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  #1  
Alt 17.12.2009, 12:34
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Beiträge: 1.153
Standard Fahrtkosten zur stationären Chemo

Hallo
ich schreibe jetzt für eine Mama eines 5 Jährigen Kindes.
S. bekommt ab Dienstag aufgrund eines Optikusglioms eine Chemo über 1, 5 Jahre und soll zunächst alle 3 Wochen für 2 Tage ins Krankenhaus. Die Abstände werden später verlängert.
Die Mutter ist alleinerziehend und hat durch ihre Jobs (3) gerade soviel Geld, dass sie über dem Sozialhilfesatz liegt.
Hat sie Anspruch auf Fahrtkostenerstattung (Anreise mit dem PKW)?
Ich weiß, von der Fahrtkostenerstattung bei einer ambulanten Chemo.

Danke für eure Antworten


Barbara
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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  #2  
Alt 17.12.2009, 13:47
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.231
Standard AW: Fahrtkosten zur stationären Chemo

Hallo Barbara,

Ich mache es ganz kurz: JA
Ich habe unten die Regelungen meiner Krankenkasse aufgelistet.

Das Wichtigste dabei ist, das der Arzt die Behandlung verordnet, die Klinik vorgegeben hat und das private Fahren genehmigt hat.
Jetzt muß diese Fahrt zusätzlich noch von der KK genehmigt sein.
Alles andere findet Ihr unten.
Lieben Gruß und alles Liebe für Dich und natürlich auch für die Mutter für die Du gefragt hast.
Wolfgang

Aus dem Merkblatt:

Die KK übernimmt Kosten für Fahrten, die zusammen mit einer Leistung der Krankenversicherung aus medizinischer Sicht zwingend notwendig sind.
Fahrten zur ambulanten Behandlung müssen allerdings vorher von der KK genehmigt werden.

Für welche Fahrten werden die Kosten übernommen?

Ihr Arzt überprüft, ob bei Ihnen die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, um eine Krankenfahrt zu verordnen und welches Verkehrsmittel für Sie geeignet ist.

Wenn Fahrten zwingend medizinisch notwendig sind und mit einer Leistung der KK zusammenhängen, kann die KK die Kosten übernehmen. Das gilt für

* Rettungsfahrten ins Krankenhaus,
* Krankentransporte mit Krankenwagen und
* Fahrten, die dadurch notwendig sind, weil Sie
o voll- oder teilstationär im Krankenhaus behandelt werden,
o im Krankenhaus entbinden,
o an einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen oder
o ambulant behandelt werden und deshalb aus Sicht Ihres Arztes nicht oder nur kürzer stationär behandelt werden müssen. Zusätzlich muss der Arzt noch andere Voraussetzungen medizinisch bestätigen. Fragen dazu beantwortet Ihnen Ihre KK vor Ort.

Nächsterreichbarer Behandlungsort

Die KK kann nur dann Fahrkosten übernehmen, wenn Sie sich in einer der beiden nächsterreichbaren Einrichtungen behandeln lassen oder Ihr Arzt Sie zu einem weiter entfernten Behandlungsort überweist.

Vorherige Genehmigung durch die KK

Lassen Sie sich ambulant behandeln, kann die KK die Fahrkosten nur in besonderen Ausnahmefällen übernehmen und auch nur dann, wenn sie das vorher genehmigt hat. Wenden Sie sich daher bitte frühzeitig an Ihre KK vor Ort.

Bei welchen Fahrkosten zur ambulanten Behandlung es sich um "besondere Ausnahmefälle" handelt, hat der Gemeinsame Bundesausschuss in den Krankentransport-Richtlinien festgelegt. Die KK übernimmt entsprechend die Kosten für Fahrten

* zur Dialyse Glossar-Symbol,
* zur onkologischen Chemo- oder Strahlentherapie sowie
* zur ambulanten Krankenbehandlung in besonderen Ausnahmen: vor allem, wenn Sie
o sich häufig und über einen längeren Zeitraum behandeln lassen müssen,
o pflegebedürftig mit der Pflegestufe zwei oder drei der gesetzlichen Pflegeversicherung sind.
o einen Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk "aG", "BI" oder "H" haben oder
o Sie zwar keinen solchen Ausweis haben, aber genauso in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind und die Behandlung über einen längeren Zeitraum notwendig ist.



In jedem Fall muss Ihnen der Arzt die Fahrt verordnen.

Zuzahlungen

Zuzahlungen zu den Fahrkosten müssen Sie nur dann leisten, wenn Sie Ihre individuelle Belastungsgrenze noch nicht erreicht haben.

An den Fahrkosten beteiligen Sie sich - unabhängig von Ihrem Alter - mit einer Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent. Die Regel ist: mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro. Sie zahlen aber nie mehr als die tatsächlichen Kosten. Das gilt für jede einfache Fahrt, unabhängig vom Verkehrsmittel und auch für wiederholt notwendige Fahrten, wie zum Beispiel zur Dialyse.


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Besonderheiten

Bei bestimmten Serienbehandlungen wie zum Beispiel onkologischen Chemo- oder Strahlentherapien brauchen Sie nur für die erste und letzte Fahrt etwas zuzahlen, wenn die ambulante eine stationäre Behandlung ersetzt. Genehmigt Ihnen die KK die Fahrkosten dafür, teilt sie Ihnen die Details mit.


Wichtiger Hinweis

Sie brauchen im Kalenderjahr Zuzahlungen nur bis zu Ihrer individuellen Belastungsgrenze zu leisten. Das sind zwei Prozent Ihrer jährlichen Familien-Bruttoeinnahmen. Bei schwerwiegend chronisch Kranken beträgt die Grenze ein Prozent. Sollten Sie diese Belastungsgrenze bereits erreicht haben, lassen Sie sich von der TK einfach von weiteren Zuzahlungen befreien.


Diese Verkehrsmittel kann Ihr Arzt verordnen

Ihr behandelnder Arzt kennt Sie und Ihre Situation am besten und beurteilt, welches Verkehrsmittel für Sie medizinisch notwendig ist.
Öffentliche Verkehrsmittel

Wenn Sie ein öffentliches Verkehrsmittel benutzen, übernimmt die KK die Fahrkosten. Müssen Sie von jemandem begleitet werden, können Sie möglicherweise zu einem ermäßigten Fahrpreis fahren. Das ist oft bei gemeinsamen Hin- und Rückfahrten der Fall. Die KK erstattet Ihnen dann den ermäßigten Fahrpreis.



Wichtig zu wissen: Bei der Deutschen Bahn fahren Kinder bis einschließlich 14 Jahre in Begleitung ihrer Eltern kostenlos. Bitte lassen Sie sich beim Fahrkartenkauf beraten.



Damit Ihnen die KK die Kosten erstatten kann, benötigt sie Ihre Fahrscheine im Original sowie eine formfreie Bestätigung Ihrer Arztpraxis, dass Sie dort waren. Stellt Ihnen die Praxis im Ausnahmefall die Kosten in Rechnung, können diese leider nicht von der KK erstattet werden.


Krankenwagen oder Rettungsfahrzeug

Kranken- oder Rettungstransportunternehmen rechnen die Kosten direkt mit der KK ab. Die Zuzahlung entrichten Sie direkt an das Transportunternehmen oder nachdem Sie die Rechnung von der TK erhalten haben.


Privates Kraftfahrzeug

Die KK erstattet maximal 20 Cent je gefahrenen Kilometer, es sei denn, ein öffentliches Verkehrsmittel wäre ausreichend gewesen. Dann erstattet die KK maximal die Kosten dafür und berücksichtigt dabei auch Fahrpreisermäßigungen.


Taxi oder Mietwagen

Ist ein Taxi oder Mietwagen erforderlich, berücksichtigt die TK die nachgewiesenen Kosten für den direkten Weg bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Vergütungen. Bitte reichen Sie der TK die Quittung im Original zusammen mit der ärztlichen Verordnung für die Fahrt ein.


Besonderheiten bei Kuren

Welche Fahrkosten die KK bei Kuren übernehmen kann, hängt davon ab, was für eine Maßnahme bewilligt wurde. Im Bewilligungsschreiben Ihrer KK finden Sie Hinweise dazu.
__________________
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Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
www.kehlkopfoperiert-bv.de

Geändert von wolfgang46 (17.12.2009 um 13:51 Uhr) Grund: Formatierungen verbessert
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