Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 28.12.2004, 15:38
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard können die mich in rente zwingen?

hallo ihr lieben,

jetzt dreht das arbeitsamt auf: schriftliche aufforderung, binnen einem monat einen rentenantrag zu stellen, sonst wird der hahn zugedreht.

hatte im oktober eine rezidiv-op, war okt. - nov. krank geschrieben. einladung zum med. dienst, der offenbar genauer als meine behandelnde ärztin über meine perspektiven bescheid weiß: es wäre mit einer noch langandauernden krankenzeit mit arbeitsfähigkeit unter 15 h / woche zu rechnen.

dezember ohne krankschreibung, da ich arbeiten mußte, & zwar 40 h / woche... (geht mir ja eigentlich nichtma schlecht). ab jan. 6 wochen bestrahlung, danach wollte ich zur ahb & mich dort erstmal genau über rente oder nicht informieren lassen.

soweit ich weiß, muß sowieso erst ne kur gemacht werden, bevor da überhaupt ne entscheidung getroffen werden kann.

habe bereits mündlich mit der jungen dame beim aa das selbe diskutiert, die schien aber völlig ahnungslos ("aha! ... ach so läuft das? ... ich muß mich informieren"). naja, ergebnis ist nun diese nette weihnachtsüberraschung, die mir das amt zu den feiertagen lieferte.

gibts erfahrungen bei euch mit ähnlichen situationen? was habt ihr gemacht? was würdet ihr machen?

trotz allem: schöne feiertage & rutscht gut!
luci*katze
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 28.12.2004, 18:21
Urmel Urmel ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 16.06.2004
Beiträge: 152
Standard können die mich in rente zwingen?

Hallo Luci,

zwingen kann dich keiner, die Frage ist nur, ob du noch Leistungen bekommst.

Wenn der MD eine Arbeitsfähigkeit von weniger als 15 Stunden pro Woche festgestellt hat, bist du für das AA nicht mehr vermittelbar! Da du aber nachweislich im Dez. Vollzeit gearbeitet hast solltest du mit dem MD mocheinmal Kontakt aufnehmen und evtl. eine Nachbeurteilung bei einem zweiten Arzt verlangen.

Bist du ausgesteuert? Wieso hast du mit dem AA zutun, wenn du doch arbeitest?

Mehr Infos wären hilfreich...

LG Urmel
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 28.12.2004, 18:58
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard können die mich in rente zwingen?

Hallo Luci*Katze,

verstehe ich jetzt nicht so ganz...warum hast du mit dem AA zu tun, wenn du im Dez. 40/Woche gearbeitet hast?

Aber egal,

du hast ein offizielles Schreiben vom AA erhalten, auf dem du genauso offiziell ;-) schriftlich antworten solltest (auch wenn du bereits mit der Dame telefoniert hast (liest sich so für mich).

Die Sachbearbeiterin hat wohl den Bericht des med. Dienstes (Gutachter) zum Anlass genommen, dich anzuschreiben und wenn da steht....unter 15 Stunden Arbeitsfähigkeit...dann reicht das für die Aufforderung, den Rentenantrag zu stellen.

Ähm...dass du aber den ganzen Dezember bereits wieder Vollzeit gearbeitet hast....ist wohl untergegangen. ;-)

Ich würde den Sachverhalt noch einmal schriftlich darstellen und auch noch einmal auf die Planung der nächsten Wochen hinweisen (Bestrahlungen, AHB).

Und ganz zum Schluss würde ich um Aufhebung der Rentenantrags-Aufforderung bitten und dass das AA dies bitte schriftlich bestätigen soll!

Damit bist du auf der sicheren Seite...

Übrigens hat meine Freundin heute auch einen netten "Weihnachtsgruß" vom AA erhalten. ;-)

Sie befand sich in der Reha (anderes Bundesland als das, wo sie wohnt) und konnte somit mit der EC-Karte zwar Geld abholen, allerdings keine Kontoauszüge ziehen und auch den Kontenstand nicht einsehen (üblich in einem anderen Bundesland).

Nach ihrer Rückkehr und der Meldung beim AA stellte sich heraus, dass man ihr zuviel Arbeitslosengeld überwiesen hatte (trotz vorschriftsmäßiger Abmeldung)...Kopie der Reha-Klinik abgegeben).

Da hat doch dann tatsächlich so ein ganz Schlauer beim AA statt einer Reha-Bewilligung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gesehen (wer lesen kann, ist im Vorteil ;-)).

Sachbearbeiter hat sich entschuldigt (hat der Kollege wohl nicht richtig erkannt *g*) und selbstverständlich hat sich meine Freundin zur Rückzahlung bereit erklärt...

Heute kam dann besagter Brief...nach § bla bla... Sozialgesetzbuch bla bla haben Sie zu viel Arbeitslosengeld bezogen....Anhörungsbogen bla bla...bitte schriftlich äußern.

Da fragt man sich doch wirklich, ob man unfähige Sacharbeiter nicht mal richtig "weiterbilden" sollte. ;-)

In deinem Fall jedenfalls alles nur Schriftlich klären, die wollen es ja nicht anders. ;-)

Guten Rusch!
Norma
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:13 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55