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  #31  
Alt 14.04.2003, 11:40
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Guten Morgen,
Sekretärin von James Bond's Boss,

Den Antrag für Krankenkassenzuschuss soll ein rein technisches Abwicklungselement sein. Ich bin seit ca. 6 Jahren selbständig und bezahle somit den Arbeitgeberanteil und den Arbeitnehmeranteil zur Krankenkasse.
Bei Arbeitnehmern wird dies direkt vom Rententräger an die KK bezahlt. In meinem Fall bekomme ich das Geld und muss es an die Krankenkasse weiterleiten.

Wünsche dir einen schönen Tag.

Alles Liebe
Ingrid
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  #32  
Alt 17.04.2003, 22:11
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Beiträge: n/a
Standard EU-Rente

Hey Ingrid
danke dir für deine Info.Finde es wichtig soviel wie möglich in Erfahrung zu bringen. Es gibt so einiges was Frau nicht weiss,deswegen ist dieses Forum auch super ,ich bin eine fleißige Leserin.
liebe Grüße
moneypenny

An alle hier im Forum noch schöne Osterfeiertage,und das wir noch oft tolle Info's bekommen. Hier kann Frau wieder Kraft schöpfen.
Danke danke
Moneypenny
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  #33  
Alt 18.04.2003, 10:45
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard EU-Rente

Hallo Ingrid und Ihr Alle
mir fällt gerade noch eine Frage ein, wie lange hat das bei Dir bis zur Bewilligung gedauert. Also als Du Deinen Antrag auf EU kurz vor Auslauf des Krankengeldes gestellt hast.
Wer hat noch Erfahrungen mit der "länge" von Antragstellung bis zur Bewilligung?.

Euch Allen schöne Ostertage - leider nun ohne Sonnenschein
Gruß Edith
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  #34  
Alt 20.10.2004, 11:46
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard EU-Rente

hallo, guten Tag
wer kann mir folgende Frage beantworten?
Beziehe zur Zeit Krankengeld. War in Reha, Ärztin hat im Abschlußbericht unter 3 Std. angekreuzt.Was passdiert wenn ich
Erwerbsminderungsrente beantrage und diese abgelehnt wird?
habe ich dann wieder Anspruch auf Krankengeld ? oder bekomme
ich dann gar nichts mehr. War vor der Krankheit arbeitslos.
Arbeitslosenhilfe steht mir nicht zu. Bin 56 Jahre.
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand antworten könnte.
Bis dahin viele Grüße
Inge 20.10.04
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  #35  
Alt 05.11.2004, 02:24
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard EU-Rente

Hallo, Inge,

du könntest versuchen, einen Antrag auf Frührente zu stellen - das müßte im Alter von 56 Jahren eigentlich schon gehen! Auf jeden Fall solltest du dich aber beim zuständigen Rentenberater der BfA informieren und dir die Alters-, Früh- und Erwerbsminderungsrente ausrechnen lassen. Das ist dein gutes Recht und wird von der BfA auch anstandslos gemacht. Dauert halt dann nur ein wenig, bis der Berechnungsbescheid kommt.
Könntest du mir nur mal sagen - zum besseren Verständnis - warum dir keine Arbeitslosenhilfe zusteht???? Versteh ich nämlich nicht!

Liebe Grüße von Monika :=)
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