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  #1  
Alt 10.07.2007, 14:41
smic smic ist offline
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Idee Berufsgenossenschaft - Pleuramesetholium gegen Bronchiales Kazinom

Hallo allerseits mal wieder,

Kleine Info an die Leute die die BG einschalten möchten:

nach einer schweren Erkrankung, welche einen aus dem Berufsleben wirft sollte man grundsätzlich und schnellstmöglich die Berufsgenossenschaft aufsuchen um bei Berufsunfähigkeit eine dementsprechende Rente zu bekommen.

Wie einige meinen Fall kennen, verstarb mein Vater, noch bevor er mit der BG selbst reden konnte.
Die Fachklinik stellte ein Pleuramesetholium fest, welches auf Asbest zurückzuführen ist, dies ist fast ausschliesslich eine Berufserkrankung. Bei großen Betrieben stellt sich die BG meist quer.

Eine Obduktion folgt um in einem bestimmten Verbrennungsverfahren (wie einige wissen verbrennt Asbest erst ab 2000grad) Asbestfasern festzustellen.
Eine solche Obduktion kostet die BG bereits mehere Zehntausend Euro und wird nur gemacht wenn der in verdacht stehende Betrieb eigendlich nichts bezahlen will.

Das Pleuramesetholium oder besser als Rippenfellkrebs bekannt steht für die BG ziemlich gleich mit dem Bronchialen Kazinom , besser bekannt als Lungenkrebs.
Auch Lungenkrebs hat starke Änlichkeiten, ob vom Krankheitsverlauf, oder von der Ursachenwirkung ( 8% der Lungenkrebspatienten haben es durch Asbest). Dies macht die Unterscheidung in Fortgeschrittenen Fällen kompliziert. Bei Lungenkrebs wird die Ursache meist aufs Rauchen zurückgeführt und die BG steht mit zuckenden Schultern vor einem.
Man sollte sich daher DRINGEND eine Zweit-Diagnose einholen , und vor der Pathologie sicherstellen das 2te Reserve-proben genommen werden sowie eine Person aus dem Rechtswesen vor Ort ist und dokumentiert.

Sehr wichtig ist auch die genaue Dokumentation des Krankheitsverlauf. Ein Bronchiales Kazinom tritt meist erst gegen Ende an das Rippenfell heran und sitzt meist bereits in der Lunge, auch Metastasen setzten sich nicht an Lyphen ab sondern eher an Milz, Niere, leber und Wirbelknochen. Rippenfellkrebs dagegen streut seltener und meist auf Lymphen, Zwerchfell und Herzbeutel.

Auch Sympthome sind leicht unterschiedlich. Bei Lunkenkrebs kommt starker Bluthusten, errberechen udn übelkeit dazu. Beim Rippenfellkrebs steht die Atemnot und das schwächegefühl im vordergrund. Bluthusten eher selten, da Lunge nur indirekt betroffen ist.
Beide Erkrankungen haben aber enorm viele Änlichkeiten und werden daher schnell verwechselt. Vorsicht geboten.

Man sollte in jedem fall die BG einschalten, aber höchst vorsichtig und mistrauisch sein. Denn die großen Betriebe haben meist die Möglichkeiten und das Geld die Sache nach ihren Ansichten zu drehen.
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  #2  
Alt 11.07.2007, 12:33
Daddys girl Daddys girl ist offline
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Standard AW: Berufsgenossenschaft - Pleuramesetholium gegen Bronchiales Kazinom

bei uns war das ziemlich schnell entschieden, dass es sich um eine berufskrankheit handelt, allerdings haben sich dann das land und die städtischen kliniken, die im betreffenden zeitraum beide arbeitgeber waren darum gestritten, wer es denn nun schuld sein soll. bis zwei tage vor seinem Tod.

uns bringt das alles gar nichts mehr.
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  #3  
Alt 11.07.2007, 15:54
stefanzh stefanzh ist offline
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Standard AW: Berufsgenossenschaft - Pleuramesetholium gegen Bronchiales Kazinom

Es gibt bereits einen anderen Thread von Hatice. SIe hatte auch Probleme mit den Gerichten und den BG's. Sobald es halt ans Zahlen geht, will sich jeder drücken. Fragt doch auch mal Hatice, welche Erfahrungen sie gemacht hat, evt. hat sie ncoh ein paar gute Tipps!

Gruss
Stefan

PS: Falls eine von Euch mal einen Rechtsanwalt beizieht: Fragt mal wie es mit einer Gefährdungshaftung des Arbeitgebers in dieser Angelegenheit aussieht. Ich kann irgendwie nicht richtig verstehen, warum das hier nicht ziehen sollte (ausser man kenne diese Art der haftung in Deutschland nicht, das wäre natürlich möglich).
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  #4  
Alt 16.07.2007, 18:06
smic smic ist offline
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Standard AW: Berufsgenossenschaft - Pleuramesetholium gegen Bronchiales Kazinom

Bei uns ist das alles ziemlich schwierig, es geht hier um einen der größten Konzerne und wohl auch so wie es aussieht auch um ne ganze Masse an Personen. Sprich um eine Unmenge an Gelder...
Einen Anwanlt haben wir bereits, zur Sicherheit. Das ergebnis kommt in ein bis zwei wochen. Dann kann man mehr sagen. Ich werde es hier auf dem Laufenden halten.

Ich werde mich mal an die Person hier im Forum wenden.

Daddys: Klar bringts uns im nachhinein den Menschen , bei uns beiden den Vater, nichtmehr wieder. Aber es lässt uns doch sehen wofür der Mensch gearbeitet hat, was er für uns geleistete hat, das soll nicht der Staat oder der Betrieb bekommen....Es wäre in seinem Wille das wir damit eine Grundbasis haben und keine Angst haben brauchen in den Ruin zu rutschen.
Ich habe bei mir blos ein sehr seltsames Gefühl. Die BG zeigt sich sehr sehr verschlossen.
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  #5  
Alt 18.07.2007, 12:08
Daddys girl Daddys girl ist offline
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Standard AW: Berufsgenossenschaft - Pleuramesetholium gegen Bronchiales Kazinom

hm, also wie gesagt bei uns war das relativ einfach, ausser die zuständigkeit.

ganz praktisch: was hat man am ende davon, wenn der betroffene verstorben ist? klar, ER hätte eine berufsunfähigkeitsrente oder sowas bekommen. geht das auf meine mama über? oder wie läuft das?

sorry, wenn ich so unwissend bin, das sind alles "papa-fragen", mit denen sich sonst aus meiner familie niemand auseinandergesetzt hat.

lg sony
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  #6  
Alt 30.08.2007, 16:19
Rehakles Rehakles ist offline
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Standard AW: Berufsgenossenschaft - Pleuramesetholium gegen Bronchiales Kazinom

Lieber smic,

ich will nicht unhöflich erscheinen bei diesem ernsten Thema,
aber mit Verlaub, Du "redest" ziemlichen Unsinn!
Als Mitarbeiter einer BG kann ich Dir versprechen, daß es so nicht läuft.
Weder kostet eine Obduktion mehrere 10.000 Euro, noch haben die Betriebe
irgendeine Einflussmöglichkeit bei der Entscheidung, um nur auf zwei Punkte einzugehen.
Informiere Dich bitte genauer, dann musst Du auch nicht auf "Stammtischgerede" zurückgreifen.
Sorry, aber diese pauschale Verurteilung ist einfach unangebracht.

Gruß Rehakles

Geändert von Rehakles (30.08.2007 um 16:27 Uhr)
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  #7  
Alt 14.09.2007, 12:56
stefanzh stefanzh ist offline
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Standard AW: Berufsgenossenschaft - Pleuramesetholium gegen Bronchiales Kazinom

Hallo Rehakles

Ich verstehe Deinen Unmut nun wirklich nciht. Mag sein, dass die Angaben von SMIC nicht dem "normalen Ablauf" entsprechen, wie Du ihn in deiner BG evt aufrechterhalten kannst. Aber ich denke kaum, dass Du Dir annmassen kannst über smic zu urteilen, ohne mit Seinem "Bearbeiter" Rücksprache genommen zu haben. Fact ist, dass offenbar viele Betroffene Probleme haben. Sie alle Lügner zu schimpfen ist meines Erachtens ungeschickt. Vielmehr sollte man sich fragen, ob dann nciht evt. in gewissen Bereichen die Äusserungen Deiner Kollegen missverständlich sind, oder evt. sogar falsch sind. Die BG sollte 100%ig ein Eigenverschulden sowie Fehler Ihrerseits ausschliessen können, bevor man derartige Verlautbarungen vornimmt!
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  #8  
Alt 26.09.2007, 21:03
smic smic ist offline
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Beiträge: 12
Standard AW: Berufsgenossenschaft - Pleuramesetholium gegen Bronchiales Kazinom

Hallo Rehakles,

tut mir leid wenn ich dich in deinem Berufswesen angegriffen haben sollte. Eines zu meiner Rechtfertigung zu der vergangenen öffnung dieses themas:

1. Ist der name und der hintergrund des themas : pleuramesetholiom gegen bronchiales kazinom d.h. ich möchte erfahrungswerte von verglichbaren fällen aufgreifen und keines wegs die BG niedermachen noch angreifen. Lediglich über die Entscheidung der BG über diese schwierig einzustufende Krankheit.

2. Vielleicht habe ich mich mit "Obduktion" ungünstig ausgedrückt, sollte besser "Untersuchung oder Gutachten" heißen, jedoch kostet solch eine untersuchung wirklich mehrer zehntausend euro(läuft durch einige Institute), ich weis nicht warum du sogar als Mitarbeiter sagst das dies nicht stimme, wobei Grundlegend zu sagen ist das dieser geldwert hier relativ steht(vordergrund die krankheit!!!).

3. Stammtisch gerede? Mein Stammtisch war meine Familie und die ist um eine unersetzlich person ärmer. Also solltest du dich eher um eine bessere Wortwahl in Zukunft bemühen.

ich verstehe das man als Mitarbeiter seinen Arbeitsgeber verteidigt, doch hier geht es um ein privaten Schicksalsschlag und dieser hat einen gewissen respekt verdient. Alle hier aufgeführten Fakten sind reale Tatsachen aus eigener Erfahrung und kein Unsinn.
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