Standardwirkstoffe für die Behandlung enthalten. Es gelten dann die gleichen Zuzahlungsregeln wie bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln.

4. Muss ich Inkontinenz-Windeln jetzt selbst bezahlen?
Nein. Für Hilfsmittel, die zum einmaligen Verbrauch bestimmt sind, zahlen Sie lediglich 10 Prozent pro Packung dazu, maximal 10 Euro pro Monat. Für alle anderen Hilfsmittel wie Hörgeräte oder Rollstühle gilt die neue Zuzahlungsregel von 10 Prozent, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro, in jedem Fall nicht mehr als die Kosten des Mittels. Sobald Ihre Zuzahlungen die Belastungsobergrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen überschreiten, werden alle weiteren Kosten vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen. Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsobergrenze von 1 Prozent.

5. Wer zahlt von 2004 an meine vom Arzt verordneten Rückenmassagen?
Ihre Krankenkasse, wie bisher. Und Sie zahlen als Patientin oder Patient für Heilmittel 10 Prozent des jeweiligen Mittels und 10 Euro je Verordnung dazu. Ein Beispiel: Wenn Ihnen auf Rezept sechs Massagen verordnet werden, zahlen Sie 10 Euro für diese Verordnung und zusätzlich 10 Prozent der Kosten pro Massage. Diese Zuzahlungsregel gilt auch für die häusliche Krankenpflege, ist dort auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.

6. Ich bin auf eine Haushaltshilfe angewiesen. Welche Kosten erwarten mich im Jahr 2004?
Für die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe und für Soziotherapien gilt: 10 Prozent der kalendertäglichen Kosten zahlen Sie selbst, jedoch höchstens 10 Euro und mindestens 5 Euro. Aber auch hier gilt: Sobald Sie die Belastungsobergrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, für chronisch Kranke 1 Prozent, überschreiten, werden alle weiteren Kosten vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen.

7. Muss ich von nun an bei jedem Arztbesuch eine Praxisgebühr zahlen?
Nein. Sie bezahlen die Praxisgebühr nur beim ersten Arztbesuch im Quartal (das kann ein Hausarzt, ein Facharzt oder auch ein Psychotherapeut sein). Wenn Sie dann noch öfter zur Behandlung wiederkommen oder wenn Sie mit Überweisung Ihres Arztes zu weiteren Ärzten oder zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus gehen, brauchen Sie die Praxisgebühr nicht noch einmal zu bezahlen. Die Praxisgebühr wird nur dann noch einmal fällig, wenn Sie ohne Überweisung einen anderen Arzt aufsuchen. Der Hausarzt kann Sie an alle Fachärzte zuzahlungsfrei überweisen, also zum Beispiel auch zum Gynäkologen oder zum Augenarzt. Grundsätzlich kann jeder Facharzt zur Weiterbehandlung an einen anderen Facharzt überweisen, ohne dass eine erneute Praxisgebühr anfällt. Beim Zahnarzt wird eine separate Praxisgebühr für Zahnbehandlungen fällig. Jährliche Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt im Rahmen der gesetzlichen Bonusregelung bleiben zuzahlungsfrei.

8. Zahle ich auch eine Praxisgebühr, wenn ich mir vom Arzt nur ein Rezept ausstellen lasse?
Ja. Generell zahlen gesetzlich Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine Praxisgebühr von 10 Euro, sobald sie eine ärztliche Leistung eines Haus- oder Facharztes in Anspruch nehmen. Das ist bereits der Fall, wenn Sie sich in der Praxis ein Rezept ausstellen oder Blut abnehmen lassen. Auch wer in Notfällen zum Arzt geht oder ärztliche Leistungen telefonisch in Anspruch nimmt, zahlt eine Praxisgebühr.

9. Welche Untersuchungen beim Arzt bleiben zuzahlungsfrei?
Ein wesentliches Ziel der Gesundheitsreform ist es, gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zu stärken. Untersuchungen zur Vorsorge und Früherkennung, beispielsweise die Brustkrebs-Früherkennung, sowie Schutzimpfungen bleiben deshalb für Sie zuzahlungsfrei. Das gilt ebenfalls für die jährlichen Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt im Rahmen der Bonusregelung. Keine Praxisgebühren fallen an bei der Schwangerschaftsvorsorge und generellen Vorsorgeuntersuchungen und -maßnahmen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen keine Praxisgebühr.

10. Wie viel zahle ich bei einem Krankenhaus-Aufenthalt dazu?
Die Zuzahlungen betragen von 2004 an pro Tag 1 Euro mehr als bisher: 10 Euro pro Tag, begrenzt auf maximal 28 Krankenhaus-Tage. Danach übernimmt die Kasse sämtliche Kosten. Ein durchschnittlicher Krankenhausaufenthalt dauert derzeit neun Tage. Diese Zuzahlung wird dann auch bei der Ermittlung der Belastungsgrenze von 2 oder 1 Prozent berücksichtigt.

11. Wie kann ich die Zuzahlungen senken?
Wenn Sie sich gesundheitsbewusst verhalten und die Leistungen des Gesundheitssystems sinnvoll nutzen, zahlt sich das auch finanziell aus. Ihre gesetzliche Krankenkasse kann Sie für die regelmäßige Teilnahme an Vorsorge- und Früherkennungs-Untersuchungen oder die erfolgreiche Teilnahme an qualitätsgesicherten Präventionsprogrammen mit einem finanziellen Bonus belohnen. Gleiches gilt auch, wenn Sie sich in ein Hausarztsystem oder ein Chronikerprogramm einschreiben. Wie solche Bonussysteme im Einzelnen aussehen, kann jede Krankenkasse individuell entscheiden. Fragen Sie also bei Ihrer Krankenkasse nach. Möglich sind Ermäßigungen bei Zuzahlungen und Praxisgebühren, eine Beitragsermäßigung oder auch andere Prämien. Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind mit Ausnahme der Fahrtkosten von allen Zuzahlungen befreit. Bereits nach altem Recht ist dieser Personenkreis mit einem Eigenanteil bei entsprechenden Fahrten an den Kosten beteiligt.

12. Kann ich nun auch bei Arzneimitteln Geld sparen?
Auf jeden Fall, denn die Höhe der Zuzahlungen für rezeptpflichtige Arzneimittel ist von nun an abhängig vom Preis. Je preiswerter das Medikament, desto geringer die Zuzahlung. Es lohnt sich, Ihren Arzt und Ihren Apotheker nach preisgünstigen Präparaten zu fragen. Bei rezeptfreien Arzneien macht sich von nun an ein Vergleich bezahlt, da deren Preise ab Januar 2004 freigegeben sind. Das heißt: Jeder Apotheker entscheidet selbst, wie preiswert oder wie teuer er seine Produkte anbietet.

13. Was zahlt meine Krankenkasse von 2004 an nicht mehr?
Sterbe- und Entbindungsgeld werden ab 2004 nicht mehr von der Krankenkasse gezahlt. Sterilisationen werden nur noch bei medizinischer Notwendigkeit bezahlt. Auch Fahrten zur ambulanten Behandlung übernimmt die Kasse nur noch bei zwingenden medizinischen Gründen. Bei Fahrten zur stationären Behandlung im Krankenhaus kommt Ihre Krankenkasse auch weiterhin für die Kosten auf. Einen Zuschuss zu Sehhilfen und Brillengläser gibt es von 2004 an nur noch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und für schwer sehbeeinträchtigte Patienten.

14. Muss ich bei einer Erkrankung meines Kindes für das Krankengeld nun selbst aufkommen?
Nein. Bei Leistungen, die von gesamtgesellschaftlichem Interesse sind, ändert sich für Sie nichts. Hierzu zählen zum Beispiel die Empfängnisverhütung für Minderjährige, das Mutterschaftsgeld oder das Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes. Ihre Krankenkasse kommt wie bisher dafür auf. Neu ist nur, dass von 2004 an die Krankenkassen für sogenannte versicherungsfremde Leistungen Steuermittel erhalten. Dazu wird die Tabaksteuer schrittweise erhöht.

15. Zahlen die Kassen auch im Jahr 2004 die künstliche Befruchtung?
Die Krankenkassen beteiligen sich weiterhin an den Kosten der künstlichen Befruchtung, allerdings werden von 2004 an nur noch 50 Prozent der Kosten für die ersten drei Versuche übernommen. Anspruch haben Frauen zwischen 25 und 40 Jahren, Männer bis 50 Jahre.

16. Ich muss als Chroniker regelmäßig mehrere Medikamente einnehmen. Wie soll ich das alles noch bezahlen?
Für chronisch Kranke gelten die Zuzahlungsregelungen nur bis zu einer Belastungsgrenze von 1 Prozent ihrer Bruttoeinnahmen. Sobald sie diese Grenze erreicht haben, übernimmt ihre Krankenkasse für den Rest des Kalenderjahres alle darüber hinaus anfallenden Kosten. Die Neuregelungen im Bereich der Zuzahlungen und Befreiungsmöglichkeiten können im Einzelfall sogar dazu führen, dass Sie im Jahr 2004 weniger Zuzahlungen zu entrichten haben als bisher, denn jetzt können grundsätzliche alle Zuzahlungen angerechnet werden. Das heißt: auch die Zuzahlungen im Krankenhaus.

17. Brauche ich für das Krankengeld eine Extra-Versicherung?
Nein. Das Krankengeld wird bei längerer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit ab der 7. Woche von der Krankenkasse gezahlt, sofern Tarifverträge keine längeren Entgeltfortzahlungen des Arbeitgebers vorsehen. Das Krankengeld bleibt im bisherigen Umfang Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Zur Sicherung aller Leistungen der Krankenkassen müssen gesetzlich Versicherte von 2006 an einen Sonderbeitrag von 0,5 Prozent leisten. Er wird von den Krankenkassen automatisch erhoben.

18. Welche Zuzahlungsregeln gelten für Sozialhilfeempfänger?
Für Sozialhilfeempfänger gelten dieselben Zuzahlungsregelungen und Belastungsgrenzen wie für alle Versicherten. Das heißt z. B., dass auch Sozialhilfeempfänger beim ersten Arztbesuch im Quartal eine Praxisgebühr entrichten müssen. Als Berechnungsgrundlage für die Belastungsgrenze gilt für Sozialhilfeempfänger der Regelsatz des Haushaltsvorstands.

19. Gelten auch weiterhin die Härtefallregelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Die bisherigen Regelungen sind vereinfacht worden. Neu ist, dass sämtliche Zuzahlungen bei der Ermittlung der Belastungsgrenze geltend gemacht werden können. Die Belastungsobergrenze für Zuzahlungen liegt bei 2 Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, für chronisch Kranke bei 1 Prozent. Unter Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt fallen alle Einnahmen, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts bestimmt sind und gegenwärtig zur Verfügung stehen, neben Arbeitseinkommen beispielsweise auch Miet- und Pachteinnahmen, Abfindungen oder Betriebsrenten. Auf Familien wird verstärkt Rücksicht genommen, denn sie können pro Kind statt wie bisher 2.856 Euro jetzt 3.648 Euro von ihren anzurechnenden jährlichen Bruttoeinnahmen abziehen. Für den Ehepartner können 4.347 Euro in Abzug gebracht werden. Für Zahnersatz gelten die Härtefallregelungen bis Ende 2004 in der bisherigen Form, ab 2005 auf Basis der neuen Festzuschussregelung.

20. Müssen Heimbewohner Zuzahlungen leisten?
Auch Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeheimen sind von den Änderungen bei den Zuzahlungsregelungen betroffen. Eine vollständige Befreiung gibt es ab Januar 2004 nicht mehr. Alle Versicherten müssen bis zu einer Belastungsgrenze von 2 Prozent, bei chronischer Erkrankung bis zu 1 Prozent ihrer Bruttoeinnahmen Zuzahlungen leisten. Für die Feststellung der Belastungsgrenze müssen Heimbewohner ihre tatsächlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt ansetzen. Kosten für die Unterbringung können nicht abgezogen werden. Wenn die Kosten für die Unterbringung in einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung von einem Träger der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge getragen werden, ist als Bruttoeinnahme zum Lebensunterhalt der Regelsatz des Haushaltsvorstands maßgeblich.

21. Sind Krankenhausbehandlungen weiterhin ausgeschlossen von der Zuzahlungsbefreiung?
Nein. Von 2004 an gilt: Sobald Sie die Belastungsgrenze von 2 Prozent, für Chroniker 1 Prozent der Bruttoeinnahmen erreicht haben, sind Sie und Ihre mitversicherten Familienmitglieder für den Rest des Kalenderjahres von allen weiteren Zuzahlungen befreit. Eingeschlossen sind also auch Zuzahlungen bei Krankenhausbehandlungen.

22. Wie komme ich an eine Befreiungsbescheinigung?
Sie sollten Quittungen über geleistete Zuzahlungen sammeln. Sobald Sie die Belastungsgrenze innerhalb eines Kalenderjahres erreicht haben, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiung beantragen. Dann bekommen Sie eine Bescheinigung darüber erteilt, dass Sie für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten brauchen.

23. Wann brauche ich eine Zahnersatz-Versicherung?
Bis Ende 2004 gilt für Sie der Versicherungsschutz in der bisherigen Form. Erst ab 2005 wird Zahnersatz als obligatorische Satzungsleistung von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten. Das bedeutet: Sie zahlen für die Absicherung des Zahnersatzes einen eigenen monatlichen Beitrag, der automatisch zusammen mit Ihrem Krankenversicherungsbeitrag eingezogen wird. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird der monatliche Beitrag für den Zahnersatz voraussichtlich unter 10 Euro liegen, mitversicherte Familienangehörige zahlen keinen eigenen Beitrag. An Umfang und Qualität der Versorgung wird sich gegenüber dem heutigen Stand nichts ändern. Wenn Sie wollen, können Sie Ihren Zahnersatz auch privat versichern.

24. Bekomme ich auch 2004 für alle Arten von Zahnersatz einen Kassenzuschuss?
Ja. Die bisherigen prozentualen Anteile der gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten beim Zahnersatz werden ab 2005 durch sogenannte befundbezogene Festzuschüsse ersetzt. Maßgeblich ist dann nicht mehr die medizinisch notwendige Versorgung im Einzelfall, sondern diejenige, die in der Mehrzahl der Fälle angewandt wird. Diese Regelung bringt Ihnen einen großen Vorteil: Sie können sich für jede medizinisch anerkannte Versorgungsform mit Zahnersatz wie etwa Inlets entscheiden, ohne den Anspruch auf den Kassenzuschuss zu verlieren. Kontrolluntersuchungen oder Zahnbehandlungen wie Füllungen sind übrigens von den Veränderungen bei den Zuzahlungen überhaupt nicht betroffen.

P.S.: Dieses und mehr unter http://www.die-gesundheitsreform.de/index.4ml?flash=1

Liebe Grüße
Tina
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  #14  
Alt 07.01.2004, 19:22
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Liebe Christa,

40 Euro sind ja schon ganz schön heftig. Mein Taxiunternehmen hat eine Sondervereinbarung mit den KK´s getroffen und da müssen max. 10% der Fahrkosten (mind.5, max. 10 Euro) selber bezahlt werden, da frag doch noch mal bei Deinem Taxiunternehmen nach.
Gaaaaanz wichtig bei der Bescheinung der Notwendigkeit des Arztes ist, daß er Hin- und Rückfahrt bescheinigt, bitte drauf achten!

Ist alles eine ziemliche "Rennerei" oder Telefoniererei und geht mir auch gewaltig auf den Keks. Unsere Minister/rinnen, denen das Geld sicher nicht weh tut, da sie ja die angenehmste "Diät" haben, die es gibt ;-) bringen ein Gesetz auf dem Weg, wo zu Beginn noch so vieles in der Schwebe ist und sehr, sehr viele Menschen verunsichert sind.

Irgendwo in einem anderen Thread habe ich gelesen, daß Sozialhilfeempfänger, die den Selbstbehalt nicht aufbringen können auch mit ihrer Krankenkasse eine Vereinbarung über eine Teilzahlung treffen können. D. h. Man bekommt sofort eine Befreiung und leistet eine kleine Rate bis zum Erreichen des Selbstbehaltes an die Krankenkasse. Darauf muß sich die Kasse allerdings nicht einlassen, aber ein Versuch zählt.

Noch was zu den Taxikosten hab ich grad gefunden auf der Gesundheitsreformseite:

[b]Ich bin Dialysepatientin und bisher wurden die Taxikosten seitens der Krankenkasse übernommen. Wird dies auch weiterhin der Fall sein?[b]

Wir antworten: Ihre Krankenkasse kann ab Januar 2004 entscheiden, in welchen Fällen sie die Fahrkosten weiterhin übernimmt. Grundsätzlich sollen die gesetzlichen Krankenkassen Fahrten, insbesondere Taxi- und Mietwagenfahrten, nur dann bezahlen, wenn sie aus medizinischer Sicht zwingend notwendig sind. Sie müssen sich in jedem Fall Ihre Fahrten zur Dialyse von der Krankenkasse vorher genehmigen lassen. Für Fahrten, die von Ihrer Krankenkasse übernommen werden, gelten die allgemeinen Zuzahlungsregelungen, das heißt, 10 Prozent, aber höchstens 10 Euro, mindestens 5 Euro müssen Sie pro Fahrt zuzahlen.

[b]Wie wird der Begriff "chronisch krank" definiert?[b]

Wir antworten: Sie gelten als chronisch krank, wenn Sie seit mindestens einem Jahr wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sein mussten. Unter dem Begriff "derselben Krankheit" ist eine solche Krankheit zu verstehen, die ununterbrochen besteht und deren ununterbrochene Behandlung Sie durch eine entsprechende Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes nachweisen können. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird bis Ende März 2004 festlegen, welche Erkrankungen auf jeden Fall als chronische Krankheiten anerkannt sind. Bis dahin kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt darüber Auskunft geben, ob Ihre Erkrankung chronisch ist.

Wühlen wir uns also weiter durch den Dschungel des Wirrwarrs...

Liebe Grüße
Tina
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  #15  
Alt 12.01.2004, 20:28
Tina NRW Tina NRW ist offline
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Registriert seit: 04.10.2003
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Standard Gesundheitsreform - Taxigebühren

Artikel vom 12.01.2004 in der WAZ:

Erste Korrekturen an Gesundheitsreform
Behinderte dürfen mit dem Taxi zum Arzt

Berlin. Die Bundesregierung will noch bestehende Lücken in den Regelungen der Gesundheitsreform rasch schließen.

Das kündigte die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel (SPD), an. Grobe Härten, Lücken und Unklarheiten in den Regelungen sollen rasch geklärt werden. So werde am Montag vom Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen endgültig festgelegt, bei welchen chronischen Krankheiten die Patienten nur maximal ein Prozent ihres Haushaltseinkommens im Jahr als Zuzahlung zu Medikamenten und Hilfsmitteln leisten müssen. Zudem stellte die Patientenbeauftragte klar: Für Patienten, die wegen ihrer Krankheit oder einer Behinderung keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können, würden Taxifahrten zum Arzt weiter von der Kasse gezahlt.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) kündigte an, das bloße Abholen von Folgerezepten für die Anti-Baby-Pille soll "spätestens im zweiten Quartal" gebührenfrei werden.
(dpa)
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