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  #1  
Alt 13.11.2004, 19:51
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Standard Widerspruch gegen Streichung des Sterbegeldes

Guten Abend zusammen,

es gibt wohl irgendwelche Gesetzeslücken was die Zahlung des Sterbegeldes der gesetzlichen Krankenkasse für Todesfälle diesen Jahres betrifft. In der Presse, im Fernsehen und auch auf der Seite www.vdk.de wurde darauf aufgemerksam gemacht, daß daß man für die Todesfälle diesen Jahres das Sterbegeld bei der gesetztlichen Krankenkasse dennoch beantragen und bei Ablehnung Widerspruch einlegen soll.
Nun habe ich das Sterbegeld beantragt, eine Ablehnung bekommen und dann Widerspruch dagegen eingelegt. Die Musterschreiben hatte ich von der vdk-Seite. Ich hatte im Widerspruchsschreiben das Ruhen des Verfahrens bis zu einer richterlichen Klärung der Rechtslage beantragt.

Nun macht die Krankenkasse Schwierigekeiten, sie könnten das Verfahren nicht ruhen lassen, da ihnen nicht bekannt ist, daß einer geklagt hätte bzw. es kein Aktenzeichen bei irgendeinem Gericht gäbe.

Hat einer von euch auch solche Antwort von der Krankenkasse bekommen und was habt ihr dagegen unternommen? Wißt ihr vielleicht etwas von einem Gericht, wo die Klage anhängig ist, bzw. das Aktenzeichen?

Danke für eure Antworten und schönen Abend noch.

Viele Grüße
Irene
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  #2  
Alt 13.11.2004, 20:59
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Standard Widerspruch gegen Streichung des Sterbegeldes

Hallo Irene,
auf Gerichtsurteile muss man da wohl noch warten.

Seit dem 1. Januar übernehmen die Krankenkassen nicht mehr das Sterbegeld. So wollte es Ulla Schmidt. Doch das „Gesundheitsmodernisierungsgesetz“ hat womöglich eine Lücke: Für 2004 müssen die Krankenkassen vielleicht doch noch blechen. Kosten: bis zu 400 Millionen Euro - ein herber Rückschlag für die Gesundheitsreform

Kommunen wollen notfalls klagen
Mehrere Kommunen wollen daher gegenüber den Krankenkassen auf Auszahlung des Sterbegeldes für die von ihnen finanzierten Sozialbestattungen pochen. „Wir werden die ersten Fälle jetzt an die Krankenkassen herantragen. Und falls es dazu kommt, dass die Krankenkassen sich weigern, werden wir vor das Verwaltungsgericht ziehen“, so Alfons Olejnik vom Sozialamt in Duisburg. Bekämen die Kommunen Recht, hätte das Modellcharakter: Privatpersonen, die eine Klage bisher scheuen, könnten dann mit Hinweis auf solche Präzedenzfälle das Sterbegeld einfordern - wenn auch nur für Todesfälle aus diesem Jahr.

Urteile abwarten
Um bei der Krankenkasse einen Anspruch auf Sterbegeld geltend zu machen, müssen die Versicherten jetzt nicht selbst klagen. Sie können die ersten Urteile in Ruhe abwarten. Sollte der Anspruch durch die Gerichte bestätigt werden, wird das Sterbegeld auch noch bis zu vier Jahre später ausgezahlt.
Gruß Lara
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  #3  
Alt 13.11.2004, 22:05
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Standard Widerspruch gegen Streichung des Sterbegeldes

Liebe Lara,
danke für deine schnelle Antwort.

Nur, was soll ich jetzt machen, die Krankenkasse beabsichtigt, meinem Widerspruch nicht abzuhelfen, sie möchten mir im Rahmen einer Anhörung gem. § 24 SGB X die Möglichkeit geben, mich zu den entscheidungsrelevanten Tatsachen zu äußern.

Sie wollen nun bis zum 30.11. wissen, ob ich meinen Widerspruch
a) nicht aufrechterhalte
b) aufrechterhalten möchte
c) von meinem Recht der Anhörung § 24 keinen Gebrauch mache oder
d) Stellung nehme.

Sie lassen sich auf das Ruhen bis zur Entscheidung einfach nicht ein.
Falls ich ihnen jetzt mitteilen würde, daß ich meinen Widerspruch nicht aufrechterhalte, hab ich dann wohl später noch die Möglichkeit, erneut Widerspruch einzulegen?


Gruß
Irene
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  #4  
Alt 14.11.2004, 00:26
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Standard Widerspruch gegen Streichung des Sterbegeldes

Liebe Irene,

ich habe die Möglichkeit, einen Anwalt zu befragen.

Bitte hab noch einige Tage Geduld!

Melde mich, sobald ich Näheres weiß (spätestens Dienstag!).

Gruß
Norma
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  #5  
Alt 14.11.2004, 00:39
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Standard Widerspruch gegen Streichung des Sterbegeldes

Liebe Irene,
den KK ist das alles sehr wohl bekannt.
Du musst deinen Widerspruch aufrechterhalten.
Wenn das Gericht eine Pro-Entscheidung fällt,
muss die Kasse wegen des bereits eingereichten Antrags automatisch aktiv werden.
Gruß Lara
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  #6  
Alt 14.11.2004, 11:42
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Standard Widerspruch gegen Streichung des Sterbegeldes

Liebe Norma, liebe Lara,

danke für eure Antworten. Natürlich kann ich noch etwas abwarten, muß mich ja bis 30.11. entschieden haben.

Versteht mich bitte richtig, es geht ganz bestimmt nicht um das Geld, kommt wohl sowieso nix bei rum. Aber es geht mir ums Prinzip. Mehrere Bekannte haben bei ihren KK auch diesen Antrag gestellt, einige brauchten noch nicht mal Widerspruch einzulegen, da das Problem bekannt ist. Andere wiederum reichten Widerspruch ein und die Sache war für sie erledigt.

Nur die BKK für Heilberufe ist dazu nicht in der Lage?
Kann doch eigentlich nicht sein, daß die gesetzlichen Krankenkassen so unterschiedlich reagieren.

Viele Grüße
Irene
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  #7  
Alt 16.11.2004, 20:55
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Standard Widerspruch gegen Streichung des Sterbegeldes

Hallo Irene,

hab jetzt die Auskunft des Anwalts.

1. Du kannst den Widerspruch aufrecht erhalten (Begründung wie aus deinem 1. Widerspruch, falls danach gefragt werden sollte). Die Krankenkasse schickt dir dann einen Widerspruchsbescheid.

Ab Zustellung dieses Widerspruchsbescheides hast du eine 4-Wochen-Frist zur Klageerhebung.

Erhebst du keine Klage, wird der Widerspruchsbescheid nach Ablauf der Frist bestandskräftig und kann auch später nicht mehr angegriffen werden (falls dann doch noch ein gegenteiliges Urteil woanders ergehen sollte).

2. Der VdK hat auf seiner Internet-Seite (ganz unten unter den beiden Vordrucken) eine Telefon-Nr. angegeben.
Du solltest VOR deiner persönlichen Entscheidung anrufen und dich erkundigen, ob es irgendwo bereits zu einer Klageerhebung gekommen ist. Wenn ja, dann bitte das Aktenzeichen erfragen!

Damit bist du dann auf der sicheren Seite und kannst das AZ in deinem Schreiben angeben.

Keine Angst, der VdK wird dich nicht nach einer Mitgliedschaft am Telefon fragen, so eine Auskunft ist kostenlos für alle.

Vielleicht besteht ja beim VdK bereits eine Sammelklage und dann hast du die Möglichkeit, deine eigene Angelegenheit mit einzubringen.

Nach Einschätzung des Anwalts besteht bei einer Klage eine 50:50 Chance.
Auf der einen Seite hat der Gesetzgeber zwar die Streichung des Sterbegeldes beschlossen, allerdings steht in einem weiteren Gesetz eben, dass Sterbegeld gezahlt wird.
Deshalb auch dieses Hickhack für 2004.

Es kommt wohl auch auf den jeweiligen Richter an, wie er entscheidtet; natürlich nur in der allerersten Verhandlung.
Ist erst einmal EIN Urteil ergangen, werden sich die anderen Richter natürlich danach richten. ;-)

Allerdings haben die Krankenkassen dann Widerspruchrecht und höchstwahrscheinlich werden sie auch davon Gebrauch machen.

Dann kann es Jahre dauern, bis ein endgültiges Urteil ergeht!

Ich hätte dir eine positivere Auskunft gewünscht, nun weißt du wenigstens die rechtliche Seite.

Viel Glück für deine Entscheidung!

Norma
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  #8  
Alt 16.11.2004, 21:17
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Standard Widerspruch gegen Streichung des Sterbegeldes

Hallo Norma,

vielen, vielen Dank für deine umfassende Information, hat mir sehr geholfen.

Werde morgen sofort mal beim VdK anrufen.

Danke nochmals und viele Grüße
Irene
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  #9  
Alt 22.11.2004, 15:16
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Standard Widerspruch gegen Streichung des Sterbegeldes

Guten Tag die Damen,
bin momentan auch mit dem Thema beschäftigt und dachte als arbeitssuchender Sozialversicherungsfachangestellter(Krankenkasse) immer auf dem laufenden zu sein, doch weit gefehlt. Ich suche auch verzweifelt diese Klage, da meine Mandantin die ich berate, seit 1970 freiwillig in die Sterbekasse eingezahlt hat und nun nichts mehr davon bekommen soll.Ich hatte auch schon vor ca. 3 Wochen den Antrag gestellt doch man versuchte uns sehr unhöflich los zu werden.Wäre nett was von Ihnen zu diesem Punkt zu hören.

Stephan[behrendt-karin@t-online.de
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  #10  
Alt 22.11.2004, 16:38
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Standard Widerspruch gegen Streichung des Sterbegeldes

Ob schon Klagen eingereicht wurden kann ich nicht sagen.
Vielleicht helfen diese Links

http://www.bestatter.de/bdb2/pages/n...ormationen.php

http://www.wdr.de/tv/markt/20040614/b_1.phtml

LG Lara
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  #11  
Alt 22.11.2004, 18:27
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Standard Widerspruch gegen Streichung des Sterbegeldes

Hallo zusammen,

Lara, danke für die Links.

Nachdem Norma mir den Tipp mit dem VdK gegeben hat, habe ich seit Tagen versucht, den VdK telefonisch zu erreichen. Ist mir aber nicht gelungen, war immer besetzt. Daraufhin habe ich heute eine email geschickt. Wenn ich etwas höre, werde ich sofort berichten.

Viele Grüße
Irene
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  #12  
Alt 22.11.2004, 19:29
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Standard Widerspruch gegen Streichung des Sterbegeldes

Hallo zusammen,

ich bin es noch mal. Hab gerade nochmal im Internet nachgesucht und diesen Link gefunden:

http://www.boorberg.de/frame_content.../artikel/52597

Hab den Text aber schon mal hier eingefügt:

"Totgesagtes Sterbegeldlebt möglicherweise noch

Trotz der Absicht des Gesetzgebers, das Sterbegeld aus dem gesetzlichen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung herauszustreichen, muss diese Zahlung eventuell auch im Jahr 2004 noch von den Kassen erbracht werden.
Dem Gesetzgeber könnte ein handwerklicher Fehler bei der entsprechenden Gesetzesänderung unterlaufen sein.

Jedenfalls ist beim Sozialgericht Duisburg (Az.: S 11 KR 133/04) ein entsprechendes Musterverfahren anhängig.

Personen, die im Familienkreis im Jahr 2004 einen Todesfall als Angehörige zu beklagen hatten, ist anzuraten, bei Ablehnung der Auszahlung des Sterbegelds seitens Krankenkasse Widerspruch einzulegen und insoweit auf dieses anhängige Verfahren zu verweisen.Nur Betroffene, die ihren Fall durch Rechtsmittel »offen halten«, haben die Chance, später bei einem positiven Ausgang des Verfahrens das Sterbegeld ausbezahlt zu erhalten."

Na, dann haben wir doch das Aktenzeichen, oder???

Hoffe, Stephan, das bringt dich auch weiter.Auch ich hatte das Gefühl, daß unsere Krankenkasse mich so richtig abwimmeln wollte.

Viele Grüße
Irene
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  #13  
Alt 23.11.2004, 02:32
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Standard Widerspruch gegen Streichung des Sterbegeldes

Ja einen lieben netten etwas verspäteten Abend.
Ist wirklich super nun etwas mehr in der Hand zu haben.
So ein Az. hilft doch entscheidend.Bedanke mich für soeine schnelle Antwort.
Muß leider noch ein paar mehr fälle durch ackkern, da doch noch sehr vielen alten Menschen geholfen werden muß in Bezug auf Behörden. Wie etwa Grundsicherungsrente, zuviel bezahlte beiträge an die KK.
Also besten dank nochmal.

Viele Grüße
Stephan
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  #14  
Alt 05.12.2004, 19:33
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Standard Widerspruch gegen Streichung des Sterbegeldes

Hallo!!

Habe einige Fragen zum Sterbegeld.
Mein Vater ist vor 4 Wochen verstorben. Mein Onkel erzählte mir, man sollte einen Antrag auf Sterbegeld bei der Krankenkasse stellen.

Hat man da nun eine Chance oder keine?

Ich lese hier immer nur Widerspruch usw.. Was heißt Rechtsmittel "offen halten"? Sollte man den Antrag stellen, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat?

Fragen über Fragen. Vielleicht kann sie mir jemand beantworten, wäre Euch dankbar.

Viele Grüße
Sylvia
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  #15  
Alt 05.12.2004, 20:24
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Standard Widerspruch gegen Streichung des Sterbegeldes

Hallo Sylvia,
zunächst einmal mein herzlichstes Beileid.

Es ist so, auch wenn die Krankenkassen das Sterbegeld ab 01.01.2004 nicht mehr zahlen, soll man doch einen Antrag stellen. Dann bekommt man eine Absage von der Krankenkasse und soll dann Widerspruch gegen die Ablehnung einreichen. Im Regelfall ist dann die Angelegenheit erst mal erledigt, man beantragt das Ruhen, bis über die Angelegenheit entschieden wird. Kann allerdings Jahre dauern.

Infos hierzu findest du unter:
http://www.bestatter.de/bdb2/pages/n...ormationen.php
http://www.wdr.de/tv/markt/20040614/b_1.phtml

Bei mir war es allerdings so, daß die Krankenkasse den Widerspruch nicht ruhen lassen wollte, weil es noch keine Musterklage gab. Ist aber ungewöhnlich, habe das noch von keiner anderen Krankenkasse gehört, den meinsten KrK ist das Problem bekannt und es gibt keine Probleme.


Rechtsmittel offen halten heißt lediglich, du mußt Widerspruch gegen die Ablehnung eingereicht haben. Du brauchst weder einen Rechtsanwalt noch eine Rechtsschutzversicherung.Also, m.E. auf alle Fälle das Sterbegeld beantragen.


Musterformulare für die Beantragung und den Widerspruch findest du auf der Seite
http://www.vdk.de


Hoffe, ich konnte etwas helfen.

Viele Grüße
Irene
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